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Nein, das tut es nicht.
Jede Abweichung der Reisedaten mit Abweichung vom ursprünglich gebuchten Reiseplan ist formal eine Anullierung. Ein Anspruch auf Entschädigung kann allenfalls entfallen oder die Entschädigung reduziert werden, wenn eine frühere Ankunft am Zielort durch eine von der Airline angebotenen anderwertigen Beförderung besteht. Aber KL hat sich ja noch nicht einmal die Mühe gemacht, eine zumutbare Ersatzbeförderung anzubieten. Ich habe neulich ein annulliertes TP-Ticket auf einen Tag früher umbuchen müssen und TP wollte die Entschädigung um 50% reduzieren. Meiner Argumentation, dass es sich bei Abflug einen Tag früher doch um eine erhebliche Änderung des Reiseplanes handelt, ist TP dann auch gefolgt - ohne dass es eines Anwaltes bedurfte.
Du liegts mit Deinem laienhaften Verständnis richtiger als manch andere "Experten" hier.
Du hast jetzt auf einen früheren Flug am gleichen Tag umgebucht? Das verkompliziert die Durchsetzung der Forderung...
Nein, das tut es nicht.
Soweit ich weiß gilt die EU-Richtlinie unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung/Änderung. Lediglich bei einer Änderung von unter 14 Tagen vor Abflug entsteht zusätzlich zur Betreuungsleistung der Entschädigungsanspruch von 250-600 Euro. Aber es stimmt wohl, wenn der gebuchte Flug gestrichen wurde, gibt es die Entschädigung unabhängig von der Alternativverbindung (man muss dort also keine Verspätung bei Ankunft haben, so wie ich das verstehe). Ich bin immer davon ausgegangen, dass das nur in Kombination mit einer Verspätung einhergeht, weil eine Vorverlegung des Fluges nicht vorgesehen ist (was ja auch so stimmt, da nicht so ganz klar ob eine Vorverlegung automatisch einer Streichung gleich kommt).
Jede Abweichung der Reisedaten mit Abweichung vom ursprünglich gebuchten Reiseplan ist formal eine Anullierung. Ein Anspruch auf Entschädigung kann allenfalls entfallen oder die Entschädigung reduziert werden, wenn eine frühere Ankunft am Zielort durch eine von der Airline angebotenen anderwertigen Beförderung besteht. Aber KL hat sich ja noch nicht einmal die Mühe gemacht, eine zumutbare Ersatzbeförderung anzubieten. Ich habe neulich ein annulliertes TP-Ticket auf einen Tag früher umbuchen müssen und TP wollte die Entschädigung um 50% reduzieren. Meiner Argumentation, dass es sich bei Abflug einen Tag früher doch um eine erhebliche Änderung des Reiseplanes handelt, ist TP dann auch gefolgt - ohne dass es eines Anwaltes bedurfte.
Nach meinem – zugegeben laienhaften – Verständnis gilt EU 261/2004 zunächst einmal (besondere Umstände außen vor gelassen), wenn der Passagier nicht mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Annullierung informiert wurde, ob die neue Ankunft dann (viel) zu früh oder zu spät liegt, spielt dabei keine Rolle. Man möge mich aber korrigieren und mir diesen Zahn ziehen, falls das nicht stimmt.
Du liegts mit Deinem laienhaften Verständnis richtiger als manch andere "Experten" hier.