komische Post vom Gericht nach Parkrempler am Flughafen

ANZEIGE

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
ANZEIGE
Hi ihr habt ja schon ein paar Mal echt gute Ratschläge drauf gehabt vielleicht habt ihr ja jetzt auch welche.
Ich werd aus nem Brief vom Gericht nicht so richtig schlau.

Also was passiert ist:
Anfang des Jahres sind wir zu viert ab Nürnberg abgeflogen, jetzt hab ich beim Einparken nich so ganz aufgepasst und hab ein anderes Auto gestreift, war nach der Werbung auf der Tür ein Auto von AVIS.
Wir waren wegen einem Stau etwas knapp dran sonst hätt ich das besser und in Ruhe gemacht.
Zufällig kamen als wir am Ausladen waren zwei Bundespolizisten vorbei, die haben gesagt das is nicht ihr Gebiet sondern von der normalen Polizei haben sich aber die Kratzer kurz angeguckt.
Ich hab natürlich gesagt das der Checkin für unseren Flug angefangen hat und wir jetzt nicht ewig Zeit haben bis die Polizei kommt und das regelt.
Die Polizisten haben gesagt ich soll am besten viele Bilder machen und das bei der AVIS und der normalen Polizei und meiner Versicherung melden.
Aber das wär kein Problem und ich könnt natürlich fliegen, ich hab von einem der beiden eine Karte gekriegt und er hat sich was ins Notizbuch geschrieben.
Ich hab Bilder von beiden Autos gemacht und wir haben eingecheckt.
Als ich am Gate war hab ich gleich eine Mail an AVIS geschickt wo ich das ganze erklärt hab, danach auch gleich an meinen Versicherungsmann ich wollt auch eine an die Polizei schicken aber die Zeit war dann zu kurz weils Boarding angefangen hat ich wollt das gleich nach der Landung fertig machen.

So jetzt ist was dummes passiert, ich hab bei der Mail von AVIS wohl ne Adresse erwischt wo man nix hinschicken kann sondern von der man immer nur Sachen geschickt kriegt, es kam zwar auch so ne Info zurück aber die hat ich erst nicht gesehen. Ich hab dann nach dem Urlaub also 12 Tage später nochmal alles an die richtige AVIS Adresse geschickt.
Die Mail an die Polizei hat ich an dem Abend verdattelt so das mir die erst drei Tage später eingefallen war bis ich das nachgeholt hatte.

Jetzt wars aber so das AVIS schon ne Anzeige erstattet hatte, ich hab Post von der Polizei bekommen als die Versicherung schon alles geregelt hatte da wurden so knapp 600€ gezahlt.
Ich hab dann so eine Erstberatung bei Anwalt gemacht der meinte das wär keine so große Sache weil ich ja quasi den Unfall gemeldet hatte und ich bräucht mir da keine Gedanken machen.
Ich bin zu dem Polizisten am Termin hin und hab eben alles ausgedruckt mitgenommen was ich wann geschickt hab und was ich wann zurück gekriegt hab, auch die Karte von dem Bundespolizisten hatte ich noch und ihm auch gegeben.
Am Ende meinte er dann er wird den Kollegen anrufen und fragen was da war.
Ein paar Tage später ruft mich der Polizist bei dem ich war an und hat gesagt sein Kollege hat alles bestätigt was ich gesagt hätte er würde das so in die Akte schreiben und es zur Staatsanwältin schicken er denkt aber das sich damit der Fall erledigt hat, weils ich ja gemeldet hab.

So das ist jetzt Wochen her und heut kam Post vom Gericht.
Und da steht eigentlich nur ein Satz drin das der Antrag der Staatsanwalt nach 174 Absatz 1 STPO verworfen wird.

Was heißt das jetzt für mich? ich werd da nicht so richtig schlau draus???
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
1.834
180
DUS
www.hotels-and-travel.de
§ 174 StPO bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung verneint, d.h. es wird nicht weiter ermittelt und das Verfahren eingestellt, da das öffentliche Interesse verneint wird.

Ich bin allerdings im Strafrecht nicht so fit ... das war nie mein Gebiet :eek:
 

DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
§ 174
Verwerfung des Antrags

(1) Ergibt sich kein genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so verwirft das Gericht den Antrag und setzt den Antragsteller, die Staatsanwaltschaft und den Beschuldigten von der Verwerfung in Kenntnis.


Ergo: Verfahren eingestellt.
Im übrigen kann das Verfahren nur bei neuern Tatsachen oder Beweisen wieder aufgenommen werden. Das steht in Absatz 2.
 
Zuletzt bearbeitet:

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.917
6.500
FRA
Ich lese das so, dass der Strafantrag seitens Avis wegen Geringfügikeit vom Gericht nicht weiter verfolgt wird, das Finanzielle hat ja deine Versicherung bereits erledigt. Die Akte kann geschlossen werden.

Edit: Wurde schon mehrmals beantwortet, war in meinem Browser nicht sichtbar.
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
Klasse heißt also
Versicherung erledigt -ja
Polizei erledigt -ja
Staatsanwaltschaft erledigt -ja
Gericht erledigt -ja
und das ganze ist vorbei und fertig.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
11.070
5.873
Das Glück, so scheint mir, war hier die Präsenz der Polizei als Zeuge.
Eine Mail an die Polizei halte ich hier nicht unbedingt für zielführend, eher ein Anruf bei derselben und ggf. tatsächlich abzuwarten bis die Obrigkeit eintrifft.
Unfallflucht gehört eher nicht zu den Delikten, die meist im Sande verlaufen. So zumindest meine Erfahrungen.
 
  • Like
Reaktionen: kingair9

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.672
4.084
Unfallflucht gehört eher nicht zu den Delikten, die meist im Sande verlaufen. So zumindest meine Erfahrungen.

Das ist auch sehr sehr gut so.

Allerdings ist aus meiner Sicht der Schwerpunkt Polizei falsch.

In diesem Fall wäre es zielführender gewesen den nächsten Avis Schalter auf zu suchen und dort eben die Sache zu melden und die Halter und Versicherungsdaten an zu geben.

In Fällen von Unfällen, wie hier beschrieben besteht keine Verpflichtung die Polizei zu kontaktieren, wenn sichergestellt wird das die notwendigen Daten bekannt werden.
Der berühmte Zettel am Scheibenwischer reicht nicht nicht aber das ganze in wenigen am Avis Schalter zu regeln hingegen schon.
 
  • Like
Reaktionen: F4F
R

rolst01

Guest
Pures Glück!
Wenn man nicht mal im Urlaub so organisiert ist und die Ruhe nutzt, um ein bis zwei E-Mails an die richtige Adresse zu schicken… und vielleicht auch mal zu lesen!
Stell dir mal vor das wäre dein Auto gewesen. Da wärest du doch auch sofort zur Polizei gerannt um den Schaden anzuzeigen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.004
6.128
Da hat AVIS aber einen Riesenaufwand betrieben: § 174 Abs. 1 StPO ist die Antragsverwerfung im Klageerzwingungsverfahren, so dass es vorher eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO und eine Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft gegeben hat, bevor dann noch das Oberlandesgericht bemüht wurde.

Ohne die beiden Beamten der Bundespolizei wäre das mit ziemlicher Sicherheit anders ausgegangen.

Schöner Sachverhalt für eine Strafrechtsklausur. ;)
 
  • Like
Reaktionen: shifty

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.672
4.084
Da hat AVIS aber einen Riesenaufwand betrieben

Die Frage nach dem warum wäre schon interessant?

Im Moment könnte ich mir nur den Versuch nach Schadensersatz nach §823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §142 StGB vorstellen, und auch das macht nur "sehr begrenzt" Sinn.

Oder ist Avis generell sehr agressiv falls man ihre Fahrzeuge beschädigt?

Interessant ist allerdings die Frage ob eine E-Mail an Avis genügt um Abs. 3 des §142 StGB zu erfüllen, prinzipiell spricht ja ersteinmal nichts dagegen aber hier ist die E-Mail ja beim Empfänger angekommen wurde aber nicht zur Kenntnis genommen.

Da könnte man allerdings eine interessante Klausur basteln.
 
  • Like
Reaktionen: meilenfreund

red_travels

Reisender
16.09.2016
31.187
23.438
www.red-travels.com
In Fällen von Unfällen, wie hier beschrieben besteht keine Verpflichtung die Polizei zu kontaktieren, wenn sichergestellt wird das die notwendigen Daten bekannt werden.
Der berühmte Zettel am Scheibenwischer reicht nicht nicht aber das ganze in wenigen am Avis Schalter zu regeln hingegen schon.

Ob die Polizei auch bei leichten Unfällen zu rufen ist, sollte in den AGB der Verleiher stehen. Die sollte man vielleicht mal überfliegen, wenn man sich schon ein Auto mietet.

Bei Sixt ist dies beispielsweise der Fall, sowie die Meldung bei der Hotline.
Bei Avis auch (Avis selbst innerhalb von 48h).

Denke mal das wird bei den anderen Vermietern ähnlich sein.
 

RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
761
319
Die Polizei sollte man mit solchen Bagatellen wenn es irgendwie geht überhaupt nicht belästigen, die haben normalerweise viel Wichtigeres zu tun!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.672
4.084
Ob die Polizei auch bei leichten Unfällen zu rufen ist, sollte in den AGB der Verleiher stehen. Die sollte man vielleicht mal überfliegen, wenn man sich schon ein Auto mietet.

Bei Sixt ist dies beispielsweise der Fall, sowie die Meldung bei der Hotline.
Bei Avis auch (Avis selbst innerhalb von 48h).

Denke mal das wird bei den anderen Vermietern ähnlich sein.

Aber so wie ich den Sachverhalt hat der TO gar keinen Vertrag mit Avis gehabt sondern mit seinem Privatauto den Avis-Wagen gerammt.
Daher ist es egal was Avis&Co in ihren AGB stehen haben, der Mieter des Autos den Schaden der Polizei melden "muss" (und wahrscheinlich so erfolgt ist) ist ein ganz anderer Sachverhalt.

Und ja auch wenn die Polizei spezielle Abteilungen für die Unfallaufnahme und Bearbeitung hat sind die eigentlich für die wichtigen Fälle mit Personenschäden vorgesehen
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.004
6.128
Die Frage nach dem warum wäre schon interessant?

Im Moment könnte ich mir nur den Versuch nach Schadensersatz nach §823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §142 StGB vorstellen, und auch das macht nur "sehr begrenzt" Sinn.

Alles spekulativ:

Mieter des AVIS-Wagens bemerkt die Beschädigung und informiert AVIS. AVIS fragt routinemäßig bei den Polizeidienststellen am Flughafen an, ob der Verursacher Angaben hinterlassen hat. Einer der beiden Beamten der Bundespolizei hat pflichtgemäß einen Eintrag im Vorgangsbearbeitungsprogramm gemacht, also Treffer. Irgendwie muss AVIS ja auf den OP gekommen sein, wenn die Anzeige nicht erst verfasst wurde, nachdem er an die E-Mail-Adresse geschrieben hatte, bei der Eingänge auch gelesen wurde.

Wieso die Angelegenheit dann aber seitens AVIS nicht spätestens mit der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO gestoppt wurde, bleibt unverständlich. AVIS muss nach § 171 S. 1 StPO einen begründeten Einstellungsbescheid erhalten haben. Warum man das dann trotz des speziellen Sachverhalts nicht auf sich hat beruhen lassen, wird nur AVIS wissen.

Ob die Polizei auch bei leichten Unfällen zu rufen ist, sollte in den AGB der Verleiher stehen. Die sollte man vielleicht mal überfliegen, wenn man sich schon ein Auto mietet.

Das mag sein, hier war der OP aber nicht der Mieter, sondern hat den AVIS-Mietwagen mit seinem PKW beschädigt.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
31.187
23.438
www.red-travels.com
Aber so wie ich den Sachverhalt hat der TO gar keinen Vertrag mit Avis gehabt sondern mit seinem Privatauto den Avis-Wagen gerammt.
Daher ist es egal was Avis&Co in ihren AGB stehen haben, der Mieter des Autos den Schaden der Polizei melden "muss" (und wahrscheinlich so erfolgt ist) ist ein ganz anderer Sachverhalt.

Und ja auch wenn die Polizei spezielle Abteilungen für die Unfallaufnahme und Bearbeitung hat sind die eigentlich für die wichtigen Fälle mit Personenschäden vorgesehen

Privatwagen hab ich wohl überlesen... aber nur weil er spät dran ist, keine Rücksicht auf Verluste und andere Autos rammen finde ich schon arg dreist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.672
4.084
Wieso die Angelegenheit dann aber seitens AVIS nicht spätestens mit der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO gestoppt wurde, bleibt unverständlich. AVIS muss nach § 171 S. 1 StPO einen begründeten Einstellungsbescheid erhalten haben. Warum man das dann trotz des speziellen Sachverhalts nicht auf sich hat beruhen lassen, wird nur AVIS wissen.

Ganz genau und gegen die Einstellung vor zu gehen kostet ja auch wieder Zeit und Arbeitskraft also Geld, daher macht ein solches Vorgehen keinen Sinn.

Die typische Beschwerden gegen 170 Abs. 2 Einstellungen kommen von Anzeigeerstattern die ein persönliches Interesse an der Strafverfolgung haben, hier dürften TO und Avis völlig fremd sein, also kann es doch eigentlich nur ein Finanzielles Interesse sein?

Der Schaden selbst wurde ja reguliert.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.927
1.422
MUC, BSL
In der Praxis kommt die Polizei bei kleineren Schäden im ruhenden Verkehr nicht mal, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort dürfte spätestens nach Kontaktierung des Halters vom Tisch sein. Was AVIS da geritten hat...
 

Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Privatwagen hab ich wohl überlesen... aber nur weil er spät dran ist, keine Rücksicht auf Verluste und andere Autos rammen finde ich schon arg dreist.

spannend wie unterschiedlich man einen Post interpretieren kann:
Ich habe das ganz anders gelesen, dass es versehentlich in Eile passiert ist und es ihm leid tut. Ausserdem hat er es umgehend gemeldet, wenn auch nicht 100%ig perfekt...