komische Post vom Gericht nach Parkrempler am Flughafen

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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.856
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Der Alleinreisende wird auch die grosszügigen Parkplätze im Nürnberger Flughafenparkhaus bestens kennen und ist sich deswegen absolut sicher, dass da eine Absicht hinter dem Rempler stecken muss.

[/ironie]

Da ist sicherlich einiges beim Melden schief gelaufen, allerdings wollte der TO keine Fahrerflucht begehen..... und Absicht würde ich ihm jetzt auch nicht unterstellen, da es nicht die grosszügigsten Parkhäuser sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

Al_aaf

Erfahrenes Mitglied
Ich lese hier immer wieder was von Polizei (unerheblich ob Orts, sonstige oder Bundespolizei). Mir ist bekannt (ok, keine Ahnung von Deutschen Verhältnissen) dass derjenige der die Polizei ruft und letztendlich die "Aufnahme" eines Schadens verlangt dafür zu zahlen hat.Waren mal vor 3 Jahren etwas um die 36,- €
Erhebt sich für mich die Frage, Polizei bei einem Parkrempler rufen geht nicht da diese Herrschaften (Frauschaften eingeschlossen) wichtigeres zu tun haben, der Schaden jedoch einer Meldung bedarf, was macht man in solchen Fällen, da ja der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe nicht vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort befreit.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
11.071
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Also ich habe in so einem Fall vor einigen Jahren mal die Polizei angerufen und Ort und Kennzeichen durchgegeben. Bekam dann gesagt, dass der Halter nebenan wohnt und so konnte ich dann direkt klingeln und alles vor Ort regeln.
Würde immer wieder telefonisch die Polizei informieren.