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Aus aktuellem Anlass (LH430 heute vermutlich aufgrund eines Medicals nach FRA umgekehrt) die Frage: muss eine Airline auch in diesem Fall Kompensation nach EU Fluggastrechteverordnung leisten?
Meine Einschätzung wäre ja, dass die Airline es nicht zu vertreten hat (im Gegensatz zu einem Technical) und deshalb nicht zahlen muss.
Meine Einschätzung wäre ja, dass die Airline es nicht zu vertreten hat (im Gegensatz zu einem Technical) und deshalb nicht zahlen muss.