59 Euro bitte. Ein neuer Pass kostet 59 Euro. Das sind mehr als das Zweieinhalbfache von 23 Euro.
Ich vermute mal, dass das Finanzamt die Erstattung der Kosten des Reisepasses eines Arbeitnehmers nicht als Betriebsausgaben anerkennt. Da der Reisepass neben der beruflichen Nutzung auch privat genutzt werden kann. Daher hat der Arbeitgeber wahrscheinlich Probleme mit der Erstattung der Kosten.
Ich vermute mal, dass das Finanzamt die Erstattung der Kosten des Reisepasses eines Arbeitnehmers nicht als Betriebsausgaben anerkennt. Da der Reisepass neben der beruflichen Nutzung auch privat genutzt werden kann. Daher hat der Arbeitgeber wahrscheinlich Probleme mit der Erstattung der Kosten.
für ein Visa bei einer beruflichen Reise werden ja wahrscheinlich übernommen, oder? Insofern denke ich, dass andere Arbeitgeber dies ebenso handhaben.
23€ sind die Gebühr für mehr Seiten und darum ging es ja bei Luftikus Post.
Wann lesen wir deinen Reisebericht aus einem chinesischen Hilton (wie von einem anderen hier: http://www.vielfliegertreff.de/reiseberichte/59063-glueckwunsch-du-hast-ne-reise-gewonnen.html )? Oder doch Hostel wie bei dir hier: http://www.vielfliegertreff.de/hotels-unterkuenfte/48316-double-room-auf-dem-voucher.html.. mein AG schickte mich auf Geschäftsreise nach China. ..
Sein alter Pass ist ja noch bis Mitte 2014 gültig. Erst ab dann reist er nicht mehr privat außerhalb Schengen...
Über den Betrag kannst Du doch wohl hinwegsehen, oder...?
mein alter Pass (noch gültig bis Mitte 2014) war voll mit Stempeln und Visas - mein AG schickte mich auf Geschäftsreise nach China.
Jetzt weigert er sich den die Gebühren für den Pass zu erstatten. Hinweis auf die Reiserichtlinien. Dort steht Erstattung nur
- wenn man einen zweiten Pass braucht (z.B. wegen Stempel von Israel)
- wenn der jetzige Pass voll mit Stempeln und Visa ist, die innerhalb eines Jahres auf Firmenreisen reinkamen
- für die Beantragung eines Visums ein zweiter Pass nötig ist
IMHO ist die letzte Bedingung erfüllt - Cheffe sagt "es wird vorausgesetzt, daß Sie einen Pass haben- analog Führerschein"
Woraus schliesst Du, dass das Thema viele Arbeitnehmer beschäftigt? Nur weil dieser Thread bei Google gut gelistet ist? Das hat eher was mit der Relevanz von vielfliegertreff.de bei Google zu tun und dem suchmaschinen-freundlichen Inhalt, der auch noch häufig aktualisiert wird.Benutzt man Google und sucht nach "Reisepasse Erstattung durch Arbeitgeber" ist dieser Thread hier Platz 3, scheint echt ein Thema zu sein, dass viele AN beschäftigt...
Grüße
PS: "Reisepass Erstattung" immerhin noch Platz 5
Dann gehst halt mal einen mehr "bechern" auf Kosten des AG und prostest ihm Dankend zu dass er so gnädig ist einen leckeren (teuren) coctail oder Single Malt extra alt (den der Kunde natürlich wollte) Dir ausgibt.
Wie bereits mehrfach hier geschrieben auch bei uns (und den bisherigen AG der Vergangenheit) einfache Regelung:
Erstpass = Grundausstattung des AN, keine Erstattung
Zweitpass wird erstattet, wenn beruflich notwendig.
Voller Erstpass = Persönliches Pech, keine Erstattung
Und meine persönliche Meinung dazu: Im o.g. Fall, wenn der Pass wirklich nicht mal mehr ein Jahr gilt und die DR so angekündigt war, dass eine Neuausstellung problemlos möglich war, würde ich nicht auf die Idee kommen, die Kosten einzufordern. Zumindest hätte ich ein schlechtes Gewissen...
@XT600: Du solltest Dich viel eher mit folgendem beschäftigen:
Du bezahlst für 10 Jahre. Die beginnen aber zu laufen ab dem Tag der Antragstellung, Du erhälst den Pass jedoch erst 6-8 Wochen später. Die letzten 6 Monate kannst Du den Pass nicht mehr nutzen, weil kein Land ihn mehr akzeptiert.
Du zahlst also für 10 Jahre, bekommst aber nur 9,4 Jahre dafür.
Ich würde sagen: Unseriös!
Verstehe die Logik trotzdem nicht: wieso ist ein Pass "Grundausstattung"?