Kosten für Reisepass erstatten lassen von Arbeitgeber

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derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
31
SHE
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59 Euro bitte. Ein neuer Pass kostet 59 Euro. Das sind mehr als das Zweieinhalbfache von 23 Euro. ;)
 
Y

YuropFlyer

Guest
Von wenigen Ausnahmen abgesehen (Pass innert 1-2 Jahren ausschliesslich mit Arbeits-Visa voll) sehe ich keinen Grund, weshalb ein Arbeitgeber einen Pass zahlen müsste..
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
Ich vermute mal, dass das Finanzamt die Erstattung der Kosten des Reisepasses eines Arbeitnehmers nicht als Betriebsausgaben anerkennt. Da der Reisepass neben der beruflichen Nutzung auch privat genutzt werden kann. Daher hat der Arbeitgeber wahrscheinlich Probleme mit der Erstattung der Kosten.

der AG kann die Kosten problemlos als Betriebsausgaben absetzen, zumindest, wenn die Neuanschaffung im Zusammenhang mit einer KONKRETEN Reise steht oder etwas vergleichbarem (z.B. Vorbereitung einer erhöhten Reisebereitschaft zu einem konkreten Ziel, z.B. weil sich in einem Kundenprojekt abzeichnet, dass eine kurzfristige Reise nötig werden kann).

Allerdings muss - eben weil der Reisepass auch einen privaten Nutzen für den Mitarbeiter hat - zumindest der reguläre Betrag als geldwerter Vorteil versteuert werden (was dank entsprechender Freigrenzen ggf. nur eine nachrichtliche Zeile auf der Gehaltsabrechnung ist). (Die Differenz normaler Pass vs. Express-Pass hingeben, wenn für eine Dienstreise ein Express-Pass nötig wird, natürlich nicht)

(Der das schon mal intensiver "aus Prinzip" mit seiner Lohnbuchhaltung durchdiskutiert hat. Allerdings in der eigenen Firma, d.h. es ging nur ums Prinzip)
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.614
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Ich vermute mal, dass das Finanzamt die Erstattung der Kosten des Reisepasses eines Arbeitnehmers nicht als Betriebsausgaben anerkennt. Da der Reisepass neben der beruflichen Nutzung auch privat genutzt werden kann. Daher hat der Arbeitgeber wahrscheinlich Probleme mit der Erstattung der Kosten.

für ein Visa bei einer beruflichen Reise werden ja wahrscheinlich übernommen, oder? Insofern denke ich, dass andere Arbeitgeber dies ebenso handhaben.

kann mir nicht vorstellen, daß eine Behörde dann diese Kosten erstattet? außerdem hinkt der Vergleich: wenn ein AG eine Impfung eine Impfung bezahlt, ist der AN auch nach der Reise noch immun und kann die Impfung für private Reisen "nutzen" - analog Excel VBA Schulung. diese Kenntnisse können auch privat angewendet werden....

Edit: meiner kostete 81€:cry:
 

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.187
31
SHE
23€ sind die Gebühr für mehr Seiten und darum ging es ja bei Luftikus Post. ;)

Korrekt. Ich bezog mich aber auf flyglobals Post, welcher XT600 zitierte mit "der neue soll bezahlt werden". War nicht ganz eindeutig, da der Doc mit seinem Post dazwischenkam. ;)

Was ich noch anmerken wollte: Wir haben hier anscheinend alle zuviel Zeit so etwas zu diskutieren. :rolleyes:
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Ich bin Schwabe und auf die Idee dass (m)ein Arbeitgeber auch nur 1 von meinen 3 Pässen erstatten sollte komme ich auch nicht und würde es auch nie einreichen. Das ist halt das Handwerkszeug eines VielVliegenden....also echt jetzt...schlägts 13...
Auf der anderen Seite könnte diese Art der Unzufriedenheit wirklich aus der Unzufriedenheit des jetzigen AG kommen - dann Konsequenzen ziehen und gehen. Basta. Nicht lamentieren und Komfortzone einnehmen....

Auf der weiteren anderen Seite ist man irgendwo als AN ja auch flexibel bzw. hat man Freiräume sei es Bewirtungen und andere Geschichten.
Dann gehst halt mal einen mehr "bechern" auf Kosten des AG und prostest ihm Dankend zu dass er so gnädig ist einen leckeren (teuren) coctail oder Single Malt extra alt (den der Kunde natürlich wollte) Dir ausgibt.

Oder gehst halt mal mit dem Kunden in ein extra leckeres Lokal und gönnst Dir halt mal 2 Filet du Chief vom Metre du Tetre.....

Jetzt sei doch net so unflexibbel...bissle mehr Kreativität....ist ein geben und nehmen....also echt jetzt...absolutes Unverständnis bei mir nun...

Kann ich echt nur den Kopf schütteln
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Sein alter Pass ist ja noch bis Mitte 2014 gültig. Erst ab dann reist er nicht mehr privat außerhalb Schengen... :p

Das heißt eigentlich nur noch 5 Monate, denn < 6 Monate Rest-Gültigkeit wird er in den meisten Ländern sowieso nicht mehr akzeptiert...
 

mexx0077

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
1.082
1
VIE
mein alter Pass (noch gültig bis Mitte 2014) war voll mit Stempeln und Visas - mein AG schickte mich auf Geschäftsreise nach China.

Jetzt weigert er sich den die Gebühren für den Pass zu erstatten. Hinweis auf die Reiserichtlinien. Dort steht Erstattung nur

- wenn man einen zweiten Pass braucht (z.B. wegen Stempel von Israel)
- wenn der jetzige Pass voll mit Stempeln und Visa ist, die innerhalb eines Jahres auf Firmenreisen reinkamen :doh:

- für die Beantragung eines Visums ein zweiter Pass nötig ist

IMHO ist die letzte Bedingung erfüllt - Cheffe sagt "es wird vorausgesetzt, daß Sie einen Pass haben- analog Führerschein":eek:

Du bist aber nicht kleinlich, oder?
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
2
ZRH
Benutzt man Google und sucht nach "Reisepasse Erstattung durch Arbeitgeber" ist dieser Thread hier Platz 3, scheint echt ein Thema zu sein, dass viele AN beschäftigt...

Grüße

PS: "Reisepass Erstattung" immerhin noch Platz 5
 

Gordon

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
739
23
KJFK/EDNG
Benutzt man Google und sucht nach "Reisepasse Erstattung durch Arbeitgeber" ist dieser Thread hier Platz 3, scheint echt ein Thema zu sein, dass viele AN beschäftigt...

Grüße

PS: "Reisepass Erstattung" immerhin noch Platz 5
Woraus schliesst Du, dass das Thema viele Arbeitnehmer beschäftigt? Nur weil dieser Thread bei Google gut gelistet ist? Das hat eher was mit der Relevanz von vielfliegertreff.de bei Google zu tun und dem suchmaschinen-freundlichen Inhalt, der auch noch häufig aktualisiert wird.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
@XT600: Du solltest Dich viel eher mit folgendem beschäftigen:

Du bezahlst für 10 Jahre. Die beginnen aber zu laufen ab dem Tag der Antragstellung, Du erhälst den Pass jedoch erst 6-8 Wochen später. Die letzten 6 Monate kannst Du den Pass nicht mehr nutzen, weil kein Land ihn mehr akzeptiert.

Du zahlst also für 10 Jahre, bekommst aber nur 9,4 Jahre dafür.

Ich würde sagen: Unseriös! :-(
 

nobetterwaytocry

Erfahrenes Mitglied
24.10.2010
682
0
FRA
Dann gehst halt mal einen mehr "bechern" auf Kosten des AG und prostest ihm Dankend zu dass er so gnädig ist einen leckeren (teuren) coctail oder Single Malt extra alt (den der Kunde natürlich wollte) Dir ausgibt.

Das ist nun wirklich unserioes.

Wie schon ein Vorumsbruder postete, die Rechnung fuer den Zweiten Pass zur Spesenabrechnung. So habe ich das bisher auch immer ohne Probleme gehandhabt. Den Ersten zahle ich natuerlich selber.
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.273
44
MUC
Also meine beiden letzten AG (DAX und MDAX) Unternehmen hatten regelmäßig Schwierigkeiten bei der Erstattung, weil kein Mensch wusste wie es zu buchen war/ist.
Da flog die Kugel immer zwischen Buchhaltung und Personalabteilung hin und her.
War lustig zu beobachten.

Es scheiterte weder am Wollen, sondern eher am Können.
Aber als das Können dann gelöst war, bin ich schnurstracks zum Amt gelaufen und hab mir zwei zusätzliche "dicke" Pässe und den neuen Perso machen lassen. Und abgerechnet wurde es ohne zu murren. Beim Perso war ich mir unsicher, aber es wurde einfach mitgemacht.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Wie bereits mehrfach hier geschrieben auch bei uns (und den bisherigen AG der Vergangenheit) einfache Regelung:

Erstpass = Grundausstattung des AN, keine Erstattung
Zweitpass wird erstattet, wenn beruflich notwendig.

Voller Erstpass = Persönliches Pech, keine Erstattung
 
S

szg

Guest
Wie bereits mehrfach hier geschrieben auch bei uns (und den bisherigen AG der Vergangenheit) einfache Regelung:

Erstpass = Grundausstattung des AN, keine Erstattung
Zweitpass wird erstattet, wenn beruflich notwendig.

Voller Erstpass = Persönliches Pech, keine Erstattung

Ist auch bei uns in der Firma so.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.614
1.300
Verstehe die Logik trotzdem nicht: wieso ist ein Pass "Grundausstattung"?

Die Argumentation "kann auch privat genutzt werden" hinkt, weil die Impfung ja auch länger als die Geschäftsreise aktiv ist und auch privat genutzt werden kann...`?
 

baduncle667

Erfahrenes Mitglied
15.05.2012
405
11
GRZ
Hier mal wie es bei uns gehandhabt wird (AT):
Prinzipiell wird Zweitpass oder wenn durch kurzfristige Geschäftsreise nötiger Express-Pass (an so einen Fall kann ich mich eigentlich nur erinnern, als ein Kollege einen nicht für ESTA geeigneten Pass besaß und recht dringend in die USA musste) von der Firma bezahlt. Der Erstpass muss eigentlich immer selbst bezahlt werden.

Und meine persönliche Meinung dazu: Im o.g. Fall, wenn der Pass wirklich nicht mal mehr ein Jahr gilt und die DR so angekündigt war, dass eine Neuausstellung problemlos möglich war, würde ich nicht auf die Idee kommen, die Kosten einzufordern. Zumindest hätte ich ein schlechtes Gewissen...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.614
1.300
Und meine persönliche Meinung dazu: Im o.g. Fall, wenn der Pass wirklich nicht mal mehr ein Jahr gilt und die DR so angekündigt war, dass eine Neuausstellung problemlos möglich war, würde ich nicht auf die Idee kommen, die Kosten einzufordern. Zumindest hätte ich ein schlechtes Gewissen...

Der alte Pass war zwar noch gültig, aber für ein Visum nicht geeignet!

Wie verhält es sich eigentlich mit dem ESTA für USA, ist das als 2-Jahres Visum zu sehen?
 

ace

Aktives Mitglied
31.07.2012
176
0
@XT600: Du solltest Dich viel eher mit folgendem beschäftigen:

Du bezahlst für 10 Jahre. Die beginnen aber zu laufen ab dem Tag der Antragstellung, Du erhälst den Pass jedoch erst 6-8 Wochen später. Die letzten 6 Monate kannst Du den Pass nicht mehr nutzen, weil kein Land ihn mehr akzeptiert.

Du zahlst also für 10 Jahre, bekommst aber nur 9,4 Jahre dafür.

Ich würde sagen: Unseriös! :-(

heul doch
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Verstehe die Logik trotzdem nicht: wieso ist ein Pass "Grundausstattung"?

Wenn man Kraftfahrer werden will, ist ein Führerschein selbstverständliche Grundvoraussetzung.
Wenn man einen Job machen will, bei dem internationale Reisen zum Stellenprofil gehören, dann ist der Besitz eines Passes Grundvoraussetzung.

Wie bereits weiter oben von einem anderen Foristen angeführt ist es etwas anderes, wenn die Stelle grundsätzlich keine Reisen vorsieht und der AG den Mitarbeiter dann aber zu einem internationalen Einsatz schickt. Beispiel aus unserem Unternehmen: ein normalerweise ausschließlich im Inland eingesetzter Monteur mit osteuropäischem Migrationshintergrund wird aufgrund seiner Sprachkenntnisse gebeten, den Aufbau eines Messestandes in Moskau zu begleiten => Wir haben den Pass bezahlt.