KQ-KL-WB Anschluss verpasst.

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Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
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BER
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Gestern auf AMS-DXB-KGL (ticketed by KQ) geflogen. In AMS beim Check-in auf den Transitschalter in DXB für den WB Anschlussflug-Boarding Pass verwiesen. Erstes Leg KL427 war verspätet abgeflogen und angekommen. Terminalwechsel von 3 auf 2 notwendig. Als ich dort ankam, wurde ich darüber informiert, dass WB schon anderthalb h von Abflug das Check-in dicht macht. Kam also nicht mit.

In DXB übernachtet, dann morgens von der KQ Hotline in Nairobi umgebucht worden auf DXB-NBO-KGL in KQ/WB Combi. Erreichte KGL allerdings erst 14h später als ursprünglich geplant.

Das ist schon ein Fall für EC261, oder? Dürfte natürlich echt schwierig werden, an die Kompensation zu kommen bei diesem Gewirr an Airlines. Ich wende mich mal an KQ, die hier als Ticketing Carrier zuständig sind, richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Meine Kenntnis der Terminals in Dubai ist vielleicht nicht ganz aktuelle, daher eine Nachfrage bevor ich zu dem Thema was sage:

Mußtest Du nach Ankunft in DXB einreisen und (wichtiger!) das Gepäck holen bevor Du zum T2 bist? Oder wurde das Gepäck in AMS bis KGL entgegen genommen?

Der Grund warum ich das frage: Noch vor 2 oder 3 Jahren war es so, daß ein durchchecken T1/3 => T2 nicht möglich war. Dieses würde dafür sprechen, daß es sich trotz der normal aussehenden Buchung in Wirklichkeit um 2 Tickets handelt. Und dann würde nicht die Ankunft in KGL für eine mögliche Kompensation zählen sondern "nur" Ankunft DXB.
 
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Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
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BER
Meine Kenntnis der Terminals in Dubai ist vielleicht nicht ganz aktuelle, daher eine Nachfrage bevor ich zu dem Thema was sage:

Mußtest Du nach Ankunft in DXB einreisen und (wichtiger!) das Gepäck holen bevor Du zum T2 bist? Oder wurde das Gepäck in AMS bis KGL entgegen genommen?

Der Grund warum ich das frage: Noch vor 2 oder 3 Jahren war es so, daß ein durchchecken T1/3 => T2 nicht möglich war. Dieses würde dafür sprechen, daß es sich trotz der normal aussehenden Buchung in Wirklichkeit um 2 Tickets handelt. Und dann würde nicht die Ankunft in KGL für eine mögliche Kompensation zählen sondern "nur" Ankunft DXB.
Nein, Gepäck wurde durchgecheckt (Tag war bis KGL). Nur den Boarding Pass konnten sie in AMS nicht ausstellen. Die Verbindung von leichter Verspätung mit Terminalwechsel incl. ewiger Busfahrt und 1,5h vor Abflug Check-in dicht machen bei Rwandair hat die Sache unmöglich gemacht. War ca. 10-15 min. zu spät im T2 (also 1h15 vor Abflug).
 
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Hene

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27.03.2013
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BER
Hier mal der Auszug aus einer Email, die ich vom Ticket Handling Agent von Kenya Airways in D gestern erhielt. Juristisch natürlich nicht verbindlich.

"Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Airlines wissen wir jedoch, dass die Verordnung EU 261 hier nicht greift. Diese greift lediglich für Airlines, die in der EU ansässig sind, was bei Kenya Airways nicht der Fall ist.

Für Airlines außerhalb der EU, kommt die Zuständigkeit der Verordnung 261 nur zum Tragen, wenn der Flug auf einem Flughafen innerhalb der EU beginnt, der erste Flug von Kenya Airways beginnt jedoch außerhalb der EU.

Für den Flug ab Amsterdam greift das in der Verordnung 261 für Flugunregelmäßigkeiten festgelegte „Operating Carrier Prinzip“, was bedeutet, dass hier die Fluggesellschaft KLM zuständig ist, also die Gesellschaft, die den
Flug tatsächlich durchführt."

Ich dachte bisher immer, dass der Ticketing Carrier zuständig ist für EC 261 ab Flügen aus der EU, unabhängig davon, welche Operating Airline letztendlich für die Verspätung gesorgt hat. In meinem Fall war ich ursprünglich komplett auf KQ gebucht, diese hat jedoch nach und nach AMS-NBO-KGL storniert und mich dann auf KL/WB via DXB umgebucht, wo es dann zu dem o.b. Problem kam.

Ich werde mal KL probieren, aber letztendlich wird das wohl ein Fall für den Anwalt oder Flightright etc.
 

Biohazard

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29.10.2016
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LEJ
Ich dachte bisher immer, dass der Ticketing Carrier zuständig ist für EC 261 ab Flügen aus der EU, unabhängig davon, welche Operating Airline letztendlich für die Verspätung gesorgt hat.

Korrekt.

Mehrere Airlines auf einem Ticket, Störung außerhalb der EU
Tritt bei einem einheitlichen aus mehreren Segmenten zusammengesetzten Flug mit mehreren Airlines die Unregelmäßigkeit erst außerhalb der EU mit einem non-EU-Carrier auf, so hat der EuGH passagierfreundlich für den Entschädigungsanspruch entschieden, dass (auch?) das den ersten Flug ausführende Luftfahrtunternehmen auf die Entschädigung haftet (s. EuGH Urt. v. 11.07.2019 C-502/18, CS ./. České aerolinie a.s.).

Beispiel: Ein Flug mit Czech Airlines von Prag nach Abu Dhabi und ein Weiterflug auf gleichem Ticket von Abu Dhabi nach Bangkok. Der Flug Abu Dhabi-Bangkok erreicht sein Ziel relevant verspätet. In diesem Fall sah der EuGH Czech Airlines als Schuldner an”
https://www.rechteindeutig.de/flugg...haedigung-erstattung-und-sonstige-leistungen/
 
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peter28

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02.10.2009
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(...) Ich wende mich mal an KQ, die hier als Ticketing Carrier zuständig sind, richtig?

Vergiss es. KQ weigert sich sogar, eigene Compensation Vouchers (die an Aussenstationen von Handling Agents auf KQ "Bordkarten" ausgestellt werden) auszuzahlen.

(Ok, natürlich "weigert" man sich nicht wirklich, aber die "person authorised to approve the payment" ist monatelang nicht auffindbar. Nachdem man sie angeblich gefunden hat, ist das alles "unfortunately stuck in finance department". Danach gilt "we have to check with the bank why the payment has not reached your account".)
 
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Hene

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27.03.2013
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Hat jemand zufällig eine Email von KL customer relations parat? Ich kann auch nach intensivem Googeln nichts finden ausser Messenger, WhatsApp und Tel.
 

FlyUsa

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26.07.2015
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Reiche deine Beschwerde einfach ueber Whatsapp ein. KLM reagiert da immer sehr schnell und kann dir im Zweifel auch eine Email oder den Link auf das richtige Kontaktformular auf ihrer Webseite geben.
Alternativ findest du auf der KLM Webseite auch direkt ein Kontaktformular ueber welches du einen Claim oder eine Beschwerde einreichen kannst. Zu finden unter -> Information -> Kontaktieren sie uns...
 
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