Der Rücktransport gehört zu den wichtigsten Punkten auf der Leistungsliste. Nach den Versicherungsbedingungen sollten die Kosten bereits für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen werden. Auch privat Krankenversicherte sollten vorsichtshalber eine Reiseversicherung in den Koffer packen, um sich im Notfall den Rücktransport zu sichern oder - gehört dieser zum Leistungsumfang des privaten Vertrags - dann ggf. seine Selbstbeteiligung zu schonen.
Allerdings sollten Sie Anbieter meiden, die den Rücktransport nur dann bezahlen, wenn er "medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet" ist. Diese Voraussetzungen sind fast nicht zu erfüllen. Medizinisch notwendig ist der Rücktransport nämlich nur dann, wenn im Gastland der Standard der medizinischen Versorgung so niedrig ist, dass man dort nicht mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden kann.
Daher sollten sie nur Gesellschaften wählen, die gemäß ihrer Bedingungen den Krankentransport übernehmen, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.