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Wenn es so war, kann ich mich zumindest nicht mehr daran erinnern. Daher würde ich sagen, dass Uni Air die KK bei mir nicht sehen wollte.Uni Air schreibt zumindest in der Buchungsbestätigungsemail sehr deutlich:
Wenn es so war, kann ich mich zumindest nicht mehr daran erinnern. Daher würde ich sagen, dass Uni Air die KK bei mir nicht sehen wollte.Uni Air schreibt zumindest in der Buchungsbestätigungsemail sehr deutlich:
Auch bei mir ist das letzte Mal KK zeigen gefühlte 100 Jahre her. Weder Air Asia noch SQ wollten meine KK sehen (letzter Flug mit Air Asia 2023).Obwohl er in der IT Sicherheit arbeitet, hat er eint totale Hackerphobie. Oder vielleicht gerade deshalb, weil er berufsbedingt weiss, was alles passieren keann.
So ähnlich lief das wohl auch in Asien ab, wobei durch die Häufigkeit der Namen sich sogar oft ein Namensvetter fand, dessen Kreditkartendaten gestohlen waren. Somit konnte sich der Reisende sogar korrekt ausweisen. Das wollte man dann dadurch erschweren, dass die Kreditkarte wenigstens einmal gezeigt werden muss.Auch bei mir ist das letzte Mal KK zeigen gefühlte 100 Jahre her. Weder Air Asia noch SQ wollten meine KK sehen (letzter Flug mit Air Asia 2023).
Es gab da vor 4-5 Jahren mal Zeitungsberichte, dass in Südafrika gehäuft Flugtickets mit fremder Kreditkarte gekauft wurden, also ohne Wissen des Besitzers. Im Prinzip kann ich so meine Identität perfekt verschleiern, wenn auch niemand meine ID sehen will.
In den 30+ Jahren, die ich jetzt um die Welt fliege, wurde ich allerdings noch nie nach sowas gefragt.Falls der Karteninhaber selbst reist, muss die Kreditkarte, mit der die Buchung bezahlt wurde, mit zum Flughafen gebracht werden, damit wir Ihre Berechtigung vor Abflug feststellen können.
Wie weiter oben geschrieben ist das in Asien bei Airlines wie SQ und TG Standardpraxis und wenn die CC nicht vorliegt ohne wenn ind aber die Mitnahme verweigert. In Europa habe ich es persönlich auch noch nicht erlebt, aber ich würde den Hinweis nicht ignorieren.aus einer aktuellen e-ticket Bestätigung von BA:
In den 30+ Jahren, die ich jetzt um die Welt fliege, wurde ich allerdings noch nie nach sowas gefragt.
Das ist schlichtweg so nicht richtig.arteWie weiter oben geschrieben ist das in Asien bei Airlines wie SQ und TG Standardpraxis und wenn die CC nicht vorliegt ohne wenn ind aber die Mitnahme verweigert. In Europa habe ich es persönlich auch noch nicht erlebt, aber ich würde den Hinweis nicht ignorieren.
2015/16/17(?) habe ich Flüge für meine Freundin in TH Domestic mit Nok und AirAsia gebucht (mehrmals).Das ist schlichtweg so nicht richtig.
Weder TK, noch SQ noch TG oder MH ,AitAsia etc. fragen nach der Karte bei Fremdkartenbuchung.. Einzig Batik oder MH schreiben, dass eine PapierKopie der KK verlangt werden kann.
wenn die Firma das über ein RB bucht, gibt es das Problem nicht, aber wenn die Sekrertärin die Firmenkarte auf der website der Airline nutzt, kann es passieren, dass man einen Nachweis verlangt.Gegenfrage: Wie machst das wenn das ganze durch die Firma gebucht wird?
Eigentlich unglaublich (unverschämt).wenn die Firma das über ein RB bucht, gibt es das Problem nicht, aber wenn die Sekrertärin die Firmenkarte auf der website der Airline nutzt, kann es passieren, dass man einen Nachweis verlangt.
... und wer das alles für Phantasie hält: ich bin bei RJ in BKK stehen geblieben, ich hatte meine cc auf dem Weg zum Flughafen verloren und konnte sie nicht vorzeigen. Charge back und viel Ärger, DKB hat dabei gut unterstützt
Dazu das Auswärtige Amt: Auslandsreise mit Kindern. Ja, ist so und hat seine Gründe.Aber dasselbe derzeit mit getrennt reisenden Familienmitgliedern in FRA.
Nicht KK, aber Ausreise wurde zunächst von Bupo verweigert, da +1 allein mit Kindern abflog. Nur mit Bescheinigung möglich. Spinn ich?!
Mach mir den Hummels.
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Ja, ist üblichEigentlich unglaublich (unverschämt).
Aber dasselbe derzeit mit getrennt reisenden Familienmitgliedern in FRA.
Nicht KK, aber Ausreise wurde zunächst von Bupo verweigert, da +1 allein mit Kindern abflog. Nur mit Bescheinigung möglich. Spinn ich?!
Mach mir den Hummels.
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Jedes Mal einen Dollar für diesen Satz.Ist so und hat seine Gründe.
Ich könnte da jetzt eine spannende Geschichte zu erzählen. 2023 sind wir in Frankfurt abgeflogen und Kinderreisepässe funktionieren in der automatisierten Passkontrolle ja nicht. Ich nur so zu +1 "Geh du mit unserer Freundin schonmal vor, ich geh mit Junior zur Passkontrolle."Dazu das Auswärtige Amt: Auslandsreise mit Kindern. Ja, ist so und hat seine Gründe.
Ich glaube du unterschätzt welche Informationen der Bundespolizei vorliegen.Ich könnte da jetzt eine spannende Geschichte zu erzählen. 2023 sind wir in Frankfurt abgeflogen und Kinderreisepässe funktionieren in der automatisierten Passkontrolle ja nicht. Ich nur so zu +1 "Geh du mit unserer Freundin schonmal vor, ich geh mit Junior zur Passkontrolle."
Der Bundespolizist hat mich dann auch gefragt, ob die Mutter denn weiß, dass ich mit Junior ins Ausland reise. Habe dann mit dem Finger zur automatischen Kontrolle gezeigt und gemeint "Die ist da drüben."
Hat ihm gereicht und wollte keinen Nachweis, dass die Person da drüber auch wirklich die Mutter von +0.5 ist.
Die Information zur Reise der Mutter liegt prinzipiell beim BKA in einer Datenbank (Stichwort Fluggastdatenspeicherung), aber der gemeine Bundespolizist hat da keinen Zugriff und für sowas ist das nicht gedacht. Andere relevante Datenquellen wären mit nicht bekannt.Ich glaube du unterschätzt welche Informationen der Bundespolizei vorliegen.
Um nur mal ein Beispiel zu nennen:
Auf die Frage, ob die Mutter von der Reise informiert sei, wusste er zumindest schon mal dass es mehr als einen gesetzlichen Vertreter des Kindes gibt.
Um herauszufinden ob die Mutter auch mitverreist sollte dann ein Kinderspiel sein.....
(https://www.bundespolizei.de/Web/DE...isen-mit-Kindern/reisen-mit-kindern_node.html)Haben Sie als Personensorgeberechtigte den begründeten Verdacht, dass Ihr Kind in das Ausland entzogen werden soll, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das für Sie zuständige Familiengericht. Ein entsprechender Beschluss kann sehr kurzfristig durch eine schengenweite Ausschreibung der Minderjährigen in den Fahndungssystemen der Polizei umgesetzt und bei der Ausreisekontrolle festgestellt werden. Bei besonderer Eilbedürftigkeit erstatten Sie Anzeige bei Ihrer zuständigen Polizeibehörde. Dies gilt entsprechend beim begründeten Verdacht einer sonstigen Kindeswohlgefährdung.
Wahrscheinlich 2 Mausklicks um herauszufinden, ob die Mutter auch gerade (an einem andern Schalter) durch die Passkontrolle geht.Die Information zur Reise der Mutter liegt prinzipiell beim BKA in einer Datenbank (Stichwort Fluggastdatenspeicherung), aber der gemeine Bundespolizist hat da keinen Zugriff und für sowas ist das nicht gedacht. Andere relevante Datenquellen wären mit nicht bekannt.
Nee, §4 FlugDaG gibt das nicht her. Kindesentführung ist nicht in der Liste. Edit: oh vielleicht doch, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32016L0681 nennt "Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme".Wahrscheinlich 2 Mausklicks um herauszufinden, ob die Mutter auch gerade (an einem andern Schalter) durch die Passkontrolle geht.
Es geht im vorliegenden Fall doch nur um eine potentielle Kindesentführung.Nee, §4 FlugDaG gibt das nicht her. Kindesentführung ist nicht in der Liste. Edit: oh vielleicht doch, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32016L0681 nennt "Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme".
Abgesehen davon ist aber der Ablauf ein anderer (Matching, nur Treffer werden analysiert).
Mit Daten aus der PNR-Datenbank könnte ein Alert erzeugt werden dass nur ein Elternteil mit Kind unterwegs ist. Wenn beide in der Buchung sind, würde das erst gar nicht passieren und es muss kein Verdacht ausgeräumt werden.Es geht im vorliegenden Fall doch nur um eine potentielle Kindesentführung.
Und wenn die Bupo die Information besitzt, dass beide Elternteile zur selben Zeit, aber verschiedenen Schalter durch die Passkontrolle gehen, eben dieser Verdacht ausgeräumt wird.
Ob dem so ist weiss ich nicht, wäre aber genau so ein Beispiel, indem ich meinte, dass der Bupo durchaus mehr Informationen vorliegen als manch einer glauben mag.Mit Daten aus der PNR-Datenbank könnte ein Alert erzeugt werden dass nur ein Elternteil mit Kind unterwegs ist. Wenn beide in der Buchung sind, würde das erst gar nicht passieren und es muss kein Verdacht ausgeräumt werden.
Ich kann nix unterschätzen, weil ich gar keine Informationen dazu habe.Ich glaube du unterschätzt welche Informationen der Bundespolizei vorliegen.
Um nur mal ein Beispiel zu nennen:
Auf die Frage, ob die Mutter von der Reise informiert sei, wusste er zumindest schon mal dass es mehr als einen gesetzlichen Vertreter des Kindes gibt.
Um herauszufinden ob die Mutter auch mitverreist sollte dann ein Kinderspiel sein.....
Nein, nicht unbedingt.Aber grundsätzlich finde ich es gut, dass die BuPo bei dem Thema sensibel genug ist.