Kreditkartenakzeptanz

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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
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FRA
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Gestern meinte auch Lanz in der Sendung, dass man im europ. Ausland überall alles mit Karte zahlen könne, selbst 10 Cent am Kiosk. Und dafür könnte man auch Gesetze einführen, wie zB in Italien. :ROFLMAO:
Die Händler machen doch eh ne Mischkalkulation, wenn 100% aller Kunden mit der Karte zahlen würden, dann wird halt überall 1,5% draufgeschlagen. Mir ist es doch egal, ob ich für meinen Kaugummi 10ct oder 11ct zahle.
Bei monatlichen Ausgaben von 1000 EUR sind das 15 EUR Bequemlichkeitszuschlag.

Ich kann absolut nicht nachvollziehen, warum Händler gar keine Karte akzeptieren.
 
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AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
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Man liest doch sogar zum Teil das Supermärkte schließen, weil Mitarbeiter aufgrund von häufigen Überfällen gekündigt haben. Mit Card only würde sowas nicht mehr passieren. Das Problem ist halt, solche Geschäfte bieten beides an und der Dönerladen nebenan wird in der Regel selten überfallen…also läuft alles weiter wie bisher.
Da hilft tatsächlich nur eine gesetzliche Regelung.
 
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Reval

Erfahrenes Mitglied
12.02.2018
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Nein Fakt ist das ca. 50.000 Menschen ausreisepflichtig sind, richtig, die anderen 190.000 Menschen sind geduldet und erhalten somit berechtigter Weise Sozialleistungen.
Die 50.000 die ausreisepflichtig und nicht geduldet sind, erhalten auch Leistungen. Sind die jetzt legal oder illegal hier? Das Ausgangsstatement war, dass jemand der illegal hier ist keine Sozialleistungen bekommt, und das ist somit nicht richtig.

Jemand, der illegal hier ist, ist von der BEzahlkarte gar nicht betroffen. Sozialleistungen bekommt nur, wer sich legal hier aufhält.
 
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Reval

Erfahrenes Mitglied
12.02.2018
392
532
Und jetzt unterschlägst du das ein großer Teil dieser ausreisepflichtigen Personen noch geschützt sind. Ausreisepflichtig und legaler Aufenthalt widersprechen sich nach unseren Gesetzen nicht. Ausreisepflichtig heisst nicht "müssen das Land sofort verlassen". Ist halt wie immer etwas komplizierter, daher so ein schönes Thema für Populisten, man verkürzt und erzählt nur die halbe Wahrheit. Zudem haben diese Menschen Deutschland nicht unbedingt durch offene Grenzen erreicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Ach du weisst es also doch, und nennst bewusst falsche Zahlen?

Ich habe korrekte Zahlen genannt.

Die Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen (siehe § 60a AufenthG). Sie wird Personen erteilt, die sich zwar nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten, deren Abschiebung jedoch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel und verschafft auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland; sie lässt nur die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts entfallen.

Die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts entfällt also.

@LH88 @alex3r4 Bevor Sie beide mir noch mehr andichten ("Rechtspopulist", "Lügner", "verkürzte Wahrheit", "unterschlagene Informationen"...) folgendes:

Der vorangestellte Text stammt von dem Informationsverbund Asyl und Migration. Nach eigener Aussage ein Zusammenschluss von in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit aktiven Organisationen. Träger des Informationsverbunds Asyl und Migration sind: Amnesty International, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, PRO ASYL, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Darüber hinaus kooperiert der Informationsverbund Asyl und Migration mit UNHCR.

Informationsverbund Asyl und Migration

1708697830363.png


Übrigens erhalten Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung während der Dauer ihres Verfahrens oder anschließend eine Duldung. Die Aufenthaltsgestattung gewährt Asylsuchenden lediglich für die Dauer des Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht. Sie besitzen keinen Aufenthaltstitel.

Alles hier nachzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/AufenthG.pdf
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.900
Stand 31.12.2023 gibt es in der BRD ca. 240.000 ausreisepflichtige Personen. Diese erhalten Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wenn diese Menschen legal im Land sind, wieso sind diese dann ausreisepflichtig?

Meines Wissens gilt die Bezahlkarte nur für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nicht für Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch (Sozialleistungen).
Darf man dich daran erinner was du geschrieben hast, die Zahl mag korrekt, die sich daraus ergebende Konsequenz nicht. Menschen mit Duldung halten sich legal in Deutschland auf - wer etwas anderes behauptet will täuschen. Und es geht nicht um die präzise Definition des Juristen, sondern um die sich aus dem Status ergebenden Konsequenzen.

Aber lassen wir das, es führt zu nix eine solche Diskussion gewinnen immer die mit dem langen Atem und den griffigen Parolen.
 
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Reval

Erfahrenes Mitglied
12.02.2018
392
532
Darf man dich daran erinner was du geschrieben hast, die Zahl mag korrekt, die sich daraus ergebende Konsequenz nicht. Menschen mit Duldung halten sich legal in Deutschland auf - wer etwas anderes behauptet will täuschen. Und es geht nicht um die präzise Definition des Juristen, sondern um die sich aus dem Status ergebenden Konsequenzen.

Aber lassen wir das, es führt zu nix eine solche Diskussion gewinnen immer die mit dem langen Atem und den griffigen Parolen.
Für den Umstand, dass Du von nichts eine Ahnung hast, hast Du ein ziemlich großes Maul (und nichts dahinter). Nenn mir mal den Paragrafen und das Gesetz, nach welchem Ausreisepflichtige sich rechtmäßig (legal) in Deutschland aufhalten.

Auf was begründest Du deine Aussagen?

Übrigens, ich hab schon nachgeschaut, empfehle dir mal die Sichtung von §51, 58 AufenthG. Die Antwort wird dir nicht gefallen und deckt sich mit der Quelle die ich zitiert habe, ob dir das gefällt oder nicht.

Diese Quelle ist der Informationsverbund Asyl und Migration, die Träger sind Amnesty International, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, PRO ASYL.

Alles "Populisten" und "Lügner" die "täuschen" wollen... Plötzlich geht es auch nicht mehr um die "präzise Definition"...

Vorher hieß es noch von dir:

"Ist halt wie immer etwas komplizierter, daher so ein schönes Thema für Populisten, man verkürzt und erzählt nur die halbe Wahrheit."
 
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avator

Erfahrenes Mitglied
01.02.2023
598
568
Welche Grenzen sind den ganz offen?

Hier kannst du sehen, welche Grenzen offen sind und welche nicht.

2022_09_routes_final.prop_750x.a62a977adb.JPG
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.900
Für den Umstand, dass Du von nichts eine Ahnung hast, hast Du ein ziemlich großes Maul (und nichts dahinter). Nenn mir mal den Paragrafen und das Gesetz, nach welchem Ausreisepflichtige sich rechtmäßig (legal) in Deutschland aufhalten.

Auf was begründest Du deine Aussagen?

Übrigens, ich hab schon nachgeschaut, empfehle dir mal die Sichtung von §51, 58 AufenthG. Die Antwort wird dir nicht gefallen und deckt sich mit der Quelle die ich zitiert habe, ob dir das gefällt oder nicht.

Diese Quelle ist der Informationsverbund Asyl und Migration, die Träger sind Amnesty International, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, PRO ASYL.

Alles "Populisten" und "Lügner" die "täuschen" wollen... Plötzlich geht es auch nicht mehr um die "präzise Definition"...

Vorher hieß es noch von dir:

"Ist halt wie immer etwas komplizierter, daher so ein schönes Thema für Populisten, man verkürzt und erzählt nur die halbe Wahrheit."
Nochmal es geht nicht um die juristische Defintion. Du meinst also jeder der sich mit einer Duldung in DE aufhält hält sich illegal in DE auf?

Es macht keinen Sinn mit Tüpen wie dir zu diskutieren, wissen sie doch genau um die Wahrheit, um sie dann derart darzustellen das sie ins eigene Weltbild passt. Erst über Remigration debattieren und sich dann missverstanden fühlen - hatten wir ja gerade.

Dir ist bewusst das sich Menschen mit fester Adresse über Jahrzehnte in DE mit einer Duldung leben - und keiner kommt auf die Idee das als illegalen Status zu betrachten.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Keiner würde ich nicht gerade sagen.
OK, sagen wir kein Mensch mit Sachverstand. Es ist aber schon ein starkes Stück wenn man unterstellt das sich geduldete Menschen per se illegal in Deutschland aufhalten. Das unterstellt ja auch jahrzehntelange totale Inkompetenz der Behörden (ich weiß das es Menschen gibt die das annehmen). so einfach ist das ganze eben nicht.
 
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Reval

Erfahrenes Mitglied
12.02.2018
392
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Nochmal es geht nicht um die juristische Defintion. Du meinst also jeder der sich mit einer Duldung in DE aufhält hält sich illegal in DE auf?

Es macht keinen Sinn mit Tüpen wie dir zu diskutieren, wissen sie doch genau um die Wahrheit, um sie dann derart darzustellen das sie ins eigene Weltbild passt. Erst über Remigration debattieren und sich dann missverstanden fühlen - hatten wir ja gerade.

Dir ist bewusst das sich Menschen mit fester Adresse über Jahrzehnte in DE mit einer Duldung leben - und keiner kommt auf die Idee das als illegalen Status zu betrachten.
Ich verstehe deine Frustration, jedoch verantworte ich sie nicht. Du solltest deinen inneren Konflikt mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen dieses Landes auflösen. Rechtsstaatlichkeit ist eine der wichtigsten Forderungen an ein politisches Gemeinwesen und dient zusammen mit anderen Strukturierungen einer Kultivierung der Demokratie. Du bist derjenige, der Dinge darstellt damit Sie ins eigene Weltbild passen, ich hingegen verweise auf die rechtliche Situation.

Zu der Aussage "KEINER kommt auf die Idee das als illegalen Status zu betrachten":

Der Informationsverbund Asyl und Migration, dessen Träger Amnesty International, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, PRO ASYL sowie die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sind veröffentlicht hierzu:

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel und verschafft auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland; sie lässt nur die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts entfallen.


Bitte sehr.
 

Reval

Erfahrenes Mitglied
12.02.2018
392
532
OK, sagen wir kein Mensch mit Sachverstand. Es ist aber schon ein starkes Stück wenn man unterstellt das sich geduldete Menschen per se illegal in Deutschland aufhalten. Das unterstellt ja auch jahrzehntelange totale Inkompetenz der Behörden (ich weiß das es Menschen gibt die das annehmen). so einfach ist das ganze eben nicht.
Der Informationsverbund Asyl und Migration, dessen Träger Amnesty International, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, PRO ASYL sowie die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sind

hat also keinen Sachverstand. Das ist wahrlich ein starkes Stück. :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:

Ungeachtet dessen ist das alles off topic. Auch Menschen, die sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Anspruch auf Sozialleistungen und damit auch Anspruch auf eine Bezahlkarte. Sobald diese Menschen einen Aufenthaltstitel besitzen sind sie rechtmäßig in Deutschland.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.900
Der Informationsverbund Asyl und Migration, dessen Träger Amnesty International, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, PRO ASYL sowie die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland sind

hat also keinen Sachverstand. Das ist wahrlich ein starkes Stück. :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:

Ungeachtet dessen ist das alles off topic. Auch Menschen, die sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Anspruch auf Sozialleistungen und damit auch Anspruch auf eine Bezahlkarte. Sobald diese Menschen einen Aufenthaltstitel besitzen sind sie rechtmäßig in Deutschland.
Jajaja

Mit deiner Rechtsauffassung kann man auch ruhigen Gewissens behaupten des es bis 2018 die Todesstrafe in DE gab.
 

Reval

Erfahrenes Mitglied
12.02.2018
392
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Art. 102 GG trat mit der Gründung der Bundesrepublik 1949 als übergeordnetes Bundesrecht in Kraft. Seitdem darf die Todesstrafe in der Bundesrepublik weder angeordnet noch vollstreckt werden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Jajaja

Mit deiner Rechtsauffassung kann man auch ruhigen Gewissens behaupten des es bis 2018 die Todesstrafe in DE gab.
Wieso kommentierst Du eigentlich nicht mal die Rechtsauffassung vom Informationsverbund Asyl und Migration?