Lässt sich aus einem Vielfliegerstatus (HON/SEN/FTL) ein Anspruch herleiten?

ANZEIGE

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.206
100
TXL-DUS
ANZEIGE
Man muss bei den 2k EUR auch bedenken, dass dafuer keinerlei Vorleistung erbracht werden muss und einen e-Voucher beinhaltet. Man zahlt also je nach Blickwinkel weniger fuer die Leistungen als denn mehr dafuer nicht fliegen zu muessen.

Ne... man bezahlt die Benefits, es wird glaube ich sogar damit geworben ungefähr: "Wollen Sie ihre Privilegien behalten...?" Voucher kann man für TXL-FRA einlösen oder maximal Premium Econ (teuer) zu Biz, ist also sehr subjektiv. Den Voucher gibts quasi geschenkt oben drauf.

Zahlen tun die meisten für

1.Lounge
2.Biz/F Check In
3.Fasttrack
4.Prio-Boarding

wobei die Lounge wohl der größte Kostenfaktor in der 2000 Euro Kalkulation ist. Und genau diese Lounges gibts grad nicht.. tja doof.
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.252
1.726
Das Wort Privileg beinhaltet aber aus meiner Sicht bereits die Tatsache, dass man daraus keinen Anspruch oder ein Recht darauf ableiten kann.

Auch wenn ich verstehe, dass die Sache gerade für HONs äusserst unschön ist, so ist man meinem Gefühl nach nur berechtigt den Service zu nutzen, wenn er angeboten wird. Dies muss aus operativen natürlich vollumfänglich bei M&M liegen.
Ging mir übrigens gefühlsmässig damals bei der Lounge-Schliessung in ZRH als FTL genauso.

Was mich mehr irritiert ist der Umstand, dass M&M sich das Recht, Leistungen nach Belieben abzuändern, in den AGBs nicht klarer verankert hat. Ich finde lediglich Hinweise zu:
[FONT=&quot]Die Betreiber behalten sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, der Prämien, der Flugprämien-Tabelle oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe für Miles & More vorzunehmen, sofern der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird.[/FONT]

Interessanterweise wird noch auf Änderungshinweise in Textform hingewiesen, also über M&M Kommunikations-Medien. Wurde das getan?

Des Weiteren stellt sich natürlich die Frage nach Treu und Glauben, und denke, da kommen die Worte von Kexbox wieder zur Geltung.

Unter dem Strich: Du kannst es versuchen, aber man sollte nicht verwundert sein, wenn man Knall auf Fall vom Programm ausgeschlossen wird.
 
  • Like
Reaktionen: DrSEJ

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
332
32
Ein sehr schöner Thread!

Lieber DrSEJ,

ja, ich beneide Dich um Deinen HON Status und die Privilegien. Im Übrigen sprichst Du mir aus der Seele. Alles, was die LH Geld oder Aufwand kostet, wird hinter dem Feigenblatt der COVID-Hygiene eingespart. Gleichzeitig werden die Flieger bis auf den letzten Platz vollgestopft und auf Rennstrecken Embraers geflogen während sich die A32x die Reifen platt stehen. LH erstattet rechtswidrig keine annullierten Flüge und wie ein Hotliner die Umbuchungs- oder Gutscheinbedingungen auslegt ist auch reine Glücksache.

Egal ob vor, während oder nach Corona - LH ist und bleibt ein Wirtschaftskonzern, der Geld verdienen will. Dafür wird alles getan, was geht. Und damit meine ich nicht, was in gesetzlichem Rahmen geht sondern alles was faktisch geht. Der gesetzliche Rahmen wird zugunsten des Profits soweit strapaziert, bis eben der Profit durch Prozesskosten oder Repressalien gefährdet ist. Zusätzlich hält der Konzern dann noch die Hand für Staatshilfen auf. Die Zitrone (oder der zahlende Pax) wird tagtäglich bis zum letzten Tropfen ausgequetscht und das Marketing gibt dem Ganzen dann noch den Anstrich eines verantwortungsbewussten und kundenfreundlich-kulanten Unternehmens.

Natürlich hat der zahlende Passagier - und allen voran der zahlende Vielflieger - im Gegenzug jedes moralische Recht, die Fluggesellschaft auszuquetschen! Ich habe absolut kein Verständnis für die Stimmen, die Dich in die Ecke des Pfennigfuchsers oder Rechtepochers drängen wollen.

Statusleistungen sind keine freiwilligen Gefälligkeiten. LH bzw M&M bewerben verschiedene Statusstufen, die mit x Flügen oder Meilen erreicht werden. Für die einzelnen Stufen werden bestimmte Vorteile beworben. Mit jedem Flug erkaufe ich - abhängig von Strecke und Klasse, ergo auch dem Flugpreis - eine bestimmte Anzahl Meilen. Selbstverständlich sind damit auch die versprochenen Statusvorteile erkauft und weder freiwillig noch gottgegeben oder einseitig dispositiv.

Ich kann Dich nur darin bestärken, von der Lufthansa für ausgefallene Benefits eine Komprnsation und für die Zukunft Erfüllung der Versprechen (= die Erbringung der geschuldeten Leistung) zu erbringen!
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.658
2.106
ZRH
Ich bin ein fauler Anwalt, deshalb werfe ich mal meine unbegründeten Gedanken in die Runde.
Steinigt mich, wenn schon behandelt.

Wo knüpft man die Ansprüche an?
Wer „verleiht“ den Status?
Was ist der Gegenwert des Status (Schadensberechnung!)

Geht man von einem vertraglichen Anspruch aus, ist M&M Vertragspartner?
M&M sorgt für die Gewährung der Benefits durch „inter-alliance-agreements“. Heisst aber, dass die Beförderungspartner selbst keine vertraglich Pflicht dem Statusinhaber ggü. haben, sondern nur gegen M&M. Verträge z.G. Dritter sind immer schwierig, wenn nicht third party beneficiaries explizit vorgesehen sind. D.h. M&M zur Durchsetzung deiner Benefits zu bewegen scheint mir schwierig, solange man nicht die allianz-internen Dokumente kennt.

LHG gewährt den Statusinhabern Benefits. Diese Ansprüche meine ich sind Bestandteil des geschlossenen Beförderungsvertrages, z.B. das extra SEN-Gepäck oder F Checkin. Das wird beim Abschluss des Vertrages idR explizit genannt und damit wohl durchsetzbar. „Lounge“-Zutritt ist schwierig, da auch „AB-Lounges“ Lounges sind. Erschwerend: *A kennt nur C oder F Lounge, eine SEN-Lounge wird allianz-intern als F-Lounge vermarktet. D.h. der HON kann nach meinem Verständis in eine SEN-Lounge geschoben werden und die Allianz-Benefits (=Vertragsleistung) sind gewahrt.

Weiter sind die LHG AGBs massgebend, wo (zumindest nach CH-Recht) grobe Einschränkungen ohne weiters vereinbart werden können. Man hat bisher hier von einigen Klauseln gelesen, die eine Anpassung erlauben.
Aber ich meine dort den stärksten Anspruch zu sehen, schlicht weil man eine explizite Grundlage hat.

Ohne Grundlage kann man es gerne noch ausservertraglich versuchen. Dort sehe ich noch weniger Chancen, da der Schaden sich nur bei einer effektiven Flugreise manifestiert. D.h. nur wer geflogen ist und Abstriche machen musste könnte überhaupt in den Kreis der Aktivlegitimierten kommen. Und was substantiiert man da als Schaden? Zeitgewinn durch FCT (z.B.) könne ein Punkt sein, muss aber gut aufgelegt werden (Stosszeiten!). Aber dann wiederum: der Zutritt zum FCT mit separater Security ist kein Garant für Zeitersparnis.

Es müsste eine verbindliche Einbeziehung der M&M Benefits in den Beförderungsvertrag erstellt werden können, damit im Flugfall ein Anspruch konstruiert werden könnte. Ohne Flug scheint es mir aussichtslos. Im Flugfall müsste also mit der Wesentlichkeit der Benefits argumentiert werden.

Ich bin vom weniger verbraucherfreundlichen CH-Recht geprägt. In DE ist das evtl. anders. Happy to receive inputs.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.127
9.346
Auf jeden Fall würde die Klage zu interessanten Schlagzeilen in BILD und anderen Medien führen. Wäre sicherlich auch im Interesse der LH, um ihr Image aufzubessern.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

BeyondTheCurtain

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
812
598
MUC
Dienstliche Flugreisen sind das Eine und der Anspruch wird dann (nachträglich) eingefordert. Das Andere ist der Urlaub und wird auf die Straße verlagert und die Flüge storniert, wenn LH sich nicht an die vertraglichen Leistungen hält und Benefits auf Jugendherbergs-Niveau bleiben.
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
1.927
574
unweit LSTA
Ich habe mir nun mal für eine Kurzstrecke ex FRA Mitte Juni ein upgrade in die C gegönnt. Bringt mir als *A G eigentlich nur den freien Nebenplatz (in Zeiten von Covid-19 nicht zu unterschätzen), LH hat aber beim upgrade offer dezidiert den Lounge-Zugang beworben. Sollten die Lounges bis dahin nicht offen sein denke ich schon liesse sich ein Anspruch für Kompensation ableiten. Es bleibt spannend.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.792
2.761
FRA
Ich habe mir nun mal für eine Kurzstrecke ex FRA Mitte Juni ein upgrade in die C gegönnt. Bringt mir als *A G eigentlich nur den freien Nebenplatz (in Zeiten von Covid-19 nicht zu unterschätzen), LH hat aber beim upgrade offer dezidiert den Lounge-Zugang beworben. Sollten die Lounges bis dahin nicht offen sein denke ich schon liesse sich ein Anspruch für Kompensation ableiten. Es bleibt spannend.

Das wird das Gleiche sein wie bei dem LSG-Chaos...
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.145
Ich bin nicht bei LH betroffen - sondern bei einer anderen Airline - da man eigentlich nirgendwo mehr hin fliegen kann trifft mich das ganze nicht direkt - aber für mich ist es selbstverständlich das der Status um mind. die Zeit verlängert wird in der man die Services nicht in Anspruch nehmen kann.

Wenn ich jetzt fliegen könnte und müsste - ich würde am Flughafen entweder in eine Paylounge oder eine Gastronomie gehen - die Rechnungen aufheben und an den Service der Airline schicken mit der Frage wie man das jetzt löst. Wäre dann mit Meilen oder einen Voucher zufrieden.

Ob es man einen Rechtsanspruch hat? Keine Ahnung, aber Airlines sollten aktuell auch ein wenig etwas für ihre Kunden tun - und wenn es ein wenig Kulanz ist.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
Also ich oute mich mal als einer von den gekauften SENs
Neben dem SEN Status gibt es für die Buchhalter noch den E-Voucher und die goldene LH Kreditkarte.
Bei mir war aber das Ziel neben normalen bezahlten Tickets das Meilenkonto langsam abzubauen – Stichwort Partner Benefit, denn das ist ja wirklich noch ein Vorteil diese für strecken zu nutzen die nicht im Partner Special sind, sowie die bessere Verfügbarkeit.

Aber jetzt zur Frage an die Anwälte: Durch die Status Verlängerung in 2021, die ja alle 2/21 SENs zählt sollten doch dann eigentlich die potentiellen Nachteile ausgeglichen sein. Denn ich kann weder meinen Meilenberg vernünftig abfliegen, noch den gekauften Status nutzen. (Geklagt hätte ich übrigens nicht, das mal so dahingesagt). Alles auf Null also.
Ist damit nicht für die Masse der niedrigen FTs und SENs ohnehin alles erledigt?
Es bliebe also nur noch die Benachteiligung für die HONs zum klagen.
Der Rest guckt der Klagewelle dann mal zu.
Allerdings verstehe ich ja die mathematische Kühle der der LH wieder nicht, dass sie zum HON Statuserwerb 2020 und 2021 nicht einfach zusammenpacken. Aber lässt sich daraus eine Klage ableiten? Und aus der Verlängerung 2021- muss man da nicht erst sehen wie Limo Service und FCT dann gehandhabt werden?
 

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
332
32
Also ich oute mich mal als einer von den gekauften SENs
(...) Durch die Status Verlängerung in 2021, die ja alle 2/21 SENs zählt sollten doch dann eigentlich die potentiellen Nachteile ausgeglichen sein. Denn ich kann weder meinen Meilenberg vernünftig abfliegen, noch den gekauften Status nutzen. (Geklagt hätte ich übrigens nicht, das mal so dahingesagt). Alles auf Null also.

Beim gekauften SEN, der den Status um ein Jahr verlängert bekommt, dürften die Nachteile tatsächlich adäquat abgegolten sein. Also kein (theoretisch) einklagbarer Schaden.

Ist damit nicht für die Masse der niedrigen FTs und SENs ohnehin alles erledigt?

Meines Erachtens nein. Diejenigen, die ihren Status ohnehin regelmäßig requalifizieren oder diejenigen, die den Status mit Ablauf in 02/21 bereits im Jahr 2019 bis 02/23 requalifiziert haben, fliegen jetzt bis auf weiteres mit stark eingeschränkten Benefits und erhalten dafür überhaupt keine Kompensation.

Wobei ich den Schaden bei den HONs schon für deutlich greifbarer und weniger diskutabel halte. Man wird wohl kaum sagen können, dass die HONs zur Verringerung des Infektionsrisikos per Bus statt Limo zum Flugzeug gebracht werden. Auch der Wegfall des persönlichen Ansprechpartners kann wohl nicht mit Corona entschuldigt werden. Und DrSEJ hat ja auch schon das Argument geliefert, dass die FCLs und das FCT wohl am einfachsten die behördlichen Vorgaben für Gastronomie erfüllen dürften.
 

BeyondTheCurtain

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
812
598
MUC
Wobei ich den Schaden bei den HONs schon für deutlich greifbarer und weniger diskutabel halte. Man wird wohl kaum sagen können, dass die HONs zur Verringerung des Infektionsrisikos per Bus statt Limo zum Flugzeug gebracht werden. Auch der Wegfall des persönlichen Ansprechpartners kann wohl nicht mit Corona entschuldigt werden. Und DrSEJ hat ja auch schon das Argument geliefert, dass die FCLs und das FCT wohl am einfachsten die behördlichen Vorgaben für Gastronomie erfüllen dürften.

Wenn die Flugpläne Mitte Juni wieder anfahren, dann wird sich zeigen, ob Benefits noch Bestandteil des Programms oder eher des Cash-Flows sind.
 

MrGroover

Master of the 737
30.04.2012
2.714
7
Kann ich als Inhaber eines Reisepasses eigentlich mein Recht auf Reisen einklagen oder ist gar Deutschland schadenersatzpflichtig, da ich ja aktuell die damit einhergehenden Vorteile nicht nutzen kann? Bezahlt wurde schließlich für die Ausstellung auch etwas. :confused: ;)
 

BeyondTheCurtain

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
812
598
MUC
ANZEIGE
300x250
Kann ich als Inhaber eines Reisepasses eigentlich mein Recht auf Reisen einklagen oder ist gar Deutschland schadenersatzpflichtig, da ich ja aktuell die damit einhergehenden Vorteile nicht nutzen kann? Bezahlt wurde schließlich für die Ausstellung auch etwas. :confused: ;)

Klagen kann man immer. Und ein Anwalt dafür findet sich sicherlich auch. Urteil kommt dann in 2023 nebst Gerichtskosten und der anwaltlichen Kostennote.
 
Zuletzt bearbeitet: