Langstrecke mit Schmalrumpfflugzeugen

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taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
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Genau - ich hab das auch mal relativ simpel für mich definiert: wenn ich grad wo bin, wo ich in meiner Freizeit nicht wäre, dann kann es keine Freizeit sein. Einzige Ausnahme: wenn ich mich selber aus Komfortgründen für eine frühere oder anderwertige Anreise entscheide.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Der hat Sonntag auch Freizeit.
Das sagt Google AI:
Eine Dienstreise gilt im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich dann als Arbeitszeit, wenn sie im direkten Interesse des Arbeitgebers liegt und Sie aktiv beansprucht werden.
Wer als Fahrgast in Bahn oder Flugzeug sitzt und frei über die Zeit verfügen kann, muss im Einzelfall (laut Tarif- oder Arbeitsvertrag) prüfen lassen, ob diese Zeit vergütet wird – nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zählt passive Reisezeit oft nicht voll als belastende Arbeitszeit, sofern nicht gearbeitet wird.
Als Freizeit zählt sie aber auch nicht, wenn der Arbeitnehmer nicht voll darüber verfügen kann. An einem ungewollten Ort zu sein, ist Arbeit. Wie das bezahlt wird, ist eine andere Sache, sagte ich bereits. Viele bekommen nur Freizeitausgleich.