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Nee das stimmt imho nicht.Ja aber die Kassen samt TSE müssen beim Finanzamt angemeldet werden, das ist eigentlich seit 2022 verpflichtend, aber das FA hatte sich zuerst eine Anmeldung per Formular ausgedacht, und das dann kurzfristig gecancelt, weil man lieber eine Schnittstelle hätte damit die Daten nicht vom FA erfasst werden müssen. Diese Schnittstelle geht aber frühestens Ende 2024 online, und erst dann weiss das FA überhaupt wer ein Kassensystem mit TSE betreibt und wer somit Bonpflichtig ist.
Spontane Kassennachschau, oder auch rein digitale Kassenprüfung bleiben bis dahin reine Theorie, weil das FA aktuell nur bei konkreten Verdacht tätig wird. Denn sie wissen schlicht nicht wo die Kassen stehen die sie prüfen könnten. Denn eine Kasse ist nach wie vor nicht verpflichtend.
a) schon von einigen Kollegen über Steuerberater gehört, die eine spontane Kassennachschau hatten.
b) hatte ich gerade Ende 2022 eine Steuerprfg. der Jahre 2018-2020 und die war rein digital. Meine Apothekensoftwarefirma hat die entspr. Daten aus dem System gezogen aufgearbeitet auf einen Stick gezogen und dieser wurde der Steuerbeamtin gegeben, das war es.
Die hat dann in ihrem Büro rumgewerkelt, hatte noch ein paar Nachfragen zur Abrechnung von Cannabis Rezepturen und das war es.