Leidiges Thema "Richtig Trinkgeld geben USA"

ANZEIGE

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.519
226
Berlin
ANZEIGE
Ja aber die Kassen samt TSE müssen beim Finanzamt angemeldet werden, das ist eigentlich seit 2022 verpflichtend, aber das FA hatte sich zuerst eine Anmeldung per Formular ausgedacht, und das dann kurzfristig gecancelt, weil man lieber eine Schnittstelle hätte damit die Daten nicht vom FA erfasst werden müssen. Diese Schnittstelle geht aber frühestens Ende 2024 online, und erst dann weiss das FA überhaupt wer ein Kassensystem mit TSE betreibt und wer somit Bonpflichtig ist.

Spontane Kassennachschau, oder auch rein digitale Kassenprüfung bleiben bis dahin reine Theorie, weil das FA aktuell nur bei konkreten Verdacht tätig wird. Denn sie wissen schlicht nicht wo die Kassen stehen die sie prüfen könnten. Denn eine Kasse ist nach wie vor nicht verpflichtend.
Nee das stimmt imho nicht.
a) schon von einigen Kollegen über Steuerberater gehört, die eine spontane Kassennachschau hatten.
b) hatte ich gerade Ende 2022 eine Steuerprfg. der Jahre 2018-2020 und die war rein digital. Meine Apothekensoftwarefirma hat die entspr. Daten aus dem System gezogen aufgearbeitet auf einen Stick gezogen und dieser wurde der Steuerbeamtin gegeben, das war es.
Die hat dann in ihrem Büro rumgewerkelt, hatte noch ein paar Nachfragen zur Abrechnung von Cannabis Rezepturen und das war es.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.141
Nee das stimmt imho nicht.
a) schon von einigen Kollegen über Steuerberater gehört, die eine spontane Kassennachschau hatten.
b) hatte ich gerade Ende 2022 eine Steuerprfg. der Jahre 2018-2020 und die war rein digital. Meine Apothekensoftwarefirma hat die entspr. Daten aus dem System gezogen aufgearbeitet auf einen Stick gezogen und dieser wurde der Steuerbeamtin gegeben, das war es.
Die hat dann in ihrem Büro rumgewerkelt, hatte noch ein paar Nachfragen zur Abrechnung von Cannabis Rezepturen und das war es.
Doch das stimmt die Kassen werden bzw. können noch nicht registriert werden, daher weiss das FA nicht wo Kassensystem stehen.

Meldepflicht für Kassensysteme (2024)​

Ab 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen, die in Betrieben verwendet werden dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Bereits vorhandene Kassen müssen bis spätestens 31.01.2020 dem Finanzamt mitgeteilt werden (Nachmeldefrist). Das mitzuteilende elektronische Aufzeichnungssystem ist einer Betriebsstätte eindeutig zuzuordnen.

Sollten Sie sich ein neues Kassensystem ab 2020 anschaffen, müssen Sie dieses innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitteilen. Die Mitteilung an das Finanzamt darf grundsätzlich nur elektronisch erfolgen. Hierzu dient das Programm "Mein ELSTER" oder alternative Software, die über eine ERiC Schnittstelle verfügt.



Meldung Kassensystem an Finanzamt Vordruck / Formular​

Grundsätzlich wird es keine Formulare oder Vordrucke im PDF Format für die Anmeldung, Korrektur oder Abmeldung geben. Es ist stets erforderlich, die entsprechenden Meldungen auf elektronischem Wege durchzuführen nach § 146a Abs. 4 AO.

Hinweis: Formulare und Software zum Melden der Kassen werden verlinkt sobald verfügbar. Derzeit ist die Meldung von Kassen noch in keinem Bundesland verfügbar.

Wie registriere ich meine Kasse beim Finanzamt?

Die entsprechenden Formulare werden digital mittels der Software "Mein ELSTER" zur Verfügung gestellt werden. Alternativ können auch anderweitige Softwareanbieter benutzt, die über eine ERiC Schnittstelle verfügen. Solange es allerdings keinerlei Vordrucke gibt, solle man davon absehen, das System auf irgendeine Art und Weise versuchen zu melden bzw. das Finanzamt danach zu fragen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Übermittlungsmöglichkeit ab Ende 2024 zur Verfügung stehen wird. Dies wird allerdings nochmals formal bekannt gegeben über das Bundessteuerblatt Teil 1.
Das trotzdem Steuerprüfungen stattfinden ist ja logisch, das man bei Apotheken davon ausgeht das sie Kassensysteme benutzen ist verständlich, aber das FA kann eben nicht schauen ob "Ristorante LaMafia" ein Kassensystem hat oder nicht. Prüft man dort und die sagen sie haben kein System, dann müssen sie eben andere Aufzeichnungen vorlegen. Einzig wenn das FA weiss das dort ein Kassensystem im Betrieb ist können sie in die Richtung prüfen.

Das heisst nicht das nicht geprüft wird, das heisst auch nicht das vorhandene Kassensysteme nicht geprüft werden, das heisst nur das das FA nicht weiss wo Kassensysteme stehen.

Jeder Betrüger kann aktuell mit einem System arbeiten das auf wenn auch immer registriert ist, erst wenn die Meldung der Kasse an das FA möglich un verpflichtend ist kann ihm diese Kasse zugeordnet werden. Jetzt betreibt man die Kasse bis zu diesem Zeitpunkt und entsorgt sie in dem Moment in dem man sich registrieren muss. Für den zurückliegenden Zeitraum hat man dann handschriftliche Aufzeichnungen.
 
  • Like
Reaktionen: themrock

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.141
Wenn "Ristorante LaMafia" einen Bewirtungsbeleg über das Kassensystem ausstellt mit den entsprechenden Daten weiß das FA möglicherweise sehr schnell wo sich solche Kassen befinden. ;)
Wir reden von ca. 1 bis 1,5 Millionen Kassensystemen bzw. Kassen. Und wenn du mich ausführlich zitiert hättest dann wäre dein Einwand obsolet.

Einzig wenn das FA weiss das dort ein Kassensystem im Betrieb ist können sie in die Richtung prüfen.
Und zum einen hat user XT ja deutlich gemacht das man solche Ausdrucke gar nicht haben möchte und des Weiteren gibt es eben die Gastronomie die bei 90% aller Rechnungen auch einen Bewirtungsbeleg ausstellen muss (weil verlangt/gewünscht) und dann gibt es eben diese Gastro die gar nicht weiss was ein Bewirtungsbeleg ist. Und wenn den mal einer verlangt wird der auch nicht fuchtig wegen den 34,95€.

Die Behörden haben hier aus Faulheit oder Dummheit ein riesiges Scheunentor offengelassen, aber gleichzeitig alle ehrlichen Gastronomen/Händler gequält.

Ich habe heute Kosten von fast 500€/Monat für die Kassen, vor 2020 waren es ca. 400€ einmalig pro Kasse (jeweils nur Software). Software liegt aktuell bei ca. 80€ netto/Monat pro Kasse. Deutlich günstiger geht es kaum bzw. entstehen dann an anderer Stelle Kosten.