LEJ - Das vergessene Potenzial

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
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Beeindruckende Einschätzung aus der Schweiz. Dann müsste allerdings der erste DHL-Brandanschlag "der erste Angriff" gewesen sein, denn der kam von Tätern mit den gleichen DNA-Spuren und er wäre auch richtig brutal geworden, wenn es keine Verspätung gegeben hätte.
 
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Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
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DUS
Beeindruckende Einschätzung aus der Schweiz. Dann müsste allerdings der erste DHL-Brandanschlag "der erste Angriff" gewesen sein, denn der kam von Tätern mit den gleichen DNA-Spuren und er wäre auch richtig brutal geworden, wenn es keine Verspätung gegeben hätte.

Nein.
"Richtig brutal" waren die Flugzeuge die in das WTC geflogen sind.

Eine Paketbombe ist keine mit Sprengstoff beladene Drohne.
Paketbombe : Anschlag
Drohne: Angriff

Die Paketbombe war grenzwertig .... die Drohne nicht.

Das ist Russlands Prinzip... nachsehen wie weit es geht.

Mit "Hybrid" hat das, was zuletzt in Leipzig passiert ist, nichts mehr zu tun. Egal was Dobrindt da faselt.

So kurz vor den Wahlen ... ein Schelm wer böses denkt ...
 

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Mit "Hybrid" hat das, was zuletzt in Leipzig passiert ist, nichts mehr zu tun. Egal was Dobrindt da faselt.

Spannend auch vor dem Hintergrund, dass sich der GBA im Hinblick auf Nord-Stream neulich ins Knie geschossen hat, als er dort ohne Not ein Kriegsverbrechen angeklagt hat. Ich hätte ihn dringend davon abgeraten, wegen der Konsequenzen für künftige Fälle.


Es gab ja keinen direkten Nexus zum bewaffneten Konflikt. Außerdem finde ich die Einschätzung des polnischen Richters, dass eine Rechtfertigung für die Nordstrem-Spengung vorlag, rechtlich sehr gewagt aber charmant.

Interessant hier (S. 276)


Sagen wir das OLG qualifiziert die Sprengung von Nord-Stream abschließend als Kriegsverbrechen (i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB), dann müsste man im Drohnenfall vom LEJ das selbe annehmen. Versuchsstrafbarkeit für Delikte nach VStGB ist in der Regel gegeben. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB ist ein Verbrechen. Dass die Tat im Versuch stecken geblieben ist, ist damit egal. Damit hätten wir nicht nur die erste kriegerische Handlung seit Ende des 2. Weltkriegs auf deutschem Boden, sondern sogar das erste Kriegsverbrechen (interessanterweise ca. 1.830 Kilometer entfernt von der Front). Da sollen sich Dobrindt und Co. mal raus winden und verharmlosen. Vielleicht sollte Dobrindt auch von seiner Weisungsbefugnis Gebrauch machen und die Anklage im Nord-Stream Verfahren anzupassen.

Bleibt spannend, insbesondere weil die Drohne den künftig in Sachsen-Anhalt regierenden Putinfreunden direkt vor den Latz geknallt wurde.
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
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DUS
Spannend auch vor dem Hintergrund, dass sich der GBA im Hinblick auf Nord-Stream neulich ins Knie geschossen hat, als er dort ohne Not ein Kriegsverbrechen angeklagt hat. Ich hätte ihn dringend davon abgeraten, wegen der Konsequenzen für künftige Fälle.

Tatsächlich hatte ich mich auch (sehr) gewundert... ( Ob dat sone gute Idee is´) , nachdem ich dann den Faktor "Politik" mit einbezojgen habe, hat es gepasst.

Sagen wir das OLG qualifiziert die Sprengung von Nord-Stream abschließend als Kriegsverbrechen (i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB), dann müsste man im Drohnenfall vom LEJ das selbe annehmen. Versuchsstrafbarkeit für Delikte nach VStGB ist in der Regel gegeben. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB ist ein Verbrechen. Dass die Tat im Versuch stecken geblieben ist, ist damit egal. Damit hätten wir nicht nur die erste kriegerische Handlung seit Ende des 2. Weltkriegs auf deutschem Boden, sondern sogar das erste Kriegsverbrechen (interessanterweise ca. 1.830 Kilometer entfernt von der Front). Da sollen sich Dobrindt und Co. mal raus winden und verharmlosen. Vielleicht sollte Dobrindt auch von seiner Weisungsbefugnis Gebrauch machen und die Anklage im Nord-Stream Verfahren anzupassen.

Das Du dir immer die Mühe machst. ( Danke)

Ich hatte kurz über Art. 51 UN Charta nachgedacht und auch schon was dazu geschrieben.
Aber da das derzeit auch wild diskutiert wird Stichwort Erheblichkeitsschwelle und ich tatsächlich so meine Gedankengänge bezüglich der "Fehlfunktion" des Sprengsatzes habe... bin ich zu dem Ergebnis gekommen, das so ziemlich genau das was da passiert ist eben nicht in das dem Artikel zu Grunde liegende Schema passt. Wenn s nicht so Kacke wäre, wäre es echt bewundernswert.

Bleibt spannend, insbesondere weil die Drohne den künftig in Sachsen-Anhalt regierenden Putinfreunden direkt vor den Latz geknallt wurde.

Achwas *rückAluhutzurecht* die wurden vorher informiert. ;)
 
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Alfalfa

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23.01.2022
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War heute Kindergarten Ausflug und ihr habt euch mal so richtig ausgetrollt? Gut so, komme schon seit Stunden nicht mehr aus dem Lachen heraus. :ROFLMAO: Findet ihr es eigentlich gerecht dem Roundhouse Kick Busfahrer gegenüber? Der war ja ein richtiger Held! Aber der wurde ja jetzt einfach aus der Geschichte gecancelt!
 

FCL

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02.04.2020
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Jetzt nicht direkt LEJ... aber halt Sachsen / Erzgebirge...

 

Alfalfa

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23.01.2022
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Jetzt nicht direkt LEJ... aber halt Sachsen
Aber immerhin ein Fakten basierter Beitrag. Außer den meinen hat es das hier nur mehr wenige. 😉 Btw. Lufti, etwas überraschend, aber du konntest noch keine Belege für deine Aussagen finden. Gibt es etwa keine? 🤔
 

Toter-Greifvogel

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25.04.2024
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Was meinst du omega? Kannst du dich nicht richtig ausdrücken?
Nein. Da bin ich richtig uneitel. Er meint natürlich meine Beiträge😆😆😆 wie Z B.

Woher bekommt ein 13-, 15- oder 17-Jähriger überhaupt das Material, aus dem er sich so ein Weltbild baut?

Die Familie ist dabei nicht die einzige Sozialisationsinstanz.

Gerade Jugendliche suchen Zugehörigkeit, Abgrenzung, Provokation, Anerkennung und Identifikationsfiguren außerhalb des Elternhauses.
Rechtsextreme Jugendkulturen haben genau daran schon lange angeknüpft; früher waren etwa Musik, Kameradschaft und bestimmte Szenen wichtige Einstiegsräume.

Heute sind soziale Medien ein zusätzlicher, enorm wirkmächtiger Raum dafür.
Ein Jugendlicher muss gar nicht auf „Nazipropaganda.de“ gehen. Er schaut einem Typen zu, den er lustig oder cool findet. Der macht einen „ironischen“ Witz über Ausländer.
Dann einen über Juden. Dann erzählt er, die Medien würden sowieso lügen.
Andere in den Kommentaren applaudieren. Ein zweiter Creator sagt Ähnliches. Irgendwann sind bestimmte Begriffe und Vorstellungen nicht mehr schockierend, sondern Bestandteil der normalen Onlinewelt dieses Jugendlichen.

Dass soziale Medien Radikalisierungsprozesse beschleunigen und entsprechende Diskussionsräume schaffen können, ist auch Gegenstand aktueller Forschung.

Grüße
Die Systemhure
Wir warten ja immer noch auf seine Argumente ausserhalb von Ad Honem😆😆😆spoileralarm: Da kommt nix.

Für mich bleiben solche Individuen geistige Brandstifter und Mittäter, wenn unreife Kinder so einen Wahnsinn in die Tat umsetzen.
 

Aladin

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03.03.2020
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Chersonesus Cimbrica

Toter-Greifvogel

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25.04.2024
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Ja nee, is klar.
Bei Dir stattdessen messerscharfe Argumentation, feinsinniger Humor und sprachliche Präzision:












:doh:
Soll ich für dich das Ganze alles nochmamal Posten, oder möchtest du auf dem Alfalfa Niveau bleiben? Deine Entscheidung.

Wenn du mich zitierst, dann bitte korrekt im Kontext. Hast du bestimmt auch mal gelernt.
 

Toter-Greifvogel

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25.04.2024
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Du fragst nach meinen Wünschen?
Melde Dich gerne dauerhaft hier ab.
Würde dem Niveau im Forum nicht schaden. Siehe #1.213.
Ich schließe daraus, dass du auf Alfalfa Niveau bleiben möchtest. So tief kann ich nicht sinken. Tut mir leid.
Wenn du mich zitierst, dann bitte korrekt im Kontext. Hast du bestimmt auch mal gelernt.

Wenn dir das zu viel ist, belästige mich bitte nicht weiter.
 

Alfalfa

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23.01.2022
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Was meinst du omega? Kannst du dich nicht richtig ausdrücken?
Aha, neu, dir fehlt also neben Belegen für deine Haar sträubenden Aussagen auch Lese Kompetenz. :eek:
Wir warten ja immer noch auf seine Argumente ausserhalb von Ad Honem😆😆😆spoileralarm: Da kommt nix.
Für mich bleiben solche Individuen geistige Brandstifter und Mittäter, wenn unreife Kinder so einen Wahnsinn in die Tat umsetzen.
Mehr wie Tonne und OT YT Links ist von dir an Inhalt und Fakten auch nicht zusammen kommen. Aber irgendwo her nimmst du dir wohl das recht, so diffamierend mit Leuten, die natürlich anderer Meinung sind als du, umzugehen. Das sagt soviel über dich aus. (n) Und wer ist nochmal dieser Honem? :unsure:
Sorry, gelöscht.
Verständlich, denn ein paar hingerotzte, inhaltlich vollkommen aus dem Zusammenhang geholte, allgemein bekannte Vorschriften, räumen deiner Meinung nach das Sicherheits Risiko an einem Rüstungs Drehkreuz aus? :unsure: Etwas lächerlicheres habe ich nie, doch, etwas weiter oben, gehört. Damit willst du dich als ernst zu nehmenden Diskutanten darstellen? Geh doch erst mal auf die von mir gestellten Fragen ein, statt Nebel Kerzen zu zünden.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
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FRA
„Russland verschärft nach den Worten von Außenminister Sergej Lawrow seine Angriffe auf Ziele, die der Unterstützung der Ukraine durch den Westen dienen. „Wir werden unsere Methoden deutlich verschärfen, um all das zu zerstören, was Kiews ‌Kriegsmaschinerie aus dem Westen speist. Und wir tun dies bereits“, sagte Lawrow dem Staatsfernsehen.“

 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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16.387
Trans Balkan Express
Tatsächlich hatte ich mich auch (sehr) gewundert... ( Ob dat sone gute Idee is´) , nachdem ich dann den Faktor "Politik" mit einbezojgen habe, hat es gepasst.

So verspätete Antwort. Ich musste mich erst einmal durch die Kommentierung zum VStGB wühlen, war wenig ergiebig wir zu erwarten war.

Mich hat das Vorpreschen des GBA aus folgendem Grund interessiert. Beim Angriff auf das iranische Konsulat in Damaskus im April 2024 wurde ja unter anderem gesagt, keine Rechtfertigung, weil eine zu große örtliche Entfernung zum bewaffneten Konflikt. Wenn man die Entscheidung des GBA, die des polnischen Richters und die Entscheidung des BGH auf dieses Argument durchsucht, wird man da nichts finden. Danach wären Kriegsverbrechen auch in Drittstaaten außerhalb des eigentlichen Konfliktgebies möglich. Im Sinne des Erfinders war das sicher nicht. Aber anderseits werden Konflikte ja gerade durch Drohnen immer weiter lokal ausgebreitet.

Die Komplexität wurde von BGH nicht erkannt.


Zwar macht sich der BGH Gedanken zur örtlichen Zuständigkeit, aber auf eine saubere Konfliktdarstellung verzichtet. Andererseits gibt er mit seinem obiter dictum eine Bedienungsanleitung fürs OLG was die Kriterien für die Bejahung eines Kriegsverbrechens wären. Kurz gesagt: internationaler bewaffneter Konflikt, kein Kombattant, kein legitimes Angriffsziel.

Dagegen der polnische Richter: legitimes Angriffsziel, keine Auslieferung. Der Beschuldigte, der von Polen nicht überstellt wurde, war nun allerdings blöd genug, sich heute in Kroatien schnappen zu lassen. Mal sehen, wie es die Kroaten sehen und ob eine Auslieferung erfolgt. Zwei wohl gesonnene Richter trifft man aber wahrscheinlich nicht im Leben.

Das Du dir immer die Mühe machst. ( Danke)

Gerne.

@juliuscaesar und ich hatten uns zu dieser Frage ausgetauscht. Und mich interessiert die Frage, welche Konsequenzen für andere Konflikte aus der Rechtsprechung abzuleiten sind.

Die Kommentierung zum VStGB ist an den spannenden Stellen dünn.

Im Hinblick auf den Angriff von Leipzig: Geschützt ist das Eigentum, ob andere Rechtsgüter betroffen sind, lässt die Kommentierung offen. Ein Taterfolg muss nicht eintreten. Damit kommt der GBA aus § 11 VStGB nicht mehr raus (falls es zu einer Verhaftung kommt).

Ich hatte kurz über Art. 51 UN Charta nachgedacht und auch schon was dazu geschrieben.
Aber da das derzeit auch wild diskutiert wird Stichwort Erheblichkeitsschwelle und ich tatsächlich so meine Gedankengänge bezüglich der "Fehlfunktion" des Sprengsatzes habe... bin ich zu dem Ergebnis gekommen, das so ziemlich genau das was da passiert ist eben nicht in das dem Artikel zu Grunde liegende Schema passt. Wenn s nicht so Kacke wäre, wäre es echt bewundernswert.

Erheblichkeitsschwelle bezüglich des Angriffs in Leipzig wahrscheinlich nicht erreicht. Aber Art. 51 UNCHR im Hinblick auf die Ukraine seit 2022 (eigentlich seit 2014). Wenn man hier vor vier Jahren konsequent reagiert hätte, wäre das Ganze nicht so eskaliert. Dass man die unheilige Drohnenallianz aus Russland und Iran zu lange gewähren lassen hat, habe ich ja bereits an anderer Stelle geschrieben.

Julius und ich saßen im November mit zwei Freundinnen in Ivano-Frankivsk und wurden darauf hingewiesen, wie die Drohnen die Kriegsführung geändert haben und seit Herbst gibt es noch einmal eine weitere beunruhigende Entwicklung. Einen Angriff habe ich ja im März live miterlebt.

Den hatte ich noch nicht geteilt:


Zwei Beinahe-Katastrophen und viel Glück.

Gestern lief ein interessanter Beitrag bei Frontal21: