LG Köln: Lufthansa darf für Umbuchung nach Annullierung keine Zuzahlung verlangen

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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
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Egal ob 50 Cent oder 499,99 €: Die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind identisch. Ein 400 € Rechtsstreit über eine falsche Nebenkostenabrechnung ist deutlich schlimmer, da man dann sogar nachdenken muss und selbst das machen manche Rechtsanwälte.

Brav.

Organ der Rechtspflege eben :D

Wobei man da wirklich mal loben muss, denn ohne solche Freiwilligen könnten sich, etwas überspitzt gesagt, Schuldner bei jeder gegen sie gerichteten Forderung einen Rabatt einräumen.
 
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wideroe

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13.01.2011
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Bei der LH First Class Hotline ist anscheinend noch nichts bekannt.
Wollten heute 3.600,- Aufzahlung pro Ticket. (Flüge sind annuliert)

Macht dann 250.000 EUR für Lufthansa (falls Verbraucherbuchung) - wobei, @kexbox, mir beim Tenor nicht ganz klar ist, wie es bei einer Buchung mit mehreren Tickets aussieht - pro Ticket (weil 1 Verbraucher = 1 Ticket) oder pro Buchung?
 
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TDO

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Ja ist Verbraucherbuchung. Wo/wie soll man das am besten melden?
Vielleicht helfen ja ein paar Fälle Strafzahlung.
 

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Bei der LH First Class Hotline ist anscheinend noch nichts bekannt.
Wollten heute 3.600,- Aufzahlung pro Ticket. (Flüge sind annuliert)

Die interne Kommunikationspolitik bei LH scheint ähnlich miserabel zu sein wie die gegenüber den Kunden…

Denn auch unabhängig von dem Urteil: Steht doch mittlerweile auch auf der LH-Website ganz klar in den Infos zu Umbuchungsmöglichkeiten, dass man eine Reise einmalig kostenlos auf ein anderes Datum umbuchen darf.

War der HON-Hotline (zumindest dem Mitarbeiter, mit dem ich sprach) am Montag bereits bekannt, und mir wurde sogar ausdrücklich bestätigt, dass LH dies entsprechend geändert hat.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
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Ja ist Verbraucherbuchung. Wo/wie soll man das am besten melden?
Vielleicht helfen ja ein paar Fälle Strafzahlung.

Mindest-hier:

Gulliver: "Damit die Geldstrafe (oder die Ordnungshaft) auch eingefordert werden kann, muss man den Sachverhalt dann an die Verbraucherzentrale melden? Wenn ja, an welche Verbraucherzentrale?"
Kexbox "Kontaktdaten findest Du unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/kontakt-nrw. Ich biete mich gerne als Bote an, um es direkt dorthin zu leiten, wo es hingehört."
 
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TDO

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25.02.2013
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Update - Senator Hotline meinte geht nur innerhalb der Ticketgültigkeit, kannte aber die Regelung.
Deutlich kompetenter als First Class Hotline.

Danke für den Link, hab ich auf die schnelle nicht gesehen.

Vielleicht kann Kexbox noch klären ob die Aussage der Sen Hotline korrekt ist - nur innerhalb Ticketgültigkeit und nicht im Kulanzzeitraum.
 
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FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
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www.hotels-and-travel.de
Macht dann 250.000 EUR für Lufthansa (falls Verbraucherbuchung) - wobei, @kexbox, mir beim Tenor nicht ganz klar ist, wie es bei einer Buchung mit mehreren Tickets mit den 250.000 EUR aussieht - pro Ticket (weil 1 Verbraucher = 1 Ticket) oder pro Buchung?

... das sind bis zu 250.000 EUR. Normalerweise beginnt man bei einem Ordnungsgeld mit deutlich geringeren Beträgen. Und die gehen an die Staatskasse :D

By the way, mich wundert, dass die LH keine Schutzschrift eingereicht hat ... nachdem kexbox so nett war, das hier anzukündigen.
 
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rcs

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06.03.2009
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Leider heute auch mit dem Lufthansa Reisebüro-Support die Erfahrung gemacht, dass die geltende Rechtslage auch dort weiterhin nicht von allen Mitarbeitern umgesetzt wird. Bin mal gespannt, wie da die Diskussion weitergeht.

Eigentlich sollten sie in der aktuellen Situation froh über jedes Ticket sein, was nicht in den Erstattungsprozess geht...
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
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... das sind bis zu 250.000 EUR. Normalerweise beginnt man bei einem Ordnungsgeld mit deutlich geringeren Beträgen. Und die gehen an die Staatskasse :D

By the way, mich wundert, dass die LH keine Schutzschrift eingereicht hat ... nachdem kexbox so nett war, das hier anzukündigen.

Ja klar, das war eher BILD-zeitungsmäßig formuliert. Wobei man bei den sicherlich gehäuften Fällen und den vierstelligen Summen, die Lufthansa für Umbuchungen aufruft, relativ schnell in spürbare Höhen vordringen sollte, damit es unter Berücksichtigung von Unternehmen und Verstoß sinnhaft ist. Aber bis es sechsstellig wird, dürfte es ein bisschen dauern. Zu der Staatskasse hatte ich schon mal den Scherz gemacht, dass Lufthansa jedes Ordnunggeld einfach auf den Förderbedarf gegenüber dem Staat obendrauf schlägt, also linke Tasche, rechte Tasche. Aber wenn Carsten Sphor konsequent ist, muss er ja Ordnungshaft antreten, denn wer kein Geld hat, Tickets zu refundieren, kann ja eigentlich auch kein Geld haben, um Ordnungsgeld an die Staatskasse zu zahlen

Schutzschrift - da hätte man ja dem Gericht erklären müssen, dass die Erde eine Scheibe ist. Wie hätten sie das verargumentieren sollen, dass die Schutzschrift zu einer mündlichen Verhandlung hätte zwingen sollen?
 
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GoldenEye

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30.06.2012
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Update - Senator Hotline meinte geht nur innerhalb der Ticketgültigkeit, kannte aber die Regelung.....

Ich hatte die Frage zum Stichwort Ticketgültigkeit ja weiter oben schon mal gestellt. Ich habe so den leisen Verdacht, daß die Befristung der Gültigkeit noch aus einer Zeit stammt, als Rechnerleistung teuer war und man deswegen einfach die Jahreszahl weglassen konnte, wenn die Gültigkeit auf 364 Tage begrenzt war.
Inhaltlich macht diese Regelung ja überhaupt keinen Sinn. Wer heute für morgen bucht, könnte dann 363 Tage lang umbuchen, wer heute für in-364-Tagen bucht, dagegen überhaupt nicht!? :doh:

Vielleicht kann sich ja nochmal jemand aus juristischer Sicht dazu äußern!?
 
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wideroe

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13.01.2011
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Ich habe noch nicht seriös darüber nachgedacht, aber da der Beförderungsanspruch aus einem Beförderungsvertrag folgt, der zu dem "Ticket" abstrakt sein dürfte (?), sehe ich den Punkt von Lufthansa nicht so wirklich. Aber ist natürlich ein neuer interessanter Versuch :D (der aber möglicherweise aus umsetzungstechnischen Problemen resultiert).
 

ichbinswieder

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18.11.2010
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die raffen es echt nicht, oder?
Schade.

Also fordern die Kunden das Geld zurück inkl. allfälligen Anwaltsgebühren. So wird das nix, liebe Lufthansa.
Dabei wären so viele Paxe bereit, das Geld bei der LH zu belassen und umzubuchen. Bei fairem Angebot latürnich...
Es darf ausschließlich nach Anweisung umgebucht werden und wenn da noch die Farediff drinne steht, ist das halt so.Die werden übrigens für jeden Bereich einzeln erstellt. Kann also sein, FTL / SEN sieht das Update, First Hotline noch nicht usw
 
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DirtyDancer

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26.01.2014
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Ich habe soeben vier gecancelte EW-Flüge über die EW-Hotline auf neue Termine umgebucht, jeweils 5 € Aufschlag berappen müssen. Der wird jetzt zurückgefordert, wenn's keine Rückzahlung oder keine Antwort innerhalb drei Wochen gibt, darf sich @kexbox darum kümmern.
Anwalts Liebling...;)

Falls ein falscher Eindruck entstanden sein sollte: es geht mir nicht um die 20 €, das Ziel wäre, mit Hilfe von @kexbox und der VZ ein vergleichbares Urteil für EW zu erreichen wie hier für LH - also nicht nur für mich, sondern für alle - ok, für viele VFT-ler wohl nicht so relevant, die fliegen ja eher selten EW...
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
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Ja klar, das war eher BILD-zeitungsmäßig formuliert. Wobei man bei den sicherlich gehäuften Fällen und den vierstelligen Summen, die Lufthansa für Umbuchungen aufruft, relativ schnell in spürbare Höhen vordringen sollte, damit es unter Berücksichtigung von Unternehmen und Verstoß sinnhaft ist. Aber bis es sechsstellig wird, dürfte es ein bisschen dauern. Zu der Staatskasse hatte ich schon mal den Scherz gemacht, dass Lufthansa jedes Ordnunggeld einfach auf den Förderbedarf gegenüber dem Staat obendrauf schlägt, also linke Tasche, rechte Tasche. Aber wenn Carsten Sphor konsequent ist, muss er ja Ordnungshaft antreten, denn wer kein Geld hat, Tickets zu refundieren, kann ja eigentlich auch kein Geld haben, um Ordnungsgeld an die Staatskasse zu zahlen

Agrumentativ könnte das in der Tat etwas schwierig werden ... aber ich bin mir sicher, dann findet die Lufthansa Geld. Wobei hier auch die Frage ist, ob der Vorstand haftbar gemacht werden kann, wenn er unnötige Kosten verursacht ... aber anderes Thema


Schutzschrift - da hätte man ja dem Gericht erklären müssen, dass die Erde eine Scheibe ist. Wie hätten sie das verargumentieren sollen, dass die Schutzschrift zu einer mündlichen Verhandlung hätte zwingen sollen?

Das hat Du natürlich einen validen Punkt.

Ich hatte es mehr prozesstaktisch gemeint. Man hätte sich m.E. sicherlich irgendwas halbwegs logisches einfallen lassen können, dass eine Eiltentscheidung ohne mündliche Verhandlung verhindert. Damit hätte man zumindest Zeit gewinnen können. Indes setzt dies zumindest ein halbwegs abgestimmtes Vorgehen voraus (logischer Argumentationsstrang, Abstimmung mit Rechtsabteilung im Vorfeld etc. pp). Und lassen wir uns ehrlich sein - das klappt doch da auch nicht. Also ziehe ich meinen Einwand zurück - ich kann nur einfach nicht glauben, dass man so unvorbereitet mit solchen Sachen kommt.
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
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246
Bei der LH First Class Hotline ist anscheinend noch nichts bekannt.
Wollten heute 3.600,- Aufzahlung pro Ticket. (Flüge sind annuliert)

Jap, entspricht auch meiner Erfahrung. Frustration pur seit 3 Wochen (inkl. einer Fehlbuchung sowie nicht nachvollziehbarer Modifizierung einer Getätigten).

Ich gebe denen letzte Chance (auch hier über LH-Team angefordert). Wenn keine Antwort/Umbuchung -> @kexbox & f*ck off
 

AlexanderM

Reguläres Mitglied
22.12.2016
69
6
Hallo.

Heute versucht einen bereits annullierten Flug im Rahmen der gleichen Reiseklasse (jedoch nicht Buchungsklasse) umzubuchen. Leider wollte mir die Servicemitarbeiterin den Differenzbetrag weiterhin in Rechnung stellen.
Sie hat auf die Buchungsklasse S bestanden und auch auf die Differenzzahlung. Auch eine vermeintlich, interne Rückfrage erbrachte kein positives Ergebnis.

Umbuchung innerhalb des gleichen Tages klappt ohne Differenzbetrag.

Wie sind eure Erfahrungen?
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.208
3.189
ZRH
Hallo.

Heute versucht einen bereits annullierten Flug im Rahmen der gleichen Reiseklasse (jedoch nicht Buchungsklasse) umzubuchen. Leider wollte mir die Servicemitarbeiterin den Differenzbetrag weiterhin in Rechnung stellen.
Sie hat auf die Buchungsklasse S bestanden und auch auf die Differenzzahlung. Auch eine vermeintlich, interne Rückfrage erbrachte kein positives Ergebnis.

Umbuchung innerhalb des gleichen Tages klappt ohne Differenzbetrag.

Wie sind eure Erfahrungen?
Warum nicht die hier im Thread genannte Verbraucherschutzzentrale darüber informieren?
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Na, mittlerweile sollte doch mal zugestellt sein. Ist ja jetzt 8 Tage her.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Ja, wie schön, dass Lufthansa zu allem Überfluss auch noch für die Verstopfung der für sie zuständigen Amtsgerichte sorgt.