LH besitzt jetzt Phantomflugzeuge

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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.496
3.634
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Wer in exzessiver Korrespondenz über 20 Wochen (=1 Lufthansel) einen gewissen Unterhaltungswert erblickt, kann gerne in dieses Spielchen einsteigen. Wer jedoch unter Taktung im Geschäftsleben üblicher Fristen Ansprüche konsequent durchsetzen will, ist bei flug-storno falsch, denn dieser Herr Hertel betreibt ein schlichtes Schreibbüro. Nicht mehr und nicht weniger.

Es geht um einen Anspruch von 47 EUR und flug-storno verlangt für seinen Service 8 EUR, d.h. zum einen ist der Anspruch sehr gering und zum anderen ist der Service von flug-storno.de seriös und das Entgelt dafür wirklich preiswert.

Natürlich könnte ich einen Brief mit Fristsetzung schreiben und LH in Verzug setzen. Dann müsste bzw. würde ich zu meinem Anwalt gehen (weil ich selbst keine Lust habe wg. lächerlicher 47 EUR meine Freizeit zu vergeuden) und der hätte das Geld schon lange bekommen. Und seine Kostennote über 80 EUR hätte LH auch bezahlt.

Da ich den Sinn meines Daseins aber nicht darin suche, den Broterwerb von Rechtsanwälten sicherzustellen und auch keinen Sinn darin sehe, Kosten bei LH zu verursachen, die letzten Endes immer der Konsument, sprich ich selbst zu bezahlen habe, gehe ich diesen Weg und vertraue auf flug-storno, die die Sache sicher zu einem guten Ende bringen werden. Auf den Ausgleich des erlittenen Zinsverlustes kann ich bei 47 EUR ebenso getrost verzichten.

"unter Taktung im Geschäftsleben üblicher Fristen Ansprüche konsequent durchsetzen will"

Geschäft, Frist, Ansprüche, konsequent, durchsetzen ... sorry, dieses Vokabular im Zusammenhang mit 47 EUR, ist für mich mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Da habe ich Wichtigeres im Leben zu tun; ich heiße nicht Robert Basic. Ich werde meine 47 EUR bekommen, und wenn nicht, habe ich zum "Schießen" noch alle Zeit der Welt, denn so schnell ist mein Anspruch nicht verjährt.
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Und was ist mit der Zeit, die Du für Korrespondenz mit Herrn H. ver(sch)wendest?

Ich staune einmal mehr. :eek:

Der durchschnittliche VFT-User ist bekanntlich

  • HON +
  • Vorstandsmitglied eines börsennotierten Unternehmens oder geschäftsführender namensgebender Seniorpartner einer weltweit tätigen Unternehmensberatung
  • Inhaber von zwei Notebooks, drei Smartphones und vier Kreditkarten
  • mit Millionenguthaben auf Meilen- und Bankkonten beglückt

Aber immer wenn es um die Forderung verhältnismäßig geringer Beträge gegenüber Transportunternehmen geht, macht sich lähmendes Entsetzen breit. :sick:

Was macht ihr eigentlich, wenn ihr im Bekleidungsgeschäft irgendwas gekauft habt, das vielleicht einen Verarbeitungsfehler hat? Die Seite pullover-storno.de suchen, damit von da ein Brief an Herrn Peek oder Herrn Cloppenburg geschrieben werden kann?
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.496
3.634
@meilenfreund:
Ich habe nie behauptet, HON zu sein oder Vorstandsmitglied eines börsennotierten Unternehmens oder geschäftsführender namensgebender Seniorpartner einer weltweit tätigen Unternehmensberatung oder Inhaber von zwei Notebooks und drei Smartphones oder mit Millionenguthaben auf Bankkonten beglückt zu sein (reicht nicht ganz, noch nicht ;-). Allerdings besitze ich ein siebenstelliges Meilenkonto und vier Kreditkarten, das stimmt.

Von lähmendem Entsetzen bei mir ebenfalls keine Spur weit und breit. Wie kommst du zu dieser abwegigen Interpretation, dass ich entsetzt oder gelähmt sei? Ich bin die Ruhe selbst, amüsiere mich über die Datenbank der Deutschen Lufthansa AG und sehe vollkommen entspannt und gelassen dem Eingang meiner 47 EUR entgegen.

Als west-crushing geschrieben hat "sehr witzig (also die Geschichte, für dich natürlich weniger)...", wollte ich noch schreiben, dass ich es auch witzig finde. Ich heiße doch nicht XT600. Ich finde den Vorgang einfach nur lustig und wollte den Unterhaltungswert mit euch teilen. Wegen 47 EUR eine juristische Kiste aufmachen, ja vielleicht, als ich 18 war, da hätte ich so etwas vielleicht gemacht, aber mit zunehmendem Alter kehrt Gelassenheit ins Leben ein.

Und zu deiner Frage wg. des Pullovers: Da gehe ich in das Geschäft zurück und mindere oder wandle (auf den Ersatz meiner Auslagen verzichte ich aber, wenn die Verkäuferin freundlich zu mir ist; betrachte dann ihr Lächeln als Kompensation für den mir zustehenden Aufwendungsersatz) ... aber was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun?

Achso, und den Schriftverkehr zwischen flug-storno und mir betrachte ich als netten Zeitvertreib so wie das Antworten auf deinen recht unsinnigen Beitrag ;) Da gehe ich nicht betriebswirtschaftlich heran. Die einen gucken Muppets-Show, die anderen sind Member im VFT ... so hat doch jeder seine persönlichen Vorlieben.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.031
3.289
CGN
Als west-crushing geschrieben hat "sehr witzig (also die Geschichte, für dich natürlich weniger)...", wollte ich noch schreiben, dass ich es auch witzig finde. Ich heiße doch nicht XT600. Ich finde den Vorgang einfach nur lustig und wollte den Unterhaltungswert mit euch teilen. Wegen 47 EUR eine juristische Kiste aufmachen, ja vielleicht, als ich 18 war, da hätte ich so etwas vielleicht gemacht, aber mit zunehmendem Alter kehrt Gelassenheit ins Leben ein.

Ja, so wie du das geschrieben hast, ging ich auch davon aus, dass du jdf etwas Spaß an der Sache hast, ich wollte nur nich als der unempathische Arsch dastehen am Ende des Tages:D

Minder und Wandeln kannst du allerdings bereits seit 2002 nicht mehr =;
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.496
3.634
Minder und Wandeln kannst du allerdings bereits seit 2002 nicht mehr =;
Was muss ich jetzt tun, wenn ich einen Preisnachlass, einen neuen unversehrten Pullover oder mein Geld zurück haben möchte? Bitte sag's mir, sonst muss ich, weil ich doch so ein unbeholfenes Kerlchen bin, am Ende noch die Dienste von pullover-storno.de in Anspruch nehmen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.031
3.289
CGN
Was muss ich jetzt tun, wenn ich einen Preisnachlass, einen neuen unversehrten Pullover oder mein Geld zurück haben möchte? Bitte sag's mir, sonst muss ich, weil ich doch so ein unbeholfenes Kerlchen bin, am Ende noch die Dienste von pullover-storno.de in Anspruch nehmen.

:eek:, irgendwie hab ich die Hälfte meines Posts zerschnitten beim antworten. Mindern kannst du immer noch, statt wandeln kannst du jetzt zurücktreten (und evtl Schadensersatz fordern). Ich hab das aber eigentlich nur gepostet, um das Popcornfeeling aufrecht zu erhalten:D
popcorn.gif
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.496
3.634
Das heißt also, wenn ich früher gesagt habe, liebe Frau Sowieso,
ich möchte gerne wandeln, dann muss ich jetzt sagen: "He Alde,
ich trete zurück und zwar pronto und Schadensersatz behalte
ich mir auch noch vor". Oder schicke ich gleich meinen Anwalt
ins Geschäft, dass der das für mich erledigt und ein bisschen
Geld verdienen kann?
 
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
und auch keinen Sinn darin sehe, Kosten bei LH zu verursachen, die letzten Endes immer der Konsument, sprich ich selbst zu bezahlen habe
Ach wizzard, Du scheinst den Kapitalismus nicht so ganz verstanden zu haben. ;)

LH wird immer danach trachten, das herauszuholen, was der Markt an Ticketpreisen hergibt, die tatsächlichen Einstandskosten für die Leistungserbringung sind hiergegen erst mal vollkommen nachrangig. Bestes Beispiel sind die Einstandskosten für Kerosin: Mitnichten sinken die Ticketpreise, wenn der Ölpreis nachlässt.

Da ich den Sinn meines Daseins aber nicht darin suche, den Broterwerb von Rechtsanwälten sicherzustellen
Ich kann Dir versichern, dass ein Anwalt bei einem Streitwert von 47 € mitnichten etwas verdient, sondern draufzahlt, selbst wenn er seine gesetzlichen Gebühren mittels einer Honorarvereinbarung auf 80 € hochschraubt. LH würde i.ü. bei diesem Streitwert unter Verzugsgesichtspunkten höchstens 46,81 € an Anwaltskosten - nämlich seine gesetzliche Vergütung - erstatten müssen.

Es geht um einen Anspruch von 47 EUR
Yepp, das ist fürwahr keine erhebliche Forderungssumme und es ehrt Dich ausserordentlich, dass Du nicht auf Biegen und Brechen „mit Brief und Siegel Recht“ bekommen willst, wie so viele andere hier im Forum.

Aber:

Die von Dir geschilderte Konstellation ist rechtlich delikat hat ziemliches Potential hinsichtlich der Fragen,

1) ob überhaupt,

2) falls ja, wie viel an „Steuern und Mondgebühren“ unverbraucht bei LH verblieben und

3) - für den Fall, dass 1) und 2) bejaht werden - ob LH mit den reinen Flugtarif übersteigenden Kosten für die Ersatzbeförderung gegenrechnen darf.

Das sind alles Rechtsfragen, die flug-storno.de gar nicht aufwerfen kann, will und darf und die einen Vollblutanwalt Blut lecken lassen und zur Mandatsübernahme bringen, selbst wenn er unterm Strich nichts daran verdient. Denn zu den Aufgaben aller Organe der Rechtspflege gehört es auch, die Rechtsprechung voranzubringen, auch in Kleinigkeiten. Und besonders Freude bereitet dies, wenn der Mandant nicht verbissen auf seiner Forderung herumreitet, sondern in der juristischen Leichtigkeit mitschwingt.

Da Du die Weichen aber schon zu Beginn anders gestellt hast, teile ich die Auffassung von west-crushing:

Ich hoffe, dass es bald weitergeht und neue Nachrichten ausgetauscht werden :LOL:
Ist ja wie in so ner Fortsetzungsgeschichte hier:D
Die Geschichte sollte zur allgemeinen Erheiterung zur multimedialen "foronovela" ausgebaut werden. Da müssten aber noch weitere Handlungsstränge eingebaut werden, die Emotionen transportieren: Liebe, Eifersucht, Sex, Politik! Hast Du nicht vielleicht doch Bilder von der Lounge und der Bahnfahrt?

Und jetzt: Poppcorn! (y)

Edit: typo
 
Zuletzt bearbeitet:

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.031
3.289
CGN

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.496
3.634
Ich kann Dir versichern, dass ein Anwalt bei einem Streitwert von 47 € mitnichten etwas verdient, sondern draufzahlt, ...
Okay, dann widme ich meine Beweggründe, warum das für mich kein Prozess ist, den ich von meinem RA klären lasse, um und sage: Ich möchte nicht, dass mein Anwalt draufzahlt und am Ende des Tages seiner Frau erklären muss, dass dieses Jahr der Urlaub flachfällt. Nachher redet die kein Wort mehr mit mir. Deshalb regle ich das über flug-storno auch wenn's dann ein bisschen länger dauert. Alles unter 3 LHanseln ist doch kein Beinbruch, Hauptsache das Geld kommt irgend wann und da bin ich guter Dinge, dass flug-storno in der Lage ist, das zu regeln.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
wizzard schicken wir erst einmal ins Humor-Bootcamp. ;)

Der Rechtsanwalt würde sich hier um Maximierung bemühen, denn bei Klärung der Angelegenheit im gerichtlichen Verfahren würde er deutlich mehr bekommen als nur die von TXLover erwähnten € 46,81 bzw richtigerweise ;) € 46,41.

Seiner Frau wird der Rechtsanwalt sowieso nichts erklären, und im Grunde genommen ist es ja sowieso allgemein klar (zumindest denjenigen, die Kenntnis von den Abrechnungsmodalitäten haben), daß Mandate mit geringem Streitwert ein Zuschußgeschäft sind.

Die Flugstorno-Seite ist gut und schön. Aber wenn das nichts fruchtet, kann das Geld ohnehin nur über weitergehende Maßnahmen eingetrieben werden.

Wie hier schon anderweitig erörtert wurde, hat LH in einer Sache von mir umgehend nach Zustellung des Mahnbescheides gezahlt.

Ebenso hatte ich hier ja auch schon andernorts geschrieben, daß es auch in Betracht zu ziehen sein sollte, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, da doch eigentlich der kundige Fielvlieger das auch selbst durchsetzen können sollte.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
Also ich oute mich jetzt mal insofern, dass ich nicht im Traum auf den Gedanken gekommen wäre, bei einer von LH bezahlten Ersatzbeförderung mit der Bahn die Steuern/Gebühren des Flugscheinpreises nachträglich einzufordern bzw. überhaupt einfordern zu können.

Und ich bin nach wie vor unschlüssig, ob ich meine offenkundige "Phantasielosigkeit" in dieser Angelegenheit nun schlecht finden soll oder vielleicht doch eher gut.
 
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FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Also ich oute mich jetzt mal insofern, dass ich nicht im Traum auf den Gedanken gekommen wäre, bei einer von LH bezahlten Ersatzbeförderung mit der Bahn die Steuern/Gebühren des Flugscheinpreises nachträglich einzufordern bzw. überhaupt einfordern zu können.

Und ich bin nach wie vor unschlüssig, ob ich meine offenkundige "Phantasielosigkeit" in dieser Angelegenheit nun schlecht finden soll oder vielleicht doch eher gut.

Danke für dein Post!

Ich gestehe, ich bin voll bei dir: Ich weiß es auch nicht, ob ich das gemacht hätte.

Aber offensichtlich scheint es einen rechtlich vertretbaren Ansatz zu geben die YQ zurück zu fordern.
Dieser Umstand sollte dir doch eigentlich bekannt sein, wo du doch sonst alle logischen Zusammenhänge der Gebühren-, Kosten- und Ticketpreissysteme kennst.
Es beruhigt mich, dass auch der Gott der Logik und der freien Wissensvermittlung und -Ermittlung mal etwas nicht weiß und nicht das optimale heraus holt!
Die Liebe zu LH könnte also sogar noch weiter gesteigert werden! ;)

@Fly: Das ist weder bös noch persönlich gemeint - es hat sich gerade einfach in persiflager, zynisch, sarkastisch gestalteter Grundstimmung meinerseits angeboten. :sick: :kiss:
 

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
Also ich oute mich jetzt mal insofern, dass ich nicht im Traum auf den Gedanken gekommen wäre, bei einer von LH bezahlten Ersatzbeförderung mit der Bahn die Steuern/Gebühren des Flugscheinpreises nachträglich einzufordern bzw. überhaupt einfordern zu können.

Und ich bin nach wie vor unschlüssig, ob ich meine offenkundige "Phantasielosigkeit" in dieser Angelegenheit nun schlecht finden soll oder vielleicht doch eher gut.

Bin voll bei Dir, finde es aber zunehmend gut und richtig. Irgendwo rächen sich dann doch mal deren hohen Gebühren :)
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.496
3.634
Bevor ich hier in die Maximierer-Ecke gestellt werde: Ich wäre nie auf den Gedanken
gekommen, die Steuern/Gebühren nicht zurückzufordern. Für mich ist das sonnenklar,
dass, wenn ich nicht geflogen bin, die Steuern/Gebühren zurück bekomme. Ich habe
mir da auch gar nichts weiter bei gedacht. Ich bezahle die spezifischen
Steuern/Gebühren nicht für die Beförderungsleistung, sondern dafür, dass ich fliege,
zumindest stellt es LH immer so dar und daran orientiere ich mich. Dass das bis zu
3 LHanseln dauern kann, wusste ich. Deshalb habe ich das an flug-storno abgegeben
und damit war der Fall für mich eigentlich erledigt. Dass ich die Steuern/Gebühren
für meinen Nicht-Flug zurück bekomme, meine Mutter aber nicht, mit der Begründung,
sie sei doch geflogen, konnte ja keiner ahnen.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Nein wizzard, ich habe überhaupt nicht den Eindruck, dass Du hier in die Schmuddelecke geschoben wirst, viel eher sehe ich bei einzelnen Beiträgen einfach nur Ungläubigkeit. Dein Ansatzpunkt ist vollkommen konsequent - nur muss man überhaupt erst einmal darauf kommen.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
9.388
5.140
51
MUC
www.oliver2002.com
Mit verlaub, Du machst Dich hier selber lächerlich. Es wurden LH x € gezahlt um Dich von A nach B zu befördern. Wegen höherer Gewalt konnte LH dies nicht tun und hat Euch auf eine mögliche Alternative umgebucht und ihr seid von A nach B gekommen. Jetzt forderst Du Geld zurück, beauftragst ein anderes Unternehmen das Geld einzufordern und jagst dem 7 Monate hinterher um sich dann über LH lustig zu machen? M.E. unterste Schublade. Kein Wunder das die LH mit Quarkbeschwerden zugemüllt wird.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.496
3.634
Mit verlaub, Du machst Dich hier selber lächerlich. Es wurden LH x € gezahlt um Dich von A nach B zu befördern. Wegen höherer Gewalt konnte LH dies nicht tun und hat Euch auf eine mögliche Alternative umgebucht und ihr seid von A nach B gekommen. Jetzt forderst Du Geld zurück, beauftragst ein anderes Unternehmen das Geld einzufordern und jagst dem 7 Monate hinterher um sich dann über LH lustig zu machen? M.E. unterste Schublade. Kein Wunder das die LH mit Quarkbeschwerden zugemüllt wird.

Mit Verlaub, dein Post ist lächerlich. Ich habe an LH den Ticketpreis bezahlt für eine Beförderung von A nach B. Die Steuern/Gebühren habe ich für fremde Leistungen bezahlt, für die LH nicht verantwortlich ist. Sie sammeln das Geld dafür nur treuhänderisch ein und leiten es an die diversen Stellen weiter (Fraport, Bundesfinanzministerium, etc.).

Ich fordere von LH überhaupt kein Geld vom Ticket zurück. Ich möchte nur das Geld wieder haben, das unbenutzt bei LH herumliegt und nie ausgegeben wurde. LH sieht das genauso und hat mir deshalb denjenigen Teil an Steuern und Gebühren, die ich mit meinem Ticket für den Hinflug FRA-TXL abgeführt hatte, ohne Murren erstattet.

Außerdem jage ich meinem Geld überhaupt nicht hinterher, sondern warte geduldig ab. Dieses passive Verhalten wurde mir hier ja sogar schon zum Vorwurf gemacht.

Ich habe mich nie über LH lustig gemacht, sondern darüber, dass LH behauptet, meine Mutter sei geflogen. Nun, wenn das nicht lustig ist, weiß ich auch nicht. Ich finde nun mal Datenbanken, in denen Passagiere mit Flugzeugen vermerkt sind, die nie in der Luft waren, witzig. Ist das so schwer zu verstehen?

Von welchen Quarkbeschwerden sprichst du? Habe ich mich über irgend etwas beschwert?
 
Zuletzt bearbeitet:

aviation tomcat

Aktives Mitglied
01.07.2011
115
0
HAM/FRA
Also ich oute mich jetzt mal insofern, dass ich nicht im Traum auf den Gedanken gekommen wäre, bei einer von LH bezahlten Ersatzbeförderung mit der Bahn die Steuern/Gebühren des Flugscheinpreises nachträglich einzufordern bzw. überhaupt einfordern zu können.

Und ich bin nach wie vor unschlüssig, ob ich meine offenkundige "Phantasielosigkeit" in dieser Angelegenheit nun schlecht finden soll oder vielleicht doch eher gut.

+1, zumal die Ersatzbeförderung wissentlich teurer war, auch noch die LH-Lounge besucht worden ist und es sich obendrein noch um höhere Gewalt handelt. Mit derselben Argumentation könnte LH dann auch den Loungebesuch noch nachträglich in Rechnung stellen.