...ich meinte, wenn Du wegen Alternativbeförderung die Zuschläge für SiKO etc. rausrechnest, könnte LH genausogut den Loungezugang berechnen.
Genau das können sie eben nicht, da der Loungezugang nicht Teil der Steuern und Gebühren ist, sie SiKo aber sehr wohl. Wenn LH etwas rausrechnet, müssen sie schon einen Grund dafür haben.
Die letzte Frage verstehe ich nicht, Du hast das hier doch gepostet?
Ja, ich habe das gepostet, weil ich das mit meiner Mutter lustig finde. Aber ich habe das nicht gepostet, um LH schlecht zu machen oder damit wir uns deren Kopf zerbrechen. Wenn du LH fragen würdest, ob sie meine Forderung (Nachforderung ist das falsche Wort) angebracht finden, würden sie vermutlich antworten: "Ja klar, selbstverständlich, ... warum denn nicht?"
Die können nix dafür und haben Dir schnell und kulant geholfen und dabei, wie Du selbst vermutetst, noch draufgezahlt. Ich hätte mich dann für die schnelle und prompte Umbuchung bedankt und die Sache abgehakt.
Genau das tue ich doch: Ich finde es vollkommen in Ordnung, dass und in welcher Weise LH ihrer Beförderungsverpflichtung nachgekommen ist. Da gibt es nichts zu meckern. Ob sie dabei draufgezahlt haben oder nicht, interessiert mich nicht, da dies, wie in #8 schon angemerkt, eine Frage der kaufmännischen Kalkulation von LH ist. Ich mache mir nicht Gedanken über etwas, wofür andere Leute bezahlt werden. Die Beförderung habe ich also längst abgehakt und da fordere ich auch gar nichts nach.
Wenn du aber meinst, ich müsste ein schlechtes Gewissen haben, weil LH an genau diesem einen Tag im Januar bei dieser einen Beförderung von meiner Mutter und mir draufgelegt hat, was soll ich dann deiner Meinung nach tun, wenn ich im September nach KBP fliege und weiß, dass LH bei dem Ticketpreis, den ich dafür bezahlt habe, Geld verdienen wird und zwar mehr, als es der Durchschnittskalkulation entspricht? Darf ich dann anrufen und LH auffordern, wenn mit dem Flug alles glatt gegangen ist und keine erhöhten Aufwendungen entstanden sind, mir nachträglich 50 EUR Nachlass zu gewähren? Genau das ist nämlich der Punkt: LH ist auf diesen Teil des Geldes aus dem FRA-TXL "Flug" gar nicht angewiesen, erstens weil sie nur mit dem Ticketpreis rechnen (so sagen sie zumindest), zweitens, weil Zwischenfälle und Kosten für Ersatzbeförderungen bereits in die Ticketpreise einkalkuliert sind und drittens, weil die Steuern und Gebühren herrenlos in der Gegend herumschwirren, solange bis sie vom rechtmäßigen Eigentümer (also mir) zurückgefordert werden oder als nicht zuordenbar unter "Sonstige Einahmen" verbucht werden. Aber das alles sind Dinge, die mich einen feuchten Kehricht angehen. Das meine ich damit, wenn ich sage, "ihr" solltet euch nicht immer so viel anderer Leute ihren Kopf zerbrechen. Das muss doch LH wissen, ob das okay ist, wenn ich die Steuern/Gebühren zurück bekomme und da ich sie zuirück bekommen habe, scheint es okay zu sein. Hätten Sie mir geschrieben: "Sehr geehrter Herr Wizzard, auf Grund der Regel 15, Abs. 3, Punkt 7c sehen wir von einer Erstattung ab", hätte ich das doch akzeptiert. Aber bisher hat LH mir nicht gesagt, dass Sie meine Forderung für unangebracht halten, also wieso du? Sind die nicht alt genug, um selbst entscheiden zu können, welche Forderung sie für angebracht und welche sie für unangebracht halten?