LH besitzt jetzt Phantomflugzeuge

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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.494
3.630
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zumal die Ersatzbeförderung wissentlich teurer war
Woher weißt du das?

...und es sich obendrein noch um höhere Gewalt handelt.
Was hat das mit den Steuern/Gebühren zu tun aus welchen Gründen LH den Flug nicht durchgeführt hat?

Mit derselben Argumentation könnte LH dann auch den Loungebesuch noch nachträglich in Rechnung stellen.
Falsch. Die Lounge ist Bestandteil des Tickets. Es gibt weder eine gesonderte Loungegebühr, noch eine Loungesteuer. Wäre das so, so bin ich mir sicher, würde LH die Kosten dafür bei der Erstattung auch abziehen und würde dabei auf meine vollste Zustimmung treffen.

Sollten wir nicht einfach LH ihr Geschäft machen lassen und uns nicht soviel deren Kopf zerbrechen?
 

aviation tomcat

Aktives Mitglied
01.07.2011
115
0
HAM/FRA
Woher weißt du das?


Was hat das mit den Steuern/Gebühren zu tun aus welchen Gründen LH den Flug nicht durchgeführt hat?


Falsch. Die Lounge ist Bestandteil des Tickets. Es gibt weder eine gesonderte Loungegebühr, noch eine Loungesteuer. Wäre das so, so bin ich mir sicher, würde LH die Kosten dafür bei der Erstattung auch abziehen und würde dabei auf meine vollste Zustimmung treffen.

Sollten wir nicht einfach LH ihr Geschäft machen lassen und uns nicht soviel deren Kopf zerbrechen?

Das mit dem Ticketpreis sagst Du doch selbst oben in No.8. Außerdem liegt der übliche Ticketpreis der von mir auch gelegentlich geflogenen Strecke irgendwo zwischen 7 und 70 Euro, ich vermute mal eher ersteres.
Ich habe auch nicht gesagt, daß es eine Loungegebühr gibt, ich meinte, wenn Du wegen Alternativbeförderung die Zuschläge für SiKO etc. rausrechnest, könnte LH genausogut den Loungezugang berechnen.
Mir ist auch klar, daß höhere Gewalt nichts mit den Gebühren zu tun hat-was ich meinte war, daß es etwas mit dem Auftreten des Kunden zu tun haben sollte: Die können nix dafür und haben Dir schnell und kulant geholfen und dabei, wie Du selbst vermutetst, noch draufgezahlt. Ich hätte mich dann für die schnelle und prompte Umbuchung bedankt und die Sache abgehakt. Nachforderungen finde ich da, höflich gesagt, etwas unangebracht.
Die letzte Frage verstehe ich nicht, Du hast das hier doch gepostet?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.031
3.289
CGN
Ich habe auch nicht gesagt, daß es eine Loungegebühr gibt, ich meinte, wenn Du wegen Alternativbeförderung die Zuschläge für SiKO etc. rausrechnest, könnte LH genausogut den Loungezugang berechnen.

Wieso? Den Loungezugang hat wizzard doch mit dem Ticketpreis ordnungsgemäß erworben. Diesen Ticketpreis hat wizzard auch nicht zurückgefordert.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.494
3.630
...ich meinte, wenn Du wegen Alternativbeförderung die Zuschläge für SiKO etc. rausrechnest, könnte LH genausogut den Loungezugang berechnen.
Genau das können sie eben nicht, da der Loungezugang nicht Teil der Steuern und Gebühren ist, sie SiKo aber sehr wohl. Wenn LH etwas rausrechnet, müssen sie schon einen Grund dafür haben.

Die letzte Frage verstehe ich nicht, Du hast das hier doch gepostet?

Ja, ich habe das gepostet, weil ich das mit meiner Mutter lustig finde. Aber ich habe das nicht gepostet, um LH schlecht zu machen oder damit wir uns deren Kopf zerbrechen. Wenn du LH fragen würdest, ob sie meine Forderung (Nachforderung ist das falsche Wort) angebracht finden, würden sie vermutlich antworten: "Ja klar, selbstverständlich, ... warum denn nicht?"

Die können nix dafür und haben Dir schnell und kulant geholfen und dabei, wie Du selbst vermutetst, noch draufgezahlt. Ich hätte mich dann für die schnelle und prompte Umbuchung bedankt und die Sache abgehakt.
Genau das tue ich doch: Ich finde es vollkommen in Ordnung, dass und in welcher Weise LH ihrer Beförderungsverpflichtung nachgekommen ist. Da gibt es nichts zu meckern. Ob sie dabei draufgezahlt haben oder nicht, interessiert mich nicht, da dies, wie in #8 schon angemerkt, eine Frage der kaufmännischen Kalkulation von LH ist. Ich mache mir nicht Gedanken über etwas, wofür andere Leute bezahlt werden. Die Beförderung habe ich also längst abgehakt und da fordere ich auch gar nichts nach.

Wenn du aber meinst, ich müsste ein schlechtes Gewissen haben, weil LH an genau diesem einen Tag im Januar bei dieser einen Beförderung von meiner Mutter und mir draufgelegt hat, was soll ich dann deiner Meinung nach tun, wenn ich im September nach KBP fliege und weiß, dass LH bei dem Ticketpreis, den ich dafür bezahlt habe, Geld verdienen wird und zwar mehr, als es der Durchschnittskalkulation entspricht? Darf ich dann anrufen und LH auffordern, wenn mit dem Flug alles glatt gegangen ist und keine erhöhten Aufwendungen entstanden sind, mir nachträglich 50 EUR Nachlass zu gewähren? Genau das ist nämlich der Punkt: LH ist auf diesen Teil des Geldes aus dem FRA-TXL "Flug" gar nicht angewiesen, erstens weil sie nur mit dem Ticketpreis rechnen (so sagen sie zumindest), zweitens, weil Zwischenfälle und Kosten für Ersatzbeförderungen bereits in die Ticketpreise einkalkuliert sind und drittens, weil die Steuern und Gebühren herrenlos in der Gegend herumschwirren, solange bis sie vom rechtmäßigen Eigentümer (also mir) zurückgefordert werden oder als nicht zuordenbar unter "Sonstige Einahmen" verbucht werden. Aber das alles sind Dinge, die mich einen feuchten Kehricht angehen. Das meine ich damit, wenn ich sage, "ihr" solltet euch nicht immer so viel anderer Leute ihren Kopf zerbrechen. Das muss doch LH wissen, ob das okay ist, wenn ich die Steuern/Gebühren zurück bekomme und da ich sie zuirück bekommen habe, scheint es okay zu sein. Hätten Sie mir geschrieben: "Sehr geehrter Herr Wizzard, auf Grund der Regel 15, Abs. 3, Punkt 7c sehen wir von einer Erstattung ab", hätte ich das doch akzeptiert. Aber bisher hat LH mir nicht gesagt, dass Sie meine Forderung für unangebracht halten, also wieso du? Sind die nicht alt genug, um selbst entscheiden zu können, welche Forderung sie für angebracht und welche sie für unangebracht halten?
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.494
3.630
Ich kenne wizzard nicht und weiß daher nicht, wo er Status hat. Da aber 200% der VFT Nutzer SEN+ sind ist wizzard zwangsläufig SEN:D

Es hätte auch gereicht, FTL zu sein, denn ich habe nie geschrieben, dass es eine SEN-Lounge war :D



... oder darf ein FTL keinen Gast mitnehmen? Darf er nicht, gell? Shit,
dann habt ihr mich ertappt. Oder ich habe gar keinen Status, aber
meine Mutter ist Aegan Gold. Oder wir sind beide FTL?

... Leute, macht euch doch nicht immer so viele Gedanken und
nehmt die Dinge einfach mal so hin, wie sie sind :D
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.602
6.204
Paralleluniversum
Und den Status hat er von LH? Wäre ja ganz was Neues...

Denk noch mal nach. Wizzard war in Eco unterwegs. Von wem hat er also einen Loungezugang erworben...??? Naaaa....????

:idea: :idea: :idea:

Ich weiß es, ich weiß es! =;

Muss ich jetzt meine SEN-Karte hier einstellen, oder was?

OK, ich löse das Rätsel mal auf.....:
Der Status ist nicht von Lufthansa sondern von Miles&More.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.031
3.289
CGN
OK, ich löse das Rätsel mal auf.....:
Der Status ist nicht von Lufthansa sondern von Miles&More.

ja das hab ich mir gedacht, dass kingair darauf hinaus will, macht aber keinen Unterschied, da LH sagt Tix+Status (von wem auch immer, das sagt LH) = Loungzugang, das hat nach wie vor nix mit den Steuern+Gebühren zu tun?!
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.494
3.630
OK, ich löse das Rätsel mal auf.....:
Der Status ist nicht von Lufthansa sondern von Miles&More.

Auf meiner Karte steht Lufthansa in der gleichen Größe
wie Miles & More und darunter nochmal etwas kleiner
Lufthansa. Und zwei Mal ist der Kranich drauf.
Also 4:1 ... klarer Punktsieg für Lufthansa :D
 

DOMan

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
269
1
Ich würde dir ja auch Recht geben mit der Rückforderung der Gebühren, aber eine Frage habe ich dann da doch noch:

Was machst du denn, wenn LH dich auf AB umbucht und diese z.B. nur EUR 20 an Gebühren verlangen? Klagst du dann auch die Differenz ein?
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.494
3.630
Was machst du denn, wenn LH dich auf AB umbucht und diese z.B. nur EUR 20 an Gebühren verlangen? Klagst du dann auch die Differenz ein?

Erstens klage ich nichts ein, zweitens wird mich LH nicht auf AB umbuchen (wäre mir zumindest neu), drittens kann AB, wenn TXL zu ist, genauso wenig fliegen wie LH, viertens habe ich mir über so etwas noch nie Gedanken gemacht, weil ich noch nie ein AB-Ticket gekauft habe, fünftens verstehe ich deine Frage nicht und sechstens würde ich die Höhe der Erstattung LH überlassen, denn die dürften am besten wissen, was korrekt ist und was nicht.

Ansonsten wiederhole ich noch einmal meinen Ratschlag:
Leute, macht euch doch nicht immer so viele Gedanken und
nehmt die Dinge einfach mal so hin, wie sie sind.

Ich bin schon viel zu lange von der Uni weg, um mich noch an
solchen theoretischen Ergüssen erfreuen zu können. Diese
Gedankenspiele, "was wäre wenn aber trotzdem und überhaupt"
mögen Einige hier interessant finden, aber daran beteilige ich
mich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
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Ich habe mir das jetzt mit viel Vergnügen durchgelesen.

Was mich ziemlich irritiert ist jedoch, dass hier einige einfach ignorieren, dass LH für eines von zwei Tickets dei geforderte Erstattung durchgeführt hat.
Die Frage ob die Forderung also in den Augen von LH (oder irgend jemand anderem) gerechtfertigt ist, stellt sich doch überhaupt nicht. Offensichtlich sehen beide Parteien die Forderung als gerechtfertigt.

Hier geht es doch darum, wie man auf Sitz 16A fliegen kann, wenn im selben Flieger der Passagier auf 16C mit dem Zug fahren muss und dafür sogar die Rückerstattung bereits erhalten hat.

Da bewahrheitete sich doch wieder der Spruch: "Unordnung machen schafft schon jeder alleine. Doch um ein richtiges Chaos anzurichten braucht es einen Computer!"


@ wizzard
LH bucht durchaus auf AB um.
Ist mir auf DUS-VIE bereits zwei mal passiert. (Einmal technisches Problem in Wien, das andere Mal Streik des Bodenpersonals in Düsseldorf)
 
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