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Derzeit gehen die Bedingungen von LH und M&M wohl noch von maximal einem Lebens- oder Ehepartner aus.
Das könnte allerdings rechtswidrig sein, so daß man auch mehrere Lebenspartner eintragen und sodann mit in die Lounge nehmen kann:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/...eht.e39642d1-6638-4892-9278-80fa49be6a4f.html
Nachdem ich bisher immer unangemeldeter Passivleser war und diesen wenn auch etwas älteren Fred hier via Google gefunden habe, musste ich mich anmelden, um diesen Blödsinn hier richtig zu stellen. Ich bin kein Freund von starken Worten, weil sich davon Leute schnell angegriffen fühlen, aber solche Falschbehauptungen (=Blödsinn) muss man richtig stellen, sonst glaubt das am Ende noch einer.
Das zitierte Urteil hat 0 (in Worten: NULL) Relevanz für die Zugangsbestimmungen in Lounges der Lufthansa. Ist das der Versuch, selbst in einem Forum, das damit nix zu tun hat politische Hetze zu betreiben? Das Urteil hat nicht einmal die vielzitierte Falschaussage getroffen, dass jetzt Vielehe in Deutschland legitim sei. Nein, es ging einzig darum, ob jemandem nur allein aus diesem Umstand die Einbürgerung verweigert werden darf. Ich bilde mal folgende Analogie: jemand wird nicht eingebürgert, weil er bei Rot über die Ampel gefahren ist. Gericht sagt, das nur der Verkehrsverstoß für die Ablehnung nicht reicht --> alle so: "Oh, jetzt dürfen alle bei Rot über die Ampel fahren. Verkehrschaos!"
Das heißt, weder ist Vielehe in Deutschland jetzt legitim, noch ist dann die Lufthansa daran gebunden, beliebigen Lebenspartnern Zutritt zu gewähren. Also, sorry, bitte solchen Quatsch nicht noch hier verbreiten.