LH Lounge Unter 18

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Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
5.489
8.197
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er kann doch reisen ohne seine Eltern, wenn es die Eltern erlauben
Natürlich kann er, aber halt nach den für sein alter geltenden Regeln.

Und weil in den Lounges auch die harten Alkoholika griffbereit zugänglich stehen, darf er da halt nicht rein.

Ich finde es auch toll, wenn Jugendliche ins Kino gehen und sich für ihr Alter geeignete Filme ansehen, solange sie nicht nicht beklagen, wenn sie mit 16 nicht in Filme kommen, die aus guten Gründen ab 18 sind.
 
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Menacestr

Reguläres Mitglied
11.10.2017
63
113
@Menacestr
Es geht doch automatisch, sobald Boardkarte gescannt wird mit der hinterlegte M&M Nummer, hat man keinen Zutritt, wenn man keine 18 ist
@Alfalfa
Geht nicht, der Erziehungsberechtigter muss dabei sein, Vollmacht bzw Zettel, hat man kein zutritt

Mein Sohn FTL ist das letzte Jahr mehrmals geflogen, nur in EWR bekam er zutritt, nach lange Diskussion mit der Dame und eine FaceTime Videocall, dass wir ihn zutritt gewährleisten, damals hatte die UA Flieger nach FRA über 4 Std Verspätung, sonst überall ein No-Go
Wir haben uns auch gewundert - sie ist FTL, M&M Nummer war hinterlegt, und sie kam ohne Diskussion rein! 🤷‍♂️
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.269
5.597
er kann doch reisen ohne seine Eltern, wenn es die Eltern erlauben
Trotzdem für Kurzstrecken innerhalb Europa, lohnt sich nicht die Punkte für C auszugeben, in der Lounge darf er sowieso nicht und für die paar Minuten Flugzeit, kann er locker in Y Sitzen
Ich finde es schön, wenn Jugendlichen auf eigene Faust durch die Welt reisen, man lernt viel, man sieht neue Kulturen, neue Menschen usw..
Besser als die ganze Zeit vor ein Smartphone zu sitzen
Frage ist, wie die Lounge Frage in anderen Ländern ist. Wir haben unseren 16jährigen auf einem Flug von Australien über Singapore nach Deutschland in einer Singapore Pay Lounge eingebucht. Das war über getyourguide überhaupt kein Thema, Kinder standen da ausdrücklich drauf.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.746
15.618
FRA/QKL
Das ist interessant, darüber habe ich mir nie Gedanken gemacht. Meine Tochter ist mit 16/17 mehrfach alleine gen USA nachgereist bzw. hat auch mal eine andere Route genommen als meine Frau und ich (je nach Verfügbarkeit Meilenticket). Sie war dann üblicherweise auf einem F Meilenticket unterwegs und kam jeweils problemlos in FCT, FCL B (in Frankfurt nach dem Rückflug aus LAX) und FCL A (in Zürich). Das ist inzwischen über 15 Jahre her, aber der Jugendschutz hat sich seitdem nicht verändert.
 

Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
2.311
3.580
Ich finde es schön, wenn Jugendlichen auf eigene Faust durch die Welt reisen, man lernt viel, man sieht neue Kulturen, neue Menschen usw..
Besser als die ganze Zeit vor ein Smartphone zu sitzen
Bei einem Daytrip von München mit umsteigen nach London und wieder zurück, wird er von London nicht viel sehen, geschweige denn Kulturen kennenlernen ...
 

InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
8.547
7.142
Fluchhafen
Darum geht es ja auch nicht. London habe ich mehr als genug gesehen. Es geht hier einzig und allein ums Fliegen :)
Eben. Vor 2 Jahren bin ich mit meinem Sohn MUC-FRA-MUC auf dem Nightmareliner zum Spaß geflogen. Er war damals knappe 4 Jahre alt. Ein Vater Sohn Ausflug. Sein erster Flug, Flugzeuge kucken, leuchtende Kinderaugen... davon schwärmt er immer noch. Für viele mag Das völlig sinnlos sein. Für uns ein tolles Erlebnis.
 

Okin

Aktives Mitglied
02.12.2012
101
181
Jaaa, einfach mal bisschen in der Gegend herumfliegen. War da nicht mal was mit "Fridays for Future" und so??? Ach so, sorry: Da ging es ja eigentlich nur ums Schule schwänzen ... 😉
Noch dümmer kann man sich in einem Forum wirklich kaum benehmen. Respekt, das muss man erst einmal schaffen.

„Ein bisschen in der Gegend herumfliegen“, um einen Milenrun zu erreichen, ist natürlich die deutlich sinnvollere und moralisch überlegenere Beschäftigung.

Grundsätzlich könntest du Vielfliegerprogramme ja kritisieren. Kostenlose oder stark vergünstigte Flüge verursachen schließlich ebenfalls zusätzlichen Ressourcenverbrauch und dienen am Ende vor allem einem Luxusbedürfnis. Aber dafür müsste man sich ja mit dem eigentlichen Thema auseinandersetzen.

Stattdessen entscheidest du dich lieber dafür, gegenüber einem Minderjährigen den großen Moralapostel zu geben. Das ist natürlich wesentlich einfacher und macht gleich noch einen viel beeindruckenderen Eindruck.
 
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i_miss_flying

Erfahrenes Mitglied
10.02.2021
1.375
3.569
Also zusammengefasst: Laut Regeln kein Loungezugang; mit etwas Glück (und wenn man älter aussieht) eventuell möglich; damit planen sollte man eigentlich nicht.
Auch unsere Erfahrung (17 Jahre alt) ist, dass es nicht geht und teilweise kontrolliert wird (sowohl in C Lounge als auch FCL).
Ob das nun Sinn ergibt, vor allem bei der F Lounge (wo der Alkohol nicht offen zugänglich ist), ist eine andere Frage. Da es offensichtlich aber nicht erlaubt ist, und es größtenteils auch einen nachvollziehbaren Grund gibt, wird sicherlich auch niemand hier "Umgehungstipps" geben....
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
5.489
8.197
Darum geht es ja auch nicht. London habe ich mehr als genug gesehen. Es geht hier einzig und allein ums Fliegen
Trotzdem schade mit den Lounges, denn an wenigen Airports kann man so viele verschiedene *A Lounges vor dem Abflug besuchen wie in LHR.

Alle haben ihre Vor- und Nachteile:

LH, UA, AC, SQ

Das würde ich mal mit 18 machen! In der SQ gibt es dann einen Singapore Sling ;)
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
8.414
6.287
@Menacestr
Es geht doch automatisch, sobald Boardkarte gescannt wird mit der hinterlegte M&M Nummer, hat man keinen Zutritt, wenn man keine 18 ist
@Alfalfa
Geht nicht, der Erziehungsberechtigter muss dabei sein, Vollmacht bzw Zettel, hat man kein zutritt
Verstehe ich jetzt nicht. Dafür gibt's doch in D diesen dämlichen Mutti Zettel, um Eintritt zu Veranstaltungen zu bekommen ohne Eltern. Wieso sollte der für Lounges nicht gelten?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das würde ich mal mit 18 machen! In der SQ gibt es dann einen Singapore Sling ;)
Das steht natürlich außer Frage. Ab 18 wird der TO mehr von dem Vorhaben haben.
 

Chris1984FRA

Aktives Mitglied
21.05.2020
209
422
Verstehe ich jetzt nicht. Dafür gibt's doch in D diesen dämlichen Mutti Zettel, um Eintritt zu Veranstaltungen zu bekommen ohne Eltern. Wieso sollte der für Lounges nicht gelten?
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Das steht natürlich außer Frage. Ab 18 wird der TO mehr von dem Vorhaben haben.
Ich glaube nicht, dass Eltern ihren minderjährigen Kindern so einen unbegleiteten Loungezugang mit Vollmacht ermöglichen können, die Minderjährigen sollen dort halt keinen unkontrollierten Zugang zu alkoholischen Getränken erhalten (aus Jugendschutzgründen). Manches ist halt alleine nur Volljährigen vorbehalten. Papa kann einem minderjährigen Sohn ja auch keine Erlaubnis mitgeben, dass dieser ins Bordell geht....
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.739
18.460
Steht leider auch sehr klar auf der Website:

"Kinder sind in unseren Lounges herzlich willkommen, sofern sie von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden. Alleinreisende Kinder unter 18 Jahren erhalten aus Jugendschutzgründen keinen Zugang zu unseren Lounges."

Darf ich daraus schließen, dass LH ihre Lounges als Nachtbars oder Nachtclubs oder vergleichbare Vergnügungsbetriebe im Sinne von § 4 Abs. 3 JuSchG einschätzt? Denn in "normalen" Gaststätten haben Kinder und Jugendliche gemäß § 4 Abs. 2 Alt. 2 JuSchG Zutritt, wenn sie "sich auf Reisen befinden."

Und dabei, Spaß beiseite, hat sich der Gesetzgeber ja durchaus etwas gedacht, und LH handelt da durchaus kontraproduktiv und gerade nicht im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, wenn sie Kunden aufgrund des Alters von diesen Services willkürlich ausschließt.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
7.471
5.321
Und dabei, Spaß beiseite, hat sich der Gesetzgeber ja durchaus etwas gedacht, und LH handelt da durchaus kontraproduktiv und gerade nicht im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, wenn sie Kunden aufgrund des Alters von diesen Services willkürlich ausschließt.
Und die von dir erwähnten Regeln gelten in allen Ländern, in denen die Lufthansa eigene Lounges betreibt oder die Lounges Dritter nutzt?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
10.016
11.883
MUC / FMO
Darf ich daraus schließen, dass LH ihre Lounges als Nachtbars oder Nachtclubs oder vergleichbare Vergnügungsbetriebe im Sinne von § 4 Abs. 3 JuSchG einschätzt? Denn in "normalen" Gaststätten haben Kinder und Jugendliche gemäß § 4 Abs. 2 Alt. 2 JuSchG Zutritt, wenn sie "sich auf Reisen befinden."

Und dabei, Spaß beiseite, hat sich der Gesetzgeber ja durchaus etwas gedacht, und LH handelt da durchaus kontraproduktiv und gerade nicht im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, wenn sie Kunden aufgrund des Alters von diesen Services willkürlich ausschließt.
Stehen in einer normalen Gaststätte die Wein/Bier/Schnaps falschen einfach offen zur Bedienung herum? Nein...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.269
5.597
Darf ich daraus schließen, dass LH ihre Lounges als Nachtbars oder Nachtclubs oder vergleichbare Vergnügungsbetriebe im Sinne von § 4 Abs. 3 JuSchG einschätzt? Denn in "normalen" Gaststätten haben Kinder und Jugendliche gemäß § 4 Abs. 2 Alt. 2 JuSchG Zutritt, wenn sie "sich auf Reisen befinden."

Und dabei, Spaß beiseite, hat sich der Gesetzgeber ja durchaus etwas gedacht, und LH handelt da durchaus kontraproduktiv und gerade nicht im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, wenn sie Kunden aufgrund des Alters von diesen Services willkürlich ausschließt.
Das Problem, Herr Kollege, liegt meines Erachtens anderswo. Alkohol darf an Kinder und Jugendlichen nicht abgegeben werden, wobei "Abgabe" jede Form der tatsächlichen Zugangsverschaffung ist und durch Verkauf, bloße Übergabe oder durch Überlassen (Stehenlassen) erfolgen kann. Ob der Alkohol tatsächlich getrunken wird, ist dabei nicht entscheidend. Wenn ich LH beraten würde, wäre mein Hinweis durchaus, dass Alkohol dort, weil der einfach am Buffet zur Verfügung steht, auch verbotsweise "überlassen" wird. Was sagt der Verwaltungsjurist dazu?
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.739
18.460
Stehen in einer normalen Gaststätte die Wein/Bier/Schnaps falschen einfach offen zur Bedienung herum? Nein...

Man geht aber ja schon davon aus, dass sich die Leute an Verbote halten. Sonst dürften Kinder und Jugendliche auch nicht allein im Supermarkt einkaufen. Sie könnten ja einfach eine Flasche Alkohol öffnen und trinken. Niemand hindert sie physisch daran, nur das Gesetz, das sie selbständig befolgen müssen.

Das Problem, Herr Kollege, liegt meines Erachtens anderswo. Alkohol darf an Kinder und Jugendlichen nicht abgegeben werden, wobei "Abgabe" jede Form der tatsächlichen Zugangsverschaffung ist und durch Verkauf, bloße Übergabe oder durch Überlassen (Stehenlassen) erfolgen kann. Ob der Alkohol tatsächlich getrunken wird, ist dabei nicht entscheidend. Wenn ich LH beraten würde, wäre mein Hinweis durchaus, dass Alkohol dort, weil der einfach am Buffet zur Verfügung steht, auch verbotsweise "überlassen" wird. Was sagt der Verwaltungsjurist dazu?

Ich würde LH raten, zu argumentieren, dass die Lounge unter ständiger Aufsicht steht und damit wirksam verhindert wird, dass Kinder und Jugendliche unkontrollierten Zugriff haben. Und darauf vertrauen, dass es für das Ordnungsamt einfacher ist, einen minderjährigen Testkäufer in den Supermarkt zu schicken als in eine Lounge einzuschleusen :p

Ist das Hinstellen und "nur" Verbieten eine Abgabe oder eine Verzehrgestattung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG? Aus dem Bauch meine ich nein, weil sonst, s.o., auch jeder Supermarkt seinen Alkohol wegschließen müsste. Kann aber mal nächste Woche bei Beck Online nachgucken, ob ich dazu Literatur oder Rechtsprechung finde.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.269
5.597
Man geht aber ja schon davon aus, dass sich die Leute an Verbote halten. Sonst dürften Kinder und Jugendliche auch nicht allein im Supermarkt einkaufen. Sie könnten ja einfach eine Flasche Alkohol öffnen und trinken. Niemand hindert sie physisch daran, nur das Gesetz, das sie selbständig befolgen müssen.
Im Jugendschutzgesetz steht meines Erachtens nicht, dass Jugendliche keinen Alkohol kaufen dürfen, sondern dass Erwachsene ihnen keinen Alkohol verkaufen oder überlassen dürfen. Die eigentlichen Adressaten sind damit Gewerbetreibende, Veranstalter und Händler. Ihnen sind bestimmte Handlungen (z.B. Verkauf von Alkohol oder Einlass in Clubs) gesetzlich verboten, während die Jugendlichen dadurch geschützt werden - oder?

Aus dem Bauch meine ich nein, weil sonst, s.o., auch jeder Supermarkt seinen Alkohol wegschließen müsste. Kann aber mal nächste Woche bei Beck Online nachgucken, ob ich dazu Literatur oder Rechtsprechung finde.
Supermarkt ist keine Gaststätte etc. und dort erfolgt der Verkauf erst an der Kasse. Trinken im Supermarkt ist unüblich.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.406
2.310
Bayern & Tirol
Das ist interessant, darüber habe ich mir nie Gedanken gemacht. Meine Tochter ist mit 16/17 mehrfach alleine gen USA nachgereist bzw. hat auch mal eine andere Route genommen als meine Frau und ich (je nach Verfügbarkeit Meilenticket). Sie war dann üblicherweise auf einem F Meilenticket unterwegs und kam jeweils problemlos in FCT, FCL B (in Frankfurt nach dem Rückflug aus LAX) und FCL A (in Zürich). Das ist inzwischen über 15 Jahre her, aber der Jugendschutz hat sich seitdem nicht verändert.

Die Regeln gab es wohl schon länger. Umgesetzt werden sie allerdings erst seit relativ kurzer Zeit. Meine Kleine ist gerade 17. Als sie 12 war, war sie regelmäßig mit C-TIcket in LH Lounges und es hat niemanden gejuckt. Die Überraschung war dann groß dass sie nach vielen Lounge-Besuchen zum ersten mal Erfahrung mit dem Bouncer gemacht hat (da war sie 16).
Nun (nach der Diskussion über das Thema IDB von Minderjährigen in Italien) haben wir ein paar Tests gemacht. Wenn man die FTL-Karte mit der Buchung verknüpft leuchtet der Scanner rot - kein Zugang (dann erst mit mir, Mama oder der großen Schwester).
Mit C-Ticket ohne Vielfliegernummer hat man tatsächlich kein Altersmerkmal im Ticket. Die automatischen Gates lassen einen in die Lounge. Manchmal wird nach dem Alter gefragt und dann ist da Schluss Aber wie bei allen Dingen in dem Alter: Es hängt am Aussehen dem Auftreten und dem Türsteher ab. Kann gut gehen, muss aber nicht. FRA: 1/3 Erfolgsquote, MUC Selbstscanner und 100% Erfolgsquote. VIE 100% Erfolgsquote. Dritt-Lounges 100% Erfolgsquote.
Natürlich muss LH sich dem Jugendschutz beugen. Auf der anderen Seite finde ich es bei alleinreisenden Jugendlichen besser wenn Sie in der Lounge aufgehoben sind als im allgemeinen Bereich mit deutlich mehr seltsamen Menschen.
Sie wird aber in den nächsten Wochen 18 und hat bis dahin nur Flüge mit uns oder der großen Schwester - wir sind also raus aus dem Spiel.

Das gilt für Deutschland: Andere Länder haben andere Regeln. British Columbia ist das Legal Drinking Age 19. Da brauchst Du ein Jahr Länger um reinzukommen.
Wenn die Lounge keinen Alkhol ausschänkt, sollte das auch kein Problem sein.
Und wenn es Grenzkontrollen gibt, immer schön Reisevollmachten mitnehmen. Die werden immer kontrolliert.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.739
18.460
Im Jugendschutzgesetz steht meines Erachtens nicht, dass Jugendliche keinen Alkohol kaufen dürfen, sondern dass Erwachsene ihnen keinen Alkohol verkaufen oder überlassen dürfen. Die eigentlichen Adressaten sind damit Gewerbetreibende, Veranstalter und Händler. Ihnen sind bestimmte Handlungen (z.B. Verkauf von Alkohol oder Einlass in Clubs) gesetzlich verboten, während die Jugendlichen dadurch geschützt werden - oder?

Ja. In dem Szenario "Kind trinkt im Supermarkt ohne die Kasse zu passieren zum Kauf angebotenen Alkohol" dachte ich auch nicht so sehr an Verbote aus dem JuSchG. Mehr StGB, und auch zivilrechtlich lässt sic bestimmt etwas finden.

Supermarkt ist keine Gaststätte etc.

Ja, schon, aber aus den gaststättenspezifischen Regeln sind wir über "auf Reisen" raus, deshalb bist Du - zu recht - in das Alkoholabgabeverbot aus dem 9 abgebogen. Und das gilt "in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit", also umfassend. Wenn man also argumentiert, dass das "unbewacht Stehenlassen" von Alkohol in der Lounge eine Abgabe oder eine Verzehrgestattung darstellt, sehe ich nicht, weshalb das im Supermarkt anders sein sollte.

Auf der anderen Seite finde ich es bei alleinreisenden Jugendlichen besser wenn Sie in der Lounge aufgehoben sind als im allgemeinen Bereich mit deutlich mehr seltsamen Menschen.

Ja, das meine ich auch, das meinte ich oben damit, dass LH da entgegen der gesetzgeberischen Intention handelt. Auch wenn die sicherlich eher aus einer Zeit kommt, in der man in der Dorfschenke Schutz suchen musste, weil draußen Räuber und Bären herumstreifen ;)
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.406
2.310
Bayern & Tirol
Ja, das meine ich auch, das meinte ich oben damit, dass LH da entgegen der gesetzgeberischen Intention handelt. Auch wenn die sicherlich eher aus einer Zeit kommt, in der man in der Dorfschenke Schutz suchen musste, weil draußen Räuber und Bären herumstreifen ;)

Soweit ich mich erinnere gab es früher im Jugendschutz einen "Ausnahmetatbestand", wenn Jugendliche auf Reisen sind. Komische Menschen gibt es überall. An Flughäfen geht es eigentlich noch. Wenn ich mir allerdings das Gschwerl so rund um Bahnhofe rumlungert...