LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Thomas_B

Erfahrenes Mitglied
31.05.2009
666
39
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Um sowas zu verhindern würde ich immer bspw MUC-OSL (Ticket 1) OSL-MUC-JFK-MUC-OSL (Ticket 2) und OSL-MUC (Ticket 1) buchen. Sollte man dann nach JFK-MUC aussteigen und sich für die anderen Segmente auschecken, dann ist der Nachweis des Vorsatz wohl ziemlich schwer. Da RTs in der Regel günstiger sind macht es daher oft sogar Sinn.
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.027
196
FRA
Das Tarifsystem ist ja schon vom BGH grundsätzlich gebilligt worden; aufgrund der internationalen Gepflogenheiten.

Das Einzige was damals bemängelt wurde war, dass der Kunde nicht die Auswahl hat, ob er die Coupons flexibel einsetzen möchte. Diese Auswahl hat er jetzt aber seit diesem Gerichtsurteil - also alles o.k.

Und ähnlich könnte es hier doch auch laufen wenn sich die Sache zuspitzt: LH erhebt Nachforderung für verfallenes Segment, Kunde klagt, Gericht gibt Kunde recht da LH kein Schaden entstanden ist. Und LH überlegt sich eine andere Lösung für das Problem - die könnte z.B. No-Show-Gebühr heißen wie sie bei anderen Airlines bereits berechnet wird.
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.906
119
GRZ
Oder der Flug FRA-XXX sich zeitlich mit FRA-OSL überschneidet, so dass klar ist, dass er nicht beide Flüge antreten kann.

Wobei das Verbot der "doppelten" Buchungen ja auch so ein Fall ist, wo ich mir nicht sicher bin, wie die LH das vor Gericht begründen will. Wenn ich etwa 2 Flex-Tickets buche, eines für 16.00 Uhr und eines für 18.00 Uhr, weil ich nicht weiß, welchen Flug ich erwische oder meine Termine einfach noch nicht feststehen, und ich daher 2 (sich zeitlich überschneidende) Tickets zu unterschiedlichen Zielen buche, sehe ich nicht so ganz, wie LH die hier immer wieder berichteten Stornierungen wegen Doppelbuchungen rechtfertigen kann.

Wobei es sich der OP ja auch einfacher gemacht hätte, wenn er seine M/M Nummer nicht angegeben hätte. Denn dann dürfte es LH schon schwerer fallen (bis unmöglich sein) die Doppelbuchung einer Person zuzuweisen.....

Achja, persönlich bin ich auch eher der Ansicht, dass man seine Tickets, die man gebucht hat, abfliegen sollte. Denke mir aber auch, dass mich rechtlich keiner dazu zwingen wird können.
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.027
196
FRA
Und die wird nicht nur bei Umbuchungen berechnet, sondern auch so?

Praktisch fehlt mir dazu die Erfahrung, aber bpsw. bei GOL findet sich folgender Passus:

Failure to show up for boarding – No-show

Not arriving in a timely manner at check-in1 or at the boarding gate2 is considered a no-show.

When this happens, the passenger must pay a fee based on the specific fare rule. Additionally, a no-show will result in the cancellation of all subsequent segments in the specific reservation.

Die Fee beträgt bei GOL USD 120,-, in Anbetracht der Flugpreise in Brasilien kann sie damit gar höher sein als das Ticket.
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.786
20
In den ganzen Blogs stand ja immer drin, dass man das letzte Teilstück verfallen lassen kann.

Vielleicht ist der OP ja Lufthansa-Mitarbeiter, der hier "berichtet", damit die ganzen Blogs endlich mal aufhören, das Verfallen des letzten Segments zu empfehlen :idea:
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Der Thread hat ja aber durch rcs Beitrag in #21 etwas mehr Relevanz bekommen, selbst wenn der TO nur trollen wollte...

Das Thema ist nicht neu und LH versucht seit einiger Zeit die Reisebüros zu ermahnen nicht mehr bergeweise Return Tickets zu verkaufen, die gar nicht genutzt werden sollen.
Bisher gab es keine debit memos, es sei denn man konnte nachweisen, dass es von Anfang an so geplant war.
 

LFCorsten

HON Circle Lifetime Elite
08.03.2009
2.913
1
DXB/ATH/SIN/LAX
In den ganzen Blogs stand ja immer drin, dass man das letzte Teilstück verfallen lassen kann. Ich werde mich auf die berufen und notfalls in Haftung nehmen :)

Die sind doch alle gegen Vermögensschäden versichert, oder? :D

Das gilt ja auch fuer Empfehlungen Tickets bei Edreams zu kaufen. Problem ist leider, dass die Kollegen keinen finanziellen Vorteil haben. Waere z.B. ein Ref. Link auf der Seite zu eDreams, dann wären Sie haftbar. So ist es nur Unfug ohne Haftung.
 

LFCorsten

HON Circle Lifetime Elite
08.03.2009
2.913
1
DXB/ATH/SIN/LAX
Aha. Und warum? Weil sie einen finanziellen Vorteil haben? Das ist auch eine spannende Rechtsansicht.

Ich hatte das mal mit einem Anwalt besprochen, weil ein Blog noch auf diesen EGP Edreams deal hingewiesen hatte, obwohl die ersten schon negative Erfahrungen gesammelt hatten. Und das wäre das einzige wo man etwas konstruieren könnte. Aber der Erfolg ist wie immer nicht garantiert. Leider erinnere ich mich nicht mehr worauf dein Kollege seien Expertise stützte. Wie würdest du es subsumieren?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Es wäre schade, wenn die Rechtsprechung diese Preispolitik nicht mitträgt.

Dann würden gezwungenermaßen im Bereich der Billigst-Tickets (und nur dort) von den Airlines ganz neue "kreative" Lösungen gefunden werden müssen.

Im konkreten Beispiel Verkauf von Billigtickets New-York nach Oslo nur mit Angabe der Checkin-Deadline und ungefährer Ankunftszeit. Ohne Nennung des Umsteigeflughafens (nur Anzahl der Stopps).
Das genau Routing erfährt man erst am Checkin-Schalter.

Wobei vermutlich im Consumer Bereich die hier genannte Problematik sich im Bereich kleiner 1 Promille bewegt und das ganze eher im B2B Bereich ein Massenproblem ist. Und dort ist es m.E. rechtlich gedeckt.
 

JohnnieFlyer

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
581
3
HAJ
http://www.kanzlei-woicke.de/2010/04/29/bgh-urteil-v-29-04-2010-xa-zr-5-09/

Nach meinem gänzlich laienhaften Verständnis ist in diesem Urteil des BGH erläutert worden, dass der Kunde (unter bestimmten Voraussetzungen) auch nur Teilleistungen in Anspruch nehmen kann.

Ich für meinen Teil würde trotzdem schonmal nach einem guten Anwalt schauen und ein weiteres Vorgehen diskutieren. Manchmal ist der Faktor "Zeit" nicht unerheblich, da zum Beispiel die Suche nach einem guten Anwalt, die eigentliche anwaltliche Beratung, usw. nicht unerheblich sein können.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Zum xten mal die selbe Diskussion um 3 Gänge Menüs und Airline Nachverrechnungen.

Ist es eigentlich wirklich so schwer zu verstehen, dass es sich hierbei um bezahlte Anzeigen von LH handelt??? Es gibt keine Nachverrechnung und sollte LH es in einzelfällen Versuchen, dann sind das Schikanen und es haben die Betroffenen ganz andere Sachen auf dem Kerbholz.

Der 0815 Pax hat nichts zu befürchten und er kann mit ruhigen gewissen Legs eines RT verfallen lassen, Gabelflüge buchen oder einen Schwanzflug den er gar nicht erreichen kann. Es ist auch absolut unerheblich ob man plötzlich unfit to fly ist oder bewusst einen Zusatzflug bucht der mitten in einer Connection beginnt, man hat eine Leistung bezahlt und die Nutzung dieser kann niemand erzwingen so lange LH genau durch eine nicht-Nutzung keine Mehrkosten entstehen, basta. Nicht ein einziger konkreter Fall ist hier dokumentiert (wo nicht andere grenzlegale Tricksereien dazu kommen und der Pax auf einer Blacklist steht) und wird es auch nicht. Die Diskussion ist dermassen lächerlich, dass ich mich nur wundern kann, dass vor allem "erfahrene" User immer wieder darauf einsteigen.

Ich werde mein Buchungsverhalten sicher nicht wegen so einem Schwachsinn ändern und gleich im Anschluß zwei Gabelflüge mit einem unerreichbaren Anhängsel bei LH buchen. Hey LH, verklagt mich oder weint doch!
 
Zuletzt bearbeitet:

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
... Nicht ein einziger konkreter Fall ist hier dokumentiert ...

Also einen konkreten Fall kenne ich durchaus:
Es handelte sich um einen User, der ex-CAI ein First Ticket CAI-FRA-USA-FRA-CAI gebucht hat.
Damals alle Segmente in F gebucht und auch von LH mit longhaul F Kabine durchgeführt.
Innerhalb der Ticketgültigkeit (1 Jahr) hat LH dann erst die F aus CAI abgezogen und mit alter longhaul C bedient und dann auf narrowbody mit NEK umgestellt.
Als der User dann das letzte Segment nutzen wollte (FRA-CAI) und nicht mehr F fliegen konnte, sondern sich in die NEK setzen sollte, hat er dies verweigert. Das Segment verfiel.
LH hat daraufhin dem Reisebüro ein debit memo geschickt über die Tarifdifferenz. LH argumentierete immer, dass die CAI-FRA-CAI Segmente lediglich "Zubringer" zur Hauptleistung seien, also Nebenleistung.
Letztendlich hat LH darauf bestanden, dass es bezahlt wird. Die LH Marketingabteilung hat dem Reisebüro jedoch wohl diese Differenz später dann wieder erstattet.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
1.489
207
Naja verweigern oder nicht antreten ohne Bescheid zu sagen sind auch noch mindestens 1,5 verschiedene Schuhe...
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.245
553
MUC/EDMM
Aber nur wenn er zeitnah davon wusste!
Selbst wenn die Airline es nicht zeitnah wusste, so hat die Airline das Geld für den Platz schon bekommen!
Schlimmstenfalls kann die Airline den Platz kein ZWEITES Mal verkaufen.
Unter'm Strich macht die Airline dann aber trotzdem noch einen Gewinn, weil ein leerer Platz Gewichtsersparnis und damit weniger Kerosin bedeutet.
;-)
 
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Arthur Dent

Gesperrt
25.11.2016
88
0
Genau. Und das glaube ich auf Grundlage der mir bekannten deutschen Rechtsprechung nicht. Und darum würde ich LH schlichtweg kommen lassen.


Hierzu aber mal eine laienhafte Überlegung:

- LH verkauft Tickets OSL-FRA-JFK return billiger als FRA-JFK return.
- LH möchte sich auf diese Weise auf dem skandinavischen Markt ausbreiten und verzichtet daher auf höhere Ticketpreise (d.h. auf die Differenz zum Preis FRA-JFK)

Wenn ich jetzt das OSL-JFK - Ticket kaufe, aber von Anfang an die Absicht habe, auf dem Rückweg in FRA auszusteigen (was durch den zeitgleichen Kauf eines Tickets FRA-TXL bewiesen ist), täusche ich LH dann nicht über meine Absicht, gar nicht nach OSL zurückzufliegen?
Veranlasse ich LH dann nicht durch diese Täuschung, mir einen geringeren Ticketpreis zu berechnen, als den, den LH verlangen würde, wenn ich wahrheitsgemäß sagen würde, daß ich das letzte leg verfallen lassen werde?
Ist das nicht - mal hart gesagt - Betrug?
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
2
STR
Das ist jetzt aber nicht die Argumentation eines Strafverteidigers. Oder doch :eek:?

Der Begriff der Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyp zu begehen. Ein "gefestigter Bandenwille" oder ein "Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse" ist nicht erforderlich.

Es reicht aus wenn einer dieser min. drei die Straftat begeht...

Findest du dich dort wieder?
 

holgor2000

Aktives Mitglied
24.03.2013
170
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Gibt es irgendwo den original Wortlaut der LH zum Nachlesen worauf sie sich beruft? Es müsste ja eine Passage im Vertrag oder in den AGBs sein oder?

Danke.