LH5689 ist "zu heiß" in Florenz: Es wird umgebucht....

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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
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Moin,
das ist kein weiterer Vorfall - es ist exakt der hier von mir geschilderte Fall (und die im Artikel zitierte Behauptung, das Bodenpersonal hätte nicht gewusst, dass die beiden minderjährig waren, ist in der Tat dreist und unverschämt).
Meine +0,5 hat den im Bericht erwähnten 14-jährigen begleitet, weil sie bei derselben Familie zu Gast waren. Kleines Update btw: Uns ist eine Entschädigung in Höhe von € 250,- angekündigt worden; der im Bericht genannte 14jährige wird wohl € 600,- erhalten.
Ich würde an eure Stelle gegen AirDolomiti Italien eine Strafanzeige stellen, so verhält man sich nicht
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.024
16.318
Meine +0,5 hat den im Bericht erwähnten 14-jährigen begleitet, weil sie bei derselben Familie zu Gast waren. Kleines Update btw: Uns ist eine Entschädigung in Höhe von € 250,- angekündigt worden; der im Bericht genannte 14jährige wird wohl € 600,- erhalten.

Na dann - der Vater ist ja vom Fach, also Feuer frei. Einen Minderjährigen so kackdreist abzuladen, ist dumm. Einen Minderjährigen so kackdreist abzuladen, dessen Vater Rechtsanwalt ist, ist dann zusätzlich auch noch Pech. Aber sowas von verdient :LOL:
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
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1.736
Bayern & Tirol
Nicht alles, was daneben ist, ist auch strafrechtlich relevant.

Sorry, Italienischisches Recht ist wesentlich komplizierter als in Deutschland und es birgt einiges an Fallen - speziell für Ausländer die von der Heimat anderes gewohnt sind. Fahr mal mit dem Auto in eine ZTL…
Die genauen Rechtsnormen mag dir gerne ein Italienischer Rechtsgelehrter raussuchen. Glücklicherweise gibt es im südlichen Tirol da ein paar wenige Übersetzungen. Mein Schul-Italienisch ist etwas eingerostet.

Der Hotelier hat gegen den Artikel 109 des Testo unico di pubblica sicurezza (regio decreto 776 vom 18.06.1931) verstoßen weil er sich nicht die Ausweise hat zeigen lassen. Dann liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht von Jugendlichen im Artikel 318 im Codico Civile. Wenn die Jugendlichen über 14 sind geht es noch. Wenn sie unter 14 sind kann das weit unangenehme Folgen haben. Da fallen Eltern gerne mal drauf rein, wenn sie 13-Jährige alleine im Hotelzimmer lassen.
Das Verbot der alleinigen Übernachtung ist in Artikel 109 des TULP (Testo unico delle Leggi di Pubblica Sicurezza) geregelt. Da ist der Strafrahmen zwischen 200 Euro und 3 Monaten Knast.
Aber nicht dass am Ende jemand weint! Alles nicht so schlimm…
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.231
3.816
Nord Europa
Danke Marcus!

Es musste zusätzlicher Treibstoff geladen werden, weil sonst die Flugstrecke nicht bewältigt werden konnte.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wäre es nicht für alle Beteiligten besser, einfach einen Tankstopp einzulegen.
#Tellerrand
Z.B. in Verona ((VRN) verfügt über eine Hauptstart- und Landebahn mit einer Länge von 2.750 Metern.) Oder Pisa?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.388
5.365
Danke Marcus!

Es musste zusätzlicher Treibstoff geladen werden, weil sonst die Flugstrecke nicht bewältigt werden konnte.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Z.B. in Verona ((VRN) verfügt über eine Hauptstart- und Landebahn mit einer Länge von 2.750 Metern.) Oder Pisa?
Warum sollte zusätzlicher Kraftstoff getankt werden? Es wird das getankt, was man braucht.

Das macht fast keinen Unterschied. Die ganzen Reserven müssen ja eh mitgeführt werden. Nur nach Pisa fliegen zum Tanken wird auch niemand machen. Das kostet erheblich mehr, als 10 Pax anderweitig zu befördern.

Außerdem muss man überlegen, was der Tankstopp für weitere Auswirkungen hat. Das ist mindestens 1h zusätzliche Verspätung. Zig. Pax verpassen ihre Anschlüsse. Der gesamte weitere Umlauf ist auch im Eimer. Am Ende sind 200-300 Passagiere betroffen und nicht 10.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.388
5.365
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300x250
Nein. EU261 klar geregelt. Aber die Platte hat einen Sprung. Ich bringe durch rechtswidriges Handeln jemanden dazu, dass er zwingend einen Rechtsverstoss begeht. Aber so was von….
Du vermischst Zivil- und Strafrecht. EU261 ist eine rein zivilrechtliche Verordnung. Ein Verstoß gegen Zivilrecht hat keine strafrechtliche Relevanz. EU261 bricht auch nicht das Hausrecht / die Verfügungsgewalt der Fluggesellschaft. - Im Gegenteil: Würde der Passagier versuchen sein EU261 Recht gewaltsam (selbst passiv) durchzusetzen, würde er sich u.U. strafbar machen.
 
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