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Das ist wohl keine Ausrede, um bei einer leichten Erkältung zu Hause zu bleiben.
In D geht sowas nur in Form einer freiwilligen Mitarbeit des Krankgeschriebenen.
@1: Davon war keine Rede,s ondern ab grippalen Infekt.
@2: Natürlich gibt es das, siehe z.B.:
Stufenweise Wiedereingliederung
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Wiedereingliederung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer — Abteilung für Personal und Personalentwicklung
Begrenzte Verpflichtungen für Arbeitgeber | Wiedereingliederung von Arbeitnehmern - so meistern Arbeitgeber diese Grauzone!
Ist sogar gesetzlich geregelt: § 74 SGB V Stufenweise Wiedereingliederung - dejure.org
Hier das üassende (Gelbe) Formular dazu: http://de.wikipedia.org/w/index.php...ingliederung.jpg&filetimestamp=20121018160439