Lufthansa Corona Spar (Spohr) Programm

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PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
2.302
781
HAM
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Weis jemand wie die gerade verhängte eingeschränkte Ausgangssperre rechtlich zu sehen ist in folgendem Zusammenhang: Morgen Flug LH1820 nach PMI. Flug nicht annulliert.

Naja.. fuer das heim holen muss der Flieger ja irgendwie dahin. Gibt wahrscheinlich noch "1-2" Heimkehrer *nach* PMI und damit fliegt der Flug halt statt.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.639
708
Angenommen: es gibt eine offizielle Reisewarnung, ich fliege trotzdem und ich komme nicht zurück, weil die Länder die Grenzen zu machen. Ich lasse mich gerne belehren, kann man mir dann vorwerfen, vorsätzlich die Warnung ignoriert zu haben? Mein Vertrag mit einer Fluggesellschaft sollte nicht so hoch angehängt sein wie eine offizielle Meldung des Auswärtigen Amts, oder?

Wie gesagt: lasse mich gerne belehren.

Was genau ist deine Frage? Reden wir jetzt von Rückholaktionen oder von einem Recht, dich von deinem Beförderungsvertrag zu lösen? Bitte präzise Frage stellen.

Es gibt ja auch abseits von Corona Länder, für die Reisewarnungen bestehen, die von Airlines aber dennoch angeflogen werden. Trotzdem kommst du aus dem Vertrag nicht raus.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.639
708
Na gut, dann wirst Du Dein Geld zurückerhalten können. Einen Zwang, Dir dieselbe Reise zum gleichen Preis zu einem beliebigen anderen Termin zu ermöglichen, wirst Du kaum konstruieren können.

Flex09 hat sich zwar nicht zu dem Konkreten Flug geäußert, aber es dürfte wohl um einen Annullierten LH Flug gehen?
Dann gibt es einen solchen Zwang, er findet sich in Art. 8 Abs. I lit. c der VO EG 261/2004: Beförderung zu einem Wunschtermin des Passagiers nach Verfügbarkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.498
453
Aufgeweicht von wem bzw. wer erlaubt der Airline, Erstattung zu verweigern und nur mehr Gutscheine auszustellen? Gibt es hier wirklich eine Änderung der EU-VO / eine Gesetzesänderung? Oder ist das einfach der Beschluss der Airlines?

Hier geht es weiter: https://www.vielfliegertreff.de/rei...ggastrechte-annullierung-183.html#post3140333

Bevor hier noch mehr eine "Aufweichung" verbreitet wird, das gibt das Papier in der wohl Bedeutung nicht her. Zudem sind, wenn überhaupt, Kompensationen betroffen, aber nicht die Rückzahlung des ursprünglichen Preises.
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.498
453
Flex09 hat sich zwar nicht zu dem Konkreten Flug geäußert, aber es dürfte wohl um einen Annullierten LH Flug gehen?
Dann gibt es einen solchen Zwang, er findet sich in Art. 8 Abs. I lit. c der VO EG 261/2004: Beförderung zu einem Wunschtermin des Passagier szu einem Wunschtermin nach Verfügbarkeit.

Interessant, da hast Du wohl Recht - um so besser!
 

Eiturlyf

Aktives Mitglied
19.08.2013
192
30
Wenn mein Ticket storniert wird, bekomme ich mein Geld zurück.

Wenn er nicht storniert, aber bis 31.07. stattfindet, kann ich umbuchen mit 50€ Rabatt.

Ist dies korrekt?

Das Ziel kann ja variieren. Auch der Abglugort?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.555
9.879
BRU
Hier geht es weiter: https://www.vielfliegertreff.de/rei...ggastrechte-annullierung-183.html#post3140333

Bevor hier noch mehr eine "Aufweichung" verbreitet wird, das gibt das Papier in der wohl Bedeutung nicht her. Zudem sind, wenn überhaupt, Kompensationen betroffen, aber nicht die Rückzahlung des ursprünglichen Preises.

Bei mir haben die Beiträge mancher hier den Eindruck erweckt, es gäbe eine neuere "Auslegung" / neue Empfehlungen oder was auch immer / von wem auch immer. Daher meine Nachfragen. Da ja in der Tat einige Airlines auch bei gestrichenen Flügen ab heute plötzlich nur mehr Gutscheine ausstellen wollen und/oder Erstattung nur mehr nach Tarifbestimmungen (neben der LH-Gruppe auch A3).

Aber offensichtlich ist derartiges nicht der Fall, und das eine Entscheidung der Airlines, mit der sie sich sowohl über die geltende VO als auch über die "Coronakrise"-Auslegungsleitlinien der Kommission hinwegsetzen.
 

webstr65

Reguläres Mitglied
30.03.2019
26
9
Mittlerweile kann man online bei nicht erstattbaren Flügen nicht mehr stornieren, also nur Steuern und Gebühren zurück anfordern. Das war zumindest vor 2 Tagen noch möglich.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.707
1.370
Bei mir haben die Beiträge mancher hier den Eindruck erweckt, es gäbe eine neuere "Auslegung" / neue Empfehlungen oder was auch immer / von wem auch immer. Daher meine Nachfragen. Da ja in der Tat einige Airlines auch bei gestrichenen Flügen ab heute plötzlich nur mehr Gutscheine ausstellen wollen und/oder Erstattung nur mehr nach Tarifbestimmungen (neben der LH-Gruppe auch A3).

Aber offensichtlich ist derartiges nicht der Fall, und das eine Entscheidung der Airlines, mit der sie sich sowohl über die geltende VO als auch über die "Coronakrise"-Auslegungsleitlinien der Kommission hinwegsetzen.

es gab wohl eine Diskussion zwischen IATA und EU

https://www.iata.org/en/pressroom/pr/2020-03-18-01/

ich glaube, den link gab es irgendwo schon mal
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Aufgeweicht von wem bzw. wer erlaubt der Airline, Erstattung zu verweigern und nur mehr Gutscheine auszustellen? Gibt es hier wirklich eine Änderung der EU-VO / eine Gesetzesänderung? Oder ist das einfach der Beschluss der Airlines?

Ich schätze mal, es hat schlichtweg mit der Liquidität zu tun. Auch wenn ich davon ausgehe, dass die LH nicht insolvent geht - und schon gar nicht unter dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen - gelten dennoch entsprechende Vorschriften, z. B. dass man einzelne Gläubiger nicht bevorzugen darf, indem man sie ausbezahlt.

Bei mir waren fünf Flüge betroffen, einen habe ich umgebucht, vier storniert, davon ist bei zweien das Geld zurückgebucht. Einen Gutschein oder eine Umbuchung würde ich auch akzeptieren. Da ist Solidarität mit dem Dienstleister erforderlich. Kompensation nach EU261 in so einer Situation zu verlangen, kommt für mich - wie wohl für die meisten hier - nicht in Frage.
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.212
108
TXL-DUS
Vorhin nochmal mit HON-Circle telefoniert.
Sämtliche Erstattungen sind erstmal gestoppt und werden zu einem Zeitpunkt X wieder ausgeführt, vielleicht. Die Mitarbeiterhin hatte Schwierigkeiten das in Worte zu fassen.

Die Airlines haben schon einen riesigen Vorteil durch die Bezahlung bei Buchung und behalten nun rechtswidrig das Geld.

Mir bleibt jetzt nur der Backcharge via Amex. In der Haut der Mitarbeiter an der Hotline will ich nicht stecken, da brennt die Hütte in den nächsten Tagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Vorhin nochmal mit HON-Circle telefoniert.
Sämtliche Erstattungen sind erstmal gestoppt und werden zu einem Zeitpunkt X wieder ausgeführt, vielleicht. Die Mitarbeiterhin hatte Schwierigkeiten das in Worte zu fassen.

Die Airlines haben schon einen riesigen Vorteil durch die Bezahlung bei Buchung und behalten nun rechtswidrig das Geld.

Mir bleibt jetzt nur der Backcharge via Amex. In der Haut der Mitarbeiter an der Hotline will ich nicht stecken, da brennt die Hütte in den nächsten Tagen.


Fuer IATA Agenten zB in normalen oder Business Travel Agencies gilt das akut noch nicht. ABER es ist sichtbar, dass bspw teilweise Stornos von J Tarifen innerdeutsch nicht mehr per System (automatisch) refunded werden koennen - so hoere ich.

Ich wuerde, an Stelle eines Kunden, erwartet haben, dass mein Reisebuero das Thema "prompte Refund-Bearbeitung" in Voraussicht auf diese Lage auf dem Schirm hatte und entsprechend hart gearbeitet hat.

Allerdings - und das ist ganz wesentlich, erfolgt die Abrechnung von IATA Agenten ja nicht direkt mit der Airline sondern über eine Art unabhängiges Treuhand "Clearing House".

In guten wie in schlechten Zeiten hoffentlich eine zuverlässige Instanz im Geben und Nehmen zwischen ausstellenden Bueros und Airlines.

Das ist natuerlich bei der Direkt-Buchung bei der Airline etwas anderes.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.819
13.095
FRA/QKL
Damit setzt mach sich einfach mal über die EU-VO hinweg, weil man es ja kann!

Das ist nicht mehr nur grenzwertig.
In der EU-VO wird mehrfach auf außergewöhnliche Umstände hingewiesen. Im Vertrag selbst werden damit beispielsweise Ausgleichszahlungen ausgeschlossen. Aber eine der Grundlagen der EU-VO ist ja überhaupt erstmal eine Gültigkeit zu definieren weil es zu viele Fälle ohne vorliegen von außergewöhnlichen Umständen gab. Wäre das nicht der Fall würde es diese Verordnung gar nicht geben. Von daher muss die Frage erlaubt sein, ob in dieser außergewöhnlichen Situation die EU-VO vollumfänglich gilt.

Das Vertragsrecht wird aktuell in vielen Belangen diskutiert, weil viele Verträge nicht eingehalten werden können. Dazu exemplarisch:
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) rät betroffenen Unternehmen ganz generell: Reden Sie miteinander, seien Sie entgegenkommend. "Wir durchleben besondere Zeiten, in denen auch alle Vertragspartner die außergewöhnlichen Umstände berücksichtigen sollten."
In normalen Zeiten gibt es zumindest in Deutschland immer rechtliche Grundlagen, egal was vertraglich (nicht) vereinbart wurde. Aber es gibt momentan leider keine normalen Zeiten.

Prinzipiell könnte LH morgen Insolvenz anmelden. Und dann bekommt keiner sein Geld zurück, bzw. vielleicht einen Bruchteil in einigen Jahren wenn alle Ansprüche festgestellt wurden.
 

alex09

Erfahrenes Mitglied
09.12.2010
2.672
1.878
Vorhin nochmal mit HON-Circle telefoniert.
Sämtliche Erstattungen sind erstmal gestoppt und werden zu einem Zeitpunkt X wieder ausgeführt, vielleicht. Die Mitarbeiterhin hatte Schwierigkeiten das in Worte zu fassen.

Die Airlines haben schon einen riesigen Vorteil durch die Bezahlung bei Buchung und behalten nun rechtswidrig das Geld.

Mir bleibt jetzt nur der Backcharge via Amex. In der Haut der Mitarbeiter an der Hotline will ich nicht stecken, da brennt die Hütte in den nächsten Tagen.
Oh, danke für die Info. Gilt das auch für direkt bei Swiss gebuchte Flüge? Wurden letzte Woche storniert nach Routenänderung.
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.212
108
TXL-DUS
Reden Sie miteinander, seien Sie entgegenkommend.

Ist nicht ganz das was Lufthansa hier mit uns macht. Es geht hier nicht um die Aufrechterhaltung einer Vertragsbeziehung o.ä. Die Lufthansa lädt das Risiko einfach auf die Kunden ab. Oftmals sind Flüge auch mit einem Ereignis X verbunden etwa eine Messe o.ä. was soll ich mit meinem Buenos Aires Flug von dieser Woche in 3-4 Monaten? Das ist einfach eine einseitige Ausnutzung der besonderen Rechte welche der LH ohnehin schon durch die Vorauszahlung gewährt werden.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.555
9.879
BRU
Vorhin nochmal mit HON-Circle telefoniert.
Sämtliche Erstattungen sind erstmal gestoppt und werden zu einem Zeitpunkt X wieder ausgeführt, vielleicht. Die Mitarbeiterhin hatte Schwierigkeiten das in Worte zu fassen.

Gilt das auch für full flex-Tickets? Ich habe das bis jetzt so verstanden, dass Erstattungen nur mehr nach Tarifbestimmungen möglich seien. Sprich: Ich bei einem (von der Airline gestrichenen) Saver-Ticket keine Erstattung mehr bekomme oder halt nur die Steuern und Gebühren. Oder eben alternativ diesen "Voucher" akzeptieren kann.
 
A

Anonym-36803

Guest
Nach meinem Verständnis betrifft das auch Buchungen, die man bereits storniert hat, die aber noch nicht erstattet wurden.

Bald weiß ich's ja, im Zeitraum vom 12.-18.3. habe ich insgesamt 6 Buchungen nach Flugstreichung bei LH telefonisch storniert und bis heute noch keine einzige Erstattung erhalten (einzig die Stornobestätigung kam recht flott).
 
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gonknoggin

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
481
9
SIN
Fuer IATA Agenten zB in normalen oder Business Travel Agencies gilt das akut noch nicht. ABER es ist sichtbar, dass bspw teilweise Stornos von J Tarifen innerdeutsch nicht mehr per System (automatisch) refunded werden koennen - so hoere ich.

Ich wuerde, an Stelle eines Kunden, erwartet haben, dass mein Reisebuero das Thema "prompte Refund-Bearbeitung" in Voraussicht auf diese Lage auf dem Schirm hatte und entsprechend hart gearbeitet hat.

Allerdings - und das ist ganz wesentlich, erfolgt die Abrechnung von IATA Agenten ja nicht direkt mit der Airline sondern über eine Art unabhängiges Treuhand "Clearing House".

In guten wie in schlechten Zeiten hoffentlich eine zuverlässige Instanz im Geben und Nehmen zwischen ausstellenden Bueros und Airlines.

Das ist natuerlich bei der Direkt-Buchung bei der Airline etwas anderes.

So ist es. Mein Reisebüro hat mich ziemlich schnell und deutlich darauf hingewiesen, dass ich betroffene Flüge lieber gleich stornieren um mein Geld zu bekommen, weil es eben vielleicht bald nicht mehr so einfach geht. Das war vor ein paar Tagen und sie meinten auch, dass sie Stornos so schnell wie möglich abarbeiten wollen.
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Also inzwischen verliere ich komplett den Überblick, was geht und was nicht geht, was gehen sollte und was gehen müsste bei Umbuchungen. Ist doch ein totales Chaos, was Lufthansa da kommuniziert.
Es ist weder für einen Vielflieger noch für den Ottonormalverbraucher verständlich, wie das alles ablaufen soll.

Die reden immer von kostenfreien Umbuchungen, aber anscheinend sind weiter Differenzen zu zahlen, zum Beispiel "beim Wechsel der Reiseklasse". Daraus würde jeder Vielflieger schließen, dass man in der gleichen Reiseklasse kostenfrei umbuchen kann, also ohne Tarifdifferenz. Denn von einer Tarifdifferenz steht nirgends etwas.
Oder: Da steht "innerhalb der Ticketgültigkeit oder bis zum 31. Dezember". Aber was gilt: Das maximale oder das minimale von beidem?

Beispiel: Ich habe in 5 Tagen einen Flug nach Tokio, der gestrichen wurde. Flexible Business Class, Buchungsklasse D. Upgrade in O.
Was sind jetzt meine Optionen? Ich will zum Beispiel im Juni fliegen. Da ist aber nur noch C, J und F offen an dem Tag, wo ich fliegen will. Kann ich dann kostenfrei auf das Datum umbuchen, weil der Flug gestrichen wurde?
Oder kann ich kostenfrei auf das Datum umbuchen, weil die Reiseklasse gleich bleibt?
Oder muss ich dann (auf welcher Grundlage?) den Aufpreis von D in C zahlen?
Und werde ich in F umgebucht, weil ich ja eine bestätigte Buchung in dieser Reiseklasse hatte?

Oder ein anderes Beispiel: Flug in etwa 10 Tagen (also weniger als 14) nach Singapur. Flug ist gestrichen, First Class A. Ticket ist gültig bis Ende April. Ich würde jetzt gerne im Juni fliegen. Geht das dann auf Basis der neuen Regeln, d.h. wird das Ticket verlängert? Und muss ich dann bei einem gestrichenen Flug die Differenz zahlen?

Bis vor 2 Wochen dachte ich mich mit den Regeln gut auszukennen. Aber jetzt.....
 

hajopaio

Erfahrenes Mitglied
14.04.2010
785
309
CGN
Nach meinem Verständnis betrifft das auch Buchungen, die man bereits storniert hat, die aber noch nicht erstattet wurden.

Bald weiß ich's ja, im Zeitraum vom 12.-18.3. habe ich insgesamt 6 Buchungen nach Flugstreichung bei LH telefonisch storniert und bis heute noch keine einzige Erstattung erhalten (einzig die Stornobestätigung kam recht flott).

Same here. Ich bin ja mal gespannt, ob LH die Kunden auch darüber informiert. An der Hotline klang das letzte Woche nämlich noch ganz anders. Schon sehr dünnes Eis auf dem man sich bewegt. Dann soll man den Kunden Alternativen anbieten, z.B. Gutscheine mit Aufschlag, wie es andere Airlines machen.

Einfach mal Erstattungen vollständig einstellen ist schon fragwürdig. Ich verstehe ja die Situation und würde ja einen Gutschein auch akzeptieren, aber der muss dannn flexibel einsetzbar sein. An die Ziele die ich jetzt angeflogen hätte, muss ich zu nem späteren Zeitpunkt nämlich nicht mehr. Das hat sich erledigt.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.555
9.879
BRU
Ich verstehe ja die Situation und würde ja einen Gutschein auch akzeptieren, aber der muss dannn flexibel einsetzbar sein. An die Ziele die ich jetzt angeflogen hätte, muss ich zu nem späteren Zeitpunkt nämlich nicht mehr. Das hat sich erledigt.

Das geht aber doch, soweit ich verstehe, mittlerweile. Du kannst auch die Strecke ändern, und bekommst sogar die 50 Euro Rabatt, sollte der neue Flug teurer sein.

Wobei ich aber langsam auch nicht mehr durchblicke. Bzw. wenn ich dann mal meine, es verstanden zu haben, gilt schon wieder was ganz anderes....

Ich habe alleine bis Ende April über 10 betroffene Tickets, davon mittlerweile 4 storniert (1 letzte Woche bereits erstattet, 2 Meilentickets, also jetzt mal nicht so wichtig, plus 1 Erstattung ausständig...), 2 konnte ich umbuchen. Ich würde ja gerne auch die anderen umbuchen (gleiche Strecke, meist sogar gleiches Routing), Problem dürfte aber in den meisten Fällen die Buchungsklassendifferenz sein.

Denn letztere ist wirklich ein Punkt, wo die LH-Gruppe den Kunden vielleicht etwas entgegen kommen könnte. Zumindest bei Umbuchung der gleichen Flüge auf späteres Datum.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.710
10.457
HAM
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Ich bin echt heilfroh, dass meine Flüge am Sonntag annuliert wurden. Am 16.3. war das Geld schon auf der AMEX. Euch allen kann ich nur die Daumen drücken. Gebt nicht klein bei und macht Chargebacks oder überzieht die Hansa halt mit Mahnbescheiden. Rechtlich dürfte das doch ein Selbstläufer sein, oder?
 
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Reaktionen: Anonym-36803
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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