ANZEIGE
Hallo zusammen,
im Jahr 2010 wurde hier schon einmal diskutiert, inwiefern die Mietwagenvollkaskoversicherung der Lufthansa Miles & More Kreditkarte in Kraft tritt, wenn bei der Miete ein Rabattcode, Voucher oder Gutschein angewendet wird.
Hintergrund der Frage ist der Abschnitt 2.3.c der Versicherungsbedingungen in der Version vom 19.12.2019 mit Gültigkeit ab 01.04.2020. Dort heißt es:
"2.3. Versicherte Gründe
Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem anderen Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeuges, sofern:
Im August 2010 lautet die Antwort auf die Frage wie folgt:
"Auch bei Gewährung eines Firmenrabattes oder bei Einsatz eines Promotioncodes oder Vouchers/Gutscheins wird der Versicherungsschutz gewährt, sofern ein Restpreis fällig wird und dieser vollständig mit der Lufthansa Miles & More Credit Card bzw. durch den Einsatz von Meilen aus dem o. a. Bonusprogramm mit über eine Lufthansa Miles & More Credit Card erworbenen Bonuspunkten bezahlt wird."
Quelle: https://www.vielfliegertreff.de/kre...lufthansa-master-card-gold-11.html#post229485
Da die Antwort rund 10 Jahre zurück liegt und sich inzwischen auch der Versicherer geändert hat, habe ich die Gelegenheit genutzt, die Frage nochmals zu stellen. Und tatsächlich hat sich die Regelung wohl geändert (Antwort vom 28.04.2020):
"Sehr geehrte Herr ***,
Auf meine Nachfrage hin, ob die Mietwagenvollkaskoversicherung in Kraft tritt, wenn der Gutschein zwar angewendet wird, der verbleibende Restbetrag aber mit der Kreditkarte bezahlt wird, habe ich folgende Antwort erhalten (Antwort vom 28.04.2020):
"Sehr geehrte Herr ***,
Dieser Post erschien zeitgleich im Mietwagen-Talk: https://www.mietwagen-talk.de/forum...fthansa-kreditkarte/?postID=996338#post996338
im Jahr 2010 wurde hier schon einmal diskutiert, inwiefern die Mietwagenvollkaskoversicherung der Lufthansa Miles & More Kreditkarte in Kraft tritt, wenn bei der Miete ein Rabattcode, Voucher oder Gutschein angewendet wird.
Hintergrund der Frage ist der Abschnitt 2.3.c der Versicherungsbedingungen in der Version vom 19.12.2019 mit Gültigkeit ab 01.04.2020. Dort heißt es:
"2.3. Versicherte Gründe
Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem anderen Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeuges, sofern:
a) der Mietfahrzeugvertrag von einem anspruchsberechtigten Karteninhaber,
b) welcher im Besitz eines für die Klasse des Mietfahrzeuges gültigen Führerscheins ist,Gültig ab 01.04.2020 Stand: 19.12.2019
c) mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt wurde"
b) welcher im Besitz eines für die Klasse des Mietfahrzeuges gültigen Führerscheins ist,Gültig ab 01.04.2020 Stand: 19.12.2019
c) mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt wurde"
Im August 2010 lautet die Antwort auf die Frage wie folgt:
"Auch bei Gewährung eines Firmenrabattes oder bei Einsatz eines Promotioncodes oder Vouchers/Gutscheins wird der Versicherungsschutz gewährt, sofern ein Restpreis fällig wird und dieser vollständig mit der Lufthansa Miles & More Credit Card bzw. durch den Einsatz von Meilen aus dem o. a. Bonusprogramm mit über eine Lufthansa Miles & More Credit Card erworbenen Bonuspunkten bezahlt wird."
Quelle: https://www.vielfliegertreff.de/kre...lufthansa-master-card-gold-11.html#post229485
"Sehr geehrte Herr ***,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei Abschluss eines Mietvertrages wird die Versicherung automatisch aktiviert, sofern Sie mit Ihrer Lufthansa Miles & More Credit Card vollständig bezahlen. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Zahlung über Internet-Zahlungsdienstleister wie z.B. PayPal mit Belastung der Transaktion auf der Lufthansa Miles & More Credit Card erfolgt ist, bzw. Sie die Zahlung mit dem Überweisungsservice Ihrer Kreditkarte im Online-Kartenkonto vornehmen.
Pro Anmietung ist die Dauer des Versicherungsschutzes auf 30 Tage begrenzt. Versichert sind Sie selbst als Karteninhaber und ggf. weitere autorisierte Fahrer, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 200 Euro, die maximale Entschädigungsleistung pro Mietfahrzeug 75.000 Euro.
Durch Einsatz eines Gutscheins ist der Versicherungsschutz nicht aktiv.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir selbstverständlich gern für Sie zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
E-Mail: versicherung@lufthansacard.de
Telefon +49 (0) 69 667 888 444
Telefax +49 (0) 221 80247 1773"
Auf meine Nachfrage hin, ob die Mietwagenvollkaskoversicherung in Kraft tritt, wenn der Gutschein zwar angewendet wird, der verbleibende Restbetrag aber mit der Kreditkarte bezahlt wird, habe ich folgende Antwort erhalten (Antwort vom 28.04.2020):
"Sehr geehrte Herr ***,
bedauerlicher Weise können wir das nicht bestätigen. Da Voraussetzung ja die „vollständig bezahlen ist“
Der Vollkaskoschutz ist nur aktiv wenn eine der beschriebenen Zahlungswege verwendet wurde.
- Lufthansa Miles & More Credit Card vollständig bezahlen
- Internet-Zahlungsdienstleister wie z.B. PayPal mit Belastung der Transaktion auf der Lufthansa Miles & More Credit Card erfolgt ist,
- Zahlung mit dem Überweisungsservice Ihrer Kreditkarte im Online-Kartenkonto
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir selbstverständlich gern für Sie zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
E-Mail: versicherung@lufthansacard.de
Telefon +49 (0) 69 667 888 444
Telefax +49 (0) 221 80247 1773"
Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei um eine ganz wesentliche Interpretation der Versicherungsbedingungen - leider zu Ungunsten der Kreditkarteninhaber. Inwiefern diese Regelung gilt, wenn man bspw. auf Sonderangebote der Vermieter zurückgreift oder aber z. B. ein Firmenrabatt angewendet wird, bleibt leider offen. Ich habe diese Frage bereits gestellt und werde euch informieren, sobald ich eine Antwort erhalten habe!
Dieser Post erschien zeitgleich im Mietwagen-Talk: https://www.mietwagen-talk.de/forum...fthansa-kreditkarte/?postID=996338#post996338
Zuletzt bearbeitet: