Lufthansa wehrt sich mit Händen und Füßen

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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.437
1.291
Falls Du dein Ziel innerhalb von 2 Stunden nach planmäßiger Ankunft erreicht hast, so steht dir m.E. keine Entschädigung zu. Siehe Artikel 5 (1) c) iii)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:de:pDF

Falsch sie wird nur um 50% gekürzt:
"(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige
Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten,
dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder
weniger nicht später als zwei Stunden oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung
von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen
über eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km nicht
später als drei Stunden oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen
nicht später als vier Stunden
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich
gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen
die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 %
kürzen."
 
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OSy

Erfahrenes Mitglied
17.01.2011
742
3
VIE
mal eine vielleicht ganz dumme frage:

LH (oder jede andere airline) wird ja pauschal mal eine auszahlung verweigern und auf "höhere gewalt" plädieren. wie kann nun max mustermann nachweisen das es eben nicht höhere gewalt sondern schuld der airline ist? solange ich nicht klage und das gericht die herausgabe der dokumentation nicht anordnet kann sich ja LH ins fäustchen lachen und alles mögliche behaupten.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.690
125
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Genau, die Airline muss beweisen können, dass es sich um höhere Gewalt handelt. Aber das bedeutet nicht unbedingt einen Vorteil für den Fluggast, weil diese Beweise natürlich üblicherweise nur in einem Gerichtsverfahren herausgerückt werden. So muss man dann meist klagen, in der Hoffnung, dass es sich um eine der gefühlt 99% der Fälle handelt, wo die Airline vorher was anderes behauptet als sie hinterher nachweisen kann.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.511
11.936
Dahoam
Ist mir im Dezember 2010 passiert (siehe Bild, OU-Flug nach FRA war wg. Schnees in MUC gelandet); Problem wurde sehr freundlich und kompetent durch Weiterbeförderung mit dem ersten Flug am Folgetag nach FRA gelöst (vermutlich dank Status).

21769d1323203349-lufthansa-wehrt-sich-mit-haenden-und-fuessen-img_1983.jpg

Ist das vorne rechts ein HON? Der hat auf seinem Feldbett sogar eine Matratze bekommen... :D
 
T

Thunderflight

Guest
Hallo!

Danke für die vielen Reaktionen

Ich habe diesen Beitrag noch gefunden. Sollte ja jetzt offensichtlich sein!

"Airlines wenden häufig ein, die Verspätung sei durch sogenannte „außergewöhnliche Umstände (Art 5 Abs 3 VO)“, zum Beispiel eine unvorhergesehene Beschädigung des Flugzeuges durch Vogelschlag wie in den Verfahren vor dem AG Königs Wusterhausen, eingetreten und daher fehle es am erforderlichen Verschulden. Schon 2009 hat aber das Kammergericht Berlin hierzu entschieden, dass dieses Argument dann nicht greift, wenn aufgrund fehlender Vorhaltung keine Ersatzmaschine organisiert werden kann (03.06.2009, 8 U 15/09. Auch laut Bundesgerichtshof (12.11.2009, Xa ZR 76/07) stellen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände dar, welche die Fluggesellschaft aus der Haftung entlassen. Das gilt selbst dann, wenn alle Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
Daneben sind Mahlzeiten und Getränke in Abhängigkeit von der Wartezeit zur Verfügung zu stellen sowie Telekommunikation (zwei Telefongespräche oder Telefaxe oder Telexe oder E-Mails) und notfalls eine Hotelunterkunft inklusive des Transfers."
 
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Thunderflight

Guest
... Antwort von Lufthansa:

Wie wir es Ihnen jedoch bereits mitgeteilt haben, geht die Flugumleitung auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich nicht haben vermeiden lassen, obwohl alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden sind. Die von Ihnen angesprochenen Urteile des EuGH bedeuten aus Sicht von Lufthansa nicht, dass die Fluggesellschaften bei technisch bedingten Flugunregelmäßigkeiten grundsätzlich haften und im vorliegenden Fall sehen wir in der Tat die Möglichkeit, den Entlastungsnachweis gemäß
EU VO 261/2004 anzutreten. Ihrer Forderung nach Kompensation können wir somit weiterhin nicht nachkommen. Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes ist leider auch keine Kulanzentscheidung möglich.

!
 
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Wingman78

Neues Mitglied
09.12.2011
6
0
EDDF
... Antwort von Lufthansa:

Wie wir es Ihnen jedoch bereits mitgeteilt haben, geht die Flugumleitung auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich nicht haben vermeiden lassen, obwohl alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden sind. Die von Ihnen angesprochenen Urteile des EuGH bedeuten aus Sicht von Lufthansa nicht, dass die Fluggesellschaften bei technisch bedingten Flugunregelmäßigkeiten grundsätzlich haften und im vorliegenden Fall sehen wir in der Tat die Möglichkeit, den Entlastungsnachweis gemäß
EU VO 261/2004 anzutreten. Ihrer Forderung nach Kompensation können wir somit weiterhin nicht nachkommen. Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes ist leider auch keine Kulanzentscheidung möglich.

!

Kenne diesen Wortlaut ganz genau. Haben sie bei mir auch probiert. Ist finde ich eine riesen Sauerei, daß die da so einen Aufriss machen, aber wenn man es nachrechnet, kann man es verstehen. Die wenigsten gehen vor Gericht. Ich habe Klage eingereicht (wichtig: richtige Gesellschaft verklagen!!) und die LH hat mir aus "kundendienstlichen Gründen" dann irgendwann einen Ausgleich bezahlt.
 

matzeb99

Aktives Mitglied
08.02.2011
158
0
Wenn ich mich mal hier anschließen darf. War heute um 17.30 Uhr auf die Maschine FRA-CPH (SAS operated, codeshare mit LH) gebucht. Der Flug wurde gestern Abend schon gecancelled (d.h. keine plötzlich höhere Gewalt) und ich auf die Maschine um 20.20 Uhr gebucht, d.h. Verspätung definitiv mehr als 2 Stunden.

Beim check-in meinte der LH-Mitarbeiter eben, dass mir keine Kompensation zusteht, da die Kompensation sich nur auf denied boarding bezieht, nicht aber Flugannulierung. In der Tat ist in der LH-Broschüre die Kompensation nicht unter Annulierung, sondern nur bei Überbuchung angegeben.

Bei den österreichischen Behörden (www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/.../fluggastrechte.pdf) werden dagegen Überbuchung und Cancellation mit über 2h Verspätung zusammengefasst. "Tabelle 1: Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung und bei Annullierungen von Flügen!" Die offizielle Regulierung im EU Amtsblatt interpretiere ich ebenso...

Was meint ihr?
 

airliner79

Aktives Mitglied
15.06.2011
224
10
EDDP
...Beim check-in meinte der LH-Mitarbeiter eben, dass mir keine Kompensation zusteht, da die Kompensation sich nur auf denied boarding bezieht, nicht aber Flugannulierung. In der Tat ist in der LH-Broschüre die Kompensation nicht unter Annulierung, sondern nur bei Überbuchung angegeben....

Den konkreten Fall kann ich zwar nicht beurteilen, aber die Aussage des LH-Mitarbeiters schon: der Mensch hinterm Schalter wird Dir niemals eine Entschädigung wegen der EU-Verordnung zugestehen, geschweige denn vor Ort auszahlen.

Aus unternehmerischer Sicht macht LH sicherlich alles richtig - um überhaupt an eine Ausgleichszahlung gemäß EU Verordnung zu kommen, ist zuerst der Kundenmonolog anzuschreiben. Diejenigen die das machen, stellen nur eine Minderheit der betroffenen Passagiere dar. Da der Kundenmonolog von Bertelsmann äh Lufthansa so langsam arbeitet, bleibt von der Minderheit wiederum nur ein kleiner Rest übrig, der zumindest mit einem Anwalt droht. Dies wiederum lässt LH kalt und über die Zeitschiene sind wieder ein paar Antragsteller weniger übrig. Von diesem letzten Rest reicht dann wiederum eine kleine Minderheit bzw. deren Anwalt Klage ein und schwuppdiwupp lässt LH mit folgenden Worten Gnade vor Recht walten: "...hat die Beklagte sich aus kundendienstlichen Gründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie Präjudiz für die Sach- und Rechtslage dazu entschieden, den Klagebetrag auf das Konto der ProzessbevoIImächtigten des Klägers zu zahlen..." Mit dieser aus Kundensicht unbefriedigenden, aus Unternehmenssicht, wie vorher von mir erwähnt, umso erfolgreicheren Verzögerungs- und Hinhaltetaktik entledigt man sich eines Großteils der berechtigten Ansprüche.

Über Sinn oder Unsinn der Richtlinie möchte ich aber nicht philosphieren, da kann sich jeder sein eigenes Urteil bilden.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.290
3.760
ZRH / MUC
Ihrer Forderung nach Kompensation können wir somit weiterhin nicht nachkommen. Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes ist leider auch keine Kulanzentscheidung möglich.

Und das ist der Moment, wo es mir zu blöd wird, und LH weiss das. Habe heuer bereits einmal in diesem Moment aufgegeben. Zudem bin ich mit dem Ticketing MUC in einem anderen Fall so verblieben, dass nach LH dem x-ten Versuch innert zwei Monaten, wobei ich mehr als einmal extra zum Flughafen fuhr, das Geld für eine Rückerstattung (ca. 200 EUR) behalten darf. Ich wollte mich nicht immer und immer wieder ärgern - den Formfehler auf der gedruckten MCO (!!!!) hat irgend jemand in einem Callcenter in CPT oder IST gemacht (und am Ticketing wurde der Fehler gar entdeckt. mit der Bemerkung "wir können die Auszahlung nicht machen, wissen aber nicht wieso"...). Nun ist die MCO immer noch in MUC - ev. im Rundordner. Oder es erscheint auf der nächsten KK-Abrechnung. Ist mir egal.

Beim check-in meinte der LH-Mitarbeiter eben, dass mir keine Kompensation zusteht, da die Kompensation sich nur auf denied boarding bezieht, nicht aber Flugannulierung.

Solch ein Stumpfsinn wird von einem Mitarbeiter am LH-Drehkreuz in FRA verbreitet? Unglaublich... hier lässt die EU 261/04 keinen Interpretationsspielraum vor, Annulierungen zählen auch. Allerdings wird SAS und nicht LH dafür verantwortlich sein.

Dies der Grund, warum sich von meiner Seite die LH-Buchungen derzeit in engsten Grenzen halten. Lieber mal 125 EUR gespart, dafür schlechte Publicity und gute 10'000 EUR für Neubuchungen ans Bein gestrichen (in meinem Fall seit Mitte Jahr).

Mit diesem Moloch um eine EU261/04-Erstattung zu kämpfen - habe die Nerven nicht mehr dafür.
Mit diesem Moloch um eine Ticket-Erstattung zu kämpfen, die mir gemäß Farerules zustehen - habe die Nerven nicht mehr dafür.
 
T

Thunderflight

Guest
Ist echt eine sehr große Unverschämtheit, was sich die Lufthansa da leistet!!!
 
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Sascha99

Erfahrenes Mitglied
17.09.2011
293
0
CH
Ist echt eine sehr große Unverschämtheit, was sich die Lufthansa da leistet!!!

Mit solchen Problemen kämpfen wir alle. Bei meinem letzten Flug ZHR --> FRA --> PVG in C liess mich LH nicht boarden, da die minimale Umsteigzeit in FRA durch die Verspätung des Zubringers unterschritten wurde. Antwort vom LH Personal: Ich fliege ja C und sei ja FTL, ich könne die nächsten 6 Stunden kostenlos in der Lounge warten, bis der nächste Flieger nach PVG raus geht:-(

Trotz mehrmaligen Reklamation wurde mir keine Kompensation gezahlt. Die Begründungen war, dass auf Grund des Wetters (niedrige Wolkendecke) der Zubringerflug Verspätung hatte und dies sei höhere Gewalt:eek:
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
2.074
813
Berlin
Haha am spassigsten ist mein Fall.Geht schon seit 1 Jahr mittels Anwalt hin und her, Gerichtstermin ist nun Juli 2012.
Es wurde gebucht bei Air New Zealand auf einem Ticket.
TXL - LHR - LAX
Flug TXL - LHR verspätet, dadurch Flug LHR - LAX verpasst auf nächsten Tag verschoben, also 24 Std. Verspätung.
Eigentlich klare Sachlage, aber jetzt wird es kompliziert.
Wie gesagt, Tickets auf Air New Zealand.
Aber Flug TXL - LHR unter LH Flugnummer, der Flug wurde aber von BMI operated.
Da könnt Ihr Euch ja vorstellen, keiner ist zuständig.
ANZ sagt LH, die sagen BMI , die sagen .... ....
Bin mal gespannt, wie das ausgeht.
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.511
11.936
Dahoam
NEIN, das ist keine knallharte Kalkulation! DAS ist bewusste Rechtsbeugung!

Solang es sich für LH rechnet werden sie es weitermachen.
Wieviel Leute fahren denn mit 50km/h durch den Ort? Solange man kaum erwischt wird und solange es so wenig kostet macht man es weiter... Solange es LH so einfach hat berechtigte Ansprüche abzulehnen wird sich dran nichts ändern.
 
T

Thunderflight

Guest
Hallo!

Nach wiederholter Nachfrage beim Kundendialog, wurde mir das selbe wieder mitgeteilt (sie hätten Beweis, daß ein außergewöhnlicher technischer Defekt vorgelegen hatte), diesmal jedoch mit dem Zusatz, daß sich die Sache für Lufthansa erledigt hat und diese keine weiteren Stellungnahme mehr dazu abgibt.

1. Frage: Wenn ich diesen schriftlichen Beweis verlange, muß Lufthansa diesen dann mir vorlegen?

2. Frage: Kann man sich irgendwie auch direkt an die Rechtsabteilung der Lufthansa wenden? Telefon?

Antworten wären sehr nett!
 
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Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
523
2
Ab zum Anwalt, alles andere ist pure Zeitverschwendung. Der Kundendialog verschickt nur Textbausteine ohne auf die Situation einzugehen, mit dem Ziel Entschädigungszahlungen zu vermeiden.
 
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matzeb99

Aktives Mitglied
08.02.2011
158
0
ähhh.. meinst du irgend eine andere Fluggesellschaft macht das irgendwie nicht so? :D

Noch kann ich es selbst nicht wirklich glauben - aber es scheint zumindest so zu sein. Antwort von SAS heute auf meine eine (!) e-mail an SAS vor 5 Tagen:

"Dear Mr ...

Thank you for your correspondence. A request for money transfer has been sent to our financial department.

Yours sincerely
SAS SCANDINAVIAN AIRLINES"
 
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tosc

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Noch kann ich es selbst nicht wirklich glauben - aber es scheint zumindest so zu sein. Antwort von SAS heute auf meine eine (!) e-mail an SAS vor 5 Tagen:

"Dear Mr ...

Thank you for your correspondence. A request for money transfer has been sent to our financial department.

Yours sincerely
SAS SCANDINAVIAN AIRLINES"

Kann ich bei SK bestätigen ... das geht recht fix, vor allem wenn man es an die richtigen Mailadressen sendet ;)
 
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