Technisches Versagen am Flugzeug selbst wird regelmäßig von den Gerichten als nicht außergewöhnlicher Umstand gedeutet. Und eine Klimaanlage ist nun mal Bestandteil vom Flugzeug. Da die Verspätung insgesamt >3h war, ist auch die Frage irrelevant, ob es sich jetzt um eine Annullierung oder um Verspätung handelt, weil der EuGh bereits geurteilt hat, dass für Entschädigungsfragen im Sinne der Verordnung dies gleich einzustufen ist. Somit dürften dir vorauss. 250€ zustehen.
- Wenn es mehr als 2 Std. Verspätung gibt und LH sich nicht um Verpflegung gekümmert hat, kannst du dies beim LBA reklamieren.
- Wenn dir kein Handzettel mit den Rechten aus der EU-Verordnung übergeben wurde, kann man das auch beim LBA reklamieren.
- Wenn LH sich weigert, Entschädigung zu zahlen, kannst du das ebenfalls beim LBA melden.
Das LBA hat dafür übrigens eigens ein Formular, was du ausfüllen kannst. Allerdings kannst du aus der Beschwerde beim LBA keine direkten Rechte für dich geltend machen. Es kann aber passieren, dass wenn das LBA nach ca. 12-20 Monaten die Sache in 'Angriff' nimmt und LH einen Fragebogen zum Vorfall schickt, LH dir die Entschädigung anbietet, damit sie bei der Antwort ans LBA ankreuzen können, dass sie dir die Entschädigung angeboten haben.