Lufthansa wehrt sich mit Händen und Füßen

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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.560
332
Point Place, Wisconsin
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Noch kann ich es selbst nicht wirklich glauben - aber es scheint zumindest so zu sein. Antwort von SAS heute auf meine eine (!) e-mail an SAS vor 5 Tagen:

"Dear Mr ...

Thank you for your correspondence. A request for money transfer has been sent to our financial department.

Yours sincerely
SAS SCANDINAVIAN AIRLINES"

Deshalb stehen die wohl auch kurz vor der Pleite ! ;)
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
diesmal jedoch mit dem Zusatz, daß sich die Sache für Lufthansa erledigt hat und diese keine weiteren Stellungnahme mehr dazu abgibt.
Ich übersetze mal für Dich:
LH ist mittlerweile einfach nur genervt von Dir und zahlt nicht freiwillig. Ergo musst Du klagen. Oder es bleiben lassen.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.560
332
Point Place, Wisconsin
Hallo!

Nach wiederholter Nachfrage beim Kundendialog, wurde mir das selbe wieder mitgeteilt (sie hätten Beweis, daß ein außergewöhnlicher technischer Defekt vorgelegen hatte), diesmal jedoch mit dem Zusatz, daß sich die Sache für Lufthansa erledigt hat und diese keine weiteren Stellungnahme mehr dazu abgibt.

1. Frage: Wenn ich diesen schriftlichen Beweis verlange, muß Lufthansa diesen dann mir vorlegen?

2. Frage: Kann man sich irgendwie auch direkt an die Rechtsabteilung der Lufthansa wenden? Telefon?

Antworten wären sehr nett!

Der Anwalt soll folgende Fragen stellen:

FlyingLawyer
(a) what kind of check and maintanence was performed
(b) what supply of spare parts and staff they kept in the relevant station and
(c) whether or not they kept a spare aircraft available and
(d) to explain in detail the problem and to explain in detail the steps taken.

Die Beweislast liegt bei der Airline !

(copyright Flying Lawyer aus Flyertalk kopiert.)
 
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krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.164
235
51
HAM
www.outlet-reisen.com
Momentan mehren sich die Fälle, in denen die Lufthansa direkt nach Klageerhebung aus "prozessökonomischen Erwägungen" die Kompensation + Anwaltsgebühren direkt überweist.
Davor monatelanges Hin und Her, nach der Klageerhebung innerhalb von drei Wochen Geld auf dem Konto.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.004
6.128
Warum soll ich (außergerichtlich) Fragen beantworten, die dem Gegner nützlich sind, um mich zu verklagen? Dann beantworte ich lieber nichts, warte ab, wer tatsächlich klagt und zahle dann ohne Beantwortung der Fragen.
 
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Z

Zurich Flyer

Guest
Technisches Versagen am Flugzeug selbst wird regelmäßig von den Gerichten als nicht außergewöhnlicher Umstand gedeutet. Und eine Klimaanlage ist nun mal Bestandteil vom Flugzeug. Da die Verspätung insgesamt >3h war, ist auch die Frage irrelevant, ob es sich jetzt um eine Annullierung oder um Verspätung handelt, weil der EuGh bereits geurteilt hat, dass für Entschädigungsfragen im Sinne der Verordnung dies gleich einzustufen ist. Somit dürften dir vorauss. 250€ zustehen.



- Wenn es mehr als 2 Std. Verspätung gibt und LH sich nicht um Verpflegung gekümmert hat, kannst du dies beim LBA reklamieren.
- Wenn dir kein Handzettel mit den Rechten aus der EU-Verordnung übergeben wurde, kann man das auch beim LBA reklamieren.
- Wenn LH sich weigert, Entschädigung zu zahlen, kannst du das ebenfalls beim LBA melden.
Das LBA hat dafür übrigens eigens ein Formular, was du ausfüllen kannst. Allerdings kannst du aus der Beschwerde beim LBA keine direkten Rechte für dich geltend machen. Es kann aber passieren, dass wenn das LBA nach ca. 12-20 Monaten die Sache in 'Angriff' nimmt und LH einen Fragebogen zum Vorfall schickt, LH dir die Entschädigung anbietet, damit sie bei der Antwort ans LBA ankreuzen können, dass sie dir die Entschädigung angeboten haben.



Alles völlig richtig. Nur leider wird das LBA - man nennt dieses Amt auch einen zahnlosen Tiger - nichts gegen LH (und andere Airlines) unternehmen. Leider, ich kenne das aus eigener Erfahrung. Viel Zeit streicht ins Land und am Ende ist der Kunde der Depp
 
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Zurich Flyer

Guest
Hallo!

Nach wiederholter Nachfrage beim Kundendialog, wurde mir das selbe wieder mitgeteilt (sie hätten Beweis, daß ein außergewöhnlicher technischer Defekt vorgelegen hatte), diesmal jedoch mit dem Zusatz, daß sich die Sache für Lufthansa erledigt hat und diese keine weiteren Stellungnahme mehr dazu abgibt.

1. Frage: Wenn ich diesen schriftlichen Beweis verlange, muß Lufthansa diesen dann mir vorlegen?

2. Frage: Kann man sich irgendwie auch direkt an die Rechtsabteilung der Lufthansa wenden? Telefon?

Antworten wären sehr nett!


Leider müssen die Airlines den Kunden keine Rechenschaft abgeben. Lediglich dem LBA. Das LBA wiederum wird dem Kunden keine Einsicht gewähren.

Ich habe einen Fall hängig wo nicht mal die Presse von der Schweizer Aufsichtsbehörde die gewünschten Informationen erhält. Aufgrund des "grossen öffentlichen Interesses" hat der zuständige Reporter nun via Datenschutzbeauftragten Einsicht in den Fall verlangt. Einen Termin für dieses Verfahren konnte bisher nocht nicht gefunden werden wegen grossem Arbeitsanfall des Datenschutzbeauftragten. Der Fall zieht sich nun schon ein Jahr hin. Sehr frustrierend die ganze Sache.
 

AirCorse

Neues Mitglied
15.12.2011
8
0
Worin besteht der Unterschied, ob derjenige jetzt selber die Lufthansa mehrmals anschreibt, oder die Forderung (z.B.) flightright.com übergibt? Schließlich wird doch die Lufthansa nicht anders auf die Anfragen von flightstats.com reagieren? Oder?
Was für zusätzliche Möglichkeiten haben die denn, die Forderung durchzusetzen?

Nur wenn geklagt wird, muß sich Lufthansa dieser Sache wieder annehmen, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.952
171
MUC
Die Hoffnung ist bei EUclaim & Co, dass ein Anwaltsschreiben ohne Klageerhebung bereits etwas bewegt...was es meist nicht tut!
 

matzeb99

Aktives Mitglied
08.02.2011
158
0
Das fliegende Personal der Lufthansa (und auch die anderen?) können natürlich für jeden Flug der LH fast auf die Minute genau nachvollziehen, wieso ein Flieger verspätet war... aber das war ja sicher bekannt. D.h. man braucht nur einen Kontakt dort...
 

Sascha99

Erfahrenes Mitglied
17.09.2011
293
0
CH
Hallo zusammen
Ich stelle meine Frage in diesem Thread, da es auch um das Thema Kompensation geht. Der Flug von Paris nach New York hat auf Grund einer technische Störung am Triebwerk mindestens 3h Verspätung (sitze gerade in der Lounge und warte auf neue Infos). Es ist ein CO Flug in Business, wobei das Ticket durch LH ausgestellt wurde. Wie gehe ich hier nun am besten vor, um eine angemessene Kompensation zu erhalten. Muss ich mich mit meiner Forderungen an CO oder LH wenden? Auf welchem Weg?

Ich bin mal gespannt, ob ich heut noch nach NYC komme.
 

Sascha99

Erfahrenes Mitglied
17.09.2011
293
0
CH
Klare Sache für CO... Aber ob dies was bringt ?

Ich hoffe schon.

Mal schauen, wie es weiter geht, ich will nicht in Paris übernachten. :censored:

Eigentlich war das Ziel dieses Kurztrips nach NYC den SEN zu erreichen, hoffe nur, ich bekomme die Meilen. Wie sieht es eigentlich aus, wenn mich CO auf AirFrance umbucht, bekomme ich dann trotzdem die Meilen von CO?

Danke
 
Zuletzt bearbeitet:

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.549
7
MUC
Mal schauen, wie es weiter geht, ich will nicht in Paris übernachten. :censored:

Scheint als ob der Flug nun annuliert wurde. Ich nehme mal an man hat Dich auf UA/CO 133 nach IAD umgebucht (Abflug 17:00 Uhr). Damit sollte das Meilenproblem gelöst sein. Zudem gibts vermutlich noch als "Highlight" den Stop in Gander... :eek:
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.537
918
Hallo zusammen
Ich stelle meine Frage in diesem Thread, da es auch um das Thema Kompensation geht. Der Flug von Paris nach New York hat auf Grund einer technische Störung am Triebwerk mindestens 3h Verspätung (sitze gerade in der Lounge und warte auf neue Infos). Es ist ein CO Flug in Business, wobei das Ticket durch LH ausgestellt wurde. Wie gehe ich hier nun am besten vor, um eine angemessene Kompensation zu erhalten. Muss ich mich mit meiner Forderungen an CO oder LH wenden? Auf welchem Weg?

Ich bin mal gespannt, ob ich heut noch nach NYC komme.

Geht an CO. Bei meinem letzten Problem mit CO im Oktober (Fahrgestell machte seltsame Geräusche) gab es dann an Board der Ersatzmaschine einen Gutschein für folgende Buchungen (mit x% off, ich glaube es waren 10% verbilligt) sowie einen Gutschein für alkoholoische Getränke. Ein paar Wochen später kam nochmal ein Entschuldigungsschreiben und ein 100$-Voucher, vermutlich aber nur an Status-Paxe wie mich.

Bei Abflug von EU-Staaten heraus greift aber zusätzlich die EU-Kompensation, die etwas mehr als diese Voucher bringen sollte. Dein Anspruchspartner ist hierbei klar CO, wobei Du am besten dokumentieren solltest, dass es sich wirklich um einen Technical gehandelt hat. Gab es derartige Auskünfte am Gate? Beweislage?
 

Theisener

Erfahrenes Mitglied
Ich würde mir gar nicht die Zeit von den Airlines stehlen lassen und zig mal mit den Airlines korrespondieren.
Dafür gibt es doch nunmal Anwälte die fast nichts anderes machen und wenn es sein muss, dann eben zu EUClaim.
Nur Klagen verstehen heute - leider - die meisten Unternehmen wie LH.
 

reretlom

Erfahrenes Mitglied
28.09.2009
537
21
Tiefgraben
Ich würde mir gar nicht die Zeit von den Airlines stehlen lassen und zig mal mit den Airlines korrespondieren.
Dafür gibt es doch nunmal Anwälte die fast nichts anderes machen und wenn es sein muss, dann eben zu EUClaim.
Nur Klagen verstehen heute - leider - die meisten Unternehmen wie LH.

Genau meine Erfahrungen.
 

Robina McA

Gesperrt
27.12.2011
100
0
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300x250
Ich hätte gar nicht den Nerv, so einer Sache noch nachzugehen. Erst recht nicht wegen so einer Summe, dafür wäre mir meine Zeit zu schade.