Lufthansa will klagenden Vielflieger nicht mehr transportieren

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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
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521
Definitiv wäre es mal besser eine Auflistung der Klagen zu haben um ein eigenes Urteil zu bilden.
Beschwerden gegen geltendes EU Recht sollten das nicht sein, dann wäre LH da auf dem Holzweg.

Gefühlt habe ich die Vermutung dass es sich hier um jemanden handdelt der aus 'der Mücke den Elefant macht' - also nach Klagen sucht.

Solch ein Verhalten gibt es auch anderswo: Z.B: Pauschaltouristen die mit gespitzem Bleistift von vorneherin darauf aus sind nachträgliche Preisreduzierungen zu erzielen und das in die Urlaubskasse einzuplanen. Also auch Punkte einzuklagen die dem 'gesunden Volksempfinden' entgegensprechen. Ohne Daten zu haben war es da wohl erlaubt dass das Reiseunternehmen solche Kunden ablehne konnte.

Sollte es sich im LH Fall um einen solchen handeln, dann kann ich verstehen dass LH mit diesem Kunden keine geschäfte machen möchte.
Eine Beförderungspflicht gibt es sicherlich nicht.

Flyglobal
 
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LFCorsten

HON Circle Lifetime Elite
08.03.2009
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DXB/ATH/SIN/LAX
Es gibt gutes Geschäft und schlechtes Geschäft. Wenn man einen notorischen Nörgler hat, dann ist es in der Tat besser sich zu trennen. Er sollte auch von sich aus drauf kommen eine andere Fluggesellschaft zu wählen, denn er ist ja nicht zufrieden.
 

thbe

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27.06.2013
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9.876
Aus meiner Sicht muss ein in der Flieger-Service-Wüste USA lebender Mensch, der die LH so oft verklagt, böswillig sein.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.183
1.026
im Paralleluniversum
Es gibt gutes Geschäft und schlechtes Geschäft. Wenn man einen notorischen Nörgler hat, dann ist es in der Tat besser sich zu trennen. Er sollte auch von sich aus drauf kommen eine andere Fluggesellschaft zu wählen, denn er ist ja nicht zufrieden.

Es gibt viele Gründe sich von Geschätfspartnern zu trennen. Nicht immer ist der Kunde Grund für die Trennung.

Im vorliegenden Fall jedoch sehe ich keine Verpflichtung einer Fluglinie, einen Kunden zu transportieren. Sie erfüllt ja keinen öffentlichen Auftrag (z.B. im Sinne eines Versorgungsauftrags) sondern bietet eine Dienstleistung an. Hierbei hat sie in meinen Augen - wie oben schon genannt - Hausrecht und Entscheidungsfreiheit.

Selbiges gilt ja auch für den Kunden. Auch er hat Entscheidungsfreiheit sich seine Dienstleister und Auftragnehmer auszusuchen, z.B. weil dieser ihm Grund zum Nörgeln gibt oder Leistungen nicht in vereinbarter Weise erbracht hat.

Im Ergebnis bedeutet das: Entscheidungsfreiheit für beide Parteien.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Es gibt viele Gründe sich von Geschätfspartnern zu trennen. Nicht immer ist der Kunde Grund für die Trennung.

Im vorliegenden Fall jedoch sehe ich keine Verpflichtung einer Fluglinie, einen Kunden zu transportieren. Sie erfüllt ja keinen öffentlichen Auftrag (z.B. im Sinne eines Versorgungsauftrags) sondern bietet eine Dienstleistung an. Hierbei hat sie in meinen Augen - wie oben schon genannt - Hausrecht und Entscheidungsfreiheit.

Selbiges gilt ja auch für den Kunden. Auch er hat Entscheidungsfreiheit sich seine Dienstleister und Auftragnehmer auszusuchen, z.B. weil dieser ihm Grund zum Nörgeln gibt oder Leistungen nicht in vereinbarter Weise erbracht hat.

Im Ergebnis bedeutet das: Entscheidungsfreiheit für beide Parteien.
Es gibt dort Einschränkungen, bei denen einer der beiden Verhandlungspartner deutlich mehr Macht hat. Ein in Greven wohnender Mensch wird vermutlich eher auf LH angewiesen sein, als jemand aus MUC oder FRA. Da die IT das vermutlich eh nicht geregelt bekommt, gehe ich sogar von verbindlichen Buchungen aus, die die Airline dann nachher "rauswirft". Das wirft ja auch rechtliche Fragen auf.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
...
Im vorliegenden Fall jedoch sehe ich keine Verpflichtung einer Fluglinie, einen Kunden zu transportieren. Sie erfüllt ja keinen öffentlichen Auftrag (z.B. im Sinne eines Versorgungsauftrags) sondern bietet eine Dienstleistung an. Hierbei hat sie in meinen Augen - wie oben schon genannt - Hausrecht und Entscheidungsfreiheit.
...

Nach deutschem Recht hast Du vermutlich so lange Recht, so lange keine Diskriminierung vorliegt. Die Lufthansa kann mit Sicherheit die Beförderung eines Katers nicht ablehnen nur weil er schwarz ist. ;) Hier wird aber vermutlich nach amerikanischem Recht verhandelt. Und in den USA hat die Luftfahrt für den öffentlichen Personentransport eine höhere Bedeutung als in Deutschland. Zudem wird viel durch das sogenannte Case Law geregelt. Und da kann ich mir das schon vorstellen, dass sich ein Richter finden lässt, der dem Pax einen Anspruch auf Beförderung zuspricht. Und: die meisten Klagen hatte er wohl vorher gewonnen. Die darf man dann garnicht berücksichtigen, da LH da im Unrecht war. ERGO: Meiner Meinung nach ist das sehr dünnes Eis für Lufthansa. Aber mal wieder dürfte der Imageschaden größer sein als der Gewinn durch die Aktion.
 
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Ventus2

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05.04.2011
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Im vorliegenden Fall jedoch sehe ich keine Verpflichtung einer Fluglinie, einen Kunden zu transportieren. Sie erfüllt ja keinen öffentlichen Auftrag (z.B. im Sinne eines Versorgungsauftrags) sondern bietet eine Dienstleistung an. Hierbei hat sie in meinen Augen - wie oben schon genannt - Hausrecht und Entscheidungsfreiheit.

Ganz so einfach würde ich es nicht sehen. Schließlich gibt es ja nicht unbegrenzte Flughafen Kapazitäten und Streckenrechte Von daher wird man auch argumentieren können, dass Fluglinien einen öffentlichen Beförderungsauftrag haben und man folglich nicht so einfach einen Kunden dauerhaft ablehnen kann. Im Gegensatz zu eventuell agressiven Handlungen sind Beschwerden und Klagen wohl eher kein Beförderungsverweigerungsgrund. Eventuell sind die Klagen ja sogar gewonnen worden, dann wird es schwer sein dies als Grundlage heranzuziehen.
 

Deninho

Erfahrenes Mitglied
05.12.2012
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Frankfurt am Main
Finde es absolut in Ordnung, wenn man dem Kunden / Kläger dann Flugverbot erteilt.
Ein anderes Beispiel, welches ich während eines Praktikums kennengelernt habe war, dass ein Kunde gegen Lufthansa klagt (ging um eine Verspätung oder ähnliches) - parallel war er aber auch im Bewerbungsprozess im LH Konzern. Durch Zufall hat man das dann festgestellt und dem Kunden/Bewerber/Kläger doch nahegelegt sich wo anders zu bewerben...
 
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concordeuser

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01.11.2011
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Vielleicht hat der Kläger ja gute Gründe

Bei den mehr als 6000 Klagen gegen die
"Deutsche Bank" sind ja auch nicht die Kläger Schuld, sondern das zweifelhafte Gebaren der Bank
 

asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
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Finde es absolut in Ordnung, wenn man dem Kunden / Kläger dann Flugverbot erteilt.
Ein anderes Beispiel, welches ich während eines Praktikums kennengelernt habe war, dass ein Kunde gegen Lufthansa klagt (ging um eine Verspätung oder ähnliches) - parallel war er aber auch im Bewerbungsprozess im LH Konzern. Durch Zufall hat man das dann festgestellt und dem Kunden/Bewerber/Kläger doch nahegelegt sich wo anders zu bewerben...

Es kommt vor allem auf den Grund der Klagen an. Außerdem findet man immer irgendetwas was einem auf Flügen nicht passt ("Airline hat nicht verhindert, dass ich schlechten Gerüchen meines Sitznachbarn ausgesetzt war")

:doh:
 

koelntom

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09.10.2011
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Bin mal auf die IT Umsetzung gespannt. Glaube kaum das man Ihn automatisch ausfiltern kann, und wenn er wieder ein neues Ticket hat fängt der Spaß von neuem an.
 

derhajo

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02.01.2011
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SHE
es wurde im Titel das Wort "klagenden" hinzugefügt. LH wird (hoffentlich) Vielflieger noch transportieren :)

Da kopiert man mal ne reißerische Überschrift des Handelsblatts und die Forenleitung bringt direkt Sachlichkeit rein. :-( ;)

Ist der VFT jetzt seriöser als das Handelsblatt? Oder ist das Handelsblatt gar unseriös?
 
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derhajo

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02.01.2011
1.241
101
SHE
"«Weil ich zu viele Gerichtsverfahren gegen die Airlines der Lufthansa-Gruppe gewonnen habe, wirft der Flugkonzern mich raus», sagt der Betroffene gegenüber der «Handelszeitung»"

Wenn das wirklich stimmt das er die Gerichtsverfahren alle gewonnen hat, dann begibt sich LH da aber auf ganz dünnes Eis. Denn dann geben sie ja quasi zu, dass sie keine Kunden haben wollen die ihre Rechte notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Und darüber hinaus anscheinend auch gar nicht gewillt sind, sich an bestehendes Recht des jeweiligen Landes, sei es die USA, Deutschland, Schweiz, etc. zu halten. Denn sonst hätten sie die Verfahren ja gewonnen, oder es gar nicht so weit hätten kommen lassen.
 

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
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21
VIE
kommt drauf an, ob er gewonnen hat. Wenn er in vielen Fällen gewonnen hat, dann war's kein Missbrauch des Rechtssystems, sondern offenbar die einzige Möglichkeit sich durchzusetzen. Eine einfache Unterscheidung zwischen klagewütiger Nervensäge und jmd, der berechtigte Ansprüche durchsetzt, ist recht einfach, wenn man schaut, wie oft er gewinnt.

...und dann jmd. vom Fliegen auszuschliessen, wenn er z.B. bei 20 Flugverspätungsfällen gewonnen hat, wäre sehr bedenklich, weil das ja genau den Anspruch untergraben würde.
 
P

pmeye

Guest
Wenn nachgewiesen werden kann, dass der ausgeschlossene Gast in jedem Einzelfall nur seine Rechte wahrnehmen wollte, könnte das für LH ein teurer Rohrkrepierer werden. Dann wäre nämlich nicht nur gerichtlich festgestellt, dass LH regelmäßig miesen Service liefert, sondern auch noch, dass man hinterher versucht seine Marktmacht auszunutzen um Verbraucher bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu behindern.
Aber man müsste natürlich die genaueren Umstände kennen.
In der PR-Kampagne steht es aber schon mal 0:1 gegen LH.
 
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kexbox

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04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Eine einfache Unterscheidung zwischen klagewütiger Nervensäge und jmd, der berechtigte Ansprüche durchsetzt, ist recht einfach, wenn man schaut, wie oft er gewinnt.

...

Ich bin vielleicht eine klagewutige nervensage und habe bisher immer Recht bekommen. Der Test klappt also nicht. Ich würde doch nicht dauernd - auf eigene Kosten - verlieren wollen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Also bei einem Dienstverhältnis könnte man das als Motivkündigung werten. Ich würde meine Hand nicht dafür ins Feuer legen ob in diesem Fall die Untersagung der Beförderung rechtlich wirklich wasserdicht ist. Verständlich? Ja! Gerechtfertigt? Naja...

Ich denke aber, das wird ohnehin ein Gericht feststellen. ;)
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Ich bin vielleicht eine klagewutige nervensage und habe bisher immer Recht bekommen. Der Test klappt also nicht. Ich würde doch nicht dauernd - auf eigene Kosten - verlieren wollen.

Die Kosten sind aber in den USA sehr gering wenn es im Small Claims Court verhandelt wird. 40$ Maximal plus die Zeit die dabei draufgeht.

Ich kann LH verstehen dass sie den Typen loswerden wollen aber gerade deswegen waere ein paar mehr Details sehr wuenschenswert. Dann koennte man sich mal via PACER die Unterlagen ziehen. Allerdings muss man dazu sagen, dass es sehr einfach ist innerhalb von 7 Jahre 20 legitime Klagepunkte gegen eine Airline zu sammeln wenn man sich nicht einigen kann. Air Berlin zahlt zum Beispiel NIE freiwillig, egal um was es geht und wie berechtigt der Anspruch ist. Nur mit Anwalt.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
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Farewell City
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Ich bin vielleicht eine klagewutige nervensage und habe bisher immer Recht bekommen. Der Test klappt also nicht. Ich würde doch nicht dauernd - auf eigene Kosten - verlieren wollen.

"A frequent traveller with his boarding pass can steal more than a hundred men with guns."

Alte Mafia Weisheit...

Im Übrigen leben wir in einer zivilisierten Welt, mit halbwegs rechtstaatlichem Antlitz - ein wesentliches Merkmal ist die Freiheit: Die Freiheit der Rede, die Freiheit der Presse... und die Vertragsfreiheit. Das gilt für mich genauso wie für die Lufthansa. Punkt.