Lufthansa will klagenden Vielflieger nicht mehr transportieren

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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
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Allerdings muss man dazu sagen, dass es sehr einfach ist innerhalb von 7 Jahre 20 legitime Klagepunkte gegen eine Airline zu sammeln wenn man sich nicht einigen kann. .
Dann wird ein normaler Mensch aber allerspätestens nach der dritten Klage sagen "good bye, liebe Airline, das wars mit uns". Wer 3 mal pro Jahr gegen eine Fluggesellschaft vor Gericht zieht, ist geistig verwirrt.
 

Mizar

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
810
1
Schwierig. Wo wird die Grenze gezogen 20 Klagen in 7 Jahren, 5 Klagen in 4 Jahren oder 2 Klagen in 1 Jahr?

Das Fluggesellschaften eher unwillig sind Entschädigungszahlungen wegen Verspätung, Gepäck zumindest ohne Klageandrohung zu bezahlen ist ja auch nichts Neues.

Natürlich muss sich auch die Fluggesellschaft sich nicht alles Bieten lassen, aber bei wieviel Flügen im Jahr wären 3 Klagen/Jahr wegen Gepäck, Verspätung noch Ok?

Es wär interessant zu wissen wie oft er bei 20 Problemfällen mit der LH Gruppe geflogen ist.
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
133
GRZ
kommt drauf an, ob er gewonnen hat. Wenn er in vielen Fällen gewonnen hat, dann war's kein Missbrauch des Rechtssystems, sondern offenbar die einzige Möglichkeit sich durchzusetzen. Eine einfache Unterscheidung zwischen klagewütiger Nervensäge und jmd, der berechtigte Ansprüche durchsetzt, ist recht einfach, wenn man schaut, wie oft er gewinnt.

...und dann jmd. vom Fliegen auszuschliessen, wenn er z.B. bei 20 Flugverspätungsfällen gewonnen hat, wäre sehr bedenklich, weil das ja genau den Anspruch untergraben würde.

Eine klagewütige Nervensäge kann oft gewinnen - und bleibt trotzdem eine (klagewütige) Nervensäge....

Denn die "berechtigten" Ansprüche, die man durchstzen KANN, unterscheiden sich in meinen Augen doch beträchtlich von denjenigen, die man durchsetzen SOLLTE.
 
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skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Dann wird ein normaler Mensch aber allerspätestens nach der dritten Klage sagen "good bye, liebe Airline, das wars mit uns". Wer 3 mal pro Jahr gegen eine Fluggesellschaft vor Gericht zieht, ist geistig verwirrt.

Das kommt wie gesagt auf die Gruende der Klage an. Wenn ich nur meine EU Comp einklagen muesste, warum? Es muss ja kein Problem mit dem Produkt sein oder mich unzufrieden machen. Nach der 5. Klage ist das so normal wie ein Glas Wasser holen.
 

FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
674
235
DRS/CHS
§ 21 Abs. 2 LuftVG

Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern.


Also ich weiss nicht, ob das Beschreiten des Rechtsweges schon allein eine Unzumutbarkeit begruenden kann.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Wer zukünftig Pfeffer und Salz zu seinem Tomatensaft verlangt wird abgeladen! :stop:
 

exit

Aktives Mitglied
30.08.2012
218
13
Herrlich wie kein Forist auch nur den Bruchteil einer Ahnung zu dem Einzelfall aufweisen kann (außer einer 3 zeiligen Meldung) aber vorsichtshalber schon mal den PR-Supergau, die Rechtsbrechung, das Unrecht, den Weltuntergang an die Wand pinselt.
-Was wurde eingeklagt?
-Warum?
-Wer hat gewonnen?
-Welcher Schaden ist entstanden?
-Weiß niemand? Komisch.
Der Beförderungsausschluss wird nicht leichtfertig vorgenommen und es wir daher seine guten Gründe haben!

Würden wir es im Rahmen eines hobbymäßig betriebenen Motzens nicht kennen wäre ich fast schockiert.
 
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DaS

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
311
29
HND
Um sich wirklich ein Urteil erlauben zu können, braucht man wohl viel mehr Informationen. Wenn der Kunde die Klagen gewonnen hat, dann ist das ein Armutszeugnis für die LH. Wenn der Kunde die Klagen verloren hat, dann ist das Verhalten der LH aufgrund der zu erwartenden und nun erfolgten Publicity nicht klug, aber nachvollziehbar.

Das mit der Vertragsfreiheit ist auch nicht ganz so einfach. Wenn man der Besitzer des einzigen Lebensmittelhandels in der Umgebung ist, dann braucht man schon sehr triftige Gründe, um jemanden Hausverbot erteilen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Meiner Meinung nach ist es ein suboptimales Signal wenn man wie LH die Message aussendet: wer den Rechtsweg beschreitet fliegt raus.

Wie gesagt, ich rechne damit, dass der Kunde das rechtlich bekämpfen wird und ich bin gespannt auf den Ausgang.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Wenn ich Richter wäre, würde ich (in Anbetracht von 20 Klagen) den Kläger wegen Missbrauch des Rechtssystems in den Knast stecken.

Es ist noch immer so, dass es kein Verbrechen ist sich im Recht zu glauben. Um Missbrauch vorzubeugen hat der Richter die Möglichkeit Klagen abzuweisen und nicht jemanden deshalb in den Knast zu stecken. :rolleyes:
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Es gibt ja in den USA (und anderswo evtl.) Strecken, die staatlich gefördert werden (Versorgung von abgelegenen Gebieten). Ein Carrier, der eine solche Strecke bedient, dürfte es extrem schwer haben einen Passagier rechtsgültig abzulehnen. (Auf LH dürfte das eher nicht zutreffen, da LH die Käffer der USA ja nicht selber anfliegt - dies war nur als Denkanstoss für die gedacht, die meinen, ein Carrier könne hier genauso frei entscheiden wie eine Privatperson.)
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
5
ZRH
Ich gehe einfach mal davon aus, dass neben den wohl meist erfolgreichen Klagen, noch mehr Beschwerden gelaufen sind. Diese sind wahrscheinlich nicht immer vor Gericht gelandet. Teilweise hat sicherlich LH nachgeben, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass er manche zum Scheitern verurteilte Klagen nicht durchgezogen hat. bzw. zurückgezogen hat.


Am Ende bleibt wohl ein nerviger Kunde, den man gerne loswerden möchte.

Grüße
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.082
1.404
DUS, HAJ, PAD
Ich gehe einfach mal davon aus, dass neben den wohl meist erfolgreichen Klagen, noch mehr Beschwerden gelaufen sind. Diese sind wahrscheinlich nicht immer vor Gericht gelandet. Teilweise hat sicherlich LH nachgeben, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass er manche zum Scheitern verurteilte Klagen nicht durchgezogen hat. bzw. zurückgezogen hat.
...

Ist das nicht reine Mutmaßung und du / wir haben eigentlich keine Ahnung ob dem so ist? Da kann man genauso gut vom kompletten Gegenteil ausgehen, dass der Kläger 20 mal in 7 Jahren geklagt hat und jedes Mal Recht bekommen hat. Wissen tun wir es aber auch nicht.
 
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P

pmeye

Guest
Wie wäre es eigentlich damit, ein Produkt anzubieten, dass nicht regelmäßig beklagbar ist?! Nur so eine dumme Idee...

Geht das?
Ich habe wie gesagt, wie alle hier, keine Detail-Infos. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es sich um einen Nörgler handelt, der auch an Stellen, wo unsereiner mal die Nase rümpft und seinem Ärger Luft lässt, aus Prinzip lieber zum Anwalt rennt.
Das ist sicherlich ein Problem für einen Anbieter. PR-technisch ist es jedoch sicher immer besser, sich zu einigen, als wie hier als böser Diskriminator durch die Presse gezogen zu werden - es sei denn, man möchte ein entsprechendes Signal senden! So wie seinerzeit amazon mit der Sperrung von Konten von Vielrücksendern.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Das ist wirklich Dein Ernst? Wenn der Kläger doch die meisten der Klagen gewonnen hat, würde ich eher LH wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilen.

HTB.
Nein, ein Kern-Merkmal des Betruges ist ja die „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ .

Dieser Definition gemäß kann man ja allerhöchstens dreimal, meinetwegen fünfmal überhaupt „betrogen“ werden, weil danach ja nichts mehr vorgespiegelt werden kann. Spätestens dann hätte er Bescheid wissen, wie der Hase läuft und auf was (aus seiner Sicht) Schlimmes er sich da einlässt.
Beispiel: Wenn deine Frau dich mit deinem Wissen 20x betrügt, dann ist das eben kein Betrug mehr und wenn du ein Problem damit hast, solltest du sie besser nach dem dritten Mal verlassen!

Seine weiteren Reisen hat er demnach nur gemacht, um zu provozieren.

Ich persönlich empfinde das übrigens auch nicht als PR-Desaster für die LH, ganz im Gegenteil: Ich ärgere mich zwar auch öfters mal über die LH, aber bin ich sehr zufrieden damit, dass sie so einem Spinner auch mal die Grenzen des Zumutbaren aufzeigen.
 
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thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.509
17
ZRH
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300x250
Nein, ein Kern-Merkmal des Betruges ist ja die „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ .

Dieser Definition gemäß kann man ja allerhöchstens dreimal, meinetwegen fünfmal überhaupt „betrogen“ werden, weil danach ja nichts mehr vorgespiegelt werden kann. Spätestens dann hätte er Bescheid wissen, wie der Hase läuft und auf was (aus seiner Sicht) Schlimmes er sich da einlässt.
Beispiel: Wenn deine Frau dich mit deinem Wissen 20x betrügt, dann ist das eben kein Betrug mehr und wenn du ein Problem damit hast, solltest du sie besser nach dem dritten Mal verlassen!

Seine weiteren Reisen hat er demnach nur gemacht, um zu provozieren.

Ich persönlich empfinde das übrigens auch nicht als PR-Desaster für die LH, ganz im Gegenteil: Ich ärgere mich zwar auch öfters mal über die LH, aber bin ich sehr zufrieden damit, dass sie so einem Spinner auch mal die Grenzen des Zumutbaren aufzeigen.

Man schiesst sich hier etwas auf das Klischee des US-Dauerklägers ein.. Es könnte ja auch sein (ich sage nicht, es sei so!), dass die Klagen durchaus berechtigt sind und LH sie verloren hat?

Wenn LH 20x mal versuchen würde, mich mit einer kreativen Auslegung von EU261 zu veräppeln (einem Kollegen versuchen sie gerade wieder einen Mechanical mit anschliessendem Timeout der Crew am Hub als aussergewöhnliche Umstände zu verkaufen) würde ich auch 20x klagen (lassen).