LX: LX: ID-Check bei Abflug in MUC

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FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.464
4
Paris
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Hallo,

ich bin grad gebeten worden für einen Freund einen Oneway-Flug GVA-MUC zu buchen.
Günstigstes Angebot war GVA-ZRH-MUC/MUC-ZHR mit den Eidgenossen
und deutlich günstiger als alle Oneway-Tarife.
Nun kann er den Flug MUC-ZRH nicht gebrauchen, ich würde zu den Daten aber gerne fliegen.
Ich weiss das bei LH in Deutschland nichts am Gate kontrolliert wird, aber bei LX auch?

Danke!
 
Moderiert:

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.147
158
50
HAM
www.outlet-reisen.com
Beim Boarding der Swiss nach ZRH in Hamburg wurde der Personalausweis hin und wieder kontrolliert - Du kannst ja aber in dem Fall einfach sagen "Huch, vergessen!" und in MUC bleiben.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Ich würde das - da das imho Betrug darstellt - nicht versuchen.

Wenn du (ihr) auffliegt, dann könnte das recht üble Konsequenzen haben, oder irre ich mich da? ID vergessen und abhauen wollen, geht das dann wirklich so einfach? Was, wenn dann plötzlich ein Zöllner, Grenzschutz etc. sich für dich interessieren? Klar ist Schweiz Schengen, trotzdem, wenn du so reagierst, würde das dann nicht eine Extra-Kontrolle schon fast "herausfordern"?
 

snobile

Erfahrenes Mitglied
30.03.2011
681
0
CGN/DUS
Im letzten Jahr bin ich 8 mal xxx-ZRH-DUS geflogen (7 * LX, 1 * LX op by LH) und es gab jedes Mal am Gate noch eine Gesichtskontrolle bei LX! Bei LH hat es niemanden am Gate interessiert.
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.883
496
GVA
Im letzten Jahr bin ich 8 mal xxx-ZRH-DUS geflogen (7 * LX, 1 * LX op by LH) und es gab jedes Mal am Gate noch eine Gesichtskontrolle bei LX! Bei LH hat es niemanden am Gate interessiert.

bei Abflug in CH wird in der Tat haeufig eine ID verlangt, obwohl das in GVA mittlerweile abnimmt, aber bei Abflug ex - D, die der OP ansprach, wurde ich noch nie nach irgendeiner ID gefragt.

Ob ich das so machen wuerde, ist hingegen eine andere Sache.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.030
3.278
CGN
bei Abflug in CH wird in der Tat haeufig eine ID verlangt, obwohl das in GVA mittlerweile abnimmt, aber bei Abflug ex - D, die der OP ansprach, wurde ich noch nie nach irgendeiner ID gefragt.

Ob ich das so machen wuerde, ist hingegen eine andere Sache.

Das letzte mal als man in ZRH irgendwo meinen Ausweis sehen wollte war vor 1 Jahr - Easyjet nach LGW. Seit Schengen in der Schweiz ist mir das an noch keinem Gate passiert.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.030
3.278
CGN
Nach Spanien regelmaessig.. Auch Ath.. ID zeigen oblig.

Nach ATH bin ich noch nie ex ZRH. Nach Spanien mit LX musste ich auch nicht.

Von und nach D, worum es dem OP geht, aber schon gar nicht.

Das es (versuchter) Betrug ist, wenn er auffliegt, ist natürlich ein anderer Punkt, und ob es ihm das Risiko wert ist, muss er wissen.
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.464
4
Paris
Ich werde es wohl nicht machen. Moralisch gesehen habe ich damit kein Problem, der Flug ist ja bezahlt. Ob jetzt er fliegt oder ich kann der Swiss von daher ziemlich egal sein.
Neben dem Ärger wenn es auffliegen sollte, ist noch das Risiko das ich ja einen Heimtransport buchen muss und der dann verfällt, sollte ich nicht fliegen können.
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.883
496
GVA
AF macht es weil es in FRA rechlich notendig ist (waR)

FRA = Frankfurt Airport oder Frankreich? Etwas irrefuehrend die Bezeichnung in einem Vielfliegerforum ;)

Kannst Du die rechtliche Grundlage etwas genauer definieren? Bei Grenzuebertritt mit Auto fragt ja auch keiner mehr nach der ID seit Schengen
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.094
1.684
Bayern & Tirol
Es gibt Länder die eine ID überprüfung verlangen und somit die Airlines schützen. Das hat nichts mit Sicherheit sondern mit Revenue Protection zu tun. Es ist halt doch nett dass Namechanges bei Pauschalreisen gesetzlich geregelt sind, bei Linienflügen die Lobby es aber geschafft hat diese zu verhindern.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.986
16.245
FRA = Frankfurt Airport oder Frankreich?

Frankreich.

Etwas irrefuehrend die Bezeichnung in einem Vielfliegerforum ;)

Was soll er denn machen? F? Da heisst es Du entweihst die Klassenbezeichnung; bei FR fallen ihn die O'Leary-Juenger an, und FRA, naja. :p

Kannst Du die rechtliche Grundlage etwas genauer definieren?

Vigipirate-Gesetzgebung.


Es gibt Länder die eine ID überprüfung verlangen und somit die Airlines schützen. Das hat nichts mit Sicherheit sondern mit Revenue Protection zu tun.

Nein, die Airline braucht doch keine Hilfe in der Form bei der Revenue Protection. Wenn sie eine solche Kontrollpflicht einfuehren will, macht sie das einfach, unabhaengig von einer gesetzlichen Verpflichtung. Gibt ja genug Gesellschaften, die das auch ex Deutschland machen.

Wenn es gesetzlich vorgeschrieben wird, geschieht das immer unter vorgeschobenen Sicherheitsgruenden.
 
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HamburgAround

Erfahrenes Mitglied
19.01.2010
365
0
Hamburg
Ich würde nicht unbedingt sagen, dass es Betrug ist. Es gibt sicherlich einzelne Aspekte, die zu dem Schluss kommen
lassen, aber trotzdem würde ich das nicht als Betrug sehen.
Es verstößt sicher gegen die AGB der Fluggesellschaft, aber niemand hat einen Vermögensvorteil zu Lasten eines
Anderen. Das Ticket ist bezahlt, lediglich die AGBs besagen, dass nur die Person auf dem Ticket fliegen darf.
Auch eine Erschleichung von Leistung kommt nach h.E. nicht in Betracht, denn es existiert ja ein Ticket.
Das läuft zwar auf einen anderen Namen, aber trotzdem fliegt lediglich eine Person damit.
Ich würde es zwar nicht machen, aber im Gefängnis landet man nicht.
Denn z. B. auch eine Return-DB-Fahrkarte (mit Zugbindung und persönlicher ID wird auf der Rückfahrt idR nicht
nochmal elektronisch überprüft) ist personengebunden und nicht übertragbar.
Bei einer Kontrolle kann LX jedoch ganz sicher die Beförderung verweigern.
Das sollte jedoch Jeder selbst entscheiden.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.030
3.278
CGN
Ich würde nicht unbedingt sagen, dass es Betrug ist. Es gibt sicherlich einzelne Aspekte, die zu dem Schluss kommen
lassen, aber trotzdem würde ich das nicht als Betrug sehen.
Es verstößt sicher gegen die AGB der Fluggesellschaft, aber niemand hat einen Vermögensvorteil zu Lasten eines
Anderen. Das Ticket ist bezahlt, lediglich die AGBs besagen, dass nur die Person auf dem Ticket fliegen darf.

Da wäre ich mir aber glatt nicht so sicher. Du brauchst nämlich nur den Vermögensschaden bei LX, der dann stoffgleich mit dem bei dem OP eingetretenen Vorteil sein muss. Der Schaden liegt darin, dass der OP kein Ticket hat (hätte er ordnungsgemäßg bezahlt, hätte LX x€ bekommen), und das ist auch gleichzeitig der Vermögensvorteil des OP.

Auch beim Erschleichen von Leistungen wäre ich nicht so sicher (davon hab ich aber noch weniger Ahnung als von 263 ;) ), denn eins ist klar: Der OP hatte ja gerade kein Ticket. Das kann sicher nicht dadurch entfallen, dass irgendjemand anderes ein Ticket hatte, aber nicht aufgetaucht ist.
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.956
513
Nehmen wir wieder die Restaurant-Analogie: Wenn ich dort ein Menu bestelle und mein Begleiter nur einen Hauptgang, ich dann aber meinen Nachtisch dem Begleiter überlasse, dass ist das mit absoluter Sicherheit kein Betrug, auch wenn die von Dir konstruierte Form von Vermögensschaden und - vorteil hier ebenso eintreten würde. Bliebe nur der AGB-Teil, wobei hier durchaus aus meiner Sicht immer noch die Chance besteht, dass ein solcher Passus von deutschen Gerichten "kassiert" würde - wenn es eine Airline denn auch darauf ankommen ließe.

Viele Grüße - Dirk
 
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08/15 PAX

Erfahrenes Mitglied
13.03.2009
1.065
1
ZRH
Strafrechtlich ist die Geschichte sicherlich nicht relevant, vor allem wenn man ex CH erwischt wird ("Arglist" nennt sich das Zauberwort), aber zivilrechtlich wird man wohl gegen die Wand fahren.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.030
3.278
CGN
Strafrechtlich ist die Geschichte sicherlich nicht relevant, vor allem wenn man ex CH erwischt wird ("Arglist" nennt sich das Zauberwort), aber zivilrechtlich wird man wohl gegen die Wand fahren.

Der OP fliegt aber ex D. Warum hier kein betrug vorliegen soll, hab ich immer noch nicht nachvollziehbar verstanden.