IB: Maschine in Buenos Aires ausgefallen, 1 Tag delayed. Kompensation?

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ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.250
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Hi zusammen,

eine Kollegin von mir sitzt gerade in Buenos Aires am Airport fest da die Maschine nach Madrid gestern ausgefallen ist. Jetzt wurde sie auf die Maschine 1 Tag später umgebucht und fragt mich ob sie irgendeine Kompensation erwarten kann? Sie ist selbständig und so fällt ein Arbeitstag für sie flach. Ich denke mal dass EU Rechte nicht gelten, oder? Was sollte sie vor Ort bescheinigen/bestätigen lassen? Flug wurde im Rahmen einer Kombireise über Iberia in Deutschland gebucht.

Vielen Dank im voraus
Chris
 
Y

YuropFlyer

Guest
'türlich gelten EU-Rechte... EU Carrier, Ziel (noch) in der EU.. was wird den als Grund angegeben? Wurde Rebooking offeriert?

Allerdings hat sie keine höheren Rechte als ein Arbeitsloser, Student oder Rentner. Das mit dem "Ich bin selbstständig und verliere 120€ pro Stunde" soll sie also gleich zuhause (resp. in BA) lassen :D
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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'türlich gelten EU-Rechte... EU Carrier, Ziel (noch) in der EU.. was wird den als Grund angegeben? Wurde Rebooking offeriert?

Allerdings hat sie keine höheren Rechte als ein Arbeitsloser, Student oder Rentner. Das mit dem "Ich bin selbstständig und verliere 120€ pro Stunde" soll sie also gleich zuhause (resp. in BA) lassen :D

Bist du dir da sicher? Kann man keinen Schadensersatz geltend machen?

Wenn ich das richtig sehe kann man Schadenersatz (für einen tatsächlichen Schaden) bis zu 4150SRZ geltend machen. Aber da kann ich mich auch irren.
 
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malinche

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09.02.2010
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BER
Sie hat natürlich ein Anrecht darauf, früher mit einem anderen Carrier zurückgeflogen zu werden, sofern dort noch Plätze frei sind.
 
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ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.250
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Erstmal danke für die schnellen Antowrten.

Sie hat Y gebucht. Wie hoch ist die Kompensation bei der Strecke bei einem 1 Tages Delay?
 

malinche

Erfahrenes Mitglied
09.02.2010
461
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BER
600 € laut EU Verordnung. Diese tatsächlich zu erhalten, ist natürlich wie immer das größere Problem.
 
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Y

YuropFlyer

Guest
600 € laut EU Verordnung. Diese tatsächlich zu erhalten, ist natürlich wie immer das größere Problem.

NUR wenn es keine Umstände waren, die nicht kompensationswürdig sind. Das kann, vorallem an einer Aussenstation, doch einige Punkte betreffen.

Erstmal danke für die schnellen Antowrten.

Sie hat Y gebucht. Wie hoch ist die Kompensation bei der Strecke bei einem 1 Tages Delay?

Gleich hoch wie bei einer C oder F Buchung.. einfach, das man dort wohl etwas bevorzugt behandelt wird ;) Gold/Silber-Kärtchen hilft da natürlich auch.. als Statusloser Eco-Pax ist man halt ganz hinten in der Reihenfolge, und kann auf einer "Nicht-Rennstrecke" kaum mit einer Umbuchung rechnen, wenn angenommen wird, das der Flieger doch repariert werden kann, resp. es innert halbwegs nützlicher Frist weitergeht.

Bist du dir da sicher? Kann man keinen Schadensersatz geltend machen?

Wenn ich das richtig sehe kann man Schadenersatz (für einen tatsächlichen Schaden) bis zu 4150SRZ geltend machen. Aber da kann ich mich auch irren.

Sicher ist nur der Tod :D Also das wäre ein interessantes Thema, aber es würde mich überraschen, wenn man Airlines tatsächlich wegen Verspätung auf Schadensersatz einklagen könnte. Der Manager, der ein "wichtiges Meeting" :rolleyes: wegen 1.5h Verspätung verpasst, könnte ja dann auch auf 5.000€ (Fantasie-Summe nach Wahl) klagen, nicht?
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.980
3.003
CGN
Sicher ist nur der Tod :D Also das wäre ein interessantes Thema, aber es würde mich überraschen, wenn man Airlines tatsächlich wegen Verspätung auf Schadensersatz einklagen könnte. Der Manager, der ein "wichtiges Meeting" :rolleyes: wegen 1.5h Verspätung verpasst, könnte ja dann auch auf 5.000€ (Fantasie-Summe nach Wahl) klagen, nicht?

Nö, du musst dein Schaden natürlich darlegen und beweisen, einfach irgendwelche Fantasie-Summen bringen dich sicher nicht weiter.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
wenn man Airlines tatsächlich wegen Verspätung auf Schadensersatz einklagen könnte. Der Manager, der ein "wichtiges Meeting" :rolleyes: wegen 1.5h Verspätung verpasst, könnte ja dann auch auf 5.000€ (Fantasie-Summe nach Wahl) klagen, nicht?

Du musst wohl deinen Schaden nachweisen, und der Schadensersatz ist auf 4150SZR beschränkt. (wenn ich das richtig sehe)
 

piiit

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15.09.2009
2.007
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Wir reden hier aber immer noch über Iberia. Deren Reaktionszeit, falls sie überhaupt antworten grenzt allein schon an Körperverletzung und meistens kommt dabei nix rum. Die schalten meistens einfach auf stur, es sei denn man erwischt zufällig am Telefon jemanden auf dem falschen Fuss und erreicht doch irgendetwas. Vielleicht reagieren sie ja, wenn man die Kreditkartenfirma bittet einfach mal den Flugpreis wieder einzuziehen...
 
Y

YuropFlyer

Guest
Wir reden hier aber immer noch über Iberia. Deren Reaktionszeit, falls sie überhaupt antworten grenzt allein schon an Körperverletzung und meistens kommt dabei nix rum. Die schalten meistens einfach auf stur, es sei denn man erwischt zufällig am Telefon jemanden auf dem falschen Fuss und erreicht doch irgendetwas. Vielleicht reagieren sie ja, wenn man die Kreditkartenfirma bittet einfach mal den Flugpreis wieder einzuziehen...

Davon kann ich nur abraten.

Anwalt nehmen resp. über EU Claim & Co gehen.

Auf keinen Fall den Flugpreis verweigern zu zahlen (wenn kurzfristig gebucht) da bekommt man schnell mächtig Ärger - und das auch zu Recht.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.980
3.003
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Und wenn länger im Voraus gebucht würde ich auch nicht empfehlen den Flugpreis von der CC zurückgehen zu lassen, am Ende bleibt man dann auf den Kosten den Institus sitzen und hat nichts erreicht.
 

ckone501

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22.11.2009
4.250
11
Zurückbuchen würde ich da auch definitiv nichts. Wenn gar keine Leistung erbracht worden wäre wäre dies vielleicht eine Option, aber nicht in diesem Fall.
 

offtherecord

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13.11.2009
1.488
436
'türlich gelten EU-Rechte... EU Carrier, Ziel (noch) in der EU.. was wird den als Grund angegeben? Wurde Rebooking offeriert?

Das ist jetzt nur ein Detail, aber das Ziel tut hier gar nichts zur Sache.
Wenn es ein EU-Carrier ist, gelten für diesen die EU-Verordnung auch dann, wenn der Flug komplett außerhalb der EU stattfindet.
 
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piiit

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15.09.2009
2.007
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Ok, der Rückbuchungsvorschlag ist die ultima ratio, stützt sich bei mir allerdings auf die bisherige Erfahrung und Korrespondenz mit Iberia, die wirklich mies und überhaupt nicht zielführend war/ist.

Ich bin gespannt wie sie reagieren und was dabei heraus kommt, halt uns bitte auf dem Laufenden.
 

ckone501

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22.11.2009
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Sie wurde auf BA umgebucht und "irgendeine" Bestätigung bekommen die sie mir die Tage mitbringen wollte.
 
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TXLover

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13.08.2010
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Wir reden hier aber immer noch über Iberia. Deren Reaktionszeit, falls sie überhaupt antworten grenzt allein schon an Körperverletzung und meistens kommt dabei nix rum.
Kinders, eure Leidensfähigkeit will ich haben... :eek:

Anspruchsstellung, nach 14 Tagen Mahnung (mit beigefügter Anspruchsstellung), nach weiteren 7 Tagen erneute Mahnung und dann nach nochmal 7 Tagen Mahnbescheid/Klage.
 
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