Mietwagen Probleme mit Miles and More - Kein Versicherungsschutz

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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.787
22
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Die Höhe müsste ja im Mietvertrag stehen, den er bei Anmietung unterschrieben hat.
Und ziemlich hat er auch noch mit seiner KK den Kautionsbetrag per PIN oder Unterschrift autorisiert.
 
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Motown1971

Neues Mitglied
14.02.2019
12
0
Miles & More ist aber nicht zuständig, sondern der Autovermieter.

Mein erster Schritt: Alamo Milano Hauptzentrale angerufen - "wir sind nicht zuständig - bitte wenden Sie sich an Miles and More"
Zweiter Schritt: Miles and More kontaktiert - "wir prüfen das und geben ihnen bescheid"
Dritter schritt: Miles & More meinte bitte wenden sie sich an Alamo
Vierter Schritt: wiederum Alamo angerufen/kontaktiert - "Vertragspartner ist Miles & More"
Fünfter Schritt: M&M kontaktiert - " wir prüfen und geben ihnen bescheid"
Sechster bis 11.Schritt - M&M kontaktiert und erinnert
Letzte Woche: M&M schickt o.g. Schreiben
 

Motown1971

Neues Mitglied
14.02.2019
12
0
Dann hast du leider immer noch nicht begriffen, dass der einzige interessante Ansprechpartner besagte Mietstation oder bestenfalls die Kette wäre....


Ich habe das schon begriffen, jedoch wurde ich von einer zur nächsten Stelle geschoben. Ich habe mich lediglich auf das Vertragswerk (Buchungsbestätigung) mit Miles & More bezogen..

Es ist doch vollkommen unrelevant wieviele Meilen mir hierfür belastet wurden... Wenn es 45.000 Meilen gewesen wären hätte es auch nichts zur Sache beigetragen!
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Fünfter Schritt: M&M kontaktiert - " wir prüfen und geben ihnen bescheid"
Sechster bis 11.Schritt - M&M kontaktiert und erinnert
Letzte Woche: M&M schickt o.g. Schreiben

Wenn du dir für deine Meilen nicht ein Auto gemietet hättest, sondern Wein gekauft hättest, dann ist auch der Weinhändler für den ggf. miesen Wein zuständig und nicht der Vermittler (M&M). Ausser sie hätten deine Bestellung fehlerhaft an den Wein-/Autohändler übermittelt; das haben sie in deinem Fall aber sehr offensichtlich nicht.
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.787
22
Ich habe das schon begriffen, jedoch wurde ich von einer zur nächsten Stelle geschoben. Ich habe mich lediglich auf das Vertragswerk (Buchungsbestätigung) mit Miles & More bezogen.

Für die Berechnung des Schadens gilt als Vertragswerk allerdings der Mietvertrag, den du in Italien unterschrieben hast und nicht die Buchungsbestätigung des Vermittlers.

Davon abgesehen steht doch in der Buchungsbestätigung, dass eine Selbstbeteiligung anfällt. Daher sehe ich auch keinen Fehler.
 
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Motown1971

Neues Mitglied
14.02.2019
12
0
Wenn du dir für deine Meilen nicht ein Auto gemietet hättest, sondern Wein gekauft hättest, dann ist auch der Weinhändler für den ggf. miesen Wein zuständig und nicht der Vermittler (M&M). Ausser sie hätten deine Bestellung fehlerhaft an den Wein-/Autohändler übermittelt; das haben sie in deinem Fall aber sehr offensichtlich nicht.

Wenn Du den Wein beim Weinhändler kaufst und der Wein ist mies... Dann gehst Du zum Weinhändler und der sagt Dir "Wende dich an den Betreiber des Weinberges..."
Also der Vergleich ist nicht korrekt!

Ich verkaufe beruflich Dienstleistungen an meine Kunden. Wenn es hier zu Problemen kommt, stehe ich vertraglich in der Pflicht die Probleme zu lösen und verweise nicht auf meine Subunternehmer!!!
Da wären wieder beim Stichwort Service!
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.997
114
MUC
Wende dich bitte an deine Kreditkartengesellschaft und verlange eine Rechnung über den belasteten Betrag.
Ferner lege dem Kreditkarteninstitut deinen Fall dar und gib bekannt dass du die 530€ nicht authorisiert hast.

Was soll die Kreditkartengesellschaft da machen? Als Mieter willigst Du normalerweise bei der Abholung ein, dass ein bestimmter Betrag (bei der Golf-Klasse dürften das knapp 1000 Euro sein) auf der Kreditkarte als Kaution geblockt wird. Diese Autorisierung liegt vor, zudem eine Rechnung über den Schaden. Also aus Kreditkartensicht alles okay.

Entweder es gibt eine zusätzliche Versicherung ohne SB (über den Broker, die Kreditkarte) oder der OP wird wohl zahlen müssen, zumal er ja selbst zugibt: "Ich kann nicht sagen, ob die Beulen vorher da waren."
 

Motown1971

Neues Mitglied
14.02.2019
12
0
Für die Berechnung des Schadens gilt als Vertragswerk allerdings der Mietvertrag, den du in Italien unterschrieben hast und nicht die Buchungsbestätigung des Vermittlers.

Davon abgesehen steht doch in der Buchungsbestätigung, dass eine Selbstbeteiligung anfällt. Daher sehe ich auch keinen Fehler.


Ich war vielleicht fehlerhaft in meinem Verhalten zu denken die Versicherung von Alamo auszuschließen, weil ich ja eine Versicherung mit Miles & More habe … Ich bin davon ausgegangen, dass der "Vollkaskoschutz" von Miles and More hier greift... Selbst bei einer Schadensbeteiligung würde mir ja eine Differenzbetrag (bei SB EUR 300,00 = 250,00) zustehen...
Die Schadensabwicklung findet hier bei Miles & More aber einfach nicht statt. Eine klare Aussage diesbezüglich habe ich bis heute nicht!
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.787
22
Wenn Du den Wein beim Weinhändler kaufst und der Wein ist mies... Dann gehst Du zum Weinhändler und der sagt Dir "Wende dich an den Betreiber des Weinberges..."
Also der Vergleich ist nicht korrekt!

Der Mietvertrag ist aber zwischen Alamo und Dir zustande gekommen und nicht zwischen Miles & More und dir.

Miles & More hat lediglich vermittelt und die Leistungen auf dem Mietwagenvoucher auch erbracht. Sie haben dir einen Mietwagen vermittelt mit einer Versicherung mit Selbstbeteiligung.

Alles was danach passiert ist vom Vermittler gar nicht nachvollziehbar, da es sich auf den Mietvertrag bezieht, den du vor Ort beim Anmieten unterschrieben hast.

Ich bin davon ausgegangen, dass der "Vollkaskoschutz" von Miles and More hier greift... Selbst bei einer Schadensbeteiligung würde mir ja eine Differenzbetrag (bei SB EUR 300,00 = 250,00) zustehen...

Stehen die 300 Euro Selbstbeteiligung denn in deinem Vertrag (das wäre eine ungewöhnlich niedrige Selbstbeteiligung, die liegt i.d.R. bei Kleinwagen um die 1000€)?
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Dann hast du leider immer noch nicht begriffen, dass der einzige interessante Ansprechpartner besagte Mietstation oder bestenfalls die Kette wäre. Weder bei Miles & More, noch Points noch Tourico wirst du irgendwas erreichen - können. Diese sind schlichtweg nicht zuständig. Spätestens bei dem Punkt der völlig unklaren Höhe des Selbstbehalts, hätte jeder mitdenkende Mensch dies entweder im Vorfeld geklärt oder von einer Miete ohne sonstige Absicherung des Selbstbehalts Abstand genommen.

Meinst Du mich?
 

Motown1971

Neues Mitglied
14.02.2019
12
0
Ich spekuliere jetzt mal, dass du den "Vollkaskoschutz" der goldenen M&M Kreditkarte in deinen Gedanken mit einem tatsächlich nicht vorhandenen allgemeinen "M&M" Schutz verwechselst?

Ich besitze keine M&M Kreditkarte.

Was mich eigentlich viel mehr ärgert, ist die Tatsache, dass ich wohlmöglich für einen Schaden eingestehen musste, den ich nicht verursacht habe. Hätte ich einen tatsächlichen Schaden verursacht hätte ich es mit meinem Gewissen vereinbaren können. Mir geht es aber um Mikrobeulen oder wie auch immer man die Beulen nennen sollte, die wohlmöglich noch anderen Mieter zum Verhängnis werden... Nun versucht mal über Alamo Milano diese Diskussion zu führen...

Hierzu ein interessanter Artikel, der auf "firmenauto.de" veröffentlicht wurde, bei dem es genau um die Schuldfrage geht:

"Bei der Mietwagenrückgabe tauchen Schäden auf, die wederzuvor noch während der Nutzung bemerkt wurden. Die Kosten bleiben meist amKunden hängen. Doch muss der wirklich dafür aufkommen?
05.06.2017 Dr. Wolf-Henning Hammer (RA-Kanzlei Voigt)
Diese Situationdürfte vielen Mietwagen-Kunden bekannt vorkommen: Bei der Übergabe war dasFahrzeug tatsächlich oder vermeintlich in einem tadellosen Zustand, weist aberbei der Rückgabe zuvor unbemerkte Schäden auf. Größere Schäden regelt dieKasko-Versicherung. Doch wer zahlt die Selbstbeteiligung? Und was ist, wenn dieReparatur unterhalb der Selbstbeteiligung liegt? Wenn der Kunde nicht ohnehinden Ausschluss der Selbstbeteiligung gewählt hat, ist in denStandardmietverträgen vereinbart, dass er die Kosten der Schadensbeseitigungganz oder bis zur Höhe der Selbstbeteiligung trägt.
Für die Mitarbeiter des Autovermieters ist die Rechtslagedaher eindeutig. Vertrag und Bedingungen wurden dem Kunden ausgehändigtbeziehungsweise zur Kenntnis gegeben und beides hat er unwidersprochen mitseiner Unterschrift bestätigt. Und da die AGB ihm die Beweislast für dieSchäden auferlegen, haftet er auch – zumindest nach Auffassung des Vermieters.
Die Realität sieht allerdings etwas anders aus

Beispielfall Steinschlag

Anders als bei Bedienfehlern wie Falschbetankung (OLGDresden, Az. 11 U 1222/00; AG München, Az.: 113 C 27219/14) trifft den Kundenfür nicht aufklärbare Schäden (LG Baden-Baden, Az.: 5 S 19/06) undUnfallschäden (LG Berlin, Az.: 56 S 36/11) zunächst keine Haftung. Wenn derVermieter Schadensersatz fordert, muss er nachweisen, dass der
Kunde den Schaden verursacht hat. Dieser Nachweis istallerdings nicht mal eben so zu führen. Selbst wenn das Fahrzeug lautÜbergabeprotokoll schadenfrei war, beweist dies lediglich, dass der Schadenwährend der Mietzeit entstanden ist. Dass er tatsächlich vom Kunden verursachtwurde, ist hingegen nicht erwiesen. Schließlich wurde das Fahrzeug imöffentlichen Verkehrsraum bewegt. Es kann daher grundsätzlich auch ein andererVerkehrsteilnehmer das Fahrzeug beim Vorbeifahren gestreift, das geparkteFahrzeug beim Ein- oder Aussteigen verbeult oder gar ein spielendes Kind denLack zerkratzt haben
Besonders deutlich wird der Verursachungsbeitrag beimSteinschlagschaden. Die Gerichte haben wiederholt darauf hingewiesen, dass einKunde das Risiko eines Steinschlags ebenso wenig beherrscht wie der Vermieter(vgl. AG Aschaffenburg, Az.: 16 C 1891/03; AG Wolfratshausen, Az.: 6 C 887/09;AG Coburg, Az.: 11 C 1420/07). Ist ein Risiko jedoch nicht beherrschbar, giltdies auch für den Schadenseintritt. Folglich ist in solchen Fällen auch dasVerschulden des Kunden nicht nachweisbar.
Den Autovermieter stört das in der Regel aber wenig. Weigertsich der Kunde den Schaden zu bezahlen, werden in der Regel die allgemeinenGeschäftsbedingungen herangezogen. Diese enthalten häufig einen Passus, wonachfehlende Teile oder Beschädigungen zulasten des Kunden gehen und viele Kundenzahlen. Landet die Streitigkeit aber vor Gericht, kassieren die Richter dieKlausel regelmäßig ein und begründen dies mit § 309 Nr. 12 BGB. Danach kann dieBeweislast durch AGB nicht zum Nachteil des Kunden verschoben werden.Abweichende Regelungen sind ungültig."
 
A

Anonym38428

Guest
Ich besitze keine M&M Kreditkarte.

Was mich eigentlich viel mehr ärgert, ist die Tatsache, dass ich wohlmöglich für einen Schaden eingestehen musste, den ich nicht verursacht habe. Hätte ich einen tatsächlichen Schaden verursacht hätte ich es mit meinem Gewissen vereinbaren können. Mir geht es aber um Mikrobeulen oder wie auch immer man die Beulen nennen sollte, die wohlmöglich noch anderen Mieter zum Verhängnis werden... Nun versucht mal über Alamo Milano diese Diskussion zu führen...

Hierzu ein interessanter Artikel, der auf "firmenauto.de" veröffentlicht wurde, bei dem es genau um die Schuldfrage geht:

"Bei der Mietwagenrückgabe tauchen Schäden auf, die wederzuvor noch während der Nutzung bemerkt wurden. Die Kosten bleiben meist amKunden hängen. Doch muss der wirklich dafür aufkommen?
05.06.2017 Dr. Wolf-Henning Hammer (RA-Kanzlei Voigt)
Diese Situationdürfte vielen Mietwagen-Kunden bekannt vorkommen: Bei der Übergabe war dasFahrzeug tatsächlich oder vermeintlich in einem tadellosen Zustand, weist aberbei der Rückgabe zuvor unbemerkte Schäden auf. Größere Schäden regelt dieKasko-Versicherung. Doch wer zahlt die Selbstbeteiligung? Und was ist, wenn dieReparatur unterhalb der Selbstbeteiligung liegt? Wenn der Kunde nicht ohnehinden Ausschluss der Selbstbeteiligung gewählt hat, ist in denStandardmietverträgen vereinbart, dass er die Kosten der Schadensbeseitigungganz oder bis zur Höhe der Selbstbeteiligung trägt.
Für die Mitarbeiter des Autovermieters ist die Rechtslagedaher eindeutig. Vertrag und Bedingungen wurden dem Kunden ausgehändigtbeziehungsweise zur Kenntnis gegeben und beides hat er unwidersprochen mitseiner Unterschrift bestätigt. Und da die AGB ihm die Beweislast für dieSchäden auferlegen, haftet er auch – zumindest nach Auffassung des Vermieters.
Die Realität sieht allerdings etwas anders aus

Beispielfall Steinschlag

Anders als bei Bedienfehlern wie Falschbetankung (OLGDresden, Az. 11 U 1222/00; AG München, Az.: 113 C 27219/14) trifft den Kundenfür nicht aufklärbare Schäden (LG Baden-Baden, Az.: 5 S 19/06) undUnfallschäden (LG Berlin, Az.: 56 S 36/11) zunächst keine Haftung. Wenn derVermieter Schadensersatz fordert, muss er nachweisen, dass der
Kunde den Schaden verursacht hat. Dieser Nachweis istallerdings nicht mal eben so zu führen. Selbst wenn das Fahrzeug lautÜbergabeprotokoll schadenfrei war, beweist dies lediglich, dass der Schadenwährend der Mietzeit entstanden ist. Dass er tatsächlich vom Kunden verursachtwurde, ist hingegen nicht erwiesen. Schließlich wurde das Fahrzeug imöffentlichen Verkehrsraum bewegt. Es kann daher grundsätzlich auch ein andererVerkehrsteilnehmer das Fahrzeug beim Vorbeifahren gestreift, das geparkteFahrzeug beim Ein- oder Aussteigen verbeult oder gar ein spielendes Kind denLack zerkratzt haben
Besonders deutlich wird der Verursachungsbeitrag beimSteinschlagschaden. Die Gerichte haben wiederholt darauf hingewiesen, dass einKunde das Risiko eines Steinschlags ebenso wenig beherrscht wie der Vermieter(vgl. AG Aschaffenburg, Az.: 16 C 1891/03; AG Wolfratshausen, Az.: 6 C 887/09;AG Coburg, Az.: 11 C 1420/07). Ist ein Risiko jedoch nicht beherrschbar, giltdies auch für den Schadenseintritt. Folglich ist in solchen Fällen auch dasVerschulden des Kunden nicht nachweisbar.
Den Autovermieter stört das in der Regel aber wenig. Weigertsich der Kunde den Schaden zu bezahlen, werden in der Regel die allgemeinenGeschäftsbedingungen herangezogen. Diese enthalten häufig einen Passus, wonachfehlende Teile oder Beschädigungen zulasten des Kunden gehen und viele Kundenzahlen. Landet die Streitigkeit aber vor Gericht, kassieren die Richter dieKlausel regelmäßig ein und begründen dies mit § 309 Nr. 12 BGB. Danach kann dieBeweislast durch AGB nicht zum Nachteil des Kunden verschoben werden.Abweichende Regelungen sind ungültig."

Ja dann viel Erfolg dabei dies vor ein italienisches Gericht zu bringen :)
 
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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.787
22
Was mich eigentlich viel mehr ärgert, ist die Tatsache, dass ich wohlmöglich für einen Schaden eingestehen musste, den ich nicht verursacht habe. Hätte ich einen tatsächlichen Schaden verursacht hätte ich es mit meinem Gewissen vereinbaren können. Mir geht es aber um Mikrobeulen oder wie auch immer man die Beulen nennen sollte, die wohlmöglich noch anderen Mieter zum Verhängnis werden... Nun versucht mal über Alamo Milano diese Diskussion zu führen...
Natürlich kannst du dagegen vorgehen, dass dir ein Schaden aufgedrückt wurde, denn du nicht verursacht hast (das glaube ich dir auch!). Aber das ist eine Sache zwischen Alamo und dir und ggf. vor Gericht zu klären. Damit hat aber weder der Kreditkartenanbieter noch der Vermittler etwas zu tun. Und ohne richtig gute Dokumentation des Zustands bei Übergabe stehen deine Chancen hier eher schlecht.
 

warfair

Erfahrenes Mitglied
20.06.2018
490
190
HAM, STR, KGS, ZRH, IAD
Du hast 530 Euro an SB. Das ist Dein Versicherungsschutz.

Das Problem ist hier nicht der Versicherungsschutz, sondern der vermeintliche Betrug (oder die vermeintliche Naivität, je nach Sichtweise) bezüglich der Übernahme des beschädigten Autos.

Hier ist nichts zu machen, das Geld ist weg Du keine Vorher-Nachher-Fotos hast, die zeigen, dass die Beschädigungen schon vorhanden waren, dann ist wohl auch kaum was auf dem Rechtsweg zu machen.

Und bei 530 SB und schon 12 geschriebenen Briefen, würde ich mir Gedanken um den bisherigen Aufwand machen und was Du da noch in einen vermeintlich aussichtslosen Kampf reinstecken willst.

Sieh es als Lehrgeld an. Das zahlen die Meisten von uns irgendwann. :(

EDIT: maex war schneller ;-)
 

Motown1971

Neues Mitglied
14.02.2019
12
0
Du hast 530 Euro an SB. Das ist Dein Versicherungsschutz.

Das Problem ist hier nicht der Versicherungsschutz, sondern der vermeintliche Betrug (oder die vermeintliche Naivität, je nach Sichtweise) bezüglich der Übernahme des beschädigten Autos.

Hier ist nichts zu machen, das Geld ist weg Du keine Vorher-Nachher-Fotos hast, die zeigen, dass die Beschädigungen schon vorhanden waren, dann ist wohl auch kaum was auf dem Rechtsweg zu machen.

Und bei 530 SB und schon 12 geschriebenen Briefen, würde ich mir Gedanken um den bisherigen Aufwand machen und was Du da noch in einen vermeintlich aussichtslosen Kampf reinstecken willst.

Sieh es als Lehrgeld an. Das zahlen die Meisten von uns irgendwann. :(

EDIT: maex war schneller ;-)


Vielleicht helfe ich mit meinem Beitrag die Leser zu sensibilisieren und die allerkleinsten Schäden mit in das Übergabeprotokoll aufzunehmen. Legt euch dabei auch ruhig einmal mit der Wange auf den Lack und dokumentiert Mikrobeulen, die durch Steinschlag oder Obstfall entstanden sind …

Keep your eyes wide open!!!

EDIT: Danke für eure Beiträge!
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Vielleicht helfe ich mit meinem Beitrag die Leser zu sensibilisieren und die allerkleinsten Schäden mit in das Übergabeprotokoll aufzunehmen.!

Der erste Schritt zur Erkenntnis. Trotzdem die falsche Empfehlung.

In fremden Ländern eine VK ohne SB abschließen. Entweder über die Kreditkarte oder sonstwie. Dein Tipp mit dem Übergabeprotokoll bringt nichts.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Versucht gedanklich Alamo und Alamo Sizilien zu trennen. Andere Region - andere Sitten.

Will euch kurz meine Erfahrung von meiner letzten Anmietung bei einem lokalen Mietwagenanbieter im Januar 2018 erzählen.
Wir hatten den Wagen für 5 Tage und bei der Inselrundfahrt habe ich beim Wenden einen Bordstein gestreift (kleiner Feldweg vermeintlicher Strandzugang) und die Felge eines billigen Fiat Modells zerkratzt.
Bei eBay werden die aus Plastik bestehenden „Werksfelgen“ um 20€ für das 4er Set verkauft aber das wäre sich mit dem Versand zeitlich nicht ausgegangen. Im Supermarkt hätte eine dieser Plastikfelgen von einem NoName Hersteller 5€ gekostet.
Meine Begleitung aufgewachsen in Norditalien meinte dass dieser Kratzer schon nicht so tragisch sein würde und uns nichts verrechnet wird. Meine Erfahrung von diversen VFT Berichten sagten etwas anderes und so war es dann auch: Bei der Rückgabe wollte man 88€ dafür haben und obwohl die Felge bereits Kratzer hatte konnte man anhand der Verfärbung das Alter(neu) erkennen.
Der Mitarbeiter hatte detaillierte Fotos vom Fahrzeug in seinem Computer gespeichert und jeder Schaden war darin vermerkt!
Nach kurzem hin und her mussten wir dann doch zu unserem Flug und baten darum die Kreditkarte zu belasten weil wir hier nichts unterschreiben werden.
Den Schaden hatte ich dann an cardelmar gemeldet. Hatte einen aufpreispflichtigen Kundenservice zugebucht gehabt: Rückerstattung des Selbstbehalt, es ist keine(!) Versicherung sondern reine Herzensgüte von cardelmar.
Cardelmar überwies mir 220€ aufs Konto und zeitgleich belastete der Mietwagenanbieter meine KK mit 220€.
Ob cardelmar dann Geld zurück bekommt oder dann einen Rabatt von denen oder die Forderungen gesammelt weiterverkauft war dann nicht mehr mein Thema.

Moral von der Geschichte:
-Man schaut sich den Wagen genau an und verrechnet auch bereits beschädigte Teile erneut. (negativ)
-Man erfand zumindest keine zusätzlichen Schäden. (positiv)
-Vor Ort ist es Preislich noch normal, die Preisaufstellung setzte sich aus 20€ Felge und 60€ Handling-Fee zusammen. (Die Felge ist nur gesteckt, kein Handwerker notwendig)
-Nachträglich verrechnet man dann nicht nachvollziehbare Beträge. (negativ)

Im Vergleich, in Gran Canaria riss uns ein LKW (Fahrerflucht) beim geparkten Fahrzeug den Rückspiegel ab. Avis verrechnete nur 350€ + MWST. Avis verrechnete bis Dato noch keine Handling-Fee obwohl im Mietvertrag darauf hingewiesen wird und nachdem das Fahrzeug nicht weiter vermietet werden konnte wurden nicht mit einem etwaigen Mietausfall belastet. Hatte schonmal gelesen dass dies vorkommen kann.
Keine Sorge, ein Zeuge war so lieb und hatte uns einen Notizzettel auf der Windschutzscheibe hinterlassen mit Angabe des Kennzeichens vom Verursacher. Meine Zusatzversicherung beschäftigt sich nun mit dem Fall. Musste zwar das Geld
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.397
260
Bielefeld
Einfach ausnahmslos VK ohne SB buchen und glücklich sein. Kostet zwar ein paar Euro mehr, aber dafür muss man sich einfach nie Gedanken über sowas machen. Funktioniert schon jahrelang ohne Probleme. :D

Genau - ich dürfte mittlerweile bei über 300 privaten Anmietungen angekommen sein (alle ohne SB) und habe noch nie auch nur einen Cent für eine Beule zahlen müssen. Es wurde nicht mal versucht mir eine anzudrehen.

Selbst mit Rückerstattung der SB über eine externe Versicherung glaube ich das die Mietwagenfirmen sparsamer mit angedrehten Schäden umgehen, da das dann mit der Zeit auch den Vermittlern auffallen würde.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.997
114
MUC
Den Schaden hatte ich dann an cardelmar gemeldet. Hatte einen aufpreispflichtigen Kundenservice zugebucht gehabt: Rückerstattung des Selbstbehalt, es ist keine(!) Versicherung sondern reine Herzensgüte von cardelmar.

Das ist keine Herzensgüte, das ist eine externe Versicherung mit Erstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall, wie sie viele Mietwagenbroker anbieten und sich extra bezahlen lassen (ob Cardelmar das intern über ein Versicherungsunternehmen absichert oder selbst kalkuliert, ist deren Sache).

Der große Vorteil bei Cardelmar ist allerdings, dass sie auch die Bearbeitungsgebühr der Mietwagenunternehmen erstatten - das machen nicht alle Versicherungen der Broker.
 

Al_aaf

Erfahrenes Mitglied
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300x250
.......................................................und die allerkleinsten Schäden mit in das Übergabeprotokoll aufzunehmen.

Für mich kommt seit ewigen Jahren nur ohne SB oder Rückerstattung der SB in Frage, aller Sorgen ledig. Mag nicht im Dämmerlicht einer Garage Steinschläge zählen, mag nicht Schadensprotokolle studieren, und mag auch nicht bei Rückgabe Mitarbeitern mit Lupe auf der Suche zuschauen. Gilt für mich und persönlich Weltweit.
 
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