Naja, natürlich hast Du recht. Aber Dein Vertragspartner ignoriert das. Klar ist das immer so eine Gratwanderung mit Victim Blaming und so, aber, ja, man kann versuchen, solchen Situationen schlicht aus dem Weg zu gehen, weil man weiß, dass sie immer wieder vorkommen, indem es nicht bucht.
a). Bzw. hier noch mit der zusätzlichen Schleife, dass Du mit UA den Beförderungsvertrag schließt, mit LH (wegen des 220er-Tickets) einen Vermittlungsvertrag (zur Vermittlung des Beförderungsvertrags) und mit M&M einen weiteren Vermittlungsvertrag zur Vermittlung des Vermittlungsvertrags mit LH. Jetzt hätte nur noch ein Codeshare gefehlt, und die Verwirrung wäre komplett gewesen
Dann, s.o., Dein Vertragspartner ignoriert die Rechtslage. Jetzt kannst Du entweder die Waffen strecken (ggf. mit Konsequenzen für die Zukunft, d.h. nicht mehr UA buchen) oder Dein Recht durchsetzen. Inwieweit das nach US-Recht praktikabel ist, sprich, wie einfach es ist, UA zu verklagen und welches Kostenrisiko besteht, entzieht sich meiner Kenntnis.