Mittel gegen fixe Radar?

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emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
601
23
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Es gibt Radarwarner die das signal von Radargeräten und Laser erkennt - leider relativ teuer (um die 300EUR) und auch illegal. Alleine der Import kann mit 4000 Euronen bestraft werden :-S.

Laserwarnung bringt Dir gar nichts, da Du i.d.R. mit dem ersten "Schuss" schon gemessen bist (wohlgemerkt, wir reden von Handlasergeräten, keine "Blitzer" auf Laserbasis).
Und Radarwarner ist nicht gleich Radarwarner. Vom Taiwan-Schrott (Vorwarnzeit unter 50m, also quasi erst mit Beginn der Messung) bis zu wirklich guten Produkten ist ziemlich alles auf dem Markt.
In Österreich kannst Du mit Radarwarnern noch recht viel anfangen, da dort fast nur mit Radar gemessen wird. In Deutschland ist das ziemlich unnötig, da Radar extrem rückläufig ist.

Für fixe Blitzer empfehle ich scdb.info, das hat mich bisher noch nie im Stich gelassen..
 
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lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
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HAJ
Diese Woche kann ich ein Lied von Blitzern singen. Gleich 2 Briefe im Kasten gehabt. Dabei hab ich nun schon so ne tolle App, die mir sogar die mobilen Blitzer ansagt, aber vielleicht sollte ich sie öfter anmachen.
 
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FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
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Die Lösung hier sollte doch relativ einfach sein: fliegen statt fahren.

Blöd nur, dass die österreichischen Skigebiete im Gegensatz zu den französischen vergessen haben Flughäfen in die Hänge zu sprengen.

Man muss also irgendwie von IBK, MUC, ZRH, SZG oder Co in die Ferienorte kommen.



Apropo ILG:
Ist wirklich eine Frechheit - bei welcher Verkehrsarmut da teilweise das Umweltargument gezogen wird ist wirklich lächerlich.


Blitzen von hinten:
Da sind die Tiroler wirklich sehr kreativ - vorallem da es nicht wirklich eine Umzäunung braucht für die "Stromkästen".
Für alle, die zwischen Landeck und dem Reschenpass/Abzweigung nach St. Moritz - CH - Engadin unterwegs sind:
Zwischen Ried und Tösens gibt es auf einer bumpalebenen, breiten, geraden Strecke EINE massive Brücke. Hinter dieser wird sehr charmant dem zu schnellen Fahrer in den Allerwertesten fotografiert.


@alle komplett Regelkonforme:
Es ist ein derartiger Segen, die Grenze nach Österreich zu überfahren, dass es eigentlich nicht anders geht als Gas zu geben:
Viele LKWs verschwinden auf dem Zug, die Autobahn ist häufig leer und sie ist einem Zustand, den man in D nur mehr aus Neufünfland kennt. Ein Traum - da macht fahren einfach Spaß!
Ich will auch eine zweckgebunden Maut in D!!!

Zudem sind viele "transalpine Bundesstraßen" in Österreich derart gut ausgebaut, dass manche schlechte Autobahn in D dagegen erbärmlich aussieht. Aus Sicherheitsgründen braucht da keiner künstlich herunter gebremst zu werden.
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Diese Woche kann ich ein Lied von Blitzern singen. Gleich 2 Briefe im Kasten gehabt. Dabei hab ich nun schon so ne tolle App, die mir sogar die mobilen Blitzer ansagt, aber vielleicht sollte ich sie öfter anmachen.

Das "anmachen" könnte hier das entscheidende Wort sein! ;)
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
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Hätte mich ne Polizei angehalten, wäre es nie zu einem Brief geschweige einer Strafe gekommen. Aber ne, stellen die lieber mobile Blitzer auf. (n)

Jetzt verstehe ich dich gerade nicht wirklich:
Zum einen schreibst von den mobilen Blitzern in der App, die du nicht benutzt und nun beschwerst du dich über die mobilen Blitzer.
Oder schaffst du es jedes mal bei einer direkten Abzocke die netten Beamten derart zu bezierzen, dass sie dir die Strafe erlassen?

:confused:

Dennoch:
Darauf kannst du dich doch nicht verlassen! :sick:




Oder denke ich Männchen gerade schon wieder viel zu pragmatisch?

Annett Louisan, Die Lösung, live - YouTube
 

lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
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HAJ
Es gibt 2 Arten mobiler Blitzer.
1. die, die am Straßenrand stehen und niemand ist da.
2. die Polizeibedienten. Da steht dann eine Gruppe Polizisten und die ziehen dich raus oder haben dich vorher mit ihrem Auto gefilm.
Letztere sind kein Problem, da komm ich immer so durch, bei ersteren kann ich nix machen, weils keinen Polizeibediensteten gibt, den ich bequatschen kann.
 

huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
756
11
@alle komplett Regelkonforme:
Es ist ein derartiger Segen, die Grenze nach Österreich zu überfahren, dass es eigentlich nicht anders geht als Gas zu geben:
Viele LKWs verschwinden auf dem Zug, die Autobahn ist häufig leer und sie ist einem Zustand, den man in D nur mehr aus Neufünfland kennt. Ein Traum - da macht fahren einfach Spaß!
Ich will auch eine zweckgebunden Maut in D!!!

Zudem sind viele "transalpine Bundesstraßen" in Österreich derart gut ausgebaut, dass manche schlechte Autobahn in D dagegen erbärmlich aussieht. Aus Sicherheitsgründen braucht da keiner künstlich herunter gebremst zu werden.

ich hatte diesen Sommer keinen Spass auf AT-AB:
- die A8 4-spurig mit zähem Verkehr -> in AT staut es sich, da nur 2 Spuren. Da hilft auch kein Zug...und Blockabfertigung und Baustellen während des Sommers sind bei mir die Stichworte die ich mit AT Autobahnen verbinde. Zudem denke ich, dass die österr. Radiosender nicht die Wahrheit verkünden wenn man im Stau (5h ziemlich weit vorne im Stau und er wurde keinen bissel länger?) steht um die Autofahrer nicht zu motivieren abzufahren und Alternativen nach zu gehen...

- die AT Autobahnen sind in einem guten Zustand aber auch schmaler als die normalen D-Autobahnen, empfinde ich als anstrengender - insbesondere da ich mehrmals spontane Halb-Spurwechsler (=:eek:) vor mir hatte...

- das Wapperl für die paar Euro ist der Rede nicht wert - verglichen mit den Gebühren auf I und F Autobahnen.
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
601
23
Es gibt 2 Arten mobiler Blitzer.
1. die, die am Straßenrand stehen und niemand ist da.
2. die Polizeibedienten. Da steht dann eine Gruppe Polizisten und die ziehen dich raus oder haben dich vorher mit ihrem Auto gefilm.
Letztere sind kein Problem, da komm ich immer so durch, bei ersteren kann ich nix machen, weils keinen Polizeibediensteten gibt, den ich bequatschen kann.

Auch bei ersteren ist immer jemand da, kein Gerät wird alleine gelassen (das ist schon lt. Bedienungsanleitungen, die Teil der Eichung sind, nicht zulässig).
Bei mir ist es im Grunde genau andersrum: Die Blitzer ohne Anhaltestelle scheren mich gar nicht, da ich auf keinem der von mir genutzten Fahrzeuge Halter bin und mit den jeweiligen Haltern Absprachen bestehen. Oft auch Mietwagen, die auch stets fremd angemietet werden.

Bei Blitzern mit Anhaltekommando ist das etwas nerviger. Sofern man sie nicht zeitig sieht oder bauartbedingt nicht drehen kann, muss man sich anhalten lassen. Aber ich bin dran, auch hierfür halbwegs brauchbare Vermeidungsstrategien zu entwickeln..
 

PatBateman

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
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Holt Euch doch einfach ein TomTom und aktiviert die Live-Services. Dann bekommt Ihr immer aktuell fixe + mobile Blitzer und könnt diese auch per Knopfdruck melden. Denn das Gerät hat eine SIM-Karte :)
 
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Nok

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
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Nakhon Rachasima
Holt Euch doch einfach ein TomTom und aktiviert die Live-Services. Dann bekommt Ihr immer aktuell fixe + mobile Blitzer und könnt diese auch per Knopfdruck melden. Denn das Gerät hat eine SIM-Karte :)

Genau , stand im Übrigen letzte Woche in großer Klarheit in der Auto Motor Sport . Somkiat wäre ohne so ein Ding schon längst lebenslänglich in Sicherheitsverwahrung .:censored:
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
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08.03.2009
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Bei mir ist es im Grunde genau andersrum: Die Blitzer ohne Anhaltestelle scheren mich gar nicht, da ich auf keinem der von mir genutzten Fahrzeuge Halter bin und mit den jeweiligen Haltern Absprachen bestehen. Oft auch Mietwagen, die auch stets fremd angemietet werden.

Sieh an, ein Profi :p Mir ist es auch lieber, wenn ich danach nicht angehalten werde. (Hat mir schon 2x den A.... gerettet)
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
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Es soll Fahrer geben , die bei nächtlichen Fahrten das vordere Nummernschild abschrauben . Widerlich .

Ist eine wirkungsvolle Methode, aber riskant.
Wird das abgeschraubte Kennzeichen bei Dir im Auto gefunden, hast Du einen § 22 StVG, das steht dann außer Verhältnis zum Nutzen.

Wenn aber das Kennzeichen vorne geklaut wurde und man das bei Fahrtantritt nicht gemerkt hat.....
(40 € und 1 Punkt gibt es dennoch, aber weit besser als FE-Entzug, 6 Punkte und Geldstrafe nach Tagessätzen)

Es soll Leute geben, die montieren vorne am Fahrzeug absichtlich ausgebrochene Kennzeichenhalter, um dann bei Anhaltung zu behaupten, es sei geklaut worden...
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
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08.03.2009
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Wird das abgeschraubte Kennzeichen bei Dir im Auto gefunden, hast Du einen § 22 StVG, das steht dann außer Verhältnis zum Nutzen.

Doch wohl nur, wenn Dir eine rechtswidrige Absicht nachgewiesen werden kann. Es könnte ja auch sein, daß sich das Nummernschild mangels z.B. weggerosteter Schrauben nicht mehr befestigen läßt und das "gerade eben" passiert ist.
 

AntonBauer

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emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
601
23
warum das vordere Nummernschild abschrauben, wenn doch auch von hinten geblitzt wird.
Bis zur PTB-Zertifizierung der ES 3.0 war das durchaus sinnvoll, weil Heckaufnahmen absolut selten und stationären Geräten vorbehalten waren (die man aber im POI-Warner haben sollte).. Rein theoretisch wären Heckaufnahmen zwar auch schon mit der µp80 und der ES 1.0 möglich gewesen, jedoch wurde das faktisch nie gemacht (zumindest auf Autobahnen und Schnellstraßen, da man die 2. Fotoeinheit hier für zusätzliche Frontaufnahmen benötigt hat, um den ganzen Messbereich aufzunehmen). Mittlerweile wird es mit der ES 3.0 vereinzelt gemacht, daher wird diese Methode künftig nicht mehr zielführend sein, das stimmt.

§ 22 StVG tritt nur bei rechtwidriger Absicht in Kraft:

(...)

Demzufolge muß die Rechtswidrigkeit doch erst festgestellt werden?
Die Gerichte stellen erfahrungsgemäß extrem niedrige Anforderungen hieran. Wer ein Kfz in Betrieb nimmt, muss gem. § 10 Abs. 5 S. 1 FZV vorne und hinten ein Kennzeichen fest angebracht haben. Wer Kenntnis davon hat, dass sein Kennzeichen fehlt (indem er es z.B. im Auto mitführt), der handelt vorsätzlich § 10 Abs. 5 FZV zuwider und somit in rechtswidriger Absicht. Dem Autofahrer wird zumutbar sein, wenn schon das Kennzeichen nicht fest angebracht werden kann, zumindest dessen Erkennbarkeit zu ermöglichen (anbinden, ankleben, sichtbar hinter die Scheibe legen etc.).

Um mal zu demonstrieren, wie niedirg die Anforderungen sind:
Wer die Fahrzeugbeleuchtung abschaltet, um die Lesbarkeit des Kennzeichens zu vereiteln, macht sich nach OLG Stuttgart, VRS 34, 69 und nach BayObLG, DAR 81, 242 gem. § 22 StVG strafbar.


Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel. Der Satz sagt dem Richter nicht, wann er Zweifel haben muss, sondern nur, wie er zu entscheiden hat, wenn er Zweifel hat.

Natürlich muss die rechtswidrige Absicht nachgewiesen werden. Was jedoch "nachgewiesen" ist, bestimmt § 261 StPO.
Der Richter entscheidet nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung (Grundsatz der freien Beweiswürdigung, § 261 StPO).
Das heißt: Der Richter entscheidet ganz alleine, wann er von einem Sachverhalt überzeugt ist oder Zweifel hat.
Die Unschuldsvermutung ist, wie richtig aus wikipedia zitiert, nur eine Regel, die besagt, wie bei vorhandenen Zweifeln zu entscheiden ist.

Wenn man ein Verfahren hat, bei dem Berufung möglich ist (in Strafsachen nur solche, die erstinstanzlich am Amtsgericht verhandelt werden), hat man quasi 2x einen "Tatrichter" (die Bezeichnung gilt auch für Kollegialgerichte, z.B. mit Schöffen), d.h. man hat 2 "Chancen". In der Revision kann die richterliche Überzeugungsbildung nach § 261 StPO nur sehr eingeschränkt überprüft werden. Das Revisionsgericht darf nur überprüfen, ob die Überzeugungsgewinnung willkürlich oder sachfremd ist oder gegen Denk- oder Logikgesetze verstößt (vereinfacht gesagt). Das Revisionsgericht darf nicht eigene Erwägungen an die Stelle derer des Tatgerichts setzen. Sprich: Ist die Überzeugungsbildung des Gerichts vertretbar (und auch sonst formell korrekt zustande gekommen), ist die Revisionsinstanz daran gebunden, auch wenn sie selbst die Beweise anders gewürdigt hätte.

Der Anscheinsbeweis ist eine zivilrechtliche Sache und im Strafrecht höchst problematisch. Er wird von der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung im Strafrecht abgelehnt (vgl. hierzu sehr instruktiv Müller, Anscheinsbeweis im Strafprozeß, S. 34 ff.).
 
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