Mittel gegen fixe Radar?

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Nok

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
507
1
Nakhon Rachasima
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Ich versuch`s mal so ,daß es ganz einfach klingt :

Damit irgendwas strafbar ist muß es unter anderem und schuldhaft begangen worden sein .

- Schuldhaft ab wäre es , das Schild , wenn der Fahrer verpflichtet wäre vor Fahrtantritt um das Auro rumzulaufen wie ein Lufthansakapitän um den A380 und die Vollständigkeit seines Fahrzeugs zu erkunden . Ist er aber nicht , er muß auch auf der A3 nicht alle 500 Meter anhalten und nachsehen . Wenn er also nicht so dämlich ist das Schild im Kofferraum zu deponieren und auf dem Handlungsverlauf des Abfallens besteht dann ist der Fall beendet .

Ein Sonderfall wäre ein Handlungsverlauf , in dem eine Schlägerei mit 15 Kosovo-Albanern vorkommt , die dann trotzdem mit dem vorderen Nummernschild abgehauen sind . Da müßte man abwägen ob die Fahrt ohne Kennzeichen fortgesetzt werden konnte , es käme auf die Umstände an .

gez Nok , Anhängerin der finalen Handlungstheorie nach Welzel , hat hiermit aber nix zu tun
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
601
23
Wenn er also nicht so dämlich ist das Schild im Kofferraum zu deponieren und auf dem Handlungsverlauf des Abfallens besteht dann ist der Fall beendet .
Na, das würden schätzungsweise 70% der hiesigen Amtsrichter wohl nicht unbedingt so sehen ;).
Kennzeichen fallen nicht von alleine ab.. und wenn dem doch so sein sollte, dann sollte es a) irgendwann gefunden werden irgendwo und b) auch irgendwie am Kfz nachvollziehbar sein (Rostspuren, Abrissspuren usw.).

Übrigens bitte nicht Vorsatz und Schuld durcheinanderwerfen ;)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
54
Ich versuch`s mal so ,daß es ganz einfach klingt :

Damit irgendwas strafbar ist muß es unter anderem und schuldhaft begangen worden sein .

- Schuldhaft ab wäre es , das Schild , wenn der Fahrer verpflichtet wäre vor Fahrtantritt um das Auro rumzulaufen wie ein Lufthansakapitän um den A380 und die Vollständigkeit seines Fahrzeugs zu erkunden . Ist er aber nicht , er muß auch auf der A3 nicht alle 500 Meter anhalten und nachsehen . Wenn er also nicht so dämlich ist das Schild im Kofferraum zu deponieren und auf dem Handlungsverlauf des Abfallens besteht dann ist der Fall beendet .

Ein Sonderfall wäre ein Handlungsverlauf , in dem eine Schlägerei mit 15 Kosovo-Albanern vorkommt , die dann trotzdem mit dem vorderen Nummernschild abgehauen sind . Da müßte man abwägen ob die Fahrt ohne Kennzeichen fortgesetzt werden konnte , es käme auf die Umstände an .

gez Nok , Anhängerin der finalen Handlungstheorie nach Welzel , hat hiermit aber nix zu tun


Ist man in Deutschland nicht dazu verpflichtet sich vor Antritt der Fahrt vom ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen?
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
601
23
Sicher ist man das ;)

Bringt aber im Fall Kennzeichenmissbrauch nicht weiter, da wir da von vorsätzlicher Begehung sprechen (Kennzeichenmissbrauch ist nur vorsätzlich begehbar, § 15 StGB). Nok knüpft aber an Sorgfaltspflichten im Rahmen der Fahrlässigkeit an. Fahrlässigkeit wäre aber nur i.R.d. § 10 Abs. 5 FZV relevant. Und damit es hier mit der Fahrlässigkeit klappt, haben BGH und OLGe eben weitgehende Prüfungspflichten vor Fahrtantritt auferlegt...
 
Zuletzt bearbeitet:

Nok

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
507
1
Nakhon Rachasima
Übrigens bitte nicht Vorsatz und Schuld durcheinanderwerfen ;)

Jetz paß mal auf du sperrholzbohrendes Individuum mutmaßlich professoraler aber jedenfalls deutlich unklarer Herkunft . Ich habe zusammen mit dem Fielvliegervorum und diesem blödsinnigen Flyertalk insgesamt ca DREITAUSENFÜNFHUNDERT Qualitätszuschriften aller Art publiziert und mit meinem Alliierten miles_and_points kommen wir global etwa auf 300.000 oder so . Das schaffst du nie .

Ich werfe nichts durcheinander , blicke auf etwa 30 Semester Jura an der Alma Mater zu Bonn zurück und habe sogar um der wissenschaftlichen Klarheit willen auf jedweden Abschluß verzichtet um mich dem Handel mit einwandfreien Gebrauchtwagen zu widmen . Erzähl mir also nichts über KFZ-Kennzeichen , Schuld und Sühne oder sonstwas . Ich habe deinen Beitrag gemeldet und vermutlich wirst du in den nächsten Minuten gebannt . Kennst du überhaupt die STRIP-Bar Patpong 2 , die zwischendurch mal anders hieß und jetzt wieder so heißt ? Na also .
 
Zuletzt bearbeitet:

Nok

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
507
1
Nakhon Rachasima
Alle lieben Vorumsmitglieder , die sich in der Lage sehen 4 Oiro aufzutreiben , werden gebeten , den derzeit noch aktuellen SPIEGEL zu erwerben und dort die neuesten Erkenntnisse in Sachen apps und Radarfallen zu besichtigen .

Auf Antrag könnte ich auch eine Zusammenfasung publizieren .
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
601
23
Kann nur das Valentine One / V1 empfehlen! Seit dem ich das habe, null Knollen!
Das klingt für mich nach Österreich. In Österreich wird quasi nur mit Radar und quasi nur auf Ka-Band gemessen. Da ist der V1 Gold wert!
Wenn man mal von den Messungen mit Handlasergeräten absieht.

Der V1 ist tatsächlich einer der qualitativ hochwertigen Radarwarner.

Aber ebenso sollte man bedenken:

Ein Radarwarner wie z.B. der V1 kann nur vor Radar und Laser warnen, er versagt also bei folgenden Geräten komplett:
ESO µp 80
ESO ES 1.0
ESO ES 3.0
Truvelo (VDS) M4²
VDS M5 piezo-basiert
sämtliche Formen von Videowagen (PolicePilot (ProViDa, ProofSpeed), ViDistA)
sämtliche Formen von Video-Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen (VAM, VAMA, VKS)
ein Großteil stationärer Messgeräte (alle piezo-basierten wie Taffiphot-S, TraffiStar S330, TraffiTower, Truvelo M4² stationär)

und arbeitet bei folgenden Anlagen, da sie auf laser-ähnlicher Basis arbeiten, jedenfalls nicht zuverlässig:
Vitronic PoliScanSpeed
Leivtec XV2
Leivtec XV3
die restlichen stationären Geräte wie z.B. PoliScanSpeed stationär.

[einige habe ich sicher noch vergessen]

Auf Autobahnen wird heutzutage über 90% mit ES 1.0/3.0 oder PoliScanSpeed gemessen, Radar ist die absolute Ausnahme geworden.

Noch dazu ergibt sich ein weiteres Problem:
Gemessen wird in Deutschland, soweit Radar verwendet wird, zumeist auf K- oder Ka-Band.
Ka-Band verwendet z.B. Multanova (VR 6F).. hier werden super Vorwarnzeiten erzielt, wenig Fehlalarme.
K-Band verwendet z.B. Traffipax (SpeedoPhot), Mesta 208.. auch hier super Vorwarnzeiten, ABER: unfassbar viele Fehlalarme! innerorts ist es quasi nicht zu gebrauchen, da jede elektrische Tür und ein Haufen anderer Systeme Fehlalarme auslöst. In größeren Städten piepst es alle 30 Sekunden. Auf der Autobahn gibt es auch Störquellen, z.B. durch Abstandsradar an Autos und an JEDER aktiven Mautbrücke sowie ähnlichen Verkehrszählungssystemen. K-Band ist also Murks.

Zur Laserwarnung:
Eignet sich, soweit man von Geräten mit Bilddokumentation ausgeht, bedingt. Allerdings sehr unzuverlässig, da die Geräte nicht auf diese Art von Lasermessungen ausgerichtet sind.
Bei Handlasergeräten ohne Bilddokumentation ("Laserpistole") gibt es zwar zuverlässig Alarm, der bringt aber absoult gar nichts, weil in diesem Moment die Messung schon steht. Wenn also der Alarm kommt, ist die Messung schon fertig...

Das mal zum Thema Radar- und Laserwarner.. Radartechnik ist stark rückläufig, ich verzichte daher komplett auf Radarwarner.

Und - um nochmal zum Threadtitel zurückzukommen - gegen fixe Radargeräte (richtiger: Messgeräte) hilft der V1 bei den allermeisten eingesetzten Geräten gar nicht oder nur unzuverlässig.
 
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