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Ich versuch`s mal so ,daß es ganz einfach klingt :
Damit irgendwas strafbar ist muß es unter anderem und schuldhaft begangen worden sein .
- Schuldhaft ab wäre es , das Schild , wenn der Fahrer verpflichtet wäre vor Fahrtantritt um das Auro rumzulaufen wie ein Lufthansakapitän um den A380 und die Vollständigkeit seines Fahrzeugs zu erkunden . Ist er aber nicht , er muß auch auf der A3 nicht alle 500 Meter anhalten und nachsehen . Wenn er also nicht so dämlich ist das Schild im Kofferraum zu deponieren und auf dem Handlungsverlauf des Abfallens besteht dann ist der Fall beendet .
Ein Sonderfall wäre ein Handlungsverlauf , in dem eine Schlägerei mit 15 Kosovo-Albanern vorkommt , die dann trotzdem mit dem vorderen Nummernschild abgehauen sind . Da müßte man abwägen ob die Fahrt ohne Kennzeichen fortgesetzt werden konnte , es käme auf die Umstände an .
gez Nok , Anhängerin der finalen Handlungstheorie nach Welzel , hat hiermit aber nix zu tun
Damit irgendwas strafbar ist muß es unter anderem und schuldhaft begangen worden sein .
- Schuldhaft ab wäre es , das Schild , wenn der Fahrer verpflichtet wäre vor Fahrtantritt um das Auro rumzulaufen wie ein Lufthansakapitän um den A380 und die Vollständigkeit seines Fahrzeugs zu erkunden . Ist er aber nicht , er muß auch auf der A3 nicht alle 500 Meter anhalten und nachsehen . Wenn er also nicht so dämlich ist das Schild im Kofferraum zu deponieren und auf dem Handlungsverlauf des Abfallens besteht dann ist der Fall beendet .
Ein Sonderfall wäre ein Handlungsverlauf , in dem eine Schlägerei mit 15 Kosovo-Albanern vorkommt , die dann trotzdem mit dem vorderen Nummernschild abgehauen sind . Da müßte man abwägen ob die Fahrt ohne Kennzeichen fortgesetzt werden konnte , es käme auf die Umstände an .
gez Nok , Anhängerin der finalen Handlungstheorie nach Welzel , hat hiermit aber nix zu tun