N26

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FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
1
FRA

Kaymen

Neues Mitglied
14.11.2016
8
0
Einfach Kreditkarte im Sixt-Profil hinterlegen, dann sieht sie keiner. Und selbst wenn: N26 hat bei Sixt noch nie Probleme gemacht.

Einfach auf der Sixt (Gold) Card hinterlegen und nur diese bei der Abholung abgeben + Führerschein/Reisepass?
bzw. bisher hat N26 keine Probleme gemacht, weil lange Zeit ja auch kein Debit daraufstand :D Hmm, ich hab mal jetzt eine KK bei free.at beantragt, mal sehen. Ich muss jetzt eh erstmal warten, bis die neue KK von N26 bei mir ankommt.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Hmm, ich hab mal jetzt eine KK bei free.at beantragt, mal sehen.
Nur, damit du dich nicht wunderst:

Das Kreditlimit kann am Anfang sehr niedrig sein und wird erst nach ein paar Monatsabrechnungen angehoben.

Wenn das Limit also zu klein ist: Einfach ein paar mal mit der Karte zahlen und Abwarten.
 
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T

Temposünder

Guest
Heute kam die erste droh Email ich hätte noch 16 Tage, um meine MasterCard zu bestellen. Muss ich mich ja langsam beeilen. :D
 
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intellexi

Erfahrenes Mitglied
31.07.2016
468
13
Wenn man per Android/Apple Pay oder SEQR übers Smartphone zahlt, dann braucht man den NFC-Chip in der Kreditkarte nicht mehr. Ich würde es auch schöner finden, wenn man den deaktivieren kann.

Der NFC-Chip ist trotzdem eine gute Rückfalloption, sehe keinen Grund warum man ihn deaktivieren sollte.
 

User1442xyz

Erfahrenes Mitglied
30.08.2014
837
7
Ich habe in einer Stadt gelebt, wo Taschendiebstähle, Raubüberfälle und Mord an der Tagesordnung war. Wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort ist wird man wegen einem 30€-Handy mit einer Pistole bedroht und bei zuwiderhandlung erschossen.
Eine geraubte Guthabenkarte für den Bus wurde noch am selben Tag leergefahren. Man kann sie zwar sperren, aber die gesperrten Karten werden in den Bussen nach Betriebsschluss bzw. dann am nächsten morgen erst von den Bussen als gesperrt erkannt.
Mit ziemlicher Sicherheit wäre eine gestohlene Kreditkarte mit NFC sofort um das Maximum leerer. Und das rumtelefoniere mit der Bank muss ich nicht ständig haben. Daher finde ich den Schutz per Fingerabdruck am Smartphone auch bei kleinen Beträgen durchaus sinnvoll.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
In dem von dir genannten Fall haftet aber sowieso die Bank.

Und falls dir der Täter mit vorgehaltener Pistole die Karte raubt, kann er dich auch gleich mit vorgehaltener Pistole nach dem Pin fragen, von daher ist das Deaktivieren von NFC auch kein Schutz.
 

vesperbrot

Aktives Mitglied
29.10.2010
129
1
STR
Habe immer noch keine Mail noch Appbenachrichtigung... Werde morgen mal den Support anrufen. Also echt komisch, machen anderen Druck schon das bis 30. der Umzug laufen muss...
 

FotoBLN

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
296
0
Mit ziemlicher Sicherheit wäre eine gestohlene Kreditkarte mit NFC sofort um das Maximum leerer.
Ja, abschalten oder erst aktivieren wenn man sie benutzt ist sicher eine Möglichkeit. Aber wenn Du sie nicht sperrst dann kann jemand damit auch gut einkaufen im Internet ganz ohne NFC.....
Was wird eher passieren... das jemand mit einer NFC Karte für unter 25.-EUR nach dem Raub oder Diebstahl schoppen geht... in Geschäften die heute alle Videoüberwacht sind...

Oder das die Kreditkartendaten Online missbraucht werden....

Zudem hier ein Auszug aus den AGB einer Bank (y)(y)
a) Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige
(1) Verliert der Karteninhaber seine Karte, wird sie ihm gestohlen oder kommt sie ihm in sonstiger Weiseabhanden und kommt es dadurch zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, so haftet der Karteninhaber fürSchäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 50,00 EUR, ohne dasses darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft

Das nehme ich gerne für Leute als Argument die mehr als 50.-EUR Bargeld rum tragen und Angst haben das jemand Ihre Karte klaut (oder NFC halt missbraucht).... denn geklautes Bargeld ist Anonym und überall einsetzbar und wird auch nicht erstattet.

Leider vermisse ich hier https://docs.n26.com/legal/bank-account/de/n26-002-agb-de.pdf ähnliches
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Stimmt xD Aber sind die einzigen AGB die man findet im Web hmmm

Man könnte ja z.B. die Webseite von N26 aufrufen (um die es geht) und würde dann diese AGB mit folgendem Wortlaut finden:


Kommt es aufgrund des Verlustes, Diebstahls oder sonstigen Abhandenkommens der Karte zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, so haftet der Karteninhaber für Schäden, die bis zum Eingang der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 EUR.