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Ich bin sicher auch kein DB AG Freund, nur: Deine Aussage stimmt nicht. Die Leistung, die Du gekauft hast, ist die Beförderung von A nach B und zurück. Du hast explizit nicht die Beförderung auf einem Sitzplatz gekauft, und die DB AG war auch nicht vertraglich verpflichtet, Dich zu einer bestimmten Zeit in FRA abzuliefern.
Zweimal doch: Der Verkauf einer Platzkarte bringt den juristischen Anspruch auf eben diesen Sitzplatz mit sich.
Und mindestens beim Kauf einer Fahrkarte mit Zugbindung ist die Leistungszeit Vertragsbestandteil.