Der Beifall zu dieser Gesetzesänderung erstaunt mich. Ich empfinde die Änderung als Schlag ins Gesicht des Verbrauchers.
Ja, es mag solche Gestalten geben, die regelmäßig 3 (oder auch 10) Waren zur Ansicht bestellen, um ein Teil (oder auch keines) zu behalten. Dagegen haben die Versender das Gegenmittel schon in der Hand: Sie sind frei, angetragene Aufträge abzulehnen. Deshalb bedarf es nicht des Korrektivs der generellen Kostentragung von Retouren zu Lasten des Verbrauchers.
Erfolgreiche und gute Versender - die sind freilich in der Minderzahl - werden ohnehin bei Ihrer jetzigen Praxis bleiben und haben dies auch schon kommuniziert.
Weshalb also die Gesetzesänderung? Durch die Gesetzesänderung profitiert die breite Mehrzahl der mediokren Versender, die sich einfach erhoffen, dass das mittelmäßige Produkt im Wert von 20 EUR wegen der Retourekosten eben doch zähneknirschend behalten wird.
Nein, ich setze darauf, dass dieses Gesetz noch eine Korrektur erfährt.