Nichtbeförderung CLJ

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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.561
336
Point Place, Wisconsin
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Glaubst du wirklich dass die LH Juristen so bescheuert sind und darauf warten von prozesswilligen Leuten (wie dir) mit Klagen überzogen zu werden, weil sie sich nicht an neuere Rechtsprechung halten?
Wenn du selber kein Volljurist für Reiserecht bist, würde ich mich einfach mal bedeckt halten und keine unbescholtenen Mitleser zu Rechtstreitigkeiten aufrufen, die sie letztlich verlieren könnten und teuer bezahlen müssen.

Also ich glaube sofort, dass LH das erst mal versucht. Deren Erfolgsquote wird ziemlich hoch sein und viele abschrecken.
 

hudriwudri

Erfahrenes Mitglied
13.03.2012
1.456
2
SZG
Glaubst du wirklich dass die LH Juristen so bescheuert sind und darauf warten von prozesswilligen Leuten (wie dir) mit Klagen überzogen zu werden, weil sie sich nicht an neuere Rechtsprechung halten?
Wenn du selber kein Volljurist für Reiserecht bist, würde ich mich einfach mal bedeckt halten und keine unbescholtenen Mitleser zu Rechtstreitigkeiten aufrufen, die sie letztlich verlieren könnten und teuer bezahlen müssen.
Ja!
Das ist doch ein Standardvorgehen. Nicht nur bei Lufthansa, sondern im gesamten Geschäftsleben. Und das rechnet sich. Ein großer Teil lässt sich mit der vermeintlich(weil ja die Antwort von einem Juristen, Rechtsabteilung, Experten....kommt) richtigen Entschädigung abspeisen.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
42
Singapur
Also ich glaube sofort, dass LH das erst mal versucht. Deren Erfolgsquote wird ziemlich hoch sein und viele abschrecken.

Klar versuchen die das. eddm_muc glaubt halt an das Gute im Menschen. Da ist er bei LH an der falschen Adresse.

In meinem Fall war im Flieger von Hamburg ein Passagier zu viel an Bord. Das ist wohl im Eifer des Gefechtes passiert. Dumm war: Tueren waren schon inflight und Gepaeck schon verladen. Ergo: Finger wieder ran, Tueren wieder auf, Passagier wieder raus. Gepaeck suchen. 30 Minuten spaeter: Gepaeck gefunden, Slot weg. Flieger nach LAX verpasst. Kommentar Lufthansa: Wetterbedingte Verspaetungen entschaedigen wir nicht. Selten so gelacht.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
42
Singapur
Dieser Link hat mit der Ausgangsfrage, ob die Entfernungsberechnung nach der Formel CLJ-HAM (Luftlinie 1236km) oder nach CLJ-MUC-HAM (Summe der Einzelverbindungen 1512km) erfolgt, genauso viel zu tun wie Äpfel mit Tomaten, nämlich Garnichts.

Ventus2 hat nach der EuGH-Entscheidung gefragt und sie auch bekommen. Ich habe seine Anfrage sogar zitiert, um solchen Klugscheissereien wie Deinen zuvorzukommen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ventus2 hat nach der EuGH-Entscheidung gefragt und sie auch bekommen. Ich habe seine Anfrage sogar zitiert, um solchen Klugscheissereien wie Deinen zuvorzukommen.

Nö, Ventus2 hatte nach einem Urteil bezüglich dieser Entfernungsberechnung gefragt. Du bringst irgendein Urteil zu einem ganz anderem Thema, welches für die Ausgangsfrage des TO und von Ventus2 völlig irrelevant ist. Genaugenommen bringst du nicht mal ein Urteil, sondern einen unprofessionellen Medienbericht über dieses (irrelevante) Urteil.

Um auf die Kernfrage zurückzukommen, vielleicht kann ja doch noch jemand beantworten, wie die Entfernung im Falle von Umsteigeverbindungen berechnet wird?
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Dieser Link hat mit der Ausgangsfrage, ob die Entfernungsberechnung nach der Formel CLJ-HAM (Luftlinie 1236km) oder nach CLJ-MUC-HAM (Summe der Einzelverbindungen 1512km) erfolgt, genauso viel zu tun wie Äpfel mit Tomaten, nämlich Garnichts.

Alternativ zu den Tomaten und Aepfeln kann man hier in meinen Augen sogar den Vergleich Singapore Slinger und Virgin Mary heranziehen...

smk77 hat uebrigens viel Erfahrung mit der Hansa, u.a. vor dem LG Koeln ( huestel, huestel... :rolleyes: )
 
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das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
666
26
Zurück zum Thema: Gibt es ein Urteil/Gesetz wo drin steht, dass die Entfernungsberechnung nach der Formel CLJ-HAM (Luftlinie 1236km) oder nach CLJ-MUC-HAM (Summe der Einzelverbindungen 1512km) erfolgt?
 
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das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
666
26
Nein, ist es nicht. Lufthansa beruft sich immer noch auf eine alte BGH-Entscheidung, die vom EuGH schon kassiert worden ist. Obwohl LH die EuGH-Entscheidung kennt und sich daran halten sollte, versucht sie es immer noch mit der BGH-Entscheidung.

Schade, dass Du die entsprechende Gerichtsentscheidung nicht postest. Das wäre wirklich sehr hilfreich.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Es ist schade, dass Du Post 54 nicht liest.

Wenn Du aber immer noch wie Rotanes an der Entfernungsberechnung interessiert bist: mir ist dazu kein Urteil bekannt.

Hallo SMK77,

um es dir noch einmal ganz ausführlich zu erklären: Dein in post #54 zitiertes Urteil hat mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun und du bist beratungsresistent.

Dem Uebersoldaten geht es vielmehr um die Frage ob er

a) 250€ bekommt, die ihm bei einer Verspätung für einen Flug von UNTER 1.500 km zustehen; dies bei einer Entfernung (Luftlinie) HAM-CLJ von 1236 km

oder

b) 400€ bekommt, die ihm bei einer Verspätung für einen Flug von ÜBER 1.500 km zustehen; dies bei einer Entfernung HAM-MUC-CLJ (mit Umsteigen) von 1512 km
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
42
Singapur
Hallo SMK77,

um es dir noch einmal ganz ausführlich zu erklären: Dein in post #54 zitiertes Urteil hat mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun und du bist beratungsresistent.

Dem Uebersoldaten geht es vielmehr um die Frage ob er

a) 250€ bekommt, die ihm bei einer Verspätung für einen Flug von UNTER 1.500 km zustehen; dies bei einer Entfernung (Luftlinie) HAM-CLJ von 1236 km

oder

b) 400€ bekommt, die ihm bei einer Verspätung für einen Flug von ÜBER 1.500 km zustehen; dies bei einer Entfernung HAM-MUC-CLJ (mit Umsteigen) von 1512 km

Seufz. Ventus hat nach dem EuGH-Urteil gefragt, welches die Frage behandelt hat, wie Entschaedigungen bei Umsteigeverbindungen behandelt werden. Er hat das Urteil erhalten und sich freundlich bedankt. Damit sind sich die beteiligten Personen einig gewesen und ich weiss nicht, warum Du jetzt dazwischenquaken musst, dass das Urteil in dem Fall nicht hilft.

Unabhaengig von der Entfernungsfrage - zu der es, wie bereits geschrieben, keine mir bekannte Entscheidung gibt - ist das Urteil in jedem Fall von Relevanz:

Lufthansa bezieht sich bei Umsteigeverbindungen immer noch auf das alte BGH-Urteil, welches besagt, dass gar keine Entschaedigung faellig wird, wenn der zweite Flug puenktlich war. Damit beantwortet sich zwar nicht die Frage, ob 250 EUR oder 400 EUR faellig werden, es beantwortet aber die Frage, ob Lufthansa ueberhaupt zahlen muss.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
1
So die Antwort von LH kam:

Sie wollen nur 250 EUR zahlen und beziehen sich lediglich auf LH1671 MUC-CLJ. Das mein Ziel HAM war (auf dem gleichen Ticket) wird vollkommen ignoriert. Ich vermute, weil man sonst 400 EUR zahlen müssen.

@SMK77

Die wollen doch bezahlen, sieht so aus als ob du dich verrennst, deine EuGH Entscheidung hat mit dem Fall nix zu tun
 
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das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
666
26
SMK77 hier nochmal für Dich der Ablauf:

Post 45:
Ergebnis: Wir haben alle 250 EUR bekommen. Offensichtlich wird die Entfernung nicht CLJ-MUC-HAM berechnet sondern CLJ-HAM.

Post 46:
Ergebnis: Wir haben alle 250 EUR bekommen. Offensichtlich wird die Entfernung nicht CLJ-MUC-HAM berechnet sondern CLJ-HAM.
Das ist auch korrekt so...

Post 47:
Das ist auch korrekt so...
Nein, ist es nicht. Lufthansa beruft sich immer noch auf eine alte BGH-Entscheidung, die vom EuGH schon kassiert worden ist. Obwohl LH die EuGH-Entscheidung kennt und sich daran halten sollte, versucht sie es immer noch mit der BGH-Entscheidung.

Demnach hast Du Ventus2 widersprochen, als er gesagt hat, dass die Entfernungsberechnung korrekt ist. Ergo: Laut SMK77 ist die Entfernungsberechnung nicht korrekt.

Jetzt kommst Du und sagst uns bitte warum das so ist.


Lufthansa bezieht sich bei Umsteigeverbindungen immer noch auf das alte BGH-Urteil, welches besagt, dass gar keine Entschaedigung faellig wird, wenn der zweite Flug puenktlich war. Damit beantwortet sich zwar nicht die Frage, ob 250 EUR oder 400 EUR faellig werden, es beantwortet aber die Frage, ob Lufthansa ueberhaupt zahlen muss.

Das ist hier vollkommen irrelevant, da sie ja zahlen.
 
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eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
166
2
MUC
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Lufthansa bezieht sich bei Umsteigeverbindungen immer noch auf das alte BGH-Urteil, welches besagt, dass gar keine Entschaedigung faellig wird, wenn der zweite Flug puenktlich war.

Junge
entfern doch mal das dicke Brett vor deinem Kopf auf dem steht, dass LH nichts dazu lernt
Die tägliche Praxis wurde schon längst angepasst, aber wegen der dicke deines Bretts inkl. Bleiabschirmung geht es nicht durch zu dir, dass sich die Welt um dich herum auch verändert.
Hauptsache LH bashing aufrechterhalten und Falschmeldungen verbreiten
 
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