Hallo SMK77,
um es dir noch einmal ganz ausführlich zu erklären: Dein in post #54 zitiertes Urteil hat mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun und du bist beratungsresistent.
Dem Uebersoldaten geht es vielmehr um die Frage ob er
a) 250€ bekommt, die ihm bei einer Verspätung für einen Flug von UNTER 1.500 km zustehen; dies bei einer Entfernung (Luftlinie) HAM-CLJ von 1236 km
oder
b) 400€ bekommt, die ihm bei einer Verspätung für einen Flug von ÜBER 1.500 km zustehen; dies bei einer Entfernung HAM-MUC-CLJ (mit Umsteigen) von 1512 km
Seufz. Ventus hat nach dem EuGH-Urteil gefragt, welches die Frage behandelt hat, wie Entschaedigungen bei Umsteigeverbindungen behandelt werden. Er hat das Urteil erhalten und sich freundlich bedankt. Damit sind sich die beteiligten Personen einig gewesen und ich weiss nicht, warum Du jetzt dazwischenquaken musst, dass das Urteil in dem Fall nicht hilft.
Unabhaengig von der Entfernungsfrage - zu der es, wie bereits geschrieben, keine mir bekannte Entscheidung gibt - ist das Urteil in jedem Fall von Relevanz:
Lufthansa bezieht sich bei Umsteigeverbindungen immer noch auf das alte BGH-Urteil, welches besagt, dass gar keine Entschaedigung faellig wird, wenn der zweite Flug puenktlich war. Damit beantwortet sich zwar nicht die Frage, ob 250 EUR oder 400 EUR faellig werden, es beantwortet aber die Frage, ob Lufthansa ueberhaupt zahlen muss.