NON-EU: Flug gestrichen, Ersatzflug >12h Verspätung.

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Wer mit den emotionalen Belastungen des Reisens nicht leben kann, sollte entweder daheim bleiben oder halt eine Pauschalreise ohne x-mal Umsteigen buchen...
Dem OP geht es wie in 95% ähnlich gelagerter Fälle nur darum, aus einem de facto geringen erlittenen Schaden möglichst viel Profit zu schlagen.

Es kann immer noch jeder selbst entscheiden ob er reist oder nicht, die Entscheidung liegt nicht bei dir. Und wer welche Situation als belastend empfindet ist auch unterschiedlich. Der eine freut sich über ein Luftloch, der andere bekommt dabei fast einen Herzinfarkt. Soll nun jeder dem ein Luftloch nicht geheuer vorkommt zu Hause bleiben weil es ja immer auftreten könnte? :rolleyes:
Hier ging es wohl auch speziell um die beteiligte Airline die Magenschmerzen verursacht haben dürfte. Völlig zurecht, selbst wenn es irrational ist. Und seine Ansprüche soll man geltend machen. Verzichtest du auf das Kindergeld obwohl du es kriegen könntest nur damit der Staat eienn Vorteil hat? Wohl kaum...
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Eigentlich kann er doch froh sein. Eine Ankunft um 2:30 Uhr morgens in Denpasar ist wohl eine deutlich höhere Belastung, als ein Tagflug mit Ankunft am Nachmittag - insbesondere mit Kind.
Das hab ich mir vorhin auch gedacht. Eine Nacht in Kuala Lumpur mit Ankunft in Denpasar am Nachmittag ist deutlich entspannter.
Wie auch immer, darum geht's hier ja gar nicht...

Und wie immer in solchen Freds wird bereits aus den ersten Urteile zitiert und nach der Rechtsschutzversicherung gerufen...
 
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Reaktionen: chrini1

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Völlig zurecht, selbst wenn es irrational ist. Und seine Ansprüche soll man geltend machen. Verzichtest du auf das Kindergeld obwohl du es kriegen könntest nur damit der Staat eienn Vorteil hat? Wohl kaum...

Du wirst wohl darüber lachen, aber es gibt tatsächlich noch Menschen die nicht vom Stamme Nimm sind.
 

chrisx

Reguläres Mitglied
05.08.2014
49
0
Es geht hier eigentlich nicht um "Ansprüche geltend machen".
Mir genügt eine Sanktionierung der Fluggesellschaft, eben um die offenbare Willkür zu unterbinden.
Wie bereits beschrieben, fand ich es einfach dreist, sang-und-klanglos den Flug zu streichen und mich im Regen stehe zu lassen.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Es geht hier eigentlich nicht um "Ansprüche geltend machen".
Mir genügt eine Sanktionierung der Fluggesellschaft, eben um die offenbare Willkür zu unterbinden.
Wie bereits beschrieben, fand ich es einfach dreist, sang-und-klanglos den Flug zu streichen und mich im Regen stehe zu lassen.

Wenn Du das im Reisebüro gebucht hast und der Flug ja schon vor Abreise annulliert worden ist, hat dich ja eher das Reisebüro im Regen stehen lassen - oder nicht?
War es auch dieses Reisebüro, dass Dir diese (mit Kind ohnehin fürchterliche Verbindung) rausgesucht hat??

Dass ein Flug annulliert wird und irgendwas falsches eingebucht wird ist unschön, kann aber vorkommen.
 

chrisx

Reguläres Mitglied
05.08.2014
49
0
Das Reisebüro (ein großes OnlineBüro) hat mich sofort informiert. Und war - in seinen Möglichkeiten - hilfreich.
Die Verbindung habe ich rausgesucht.
Im Übrigen ist das Kind ein Teenager.

Natürlich kann es vorkommen, das ein Flug annuliert wird.
Ich suche hier nicht die Rechtfertigungen für die Fluggesellschaft. Die hatte es bisher ja nicht nötig, selbst eine Rechtfertigung zu liefern. Daher sieht es nach willkürlicher Streichung (evtl Optimierung, vllt war der Flug nicht ausreichend gebucht?) aus. Und das kann nicht sein.

Es steht doch wohl schon ausser Frage, dass dies (nach EU-Norm) ein sanktioniertes Fehlverhalten ist. Daher möchte ich über grundsätzliches Recht/Unrecht nicht debattieren. (Auch nicht darüber, dass EU-Norm nicht anwendbar ist, jedoch meiner Meinung nach das Grundprinzip gilt)

Mir geht es um die Möglichkeit der Durchsetzung meiner Sicht der Dinge.

Es kann natürlich sein, dass es hier diesbezüglich keine/kaum Erfahrung gibt.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Das Reisebüro (ein großes OnlineBüro) hat mich sofort informiert. Und war - in seinen Möglichkeiten - hilfreich.
Die Verbindung habe ich rausgesucht.
Also doch kein Reisebüro :)

Natürlich kann ein Flug auch "willkürlich" gestrichen und du umgebucht werden. In deinem Fall ist das halt nicht wirklich gut gelaufen,
aber man hat dich doch in einem Hotel untergebracht und auf einen anderen Flug gebucht. Was hätte denn noch unternommen werden
sollen? Ein Privatjet nach Denpasar?
 

chrisx

Reguläres Mitglied
05.08.2014
49
0
Warum kein Reisebüro?

Warum kann ein Flug "willkürlich" gestrichen werden?
Ich dachte, mit Buchung (und Zahlung) gehen Fluggesellschaft und ich einen verbindlichen Vertrag ein, von dem nur unter begründeten Umständen abgewichen werden kann. Ist dem nicht so? Bist Du Rechtsanwalt?
Ich denke, die EU regelt das mit ihrer Norm anders. Und das aus guten Gründen.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.532
322
Singapore
Mal eine recht simple Frage: was hättest du den erwartet, wenn die Airline einen Flug streicht (bzw. vll wegen zu wenig Flugzeugen aus gegebenen Anlass streichen muss) ?
 

chrisx

Reguläres Mitglied
05.08.2014
49
0
Simple Antwort:
Eine Bestrafung der Airline. Sie verletzt den Vertrag mit mir.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Warum kein Reisebüro?

Warum kann ein Flug "willkürlich" gestrichen werden?
Ich dachte, mit Buchung (und Zahlung) gehen Fluggesellschaft und ich einen verbindlichen Vertrag ein, von dem nur unter begründeten Umständen abgewichen werden kann. Ist dem nicht so? Bist Du Rechtsanwalt?
Ich denke, die EU regelt das mit ihrer Norm anders. Und das aus guten Gründen.

Eine OTA ist für mich kein Reisebüro. In einem (guten) Reisebüro hätte man Dir erstens zu einer anderen Verbindung geraten und dir zweitens die Problemlösung abgenommen.

Über das Für und Wider der EU-Regelungen will ich hier gar nicht diskutieren: Sie sind in deinem Fall nicht anwendbar.
 

chrisx

Reguläres Mitglied
05.08.2014
49
0
Eine OTA ist für mich kein Reisebüro. In einem (guten) Reisebüro hätte man Dir erstens zu einer anderen Verbindung geraten und dir zweitens die Problemlösung abgenommen.

Über das Für und Wider der EU-Regelungen will ich hier gar nicht diskutieren: Sie sind in deinem Fall nicht anwendbar.

OTA? Was'n das?

Ich bin schuld, dass MH seinen Flug streicht? Weil ich ihn gebucht habe?
Du hast ja ein lustiges Rechtsverständnis. ;)

Im Übrigen brauche ich konstruktive Vorschläge oder Erfahrungen.
 

chrisx

Reguläres Mitglied
05.08.2014
49
0
Also geht es dir nicht um die Bereicherung sondern um die Bestrafung der Airline? Sei versichert, sie haben aus der Flugstreichung wohl wenig monetären Profit geschlagen!

Woher meinst Du das zu wissen? Bist Du Angestellter der/einer Fluggesellschaft? (das würde Deine Argumentation erklären)

Wenn es profitabel gewesen wäre, den Flug durchzuführen, hätten sie es wohl getan. Oder nicht?
Die Fluggesellschaft hat sich ja nicht geäußert.
 

chrisx

Reguläres Mitglied
05.08.2014
49
0
Es ist klar, das EU-Norm hier nicht anwendbar ist. Das behauptet auch keiner.
Es geht um sonstige Möglichkeiten, die (evtl in analoger Anwendung der EU-Interpretation) bestehen.

Ganz einfach: Hat hier schon jemand so einen "Kampf" gefochten?
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.532
322
Singapore
Woher meinst Du das zu wissen? Bist Du Angestellter der/einer Fluggesellschaft? (das würde Deine Argumentation erklären)

Wenn es profitabel gewesen wäre, den Flug durchzuführen, hätten sie es wohl getan. Oder nicht?
Die Fluggesellschaft hat sich ja nicht geäußert.

Woher ich das wissen will? Gesunder Menschenverstand... Sie haben wohl kaum den Flug gestrichen, weil sie zu viel Gewinn damit gemacht hätten - wohl eher um den Schaden zu reduzieren!
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.532
322
Singapore
Es ist klar, das EU-Norm hier nicht anwendbar ist. Das behauptet auch keiner.
Es geht um sonstige Möglichkeiten, die (evtl in analoger Anwendung der EU-Interpretation) bestehen.

Ganz einfach: Hat hier schon jemand so einen "Kampf" gefochten?

Ich habe es eigentlich weiter oben schon geschrieben:
- EU zählt nicht
- du hast in die AGBs von Etihad eingewilligt

Wo soll der Vertragsbruch liegen? Du kannst nun die lokalen Gesetzte von Malaysia oder den Emiraten prüfen... Meine Prognose mit der ich zu 99,999 % richtig liegen werde: Forget it!