Das ist eben genau der Grund warum ich frage.
Sorry, ich hätte es dazu schreiben sollen, resp. habe impliziert, dass "Sperrung einer Landebahn aus ermittlungstechnischen Gründen" von Seiten offizieller Stellen ausgeht, was dann außerhalb des Handlungsbereiches einer Airline und des Airports liegt.
Ist es nun aber eine Frage der kausalen Kette?
Wie andernorts im Forum erwähnt, gelten "technicals" per se ja nicht mehr als höhere Instanz. Oder habe ich hier etwas komplett in den falschen Hals bekommen?
Wenn dies also nun ein "technical" war, dann ist für meine hypothetische Annullierung ja nicht die "Untersuchung" ursächlich, sondern deren Auslöser, ergo der "technical".
Klar, dieser trat bei einer anderen Airline auf, aber ... ?
Oder ist eine derartige Situation, dass ein "technical" erst während des Fluges auftritt ein entbindender Umstand für die Fluggastrechte?
Wirkt öffentliche Interesse an der Aufklärung aufhebend auf die Fluggastrechte?
Wie geschrieben: Meine Fragen sind vielleicht doof und naiv. Ja, gebe ich gerne zu.
Ich bin kein Jurist und ein Laie.
Dennoch interessiert mich der Sachverhalt.
Daher wäre ich weiterhin über sachkundige Antworten sehr dankbar.