Novotel Bangkok On Siam Square für ca. 14 Euro/Nacht

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flo.e

Erfahrenes Mitglied
10.06.2009
510
18
ZRH
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Ich hab eben auch Post für sirichan wongkaew bekommen. Scheint ein Fehler bei den deutschen Mails zu sein.

Was mich aufregt sind diese excl. Taxes and Service Charge Preise. Was ist verdammt nochmal so schwer daran einfach einen all-in Preis zu nennen?

Wie schaut eure Antwort auf die Mail aus?
 

TilmanG

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
474
4
THF/TXL
Ich werde die ursprüngliche Rate reklamieren. Der Versuch, die Rate nicht anzuerkennen kommt im Übrigen recht spät!
 

mme_syb

Erfahrenes Mitglied
27.06.2012
565
1
HAM
Vor allem zu welchen Konditionen gelten die 1800 THB ? Frühstück ja/nein, kostenlos stornieren ja/nein ?

Wenn ich jetzt das 4fache zahlen soll, dann würde ich schon gerne weiterhin stornieren können...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Vor allem sind 1800THB für das Hotel kein besonders toller Deal. Wenn man dann auch noch damit rechnen muß als Gast 2. Klasse behandelt zu werden.


Ich habe das schon regulär für 2200THB inkl Frühstück und Internet gesehen.
 
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DariusTR

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
2.146
2
Mich würde schon interessieren, wie ihr euch verhaltet. Ich werde aller Voraussicht nach stornieren.
 

BorussiaMG

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
1.575
37
Vor allem sind 1800THB für das Hotel kein besonders toller Deal. Wenn man dann auch noch damit rechnen muß als Gast 2. Klasse behandelt zu werden.

Da wurden noch keine Steuern berechnet. Die Rate ist THB 2.119. Interessant wären die weiteren Bedingungen (weiterhin stornierbar, etc.).

Mich würde schon interessieren, wie ihr euch verhaltet. Ich werde aller Voraussicht nach stornieren.

Ich habe von Booking.com nichts gehört und warte daher einfach mal ab.

Im zweifelsfalle würde ich wohl erst einmal reklamieren und auf die ursprüngliche Rate bestehen. Klappt das nicht, wird angenommen, sofern die Konditionen (pay at hotel, Frühstück, stornierbar) gleich blieben. Hätte dann immer noch genug Zeit zu überlegen, ob nicht doch noch storniert würde.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.380
2.002
Mich würde schon interessieren, wie ihr euch verhaltet. Ich werde aller Voraussicht nach stornieren.
natürlich muss man auf die booking.com emails nicht reagieren, andererseits ist es halt etwas "auffällig", wenn man solcherlei Schnäppchen online gemacht hat und dann nicht mehr auf emails reagiert?

Rein rechtlich gesehen, habt ihr eine Bestätigung von booking.com, die ihr natürlich ausgedruckt (mehrfach drucken und Ersatz aufberwahren) habt und bei CI vorweisen könnt. Dann endlos diskutieren, wäre mir ehrlich gesagt zu aufwending, sofern es dazu kommt.

Achtung: am Anreisetag zu stornieren dürfte das Hotel auch nicht unbedingt interessiert zu sein, denn dann müssen sie trotzdem Provision an booking.com abdrücken....
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Rein rechtlich gesehen, habt ihr eine Bestätigung von booking.com, die ihr natürlich ausgedruckt (mehrfach drucken und Ersatz aufberwahren) habt und bei CI vorweisen könnt. Dann endlos diskutieren, wäre mir ehrlich gesagt zu aufwending, sofern es dazu kommt.

Hast du schon mal mit Thailändern diskutiert? Aussichtslos.
 
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paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Habe auch erstmal auf der Rate bestanden - war ja Vertragsgrundlage für mich. Mich interessieren da interne Fehler bei Preisangabe von wem auch immer herzlich wenig.
Sie machen doch damit Werbung, dass es Reiseprofis sind - also nehme ich das als professionelles Angebot.

Da wirds sicher nochmal ne Runde Anpassungen und/oder Angebote geben.
Ansonsten wird was anderes gebucht - ist bei mir noch etwas hin und damit keinerlei Druck.
Sonst hätte ich da auch nie gebucht.
 

BorussiaMG

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
1.575
37
Sehr geehrte(r) Frau/Herr XXXX,

Sie haben über unsere Website ein oder mehrere Zimmer im Novotel Bangkok Siam Square gebucht.

Am Montag, den 10. September 2012, hat das Hotel leider gegen Abend Probleme mit dem Reservierungssystem gehabt und diese Probleme haben dazu geführt, das falsche und unrealistische Preise auf unserer Website wieder gegeben wurden. Daraus ergibt sich, dass das Novotel Bangkok Siam Square Hotel Ihre Reservierung nicht akzeptieren kann.

Wir haben mit dem Hotel Rücksprache gehalten und können Ihnen in diesem besonderen Fall eine spezielle Zimmerrate von THB 1800 pro Nacht anbieten um Ihnen in dieser unangenehmen Situation entgegen zu kommen. Die angegebene Rate ist exklusive Steuern und Servicegebühr. Sollten Sie das Angebot nicht akzeptieren, können Sie Ihre Reservierung kostenfrei stornieren.

Bitte beantworten Sie unsere Nachricht bis 21-09-2012 und teilen Sie uns Ihre Präferenz mit.

Wir möchten uns nochmals für die Unannehmlichkeiten entschuldigen und warten auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Jetzt hat Booking.com sich doch, mit einer mMn unverschämten Zeitfrist und ohne weitere Details, bei mir gemeldet.
 

TilmanG

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
474
4
THF/TXL
Booking.com tut mit der Zeitangabe ja so, als ob der 'Fehler' nur kurz bestanden hätte. Ist nicht der Fall, denn ich habe bei booking.com z.B. am 11.9. gebucht.
Auch kommt die Storno-Androhungs Email (am 18.9. bei mir eingegangen) mit einer Verzögerung von einer Woche etwas sehr spät, um noch auf 'Irrtum' zu machen!
Könnte man als Versuch des unlauteren Wettbewerbs auslegen.
Werde natürlich die ursprüngliche Rate reklamieren.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Könnte man als Versuch des unlauteren Wettbewerbs auslegen.
Werde natürlich die ursprüngliche Rate reklamieren.


So und jetzt? Verklagst du booking.com oder mahnst sie ab? - weil du ein Wettbewerber bist? (ansonsten kannst du mit unlauteren Wettbewerb wenig anfangen)

Und die Rate setzt du durch in dem du dich in die Lobby stellst und sagst "ich habe aber eine gültige Reservierung, nach deutschen Recht habe ich ein Anspruch auf das Zimmer zu der Rate"?

Sag Bescheid wenn du in der Lobby sein willst, vielleicht kann ich es einrichten auch dort zu sein, das wird herrlich.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.380
2.002
Könnte man als Versuch des unlauteren Wettbewerbs auslegen.
Werde natürlich die ursprüngliche Rate reklamieren.

Unlauter Wettbewerb bei Hotels in Thailand - ja klage das vor Thailändischem Gericht ein:D

come on, es gibt viel mehr unlauterer Wettbewerb bei Website Betreibern wie LH.com oder ebookers - das solltet ihr einklagen!

Beispiel LH.com: Kreditkartenzwang bei Buchungen unter 4 Tagen vor Abreise - der zu Beginn angezeigte Preis müsste ZWINGEND die KK-Gebühr anzeigen - tut er aber nicht -> = unlauter:eek:
Beispiel ebookers: TSC ist im Endpreis versteckt, Airlines buchen anderen Betrag ab als vereinbart etc. = unlauter:eek:
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Unlauter Wettbewerb bei Hotels in Thailand - ja klage das vor Thailändischem Gericht ein:D

come on, es gibt viel mehr unlauterer Wettbewerb bei Website Betreibern wie LH.com oder ebookers - das solltet ihr einklagen!

Wenn ich es richtig sehe kann man bei "unlauteren Wettbewerb" als Verbraucher gar nicht klagen. Das Bedarf schon einer Wettbewerbssituation.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.380
2.002
Unlauterer Wettbewerb – Wikipedia

Aus dem UWG ergibt sich einerseits eine direkte Klageberechtigung für direkt oder indirekt vom unlauteren Wettbewerb eines Mitbewerbers betroffene Personen, andererseits bietet die Aktivlegitimation berechtigten Dritten (z. B. Bund, wichtige Branchenverbände) die Möglichkeit, den Anspruch auf die Eröffnung eines Verfahrens zu stellen. Direkt (Unternehmen / Geschäftsführer) oder indirekt (Angestellte / Kunden) vom unlauteren Wettbewerb betroffene Personen, können einen Anspruch
  • auf Unterlassung,
  • auf Beseitigung des unlauteren Verhaltens,
  • auf gerichtliche Feststellung des unlauteren Wettbewerbs,
  • auf die Veröffentlichung (Publizität) des Urteils in vom Richter zu bestimmenden Umfang,
  • bei besonders schwerer Verletzung der persönlichen Verhältnisse auf Genugtuung,
  • auf die Herausgabe des durch das unlautere Verhalten erzielten Gewinns
  • oder alternativ auf Schadenersatz,
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Unlauterer Wettbewerb – Wikipedia

Aus dem UWG ergibt sich einerseits eine direkte Klageberechtigung für direkt oder indirekt vom unlauteren Wettbewerb eines Mitbewerbers betroffene Personen, andererseits bietet die Aktivlegitimation berechtigten Dritten (z. B. Bund, wichtige Branchenverbände) die Möglichkeit, den Anspruch auf die Eröffnung eines Verfahrens zu stellen. Direkt (Unternehmen / Geschäftsführer) oder indirekt (Angestellte / Kunden) vom unlauteren Wettbewerb betroffene Personen, können einen Anspruch
  • auf Unterlassung,
  • auf Beseitigung des unlauteren Verhaltens,
  • auf gerichtliche Feststellung des unlauteren Wettbewerbs,
  • auf die Veröffentlichung (Publizität) des Urteils in vom Richter zu bestimmenden Umfang,
  • bei besonders schwerer Verletzung der persönlichen Verhältnisse auf Genugtuung,
  • auf die Herausgabe des durch das unlautere Verhalten erzielten Gewinns
  • oder alternativ auf Schadenersatz,

Das wusste ich nicht, wurde mir von Anwälten auch immer anders gesagt. Jetzt muss ich mal schauen wenn ich alles abmahnen lasse.
 

BorussiaMG

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
1.575
37
Sehr geehrter Herr/ geehrte Frau XXXX,

vielen Dank für Ihre Buchung über Booking.com.

Wir möchten uns nochmals bei Ihnen bezüglich der entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Diese Email ist die letzte Erinnerung bezüglich Ihrer Reservierung im Hotel Novotel Bangkok on Siam Square.

Wie in der vorhergehenden Email bereits erwähnt, ist das Hotel leider nicht in der Lage Ihre Reservierung zu akzeptieren, aufgrund eines Fehlers im hotelinternen Reservierungssystem.

Der endgültige Preis der vom Hotel angeboten wird ist THB 1800 exklusive Steuern und Servicegebühren ( THB 2106 inkl. Steuern und Servicegebühren). Das angebotene Zimmer ist für 2 Personen und die neue Reservierung beinhaltet kein Frühstück.

Der oben angebotene spezielle Preis ist nur noch bis heute 20.09.12 23:59 Uhr gültig. Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, bitten wir Sie uns innerhalb dieser Zeitspanne zu kontaktieren.

Sollten Sie das Angebot nicht annehmen wollen, so wird Ihre Reservierung nach Ablauf der Rückmeldungsfrist storniert. Alle weiteren Fragen bezüglich Ihrer Reservierung, bitten wir Sie direkt an das Hotel zu richten.

Wir hoffen, dass Sie dieses Angebot annehmen und möchten uns nochmals bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

*Bitte ignorieren Sie diese Email, sollten Sie das Angebot bereits angenommen haben.

Mit freundlichen Grüssen,

--
Customer Service
Booking.com

kam gerade hier an... für mich also ohne frühstück
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.380
2.002
kommt alle zu Edsize und mir ins NaiLert Park... mit Frühstück unschlagbare ca 60€!!
 

cz4444

Erfahrenes Mitglied
01.01.2011
443
7
Dear cz4444,

Thank you for choosing Booking.com.

As we have not received your acceptance to the hotel’s final offer, your reservation at Novotel Bangkok on Siam Square have been annulled.

We respectfully suggest you to contact the hotel directly if you wish to discuss this matter further.

Hotel contact details as follows:

Novotel Bangkok on Siam Square
Phone : +6622098888
E-mail : reserve@novotelbkk.com

Again, we would like to apologise for any dissatisfaction you have experienced whilst using our services.

We hope that despite this unfortunate situation, you will consider using our website in the future.

Kind regards,