Hallo, liebes LH-Team....
Wann gedenkt die Lufthansa, das Urteil AZ2-06O458/14 des LG Frankfurt zwecks kostenfreier Bezahlmöglichkeit bei Buchung umzusetzen ???
In dem Urteil heißt es eindeutig, dass als "Sofortüberweisung" als einziges kostenfreies Bezahlverfahren, kein zumutbares Bezahlverfahren darstellt, weil bei dieser Form PIN und TAN übermittelt werden müssen. Es weist ebenfalls eindeutig darauf hin, das lediglich "Barzahlung, Überweisung, Lastschrift und EC-Karte" zumutbar sind. Leider ist es mir nicht möglich, den Flugpreis in Höhe von 2.643,60 EUR gebührenfrei (!) mittels Lastschriftverfahren einziehen zu lassen, da seitens LH hier ein Limit von 1.500 EUR (siehe
http://www.lufthansa.com/de/de/sepa-lastschriftverfahren)besteht. Dies entspricht eindeutig gegen das o.g. Urteil des LG Frankfurt/Main. Darum nochmal meine Frage: wie gedenkt die LH dieses Urteil umzusetzen ?