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Liebes Team,
ich habe dunkel in Erinnerung, dass es einen Hinweis gab, dass wenn ich bei Einreise aus einem anderen Land über MUC fliege und beim Umstieg NICHT erneut durch eine Sicherheitskontrolle muss, die Gebühr hierfür erstattet werden kann. Wo steht das denn noch mal bzw an wen wende ich mich dafür? Danke![]()
Hallo hamburger20100,
wir haben unlängst dazu eine Information erhalten: „Die Luftsicherheitsgebühr wird aktuell aufgrund der besonderen – von LH nicht direkt beeinflussbaren - infrastrukturellen Gegebenheiten nur in FRA in dieser Form erhoben und kann für Passagiere welche ohne Sicherheitskontrolle umsteigen zurückerstattet werden. Die Rückerstattung kann derzeit ausschließlich über das Lufthansa Service Center angefragt werden.
In MUC und DUS ist infrastrukturell sichergestellt, dass 100% aller solcher Transferpassagiere (d.h. solchen aus Ländern mit denen die EU ein sog. „One Stop Security“ Abkommen hat) nicht mehr kontrolliert werden. Daher fällt dort auch keine separate Luftsicherheitsgebühr mehr an.“
Viele Grüße, Isabell