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In arabischen Staaten (Katar, VAE, Saudi-Arabien) gibt es ein System, dass die billigen Gastarbeiter(innen) ihre Pässe abgenommen bekommen und teilweise erst Monate später wieder zurückbekommen.
Auf dem Papier gilt das auch für Westler und alle anderen Gastarbeiter - da ja das Kafala System auf der Idee basiert, dass der Sponsor die Verantwortung für den Arbeitnehmer hat.In arabischen Staaten (Katar, VAE, Saudi-Arabien) gibt es ein System, dass die billigen Gastarbeiter(innen) ihre Pässe abgenommen bekommen und teilweise erst Monate später wieder zurückbekommen.
In Singapur macht man das mit seiner Maid als Arbeitgeber eigentlich auch. Man hat die "Verantwortung" fuer sie, insbesondere auch dass sie am Ende des Arbeitsvertrages das Land verlässt sofern sie keinen anderen Vertrag hat.In arabischen Staaten (Katar, VAE, Saudi-Arabien) gibt es ein System, dass die billigen Gastarbeiter(innen) ihre Pässe abgenommen bekommen und teilweise erst Monate später wieder zurückbekommen.
Gibt bestimmt sone und sone. Die Rechtsprechung ist halt sehr streng geworden, s. meinen oben zitierten Beschluss von 2020. Das muss man sich mal durchlesen, total scharf. Kann ich nicht im Detail nachvollziehen (wobei man auch sagen muss, dass sich der Antragsteller damals offenbar sehr blöd angestellt und alles nur im Vagen gelassen hat.)
Kostenloses Logis + Verpflegung hoffentlich auch...Wieso wertlos? Ein solcher Pass kann einem einen kostenlosen Hubschrauberflug (Super Puma!) von Berlin nach Karlsruhe einbringen.
Ganz sicher. Dreimal täglich warmes Essen.Kostenloses Logis + Verpflegung hoffentlich auch...
Nicht nur in DE, auch in anderen Ländern, bei internationalen Organisationen usw. Man muss am Eingang seinen Ausweis abgeben, bekommt eine Art "Besucherausweis" / "Dienstausweis" (der meist auch so programmiert ist, dass man im Gebäude in die entsprechenden Räumlichkeiten kommt, etwa zu seinem Meeting). Und bei der Rückgabe dieses Ausweises bekommt man seinen Personalausweis / Pass wieder.Das Konzept gibt es manchmal auch bei Pförtnern in deutschen Regierungsgebäuden. Rechtlich bleibt der deutsche Ausweis am Mann, der ist kein Pfand, sondern ein Ausweis.
Auch Hotels in Vietnam wollen oft den Pass für die Dauer des Aufenthalts einbehalten.
Das war in den Jahren 2017-19 in den touristischen Zentren bei vielleicht der Hälfte der Hotels. Ich habe mich nie dagegen gewehrt, denn dann ist er ja gut verwahrt.Das kann ich so nicht bestätigen....
In mehreren Hotels in Vietnam wurde im November 22 lediglich ein Kopie des Reisepasses zur Anmeldung bei der zuständigen Polizeibehörde angefertigt!
Es waren übrigens sowohl landestypisch einfache Unterkünfte als auch internationale Kettenhotels
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Vietnam: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen: Sicherheit – KriminalitätReiseinfos – Infrastruktur/Verkehr; Führerschein; Rechtliche BesonderheitenEinreise und Zoll – RegistrierungspflichtGesundheit - MethanolvergiftungenRedaktionelle Änderungenwww.auswaertiges-amt.de
Aber es kann natürlich sein das irgendwo im Hinterland der Pass einbehalten wird um seinen Freunden und Bekannten zu zeigen das man einen echten Westler (Farang) in seinem Haus zu Gaste hat...
Gruss aus München
Markus
Du machst Scherze, oder ?Ich habe mich nie dagegen gewehrt, denn dann ist er ja gut verwahrt.
Nein, kann mann nicht. Meine Passbehörse hat das Abgelehnt mit der Begründung man könne in Ägypten auch mit BPA einreisen, ich benötige jedoch dort ein Buisness Visum und bin alle zwei Wochen mit Paß unterwegs.Man kann als Deutscher Staatsbürger problemlos einen Zweitpass beantragen. Das löst vieler dieser Probleme.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Dieses Gesetz gilt mit Sicherheit nicht im Ausland.
Karibikstaat XYZ kann eben einfach bestimmen, dass ein Deutscher eben ohne Abgabe seines Passes nicht die Insel betreten darf. Da kann irgendein Datenschutzbeauftragter in Deutschland gar nichts dagegen tun.
Bisher auf den informellen Widerspruch keine Reaktion.
Rechtsbehelfsbelehrung gibt es nicht. Die Dame aus dem Bürgeramt hat beim Passamt nachgefragt, da kam diese unzutreffende Antwort. Daher noch einmal um Prüfung gebeten. Da schriftlich nur in formloser Mail abgelehnt wurde, ist halt auch keine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden.Einen informellen Widerspruch gibt es nicht. Nur den Rechtsweg, entweder Widerspruch oder Klage. Ich weiß aus dem Stegreif nur Bundesländer, in denen im Pass- und Ausweisrecht direkt geklagt werden muss, aber es mag auch Länder geben, in denen man erst Widerspruch einlegen kann (oder muss). Im Zweifel einfach in die Rechtsbehelfsbelehrung gucken, da steht es drin. Bzw. im jeweiligen Ausführungsgesetz des Landes zur VwGO recherchieren.
Anyway, sowohl Widerspruch als auch Klage unterliegen Form- und Fristvorschriften. Ggf. ist da der Zug schon abgefahren.
Rechtsbehelfsbelehrung gibt es nicht. Die Dame aus dem Bürgeramt hat beim Passamt nachgefragt, da kam diese unzutreffende Antwort. Daher noch einmal um Prüfung gebeten. Da schriftlich nur in formloser Mail abgelehnt wurde, ist halt auch keine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden.
Man gibt den Pass ja beim Visaantragstellen oft ein paar Tage weg und braucht in der Zeit einen weiteren, um überhaupt noch reisen zu können. Alleine das müsste ja als Begründung reichen?
Man kann (nein, sollte) Anträge auch freundlich ablehnenNach meiner Erfahrung sind die auch durchaus freundlich.