Pass / Ausweis abgeben ..ist das zulässig ?

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juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
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FRA
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In arabischen Staaten (Katar, VAE, Saudi-Arabien) gibt es ein System, dass die billigen Gastarbeiter(innen) ihre Pässe abgenommen bekommen und teilweise erst Monate später wieder zurückbekommen.
 
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CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
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In arabischen Staaten (Katar, VAE, Saudi-Arabien) gibt es ein System, dass die billigen Gastarbeiter(innen) ihre Pässe abgenommen bekommen und teilweise erst Monate später wieder zurückbekommen.
Auf dem Papier gilt das auch für Westler und alle anderen Gastarbeiter - da ja das Kafala System auf der Idee basiert, dass der Sponsor die Verantwortung für den Arbeitnehmer hat.
Man benötigt ja als Arbeitnehmer auch ein Exit Visum, dass dem saudischen Grenzbeamten bestätigt, dass der Arbeitgeber (Sponsor/ 'Besitzer') damit einverstanden ist, dass der Arbeitnehmer ('Sklave') das Land verlässt.
Auch wenn das Einziehen des Passes durch den Sponsor in westlichen Unternehmen und für privilegierte Gastarbeiter praktisch nicht umgesetzt wird - das Exit Visum braucht es trotzdem. Und dass muss der Arbeitgeber ausstellen/ beantragen.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
In arabischen Staaten (Katar, VAE, Saudi-Arabien) gibt es ein System, dass die billigen Gastarbeiter(innen) ihre Pässe abgenommen bekommen und teilweise erst Monate später wieder zurückbekommen.
In Singapur macht man das mit seiner Maid als Arbeitgeber eigentlich auch. Man hat die "Verantwortung" fuer sie, insbesondere auch dass sie am Ende des Arbeitsvertrages das Land verlässt sofern sie keinen anderen Vertrag hat.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
Gibt bestimmt sone und sone. Die Rechtsprechung ist halt sehr streng geworden, s. meinen oben zitierten Beschluss von 2020. Das muss man sich mal durchlesen, total scharf. Kann ich nicht im Detail nachvollziehen (wobei man auch sagen muss, dass sich der Antragsteller damals offenbar sehr blöd angestellt und alles nur im Vagen gelassen hat.)

Der Kläger war offensichtlich nicht im hiesigen Forum aktiv. Ein Ticket nach TLV ist schnell gebucht oder noch besser zwei HON-Runs falls dass neue M&M System kommt: Hinweg BER-VIE-TLV, dann auf den Landweg nach Amman und zurück AMM-VIE-BER und drei Tage später ein neues Ticket nach ALG. Dann wird es schon klappen. :ROFLMAO: Als Beruf kann man ja Influencer angeben.
 

Hausmarke

Erfahrenes Mitglied
15.11.2011
391
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Verstehe die Diskussion hier nicht

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
  • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
  • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

Hinweise

Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
21.722
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Wieso wertlos? Ein solcher Pass kann einem einen kostenlosen Hubschrauberflug (Super Puma!) von Berlin nach Karlsruhe einbringen.

externalimages
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.496
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BRU
Das Konzept gibt es manchmal auch bei Pförtnern in deutschen Regierungsgebäuden. Rechtlich bleibt der deutsche Ausweis am Mann, der ist kein Pfand, sondern ein Ausweis.
Nicht nur in DE, auch in anderen Ländern, bei internationalen Organisationen usw. Man muss am Eingang seinen Ausweis abgeben, bekommt eine Art "Besucherausweis" / "Dienstausweis" (der meist auch so programmiert ist, dass man im Gebäude in die entsprechenden Räumlichkeiten kommt, etwa zu seinem Meeting). Und bei der Rückgabe dieses Ausweises bekommt man seinen Personalausweis / Pass wieder.

Auf Reisen kann ich mich ansonsten an Zugfahrten zwischen Griechenland und Bulgarien erinnern, bevor Bulgarien EU-Mitglied wurde. Da hielt der Zug erst auf der griechischen Seite, die griechischen Grenzbeamten gingen durch und haben die Pässe der Bulgaren eingesammelt, mitgenommen, kontrolliert und wieder zurückgegeben (also Aufenthaltsdauer / Visum), ist dann ein paar hundert Meter über die Grenze gefahren, und es kamen die bulgarischen Grenzbeamten und haben die Pässe der Griechen (und sonstigen EU-Bürger wie mir) eingesammelt, mitgenommen, kontrolliert (und einen entsprechenden Einreise-Stempel reingemacht) und wieder zurückgebracht. Gleiches Spiel auf der Rückfahrt.
 
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juliuscaesar

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12.06.2014
21.086
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FRA
Auf dem Landweg PL->UA vor ca. vier Jahren per Bus wurden auch alle Pässe eingesammelt und dann auf ukrainischer Seite wieder ausgegeben.
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
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Auch Hotels in Vietnam wollen oft den Pass für die Dauer des Aufenthalts einbehalten.
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
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56
Muc
Auch Hotels in Vietnam wollen oft den Pass für die Dauer des Aufenthalts einbehalten.

Das kann ich so nicht bestätigen....

In mehreren Hotels in Vietnam wurde im November 22 lediglich ein Kopie des Reisepasses zur Anmeldung bei der zuständigen Polizeibehörde angefertigt!
Es waren übrigens sowohl landestypisch einfache Unterkünfte als auch internationale Kettenhotels


Aber es kann natürlich sein das irgendwo im Hinterland der Pass einbehalten wird um seinen Freunden und Bekannten zu zeigen das man einen echten Westler (Farang) in seinem Haus zu Gaste hat... ;)

Gruss aus München
Markus
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
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Das kann ich so nicht bestätigen....

In mehreren Hotels in Vietnam wurde im November 22 lediglich ein Kopie des Reisepasses zur Anmeldung bei der zuständigen Polizeibehörde angefertigt!
Es waren übrigens sowohl landestypisch einfache Unterkünfte als auch internationale Kettenhotels


Aber es kann natürlich sein das irgendwo im Hinterland der Pass einbehalten wird um seinen Freunden und Bekannten zu zeigen das man einen echten Westler (Farang) in seinem Haus zu Gaste hat... ;)

Gruss aus München
Markus
Das war in den Jahren 2017-19 in den touristischen Zentren bei vielleicht der Hälfte der Hotels. Ich habe mich nie dagegen gewehrt, denn dann ist er ja gut verwahrt.
 

Monstertour

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08.01.2016
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639
LEJ
Man kann als Deutscher Staatsbürger problemlos einen Zweitpass beantragen. Das löst vieler dieser Probleme.
Beitrag automatisch zusammengeführt:



Dieses Gesetz gilt mit Sicherheit nicht im Ausland.

Karibikstaat XYZ kann eben einfach bestimmen, dass ein Deutscher eben ohne Abgabe seines Passes nicht die Insel betreten darf. Da kann irgendein Datenschutzbeauftragter in Deutschland gar nichts dagegen tun.
Nein, kann mann nicht. Meine Passbehörse hat das Abgelehnt mit der Begründung man könne in Ägypten auch mit BPA einreisen, ich benötige jedoch dort ein Buisness Visum und bin alle zwei Wochen mit Paß unterwegs.
Bisher auf den informellen Widerspruch keine Reaktion.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Bisher auf den informellen Widerspruch keine Reaktion.

Einen informellen Widerspruch gibt es nicht. Nur den Rechtsweg, entweder Widerspruch oder Klage. Ich weiß aus dem Stegreif nur Bundesländer, in denen im Pass- und Ausweisrecht direkt geklagt werden muss, aber es mag auch Länder geben, in denen man erst Widerspruch einlegen kann (oder muss ;)). Im Zweifel einfach in die Rechtsbehelfsbelehrung gucken, da steht es drin. Bzw. im jeweiligen Ausführungsgesetz des Landes zur VwGO recherchieren.

Anyway, sowohl Widerspruch als auch Klage unterliegen Form- und Fristvorschriften. Ggf. ist da der Zug schon abgefahren.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.241
639
LEJ
Einen informellen Widerspruch gibt es nicht. Nur den Rechtsweg, entweder Widerspruch oder Klage. Ich weiß aus dem Stegreif nur Bundesländer, in denen im Pass- und Ausweisrecht direkt geklagt werden muss, aber es mag auch Länder geben, in denen man erst Widerspruch einlegen kann (oder muss ;)). Im Zweifel einfach in die Rechtsbehelfsbelehrung gucken, da steht es drin. Bzw. im jeweiligen Ausführungsgesetz des Landes zur VwGO recherchieren.

Anyway, sowohl Widerspruch als auch Klage unterliegen Form- und Fristvorschriften. Ggf. ist da der Zug schon abgefahren.
Rechtsbehelfsbelehrung gibt es nicht. Die Dame aus dem Bürgeramt hat beim Passamt nachgefragt, da kam diese unzutreffende Antwort. Daher noch einmal um Prüfung gebeten. Da schriftlich nur in formloser Mail abgelehnt wurde, ist halt auch keine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden.
 

Luftikus

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08.01.2010
24.673
10.546
irdisch
Dann muss man halt einen neuen Antrag stellen mit anderen Staaten, die sich nicht vertragen. Ich habe bisher immer einen Zweitpass bekommen und kenne persönlich keine Fälle von "Verweigerung". Dagegen kenne ich Fälle von mehr als zwei Pässen zugleich.
Man gibt den Pass ja beim Visaantragstellen oft ein paar Tage weg und braucht in der Zeit einen weiteren, um überhaupt noch reisen zu können. Alleine das müsste ja als Begründung reichen? Und wenn die das nicht kennen muss man es denen evtl. freundlich erklären?
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
21.722
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Rechtsbehelfsbelehrung gibt es nicht. Die Dame aus dem Bürgeramt hat beim Passamt nachgefragt, da kam diese unzutreffende Antwort. Daher noch einmal um Prüfung gebeten. Da schriftlich nur in formloser Mail abgelehnt wurde, ist halt auch keine Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden.

Ist doch schön, dann ist die Rechtsmittelfrist ein Jahr.

Man gibt den Pass ja beim Visaantragstellen oft ein paar Tage weg und braucht in der Zeit einen weiteren, um überhaupt noch reisen zu können. Alleine das müsste ja als Begründung reichen?

Tut es auch. aber nicht als allgemeine Vorsichtsmaßnahme ("ich reise so viel, da kann es immer mal sein, dass..."), sondern konkret mit Nachweisen: "Mein Pass ist seit gestern in der Botschaft von Land X (Nachweis: Kopie des Visumantrages, Flugticket nach Land X), die Bearbeitungsdauer beträgt zwei Wochen (Nachweis: Auskunft auf der Botschaftswebsite), aber ich muss in einer Woche nach Land Y reisen (Nachweis: Flugticket nach Land Y), das mich mit dem Personalausweis nicht reinlässt (Nachweis: Reisehinweise des Auswärtigen Amtes)."
 

Luftikus

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08.01.2010
24.673
10.546
irdisch
So hat mich ja noch kein Amt behandelt? Geht Ihr zum Vormundschaftsgericht? Nach meiner Erfahrung sind die auch durchaus freundlich. Habe gerade alles neu FS, Perso und RP, aber nur einen derzeit.