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Bei einem schriftlichen Antrag auf einen Zweitpass muss die Passbehörde bei einer Verweigerung zumindest schritlich antworten. Auf die Antwort bin ich mal gespannt.
"Der Antragsteller konnte nicht nachweisen, dass ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines zweiten Passes besteht. Insbesondere konnte er nicht schlüssig darlegen, dass er in einen Staat einreisen will, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass er sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten hat. Seine Befürchtung, aufgrund von ukrainischen Sichtvermerken in seinem Pass könnte ihm die Einreise in die Russische Förderation oder gar bereits die Ausstellung eines russischen Visums verweigert werden, ist nicht tragfähig, da in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes auf ein solches Risiko nicht hingewiesen wird."
Und dann viel Spaß beim Verwaltungsgericht.
Meinetwegen: Ich freue mich schon auf eine schriftliche Auskunft einer Deutschen Passbehörde, wonach kein Krieg zwischen den o.g. Staaten stattfindet.
Komisch, genau mit der akzeptierten Begründung liegen Beide vor mir.
Theorie und Praxis halt.
Ist halt ein Fehler. Dass ein iranischer Stempel im Pass nicht (regelmäßig) zur Einreiseverweigerung in den USA führt, wissen wir Spezialisten, aber nicht jeder Bedienstete der Passbehörde. Aber, wie gesagt, das wird zunehmend restriktiv gehandhabt.