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niemals_in_new_york
Guest
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Wir sind hier auch ein kleineres Unternehmen. Reisekostenstelle gibt es nicht, und Firmenkreditkarten gibt es seit vielen Jahren aus guten Gründen auch nicht. Reisekosten sind bei unseren Prüfungen immer im kritischen Auge des Prüfers, aber mit den Belegen hatten wir noch nie Probleme. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht am FA liegt.
Im Falle XT ist hinreichend bekannt, dass XT Unternehmen gerne fickt, worauf er selbst sehr blumig und wortreich immer wieder hinweist. Auch hat er hier schon geschrieben, dass es ihm am A.... vorbeigeht bei den Reisekosten 2.000€ zu sparen wenn nur seine Klitsche was davon hätte. Selbstverständlich hat er auch schon stolz von Blanko Taxiquittungen berichtet die eingereicht wurden obwohl er doch mit dem Bus in der 2. Klasse unterwegs war (ÖPNV). Alles in allem ein Früchtchen dass man sich als AG nicht für geschenkt wünscht.
Meine Vermutung wie hier auch schon von einigen anderen: In XTs Klitsche strahlen einige der dortigen Leuchten doch etwas heller und trauen dem Purschen (Daran ergötzt er sich auch gerne) nicht über den Poden (ich meine natürlich Weg).
Die Situation lässt sich aber für den XT problemlos heilen wenn er den privaten KK Beleg mit einrecht. Falls dort unangenehme private Ausgaben auftauchen können diese leicht geschwärzt werden, bevor der Beleg abgegeben wird.
Und wie hier schon geschrieben, der Zahlungsweg hat in Deutschland nichts auf einer Rechnung zu suchen. Auch bei Onlineshops mit Zahlung bei Auftragserteilung steht auf der Rechnung "Betrag bezahlt mit Kreditkarte", aber niemals die Nummer oder der Inhaber der KK.
Dazu kann ich nichts sagen, ich habe mir keine anderen Beiträge von XT600 angesehen.
Ich habe nur versucht, konstruktiv auf die Kernfrage hin zu erläutern, dass auch bei uns das FA mehrfach nach den KK-Abrechnungen gefragt hat.
Auf den Passenger Receipts stand immer "Das Passenger Receipt gilt gemäß § 34 UStDV als Fahrausweis und damit als ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. § 14 UStG. Es kann zusammen mit demKreditkarten- oder Lastschriftbeleg sowohl für die Reisekostenabrechnung als auch den Vorsteuerabzug verwendet werden.". Ob das FA nun aufgrund dieses Satzes die KK-Abrechnungen sehen wollte, oder aufgrund einer Verfahrensanweisung oder was auch immer, kann ich nichts sagen. Ich kenne mich auch steuerrechtlich, buchführungstechnisch etc. mit den Sache nicht aus.
Wo ich keine KK-Abrechnungen vorliegen hatte, konnte ich ohne Probleme mit den Steuerersatzbelegen arbeiten, weil diese eben nun eine "normale" Rechnung sind, keine Fahrausweise, und dort alle vollständigen Rechnungsangaben drauf sind.
Zu den ganzen anderen Vergleichen hier (auf Beleg xy steht auch keine Adresse oder was auch immer) kann ich auch nichts sagen. Mein Verständnis ist, dass man unter 150 Euro Betrag weniger Angaben braucht. Wenn ich hingegen eine Taxiquittung oder eine Restaurantrechnung über mehr als 150 Euro habe, brauche ich in Deutschland eben gerade doch eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Angaben. Insofern bin ich mir nicht sicher, ob hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Und, wie gesagt, ich wollte nur beitragen, dass wir eben auch vor den gleichen Fragen standen und nun mittels Firmenkreditkarten oder Steuerersatzbelegen eine einfache Lösung gefunden haben.
Wenn ich fragen darf: Warum setzt ihr gerade keine Firmenkreditkarten ein? Wo ist der Nachteil?