Passenger Receipts von LH.com für Reisekostenabrechnungen

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niemals_in_new_york

Guest
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Wir sind hier auch ein kleineres Unternehmen. Reisekostenstelle gibt es nicht, und Firmenkreditkarten gibt es seit vielen Jahren aus guten Gründen auch nicht. Reisekosten sind bei unseren Prüfungen immer im kritischen Auge des Prüfers, aber mit den Belegen hatten wir noch nie Probleme. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht am FA liegt.

Im Falle XT ist hinreichend bekannt, dass XT Unternehmen gerne fickt, worauf er selbst sehr blumig und wortreich immer wieder hinweist. Auch hat er hier schon geschrieben, dass es ihm am A.... vorbeigeht bei den Reisekosten 2.000€ zu sparen wenn nur seine Klitsche was davon hätte. Selbstverständlich hat er auch schon stolz von Blanko Taxiquittungen berichtet die eingereicht wurden obwohl er doch mit dem Bus in der 2. Klasse unterwegs war (ÖPNV). Alles in allem ein Früchtchen dass man sich als AG nicht für geschenkt wünscht.

Meine Vermutung wie hier auch schon von einigen anderen: In XTs Klitsche strahlen einige der dortigen Leuchten doch etwas heller und trauen dem Purschen (Daran ergötzt er sich auch gerne) nicht über den Poden (ich meine natürlich Weg).

Die Situation lässt sich aber für den XT problemlos heilen wenn er den privaten KK Beleg mit einrecht. Falls dort unangenehme private Ausgaben auftauchen können diese leicht geschwärzt werden, bevor der Beleg abgegeben wird. ;)

Und wie hier schon geschrieben, der Zahlungsweg hat in Deutschland nichts auf einer Rechnung zu suchen. Auch bei Onlineshops mit Zahlung bei Auftragserteilung steht auf der Rechnung "Betrag bezahlt mit Kreditkarte", aber niemals die Nummer oder der Inhaber der KK.

Dazu kann ich nichts sagen, ich habe mir keine anderen Beiträge von XT600 angesehen.
Ich habe nur versucht, konstruktiv auf die Kernfrage hin zu erläutern, dass auch bei uns das FA mehrfach nach den KK-Abrechnungen gefragt hat.
Auf den Passenger Receipts stand immer "Das Passenger Receipt gilt gemäß § 34 UStDV als Fahrausweis und damit als ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. § 14 UStG. Es kann zusammen mit demKreditkarten- oder Lastschriftbeleg sowohl für die Reisekostenabrechnung als auch den Vorsteuerabzug verwendet werden.". Ob das FA nun aufgrund dieses Satzes die KK-Abrechnungen sehen wollte, oder aufgrund einer Verfahrensanweisung oder was auch immer, kann ich nichts sagen. Ich kenne mich auch steuerrechtlich, buchführungstechnisch etc. mit den Sache nicht aus.
Wo ich keine KK-Abrechnungen vorliegen hatte, konnte ich ohne Probleme mit den Steuerersatzbelegen arbeiten, weil diese eben nun eine "normale" Rechnung sind, keine Fahrausweise, und dort alle vollständigen Rechnungsangaben drauf sind.

Zu den ganzen anderen Vergleichen hier (auf Beleg xy steht auch keine Adresse oder was auch immer) kann ich auch nichts sagen. Mein Verständnis ist, dass man unter 150 Euro Betrag weniger Angaben braucht. Wenn ich hingegen eine Taxiquittung oder eine Restaurantrechnung über mehr als 150 Euro habe, brauche ich in Deutschland eben gerade doch eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Angaben. Insofern bin ich mir nicht sicher, ob hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Und, wie gesagt, ich wollte nur beitragen, dass wir eben auch vor den gleichen Fragen standen und nun mittels Firmenkreditkarten oder Steuerersatzbelegen eine einfache Lösung gefunden haben.

Wenn ich fragen darf: Warum setzt ihr gerade keine Firmenkreditkarten ein? Wo ist der Nachteil?
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Firmenkreditkarten birgt Haftungsrisiken, die manche Firmen einfach nicht tragen wollen.
Das kann ich nachvollziehen.

Ein schönes Beispiel ist von einem Buchhändler aus Seattle, dessen deutscher Mitarbeiter für €20.000 koks und Nutten in einem Bordell gezahlt hat und es als Bewirtung abgerechnet hat.
Konsequenz: Kündigung und Scheidung. Jetzt sitzt er Drogensüchtig alleine zu Hause. Der Buchhändler blieb auf dem Schaden sitzen.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Wenn ich hingegen eine Taxiquittung oder eine Restaurantrechnung über mehr als 150 Euro habe, brauche ich in Deutschland eben gerade doch eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Angaben.

Auf einer qrdnunggsgemässen Rechnung muss nicht drauf stehen wie sie bezahlt wurde, wird sie doch bei den meisten Unternehmen in der Regel bereits in der Buchhaltung steuerlich erfasst bevor sie überhaupt bezahlt wird Stichwort "Sollversteuerung".

Gerade die höheren Rechnungen werden in der Regel ja mit deutlichen Zahlungsziel gestellt, Ust. kann aber bei der Rechnungserfassung gezogen werden.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.414
2.006
Antwort von LH customer care zum Thema
Als Übergangslösungkönnen wir Ihnen anbieten, sich einen Steuerersatzbeleg ausstellen zulassen auf dem dann die letzten vier Ziffern des zur Bezahlunggenutzten Kreditkartenkontos vermerkt sind. Steuerersatzbelege können nachReiseantritt (nachdem der Hinflug genutzt wurde) telefonisch über dieReservierungszentrale der Lufthansa unter+49 (0)69 86799 799
bzw. über dasKontaktformular der Lufthansa unter
https://www.lufthansa.com/de/de/homepage /Kundenservices / Feedback
angefordertwerden.

vielen Dank fürIhre Anfrage zu den Passenger Receipts der Lufthansa.[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Wir haben dievon Ihnen beschriebene Herausforderung verstanden und haben diese Thematiknoch einmal an das Customer-Relations-Team weitergegeben, dassich mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Bitte haben Sie Verständnis,dass wir zum Bearbeitungsstand keine Informationen geben können.[/FONT]
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.118
840
im Paralleluniversum
Ein weiterer Beweis dafür, dass LH nur Textbausteine sendet. Wer glaubt denn wirklich, dass LH eine "Herausforderung verstanden" haben könnte.
Vorher programmieren die eine fehlerfreie Website.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.891
13.313
FRA/QKL
Wenn ich fragen darf: Warum setzt ihr gerade keine Firmenkreditkarten ein? Wo ist der Nachteil?

Haftungsrisiko, manchmal fehlende Belege wo die Buchhaltung nachlaufen muss, Immer wieder Privatausgaben aus reiner Dummheit/Nachlässigkeit bei der Nutzung. Machen wir nicht mehr. AN bekommt Jahresgebühr für eine gescheite KK mit passenden Versicherungen bezahlt. Im Einzelfall bei Bedarf wird auch ein Vorschuss geleistet. Aber ansonsten muss der AN seine Belege ordnungsgemäß einreichen und bekommt das Geld üblicherweise binnen maximal 1 Woche überwiesen.
 
A

Anonym-36803

Guest
Haftungsrisiko, manchmal fehlende Belege wo die Buchhaltung nachlaufen muss, Immer wieder Privatausgaben aus reiner Dummheit/Nachlässigkeit bei der Nutzung. Machen wir nicht mehr. AN bekommt Jahresgebühr für eine gescheite KK mit passenden Versicherungen bezahlt. Im Einzelfall bei Bedarf wird auch ein Vorschuss geleistet. Aber ansonsten muss der AN seine Belege ordnungsgemäß einreichen und bekommt das Geld üblicherweise binnen maximal 1 Woche überwiesen.

Ist bei unseren Air Plus Corporate Cards genauso. Der AG bezahlt die Kosten der Kreditkarte, die Verrechnung läuft aber über das eigene Konto. Abrechnung dann gegen Beleg in der Reisekostenabrechnung.
 
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Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
108
Und wie hier schon geschrieben, der Zahlungsweg hat in Deutschland nichts auf einer Rechnung zu suchen. Auch bei Onlineshops mit Zahlung bei Auftragserteilung steht auf der Rechnung "Betrag bezahlt mit Kreditkarte", aber niemals die Nummer oder der Inhaber der KK.



du bist ein toller Hecht und Unternehmer, den ich gar nicht als Chef habe wollte ...

und hast doch Unrecht: Amazon macht die Angabe Anhang anzeigen 131509

das ist nur die Bestellübersicht auf der Rechnung steht sie nicht!
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Auf einer qrdnunggsgemässen Rechnung muss nicht drauf stehen wie sie bezahlt wurde, wird sie doch bei den meisten Unternehmen in der Regel bereits in der Buchhaltung steuerlich erfasst bevor sie überhaupt bezahlt wird Stichwort "Sollversteuerung".

Gerade die höheren Rechnungen werden in der Regel ja mit deutlichen Zahlungsziel gestellt, Ust. kann aber bei der Rechnungserfassung gezogen werden.

Ich verstehe nicht, was du damit sagen willst bzw. was meiner Aussage du damit widerlegen willst?

Mit Sollversteuerung (oder Istversteuerung) hast das ganze überhaupt nichts zu tun, und auch nicht mit der Frage, wann etwas wo und wie verbucht wird.

Im Gegensatz zu einer "normalen" Rechnung steht auf dem Passenger Receipt ja auch keine Rechnungsanschrift drauf, und das muss eben in Deutschland auf jeder Rechnung über 150 Euro drauf stehen als Beispiel. Dafür steht auf den Passenger Receipts ja der Hinweis auf die KK-Abrechnung.

Aber, wie gesagt, Customer Relations hat ja in der Antwort offenbar exakt das geschrieben, was ich auch geschrieben habe, nämlich einfach den Steuerersatzbeleg zu nehmen...

Ich glaube aber, dass hier in diesem Thread ganz viel Halbwissen zusammen kommt...
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
Im Gegensatz zu einer "normalen" Rechnung steht auf dem Passenger Receipt ja auch keine Rechnungsanschrift drauf, und das muss eben in Deutschland auf jeder Rechnung über 150 Euro drauf stehen als Beispiel. Dafür steht auf den Passenger Receipts ja der Hinweis auf die KK-Abrechnung.

250 Euro. Und das ist auch nur bei innerdeutschen Flügen relevant, weil es die Absetzbarkeit der Vorsteuer betrifft. Und dann ja auch nur die Direktbuchungen über die Webseite.

Die Schnittmenge von Leuten, die innerdeutsch Business oder teure Eco fliegen, ihre Reisen ohne Reisebüro/Reisestelle buchen und gleichzeitig sich umso weltliche Themen wie 100% korrekte Rechnungen kümmern, nicht so riesig ist.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.891
13.313
FRA/QKL
Im Gegensatz zu einer "normalen" Rechnung steht auf dem Passenger Receipt ja auch keine Rechnungsanschrift drauf, und das muss eben in Deutschland auf jeder Rechnung über 150 Euro drauf stehen als Beispiel. Dafür steht auf den Passenger Receipts ja der Hinweis auf die KK-Abrechnung.
Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem auch nicht und habe es von vornerein nicht verstanden.

Auf dem Passenger Receipt steht exakt:

Das Passenger Receipt gilt gemäß § 34 UStDV als Fahrausweis und damit als ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. § 14 UStG. Es kann zusammen mit dem Kreditkarten- oder Laststschriftbeleg sowohl für die Reisekostenabrechnung als auch für den Vorsteuerabzug verwendet werden.

Da auf dem Beleg der Name des Reisenden und die Leistung (Hier Datum und Strecke) vermerkt sind und die Art der Zahlung (Aber natürlich nicht die Nummer) genügt es einfach den Kreditkartenbeleg dazuzulegen. Ich vermute so erfolgt es hundertfach täglich in Deutschland und keiner hat damit ein Problem ..., .... außer natürlich unserer Foren-Leuchte.

Viel wichtiges ist es übrigens dass die Mahlzeiten bei Flugreisen korrekt ausgewiesen werden. Ansonsten kann es Probleme bei der Bezahlung von Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen geben.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ich verstehe nicht, was du damit sagen willst bzw. was meiner Aussage du damit widerlegen willst?

Mit Sollversteuerung (oder Istversteuerung) hast das ganze überhaupt nichts zu tun, und auch nicht mit der Frage, wann etwas wo und wie verbucht wird.

Im Gegensatz zu einer "normalen" Rechnung steht auf dem Passenger Receipt ja auch keine Rechnungsanschrift drauf, und das muss eben in Deutschland auf jeder Rechnung über 150 Euro drauf stehen als Beispiel. Dafür steht auf den Passenger Receipts ja der Hinweis auf die KK-Abrechnung.

Aber, wie gesagt, Customer Relations hat ja in der Antwort offenbar exakt das geschrieben, was ich auch geschrieben habe, nämlich einfach den Steuerersatzbeleg zu nehmen...

Ich glaube aber, dass hier in diesem Thread ganz viel Halbwissen zusammen kommt...

Du brauchst auf einer ordentlichen Rechnung nicht die Angabe der Zahlart (hier KK), die Rechnung wird im Normalfall vor dem bezahlen erstellt und somit ist diese Angabe steuerlich nicht relevant.

Wenn die Rechnung der LH keinen Leistungsempfänger ausweist ist das was anderes - das ist relevant - die Art der Bezahlung ist vollkommen irrelevant. Wenn das Unternehmen den Nachweis haben möchte das es mit deiner KK bezahlt wurde, gerne aber das hat eben überhaupt nichts mit den Steuern zu tun.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.734
1.424
... deshalb spare ich ja 25-50€ mit der Buchung direkt bei LH.com!

Lieber XT, nehmen wir Deine gute Absicht, dem Unternehmen Geld zu sparen:

Du kennst vieileicht den "Spruch", gut gemeint ist nicht unbedinget gut gemacht?
Wieso trifft das auf Dich hier zu?

Du willst Sparen, dies geht aber nur über Deine "Sonderlocke", die Direkt-Buchung. Damit sparst Du dem AG gut gemeint 20, 30, gar 50 Euro beim Reisepreis. Auf der anderen Seite verursacht Du einen extra Aufwand zur Abwicklung, der gerne Deine Einsparungen übersteigt, verbunden mit den Brüchen im Abrechnungsprozess. Damit sind wir bei gut gemeint nur leider nicht wirklich gut gemacht.

Wenn Du das Gesamtbild siehst, wirst Du merken, dass Du eher Chaos anrichtest, denn dem Unternehmen Geld sparst. Deshalb sind sie auch so "freundlich" zu Dir.

In der Sache kann ich Dich verstehen. Auch ich gehörte zu den "Sparsamen" und hatte eine Reisekosten-Revision. Viele "Verstösse" gegen die Reiskostenregelungen, im Betrachtungszeitraum Einsparungen von mehr als 20K Euro gegenüber den offiziellen Wegen und es war meine eigene Kostenstelle, für die ich ja Verantwortung trage ... nicht für die Prozesskosten bei der Reisekostenabrechnung.

Damit ist man recht sicher, aber es bleibt die Frage, war das gut gemacht? ... Es war auf jeden Fall "grenzwertig"
 
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Anonym-36803

Guest
Du willst Sparen, dies geht aber nur über Deine "Sonderlocke", die Direkt-Buchung. Damit sparst Du dem AG gut gemeint 20, 30, gar 50 Euro beim Reisepreis. Auf der anderen Seite verursacht Du einen extra Aufwand zur Abwicklung, der gerne Deine Einsparungen übersteigt, verbunden mit den Brüchen im Abrechnungsprozess. Damit sind wir bei gut gemeint nur leider nicht wirklich gut gemacht.

Wenn Du das Gesamtbild siehst, wirst Du merken, dass Du eher Chaos anrichtest, denn dem Unternehmen Geld sparst.

Nicht nur das. In den firmeneigenen Buchungsportalen sind oftmals auch Großkundenrabatte hinterlegt, für die man aber i.d.R. einen gewissen Mindestumsatz benötigt. Bucht man nun an den Portalen vorbei, mag es für den einen Reisenden vielleicht günstiger sein (z.B. durch Verwendung einer privaten Bahncard, die man im Firmenbuchungsportal nicht nutzen kann), insgesamt gesehen kann es aber für die Firma teurer werden, wenn sie dann eine Rabattstufe tiefer fällt, da das "Vorbeigebuche" nicht dem Firmenaccount zugerechnet wird.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.414
2.006
Lieber XT, nehmen wir Deine gute Absicht, dem Unternehmen Geld zu sparen:

Du kennst vieileicht den "Spruch", gut gemeint ist nicht unbedinget gut gemacht?
Wieso trifft das auf Dich hier zu?

Du willst Sparen, dies geht aber nur über Deine "Sonderlocke", die Direkt-Buchung. Damit sparst Du dem AG gut gemeint 20, 30, gar 50 Euro beim Reisepreis. Auf der anderen Seite verursacht Du einen extra Aufwand zur Abwicklung, der gerne Deine Einsparungen übersteigt, verbunden mit den Brüchen im Abrechnungsprozess. Damit sind wir bei gut gemeint nur leider nicht wirklich gut gemacht.

Wenn Du das Gesamtbild siehst, wirst Du merken, dass Du eher Chaos anrichtest, denn dem Unternehmen Geld sparst. Deshalb sind sie auch so "freundlich" zu Dir.

In der Sache kann ich Dich verstehen. Auch ich gehörte zu den "Sparsamen" und hatte eine Reisekosten-Revision. Viele "Verstösse" gegen die Reiskostenregelungen, im Betrachtungszeitraum Einsparungen von mehr als 20K Euro gegenüber den offiziellen Wegen und es war meine eigene Kostenstelle, für die ich ja Verantwortung trage ... nicht für die Prozesskosten bei der Reisekostenabrechnung.

Damit ist man recht sicher, aber es bleibt die Frage, war das gut gemacht? ... Es war auf jeden Fall "grenzwertig"

bitte genau lesen was ich schreibe! Wenn ich mich an die Regel halte und die 25-50€ nicht spare, fehlt mir die Agrumentation für das LH-Ticket!

Easyjet bietet - mit System gebucht (IMMER direct payment auf meine Kreditkarte) 40€ oneway
LH bietet - mit System gebucht (IMMER direkt payment auf die Firmenkreditkarte) 70€ oneway ("classic" Tarif, light wurde von LH in allen GDS gesperrt (Grund: Amadeus Kosten zu teuer für die Light Tarife :rolleyes:)
LH bietet - mit LH.com (IMMER direct payment auf meine Kreditkarte) 45€ onway!
Zuch - ca. 60€ oneway (+feeder)

Ja, wahrscheinlich wird es keine Sau stören, wenn das 25€ mehr kostet, aber wieso soll ich eine Leistung kaufen, die ich partout nicht brauche, damit ich LH und Amadeus glücklich mache?

Jetzt immer noch nicht klar?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.414
2.006
Klick einfach auf "Rechnung" und zeige uns hier nicht einen Screenshot der Bestellübersicht. Oh Wunder, was siehst Du dann auf der Rechnung?

also jetzt mal langsam! in der Amazon Rechnung ist viel mehr drin, als in diesem deppertend Passenger Receipt von LH!

Adresse und Name Rechnungsempfänger, Adresse und Name Warenempfänger, Betrag etc.

Ich wette, dass in meinem Fall (Buchung LH.com) der PR idetnisch ist mit dem, den LH ausstellt, wenn man über GDS gebucht hat. Genau deshalb hat die Reisestelle ja moniert!
 
Zuletzt bearbeitet:

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.090
31.363
MUC
Nicht nur das. In den firmeneigenen Buchungsportalen sind oftmals auch Großkundenrabatte hinterlegt, für die man aber i.d.R. einen gewissen Mindestumsatz benötigt. Bucht man nun an den Portalen vorbei, mag es für den einen Reisenden vielleicht günstiger sein (z.B. durch Verwendung einer privaten Bahncard, die man im Firmenbuchungsportal nicht nutzen kann), insgesamt gesehen kann es aber für die Firma teurer werden, wenn sie dann eine Rabattstufe tiefer fällt, da das "Vorbeigebuche" nicht dem Firmenaccount zugerechnet wird.

Vielleicht möchte der Dienstreisende aber auch gerne Cashback (Shoop 2% auf den Lufthansa-Ticketpreis) und die Meilen / Membership Reward Punkte für den Umsatz auf der privaten Kreditkarte für die jeweilige Flugbuchung mitnehmen. Das würde den Mehraufwand beim AG und den entgangenen Umsatz beim Großkundenrabatt natürlich rechtfertigen. ;-)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.414
2.006
Vielleicht möchte der Dienstreisende aber auch gerne Cashback (Shoop 2% auf den Lufthansa-Ticketpreis) und die Meilen / Membership Reward Punkte für den Umsatz auf der privaten Kreditkarte für die jeweilige Flugbuchung mitnehmen. Das würde den Mehraufwand beim AG und den entgangenen Umsatz beim Großkundenrabatt natürlich rechtfertigen. ;-)

Lächerliche 1,5% vom Ticketpreis bei 45€ Endpreis (schätze 1€ Ticket)? bist du bei Sinnen?
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
also jetzt mal langsam! in der Amazon Rechnung ist viel mehr drin, als in diesem deppertend Passenger Receipt von LH!

Adresse und Name Rechnungsempfänger, Adresse und Name Warenempfänger, Betrag etc.

Ich wette, dass in meinem Fall (Buchung LH.com) der PR idetnisch ist mit dem, den LH ausstellt, wenn man über GDS gebucht hat. Genau deshalb hat die Reisestelle ja moniert!

Die Amazon Rechnung ist eine korrekte Rechnung, aber die Zahlungsmethode wird nicht gennant. Der LH Beleg ist eine "Fahrkarte" an diese sind andere Mindestanforderungen geknüpft. Daher kannst du bei LH ja auch diesen Ersatzbeleg anfordern (wenn dir aus welchen Gründen auch immer) die "Fahrkarte" nicht reicht.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
108
also jetzt mal langsam! in der Amazon Rechnung ist viel mehr drin, als in diesem deppertend Passenger Receipt von LH!

Adresse und Name Rechnungsempfänger, Adresse und Name Warenempfänger, Betrag etc.

Ich wette, dass in meinem Fall (Buchung LH.com) der PR idetnisch ist mit dem, den LH ausstellt, wenn man über GDS gebucht hat. Genau deshalb hat die Reisestelle ja moniert!

Amazon verkauft Dir ja auch keinen "Fahrausweis" und muss daher andere/mehr auf der Rechnung ausweisen. LH verkauft dir aber einen Fahrausweis und da gilt was SOG bereits geschrieben hat

Das Passenger Receipt gilt gemäß § 34 UStDV als Fahrausweis und damit als ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. § 14 UStG. Es kann zusammen mit dem Kreditkarten- oder Laststschriftbeleg sowohl für die Reisekostenabrechnung als auch für den Vorsteuerabzug verwendet werden.

Aber die Diskussion mit dir ist eh sinnlos. Du hast Amazon als Beispiel dafür herangezogen, dass angeblich die Kreditkarten-Nr auf der Rechnung steht. Tut sie aber nicht. Nun behauptest du was ganz anderes, was überhaupt nichts mit deinem Thema zu tun hat.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.414
2.006
update: unsere System erlaubt jetzt auch LH-light Tarife (Dynaweb Travelfusion) - also kann ich mir die Erstattung sparen.

Leider habe ich jetzt das Problem, dass der Passenger Receipt über LH.com nicht angerufen werden kann, ich aber nachträglich Sitzplätze gebucht habe. Wie bekomme ich jetzt den Zahlungsbeleg für die Stizplätze. Im PNR email von LH.com stehen KEINE Preise! nur 4 Ticket-Nummern für 4 Sitze...

Ist wohl dann Teil des Orginal (dynaweb) PNRs, den ich aber nicht aufrufen kann!

Weiss wer Rat?
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
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300x250
update: unsere System erlaubt jetzt auch LH-light Tarife (Dynaweb Travelfusion) - also kann ich mir die Erstattung sparen.

Leider habe ich jetzt das Problem, dass der Passenger Receipt über LH.com nicht angerufen werden kann, ich aber nachträglich Sitzplätze gebucht habe. Wie bekomme ich jetzt den Zahlungsbeleg für die Stizplätze. Im PNR email von LH.com stehen KEINE Preise! nur 4 Ticket-Nummern für 4 Sitze...

Ist wohl dann Teil des Orginal (dynaweb) PNRs, den ich aber nicht aufrufen kann!

Weiss wer Rat?

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