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Hallo,
ich hatte heute Post im Briefkasten von "Flugrecht - Zu spät ist Geld".
Inhalt:
Mir stünde eine Entschädigung iHv bis zu 250€ zu für einen verspäteten LH Flug TXL-MUC aus dem Jahre 2013.
Dies war die Situation damals:
TXL - MUC - EWR
Die Transferzeit in MUC war nur ca. 90 Minuten. Über Zentraleuropa war zu diesem Zeitpunkt stürmisches Wetter und es sind diverse Flüge ausgefallen bzw. waren stark verspätet.
Unser eigentlich gebuchter Feeder war tatsächlich stark verspätet - so stark, dass der Transfer zum EWR-Flug nicht geklappt hätte. Am selben Tag wäre EWR dann nicht mehr erreicht worden.
Allerdings hatten wir vorsorglich bereits in TXL gefragt, ob wir schon eine frühere (genauer die erste gegen 6 Uhr morgens - statt wie geplant erst gegen früher Mittag) Maschine nach MUC nehmen können - dem wurde trotz nicht umbuchbaren Ticket im Vorfeld entsprochen. aber erst direkt am Airport direkt vor Abflug. Somit war dieser Tag insgesamt zwar stressig, aber das Ziel EWR wurde mit nur moderater Verspätung erreicht.
1) Ich gehe davon aus, dass ich unter diesen Umständen sowieso keinen Anspruch auf Entschädigung habe, oder?
2) Woher weiß Flugrecht, dass ich am xx.yy.zzzz mit LHxyz geflogen bin? Bzw. letztendlich wussten sie es ja nicht korrekt - von der Umbuchung wussten sie scheinbar nichts.
3) Gibt es bei den Airlines überhaupt Entschädigungen bei (zumindest offiziell) wetterbedingten Ausfällen? Bei der Bahn wurde ja vor einiger Zeit entschieden, dass diese verpflichtet ist, immer Entschädigungen ab >=60 zu zahlen - auch bei Streik, Schlechtwetter, etc.
Hat jemand grundsätzlich Erfahrungen mit "Flugrecht"?
ich hatte heute Post im Briefkasten von "Flugrecht - Zu spät ist Geld".
Inhalt:
Mir stünde eine Entschädigung iHv bis zu 250€ zu für einen verspäteten LH Flug TXL-MUC aus dem Jahre 2013.
Dies war die Situation damals:
TXL - MUC - EWR
Die Transferzeit in MUC war nur ca. 90 Minuten. Über Zentraleuropa war zu diesem Zeitpunkt stürmisches Wetter und es sind diverse Flüge ausgefallen bzw. waren stark verspätet.
Unser eigentlich gebuchter Feeder war tatsächlich stark verspätet - so stark, dass der Transfer zum EWR-Flug nicht geklappt hätte. Am selben Tag wäre EWR dann nicht mehr erreicht worden.
Allerdings hatten wir vorsorglich bereits in TXL gefragt, ob wir schon eine frühere (genauer die erste gegen 6 Uhr morgens - statt wie geplant erst gegen früher Mittag) Maschine nach MUC nehmen können - dem wurde trotz nicht umbuchbaren Ticket im Vorfeld entsprochen. aber erst direkt am Airport direkt vor Abflug. Somit war dieser Tag insgesamt zwar stressig, aber das Ziel EWR wurde mit nur moderater Verspätung erreicht.
1) Ich gehe davon aus, dass ich unter diesen Umständen sowieso keinen Anspruch auf Entschädigung habe, oder?
2) Woher weiß Flugrecht, dass ich am xx.yy.zzzz mit LHxyz geflogen bin? Bzw. letztendlich wussten sie es ja nicht korrekt - von der Umbuchung wussten sie scheinbar nichts.
3) Gibt es bei den Airlines überhaupt Entschädigungen bei (zumindest offiziell) wetterbedingten Ausfällen? Bei der Bahn wurde ja vor einiger Zeit entschieden, dass diese verpflichtet ist, immer Entschädigungen ab >=60 zu zahlen - auch bei Streik, Schlechtwetter, etc.
Hat jemand grundsätzlich Erfahrungen mit "Flugrecht"?