Probleme mit der Lufthansa brauche Hilfe

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salche

Erfahrenes Mitglied
09.09.2011
312
72
ZRH
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Ich habe natürlich auch bezüglich des Namens gefragt aber mir wurde sofort ein schletes Gewissen gemacht.


Ja ich werde auch alle privaten Flüge nicht mehr mit der LH antreten. Mit der Firma haben wir ca. 5-8 mal im Jahr Band's eingeflogen da werde ich wohl auch nicht mehr auf die LH AG zurück greifen. Iberia, AF und KLM sind eh meistens besser bei den Verbindungen in Süd- und Lateinamerika. Die C bei Iberia soll wirklich gut sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
wie schon erwähnt in der Schweiz gibt es die besonderheit das der Mädchenname mit Bindestrich(Meier-Schulze) in den Pass eingetragen wird aber nicht rechtsgültig ist. Auf dem Eheschein und im Melderegister ist auch nur der neue Name(Meier) eingetragen.

Der Name wird nur so eingetragen, wenn man das so möchte!
Und wenn man das so eintragen lässt, dann muss man halt auch seine Flüge so buchen.
 

campostelle

Reguläres Mitglied
12.08.2010
65
0
Ich bin kein Jurist, aber was ich immer wieder lustig finde, ist, wenn Leute mit irgendwelchen juristischen Begriffen um sich werfen.

Warum sollte Schadensersatz gezahlt werden? Wer ist zu Schaden gekommen? Wie hoch ist der Schaden?
Ein Schaden liegt gemäß § 823 Abs. 1 BGB vor: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Abs 2 besagt "Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein."

Gegen welches Gesetz sollte die Lufthansa verstossen haben?

Lieber Tirreg,

Dein Post ist wie die meisten in diesem Thread sehr konstruktiv und ich stimme in den Tenor ein, dass man LH in diesem Fall keinen großen Vorwurf machen kann. Sehr wohl könnte man sich einen weit besseren Service wünschen bzw. erwarten, aber das begründet noch keinen Schadenersatzanspruch.

Ich bitte um Nachsicht, dass ich dennoch die obige Passage noch einmal aufgreife. Papier und Postings sind geduldig, daher der Hinweis, dass Deine rechtliche Analyse zu kurz springt. Vom Ergebnis (kein Schadenersatz) hast Du Recht. Die Begründung ist, verzeih', falsch. Neben 823, der hier wenig zu suchen hat, gibt es noch zig andere sogenannte Anspruchsgrundlagen.

Klugscheißerei liegt mir fern. Ich möchte nur vermeiden, dass der obige Text versehentlich in künftigen Threads zum unwidersprochenen Muster wird...