QR: Qatar: Qusite ab TXL - oder doch nur 2-2-2 Bestuhlung?

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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Auch wenn du es immer noch nicht verstehen willst, hier der Auszug aus den "Conditions of Carriage" von QR, die Du akzeptierst, wenn du ein Ticket kaufst:
"4. Seating
We will endeavor to honor advance seating requests. However, we do not guarantee to provide any particular seat in the aircraft. We reserve the right to assign or reassign seats at any time even after boarding of the aircraft for operational, safety or security reasons and you agree to accept any seat that may be allotted on the flight in the class of service for which the Ticket has been issued."

Und "Class of Service" unterscheidet halt nur Eco, Business oder First.

Und jetzt bin ich aber wirklich raus aus der Diskussion!

Nur weil die Airlines dies in ihren AGBs schreiben ist es doch nicht rechtsicher. Wenn du glaubst das AGBs unumstösslich die rechtliche Grundlage für Verträge bilden hast du natürlich recht. Dem ist aber nicht so.

Es ging zudem bei deiner Aussage nicht ausschliesslich um QR sondern um Airlines im allgemeinen.

Ich kann einerseits den Unmut verstehen, dass man sich auf ein "schönes" Produkt freut und ein anderes bekommt aber die Fakten-/Rechtslage ist halt so, dass man auf eine bestimmte Kabinenausstattung/Flugzeugtyp kein Anrecht hat. Ist nicht erst/nur bei QR so. Sich darüber zu ärgern ist verschwendete Lebenszeit.
 
M

Mcflyham

Guest
Ich versuche es nochmal, auch wenn meine Hoffnungen schwinden am Beispiel QR: Vertragsbestandteil (und damit auch vertragliche Verpfichtung) ist, dass Dich QR in einer (Langstrecken-)Businessclass zu definierten Zeiten von A nach B transportiert.
Es ist nicht Vertragsbestandteil, dass Dich QR in einer QSuite oder einer A350 transportiert!
QR kannst du jetzt durch jede andere Airline ersetzten (und QSuite dann natürlich auch durch enstprechende Business-Varianten, ehe hier wieder Diskusisionen beginnen). Ob ein Kurstrecken-Business vertraglich ok wäre habe ich auch meine Zweifel aber das ist ja nicht die Diskussion.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ich versuche es nochmal, auch wenn meine Hoffnungen schwinden am Beispiel QR: Vertragsbestandteil (und damit auch vertragliche Verpfichtung) ist, dass Dich QR in einer (Langstrecken-)Businessclass zu definierten Zeiten von A nach B transportiert.
Es ist nicht Vertragsbestandteil, dass Dich QR in einer QSuite oder einer A350 transportiert!
QR kannst du jetzt durch jede andere Airline ersetzten (und QSuite dann natürlich auch durch enstprechende Business-Varianten, ehe hier wieder Diskusisionen beginnen). Ob ein Kurstrecken-Business vertraglich ok wäre habe ich auch meine Zweifel aber das ist ja nicht die Diskussion.

Nochmal, es ging nicht um QSuite, sondern um deine Aussage das man kein Anrecht auf eine bestimmte Ausstattung hat, dem ist eben nicht so.

Ich kann einerseits den Unmut verstehen, dass man sich auf ein "schönes" Produkt freut und ein anderes bekommt aber die Fakten-/Rechtslage ist halt so, dass man auf eine bestimmte Kabinenausstattung/Flugzeugtyp kein Anrecht hat. Ist nicht erst/nur bei QR so. Sich darüber zu ärgern ist verschwendete Lebenszeit.

Das ist doch nicht richtig, klar hat man auf eine bestimmte Kabinenausstattung ein Anrecht wenn man eine bestimmte Klasse bucht. Was meinst du wohl was passieren würde wenn man plötzlich auf der Langstrecke in C ein Intra Europe Produkt bekommt? Die Frage ist ob die Abweichungen groß genug sind um daraus eine Forderung oder Stornierung abzuleiten.
 
M

Mcflyham

Guest
Ich meine mit Kabinenaustattung verschiedene Business-Varianten (auf Langstrecke), keine Ahnung, was du darunter verstehst.
Aber ich geb es auf...
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Ich finde eure Diskussion interessant - aber ich glaube wirklich Klarheit darüber gibt es erst wen jemand klagt und es Gerichtsurteile gibt.

Das ist sicher richtig - aber ich kann eben aus Erfahrung sagen das es bei mir in X Fällen nicht ein einziges Mal zu einem Gerichtsprozess kommen musste da die Airlines immer wunschgerecht umgebucht haben.

Für das Gericht wäre ausschlaggebend ob ein wesentlicher Vertragsmangel vorliegt oder nicht, und das hängt ja von vielen Faktoren ab, Dauer des Fluges, Unterschied der Ausstattung, Tag- oder Nachtflug etc.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Ich meine mit Kabinenaustattung verschiedene Business-Varianten (auf Langstrecke), keine Ahnung, was du darunter verstehst.
Aber ich geb es auf...

Wenn z.B. auf Grund von mangelnden Kapazitäten LH Wetleases mit Angled Sitzen einsetzen würde dann wäre das sicher ein Vertragsmangel den du nicht hinnehmen müsstest.
 

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
331
69
Wenn z.B. auf Grund von mangelnden Kapazitäten LH Wetleases mit Angled Sitzen einsetzen würde dann wäre das sicher ein Vertragsmangel den du nicht hinnehmen müsstest.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du das akzeptieren müsstest. Allerdings ist es oft am besten, einfach anzurufen und um Umbuchung zu bitten. Genauso wie du es ja offenbar machst.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Ich bin mir ziemlich sicher, dass du das akzeptieren müsstest. Allerdings ist es oft am besten, einfach anzurufen und um Umbuchung zu bitten. Genauso wie du es ja offenbar machst.

Ich weiss nicht was ein Gericht entscheidet, aber ich hatte den konkreten Fall das AY eine Strecke auf Hi-Fly umstellen musste - die haben proaktiv den Kunden kostenlose Umbuchung oder Stornierung angeboten. Airlines sind ja jetzt nicht unbedingt dafür bekannt besonders großzügig zu sein - auch AY ist das in der Regel nicht.
 

Prometheus

Erfahrenes Mitglied
27.10.2015
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Habe jetzt eine Antwort von Qatar. Ich soll mich 1-2 Monate vorher nochmal melden, da sich das Flugzeug eventuell nochmal ändert Mail war jedenfalls freundlich formuliert und keine Absage, bin soweit erstmal zufrieden.
 
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Mcflyham

Guest
Die freiwillige Umbuchung einer Airline ändert nichts an der Tatsache, das eine spezielle Businessclass oder ein Flugzeugmuster formal nicht vertragsbestandteil sind. Wenn eine Airline sich da kulant stellt und umbucht, um so schöner für alle Beteilgiten, ändert aber nichts am (fehlenden) formalen Anspruch.
Denn ich bin mir sicher, dass mir hier keinen einen vertraglichen(!) - nicht "erwarteten/gefühlten" Anspruch auf die Qsuite oder eine A380 oder was weiß ich zeigen kann.

Die vertragsrelevanten Bestandteile befinden sich nämlich im Passenger Receipt und mir ist noch keins untergekommen, in dem auch nur das Flugzeugmuster, geschweige die verbaute Businessclass o.ä. erwähnt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Mcflyham

Guest
Wenn z.B. auf Grund von mangelnden Kapazitäten LH Wetleases mit Angled Sitzen einsetzen würde dann wäre das sicher ein Vertragsmangel den du nicht hinnehmen müsstest.

Dann wäre ich dir auch dankbar, wenn du da eine belastbare Quelle nennen würdest und nicht nur dein persönliches Rechtsempfinden als Massstab nimmst.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Dann wäre ich dir auch dankbar, wenn du da eine belastbare Quelle nennen würdest und nicht nur dein persönliches Rechtsempfinden als Massstab nimmst.

Hier steht persönliches Rechtsempfinden gegen persönliches Rechtsempfinden - du hast ja auch keine neutralen Quellen - sondern lediglich die AGBs der Airlines.

Bei QSuite vs. QR LH Businessclass denke ich nicht das du vor Gericht recht bekommst. Bei 10 Stunden Nachtflug sieht die Sache meiner Meinung nach anders aus wenn von Lie-Flat auf Angled getauscht wird.

Du sagts doch selber das eine Europe Business nicht ausreichend wäre - irgednwo müssen ja die Grenzen gezogen werden.
 

alpla

Erfahrenes Mitglied
15.10.2013
299
18
Ich möchte hier mal eine Frage in den Raum werfen:

Wenn ich bei SQ deren neue F-Suite der A380 buche, dürfen die mich dann mir nichts dir nichts in die alte F-Suite setzen?

Wenn nicht, Könnte ich mir sehr wohl vorstellen, das QR im gegenständliche Fall juristische Probleme bekäme wenn es es jemand darauf anlegt.
 
M

Mcflyham

Guest
Sorry, aber ich sage gerade oben, dass die Vertragsgrundlage das Passenger Receipt ist und in dem steht "nur" QR 1234 von DOH nach XXX in Businessclass (Buchungsklasse) plus Abflug- und Ankunftszeit.
Zeig mir bitte, wo irgendwo mehr als Businessclass in deinem Vertrag mit der Airline steht - wobei ich den EIndruck habe, dass dir nichtmal bewusst ist, was hier der Vertrag bzw. Vertragsgegenstand ist!?

Mein persönliches Rechtsempfinden weicht übrigens auch häufig von der tatsächlichen Rechtslage ab, das ist nicht ungewöhnlich.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
6.623
4.658
SNA
SAS hat bzw. hatte doch auch noch so nen alten A340 Klepper mit 2–2–2 Rutsche, der oft nach ORD eingesetzt wurde. Da hat man eben Pech gehabt wenn der am Finger stand:sick:
 

Japandi

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
1.379
718
BRN
Zum Glück "hatte" - seit Ende Juli ist fertig mit dem LN-RKP Roulette.

Aber es war lange genug genau so - SAS wirbt mit ihrer schönen Business mit direktem Zugang zum Gang von jedem Sitz - und dann kommt unvermittelt der "Zonk".
Glaube da gabs nichtmal Umbuchungen aus Kulanz, könnte mich täuschen.

Airlines stellen sich halt gerne auf den Standpunkt "Dann verklag mich doch". Müsste man bei QR nicht sogar in Katar klagen? Na viel Glück / Spass dabei.

An den TO: Warten bis ca. April 2020 ist sicher das Beste und dann ggfs. wegen Umbuchung nochmal QR kontaktieren. Die geplante Konfig ändert sich grade bei denen sehr oft im Vorfeld.
Würde im Gegenteil gar nichts bringen JETZT auf eine QSuite Verbindung zu wechseln, das könnte bis dahin dann wieder weggetauscht werden. Die Chancen auf Qsuite steigen aber mit der Zeit.
 

olip

Erfahrenes Mitglied
04.01.2013
1.416
703
Darmstadt
Ich verfolge die Diskussion hier schon eine Weile und ja, ich weiß, dass der Beförderungsvertrag erst einmal nur die Beförderung von a nach b in einer bestimmten Buchungsklasse regelt. Und den hätte QR ja ohne Zweifel erfüllt, auch wenn von Q-Suite auf eine "alte" Business Class gewechselt wurde. (die im übrigen nicht schlecht ist)

Was ich aber nochmals zu bedenken geben möchte:

QR zeigt seit einiger Zeit bereits während der Buchung in den entsprechenden Verbindungen ein Symbol für die Q-Quite an und wenn man auf die einzelnen Legs klickt, kommt nochmals ein Hinweis "your flight is equipped with Q-Suite". Die Frage, die ich mir stelle ist, ob bei einer derartig aggressiven Bewerbung das nicht doch irgendwie zum Vertragsbestandteil wird, und zwar auch dann, wenn irgendwo in den AGB's steht, dass das Aircraft geswapt werden kann. Schließlich ist auch nicht alles, was in AGBs steht, immer wirksam ("Überraschungsklausel").

QSuite.JPG

Die andere Frage ist, ob das nicht auch "unlauterer Wettbewerb" ist, wenn man etwas bewirbt, was man nachweislich des Öfteren nicht liefert. Mich hat es in den vergangenen 3 Monaten 4 x erwischt.
1 x auf DOH - MUC, 1 x auf DOH FRA und 1 x auf BKK - DOH - FRA. (letzte Woche)
 

MegaData

Aktives Mitglied
02.06.2010
187
0
DRS
Hallo zusammen,

ich habe auch QR gebucht... TXL - DOH - SYD... Und ich möchte mal Folgendes in den Raum werfen: dass ich Qsuite über Google Flights nachschauen kann, wusste ich bis dato auch nicht. Habe es gerade getestet: TXL - DOH zeigt mir Google als NICHT-Suite an, QR zeigt mir jedoch den Plan MIT Qsuite wenn ich mich einlogge. Die Roulette-Kugel dreht sich also noch.
Und ja: man hat sicherlich kein Anrecht auf die Qsuite. Wenn es jedoch beworben wird, würde ich da glaube auch ein Fass aufmachen und mich über FRA oder MUC in die Wüste fliegen lassen. Ist anscheinend generell eine gute Idee vorher noch mal nach zu fragen - und wenn sie so kundenfreundlich sind mich umzubuchen - warum nicht ?! Meine +1 wäre jedenfalls ganz schön enttäuscht...